Sofortprogramm Einzelhandel/Innenstadt
Neue Förderung für Stadtmarketing
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat das Sofortprogramm Einzelhandel/Innenstadt verlängert. Dafür hält es rund 3,3 Millionen Euro bis Ende 2024 bereit. Zudem wird eine neue Förderlinie Stadtmarketing zur Stärkung der Innenstädte und Ortszentren eingeführt.
Erhöhter Fördersatz für Pop-up-Stores und Veranstaltungen
Vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Situation bei vielen Kommunen und Vereinen wird der Fördersatz bei den Förderlinien „Pop-up-Stores und -Malls“ und „Veranstaltungen“ von 60 auf 70 Prozent erhöht. Dadurch verringert sich der Eigenanteil, den die Zuwendungsempfänger erbringen müssen, von 40 auf 30 Prozent der ausgabefähigen Kosten. Für die Förderlinie „Pop-up-Stores und -Malls“ sind nun zusätzlich zu den Kommunen auch kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften antragsberechtigt. Zudem wird jenen Kommunen, denen befristet bis zum 31. Dezember 2023 ein Zuschuss aus dieser Förderlinie gewährt wurde, die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag auf Anschlussbewilligung zu stellen. Bei der Förderlinie „Veranstaltungen“ können je Antragsteller nun bis zu zwei Anträge – jedoch maximal einer je Kalenderjahr – bewilligt werden, anstatt wie bisher nur ein Antrag.
Gefördert werden:
- Pop-up-Stores
- Veranstaltungen
- Stadtmarketing
Antragsberechtigt sind:
- Kommunen
- Wirtschaftsförderungen
- Stadtmarketingorganisationen
- City-Initiativen
- Handels- und Gewerbevereine
Stadtmarketing-Konzepte sollen Innenstädte stärken
Da Instrumente des Stadtmarketings, wie Kunden- und Kaufkraftbindungskonzepte oder zielgruppengerechte Kommunikationsmaßnahmen, einen Beitrag zur Stärkung der innerstädtischen Branchen leisten können, werden auch diese gefördert. Weitere Informationen und die Förderanträge gibt es auf der Website des Wirtschaftsmnisterums.
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