Änderungen bei der Mehrwertsteuer
Schweiz-Geschäft wird digitaler
Zahlreiche deutsche Unternehmen sind in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig, da sie Leistungen oder Lieferungen vor Ort erbringen. Bereits jetzt nutzen weit über 90 Prozent der Unternehmen das elektronische Portal für ihre Anmeldung. Der Bundesrat informiert jetzt, dass ab 1. Januar 2024 das elektronische Verfahren obligatorisch wird, Eingaben in Papierform sind dann nicht mehr möglich. Eine Übergangsfrist ist vorgesehen. Weitere Informationen darüber, ob Ihr Unternehmen steuerpflichtig ist und wie die Meldung erfolgt, finden Sie in unserem Artikel „Mehrwertsteuer in der Schweiz“.
Darüber hinaus steigen ab 1. Januar 2024 die Steuersätze in der Schweiz auf 8,1 Prozent im Normalsatz und 2,6 Prozent beim reduzierten Steuersatz. Abhängig vom Leistungszeitraum können die neuen Steuersätze erstmals ab dem 3. Quartal 2023 bzw. ab Juli 2023 angewendet werden.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat Informationen zur Umstellung der Steuersätze veröffentlicht.
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