Rechtzeitig Aufenthalt beantragen
Nach Ausbildungsende müssen Azubis aus Drittstaaten ihren Aufenthaltstitel wechseln, erst dann dürfen sie weiterbeschäftigt werden. Der Antrag sollte rechtzeitig vor Ausbildungsende gestellt werden, am besten sobald eine Übernahme absehbar ist. Betriebe können ihre Azubis unterstützen, um einen reibungslosen Übergang zu sichern.
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