Keine verdeckte Gewinnausschüttung
Mit Urteil vom 15. März 2023 (Az. I R 41/19) hat sich der Bundesfinanzhof der Frage angenommen, unter welchen Versorgungszahlungen an einen Gesellschafter-Geschäftsführer, der nach Eintritt des Versorgungsfalls weiterhin als Geschäftsführer tätig ist, als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu werten sind.
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