Neu geordnete Ausbildungsberufe

Änderungen in Kraft

Zum 01.08.2023 wurden mehrere Ausbildungsberufe neu geordnet. Ganz neu ist der Beruf „Gestalter/-in für immersive Medien“. Die wichtigsten Neuerungen in der Schnellübersicht.

Änderungen in KraftDie Einsatzgebiete von Mediengestaltern sind vielfältiger geworden. Dies spiegelt sich in der neuen Ausbildungsordnung des Berufs wider. Foto: Andrey Popov - stock.adobe.com

Mediengestalter/-in Digital und Print
Die Neuordnung dieses Ausbildungsberufs ergab sich unter anderem aus der größeren Vielfalt der ausbildenden Betriebe: Mediengestalter werden nicht mehr nur von klassischen Medienunternehmen und Agenturen ausgebildet, sondern zunehmend auch von Digital- und IT-Unternehmen sowie von den Kommunikations- und Marketingabteilungen verschiedener Branchen. Aus diesem Grund wurde die Zahl der Fachrichtungen von drei auf vier erhöht:

  • Designkonzeption (bisher: Konzeption und Visualisierung)
  • Projektmanagement (bisher: Beratung und Planung)
  • Digitalmedien (bisher: Gestaltung und Technik)
  • Printmedien (bisher: Gestaltung und Technik)

Zugleich wurde die Struktur des Berufsbildes vereinfacht: Prüfungsrelevante Wahlqualifikationen gibt es künftig nur noch für die Fachrichtungen Printmedien und Digitalmedien.

Gestalter/-in für immersive Medien
Gestalterinnen und Gestalter für immersive Medien sind am gesamten Erstellungsprozess von Anwendungen mit immersiven Technologien wie Virtual oder Augmented Reality beteiligt. Die neue dreijährige Ausbildung wird zunächst als sogenannter Monoberuf – also ohne Fachrichtungen oder Wahlmodule – eingeführt. Im ersten Ausbildungsjahr werden die Azubis in der Berufsschule gemeinsam mit den angehenden Mediengestaltern Bild und Ton unterrichtet. Auf dem Ausbildungsplan stehen unter anderem die Themen 3D-Modelling, -Animation und -Audio, Autoren- und Entwicklungstools, Kundenberatung und Projektmanagement. Außerdem lernen die Azubis, Bild- und Tonaufnahmen zu produzieren.

Die Prüfung besteht aus einer klassischen Zwischenprüfung und einer Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr in zwei Prüfungsbereichen statt. Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsteilen.

Weitere Neuordnungen
Neuerungen gibt es auch bei den Berufen Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin (ehemals Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik) sowie Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in. Bei Letzterem wurde die neue Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik eingeführt. Die Ausbildungsordnung des Kunststoff- und Kautschuktechnologen berücksichtigt künftig noch stärker neuere technische Entwicklungen.

Mehr Informationen.

Cathrin Koch

Cathrin Koch

Ausbildung / Prüfungswesen
IHK-Zentrale
Position: Leiterin Vertragswesen, Ausbildungs- und Inklusionsberaterin
Schwerpunkte: Berufsausbildung – Druck- und Medienberufe, IT-Berufe, Bau-Berufe, Labor-Berufe, Floristen, Tierpfleger; Inklusionsberatung, Ausbildungsbegleitung
Telefon: 07121 201-197
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite


Zur Übersicht