Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst
Zum 1. Januar 2025 wurde die so genannte Kleinunternehmerregelung der Umsatzsteuer an EU-Vorgaben angepasst. Seitdem ist sie unter bestimmten Voraussetzungen auch grenzüberschreitend anwendbar. Wie die Finanzverwaltung die neuen Vorschriften auslegt, hat sie in einem Anwendungsschreiben mitgeteilt, mit dem auch der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) angepasst wird.
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