Förderprogramm des Landes BW
Wohnraum für Mitarbeitende
Das Land Baden-Württemberg subventioniert den Bau oder Erwerb von sozialem Wohnraum für Mitarbeitende. Die Förderung entspricht im Wesentlichen der allgemeinen Wohnraumförderung des Landes, ist jedoch mit ein paar Sonderregelungen verbunden.
So kann das Land den Wohnraum für Mitarbeitende nur unter Beachtung des europäischen Beihilferechts, das den freien Wettbewerb sicherstellt, bezuschussen.
Die Förderung unterscheidet zwischen Mitarbeiter- und Werkmietwohnungen. Ein Betrieb kann eine Mitarbeiterwohnung nicht kündigen, wenn das Arbeitsverhältnis vorbei ist. Bei Werkmietwohnungen hingegen enden Miet- und Arbeitsverhältnis zeitgleich. Die Fördergelder einer Mitarbeiterwohnung sind höher als die, die es für eine Werkmietwohnung gibt. In beiden Fällen gilt: Je länger die Wohnungen nur von Mitarbeitenden mit Wohnberechtigungsschein bezogen werden, desto höher ist der Subventionswert.
Wie alle anderen Wohnraumförderungen des Landes Baden-Württemberg wird auch die Förderung von Mitarbeiterwohnungen über die L-Bank abgewickelt.
Mehr Informationen gibt es beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen BW sowie bei der L-Bank.
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