Erweiterte Mautpflicht: Was Firmen wissen müssen
2.000 müssen jetzt Maut zahlen
Worum geht es bei der erweiterten Mautpflicht für Lkws?
Am 01.07.2024 wird die Lkw-Maut ausgeweitet. Ab dann sind auch Lkws mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) mautpflichtig. Maßstab ist somit das Gewicht, welches das Fahrzeug ab Werk hatte. Eine eventuell vorgenommene Ablastung zählt nicht mehr. Im Feld F.1 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ist dieser Wert hinterlegt. Die Mautpflicht gilt nur für Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Sie greift für die Benutzung aller Bundesfernstraßen, also für Autobahnen und Bundesstraßen.
Wovon hängen die Maut-Kosten ab?
Die Höhe der Maut hängt davon ab, wie viele Kilometer auf Autobahnen und Bundesstraßen gefahren werden. Zusätzlich kommt es auf die Schadstoffklasse des Fahrzeugs an: Bei Fahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 6 und der Gewichtsklasse 3,5 bis 7,49 tzGm liegt die Lkw-Maut bei 15,1 Cent/km. Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 0/1 müssen 24,8 Cent/km zahlen. Die Schadstoffklasse kann der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) entnommen werden.
Was gilt, wenn ein Anhänger mit im Einsatz ist?
Eine Mautpflicht besteht nur dann, wenn das Zugfahrzeug mehr als 3,5 tzGm auf die Waage bringt. Fahrzeugkombinationen mit weniger als 7,5 tzGm und einem Zugfahrzeug bis 3,5 tzGm sind nicht mautpflichtig.
Eine Ausnahme besteht in der sogenannten „Handwerkerregelung“. Für wen gilt sie?
Sie gilt für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen unter 7,5 tzGm. Befreit sind laut Gesetzeswortlaut „Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt, oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern, wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt, benutzt werden“. Das bedeutet: Fahrten, bei denen industriell hergestellte Güter befördert werden, sind von der Maut-Befreiung im Sinne der Handwerkerausnahme ausgeschlossen. Die Handwerkerregelung gilt unabhängig von der Mitgliedschaft in der IHK oder der Handwerkskammer.
Wo finde ich weitere Informationen?
Mehr Infos gibt es zum Beispiel auf den Websites des Bundesamtes für Logistik und Mobilität, des Unternehmens Toll Collect und der Straßenverkehrsgenossenschaft.
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