BGH nimmt Stimmverbot an
Der BGH bestätigt das Stimmverbot der Gesellschafter in Angelegenheiten, die sie selbst betreffen oder gegen sie gerichtet sind. Dies gilt demnach unabhängig von den Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung. Damit stellt der BGH klar, dass niemand Richter in eigener Sache sein darf, und schafft Klarheit für die Vorbereitung der Inanspruchnahme von Gesellschaftern.
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