„Wir müssen Standards abbauen und Lösungen aufbauen“, sagte IHK-Vizepräsidentin Dr. Daniela Eberspächer-Roth bei „Wirtschaft trifft Kommune“ in Tübingen und rief die Landes- und Bundespolitik zu raschem Handeln auf.
Am 28. September treffen sich Soloselbstständige aus ganz Baden-Württemberg in Stuttgart zum vierten Kongress für Einpersonen- und Kleinstunternehmen. Die Teilnahme ist kostenfrei, das Motto lautet: „Gemeinsam groß – durch die Macht des Netzwerks“.
Ist die Vermietung von Betriebsvorrichtung immer steuerpflichtig? Muss ein einheitliches Entgelt für die (steuerfreie) Vermietung eines Grundstücks und die (steuerpflichtige) Vermietung der Betriebsvorrichtung stets aufgeteilt werden? Oder ist im Fall einer einheitlichen Leistung das Aufteilungsgebot des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG nicht anwendbar? Der EuGH hat sich jüngst zu dieser Fragestellung geäußert.
Welche Regeln gelten, wenn Unternehmen Fahrerinnen und Fahrer aus Drittstaaten gewinnen wollen? Ein Webinar der IHKs Stuttgart und Reutlingen klärt die Fakten.
Am 1. September startet der bundeseinheitliche neue Zertifikatslehrgang „Fachexperte für Wasserstoffanwendungen IHK“, der Fachkräfte und Unternehmen auf die Energiewende vorbereitet. Der Unterricht findet ausschließlich online statt.
Am 6. Juli findet im Museum Tübingen das gemeinsame Jahresevent aller IHK-Netzwerke statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfahren dabei, wie sie mit Humor andere Menschen für sich gewinnen und auch schwierige Situationen meistern.
Ob auf Geschäftsreisen oder für den Sommerurlaub: Auf das Smartphone kann man nicht verzichten. Das rät die Verbraucherzentrale beim Thema Roaming und Datennutzung im Nicht-EU-Ausland.
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde beschlossen und tritt am 2. Juli in Kraft. Im Vermittlungsauschuss wurden einige Änderungen vereinbart.
Die Kombination von exzellenter Wissenschaft der Exzellenzuniversität Tübingen mit dem erfolgreichen Transfer in die Wirtschaft bildet den Schwerpunkt der Tübinger Innovationstage 2023. Start ist am 27. Juni in Tübingen.
Ab dem 1. Januar 2025 könnten Unternehmen, die Rechnungen an andere Unternehmen für Inlandsumsätze stellen, verpflichtet sein, diese als elektronische Rechnung zu stellen.