A1- Bescheinigung

Neues Meldeportal

Am 4. Oktober 2023 wird das neue SV-Meldeportal freigeschaltet. In einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2023 kann das Vorläuferprodukt sv.net uneingeschränkt auch weiterhin genutzt werden.

Neues MeldeportalFoto: Christian Müller - Fotolia.com

Mittels der Anwendung sv.net tauschen mehr als 500.000 Arbeitgeber jährlich ca. 20 Mio. Sozialversicherungsmeldungen mit den Datenannahmestellen der Sozialversicherungsträger aus. Sv.net ist kein Lohnabrechnungsprogramm, sondern eine Ausfüllhilfe, mit der Sozialversicherungsmeldungen, Anträge für die A1 Bescheinigung, Beitragsnachweise, der digitale Lohnnachweis zur Unfallversicherung etc. auf dem vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden können. Ab Oktober 2023 startet nun ein neues Portal, das „SV-Meldeportal“, das ab 1. März 2024 sv.net vollständig ersetzen wird.

Arbeitgeber, die sv.net nutzen, sollten sich ab Oktober 2023 für das neue Portal registrieren. Das neue SV-Meldeportal enthält ein neues Design und wird auch eine Reihe von zusätzlichen oder überarbeiteten Funktionen bieten, wie einen Online-Datenspeicher.

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Katrin Glaser

Katrin Glaser

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