Gastronomie-Gründung wird 2026 einfacher
In Baden-Württemberg tritt zum 1. Januar 2026 ein neues Gaststättengesetz in Kraft, das Bürokratie abbauen und Kosten sparen soll. Das bisherige Konzessionsverfahren für Alkoholausschank entfällt zugunsten einer einfacheren Anmeldung. Zudem werden die Inhalte der Gaststättenunterrichtung modernisiert.
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