Internationaler Warenverkehr

Aktuelle Zollinformationen und News zum internationalen Warenverkehr

November 2024

Neue EU-Sanktionen gegen den Iran

(EU-Kommission) Der Europäische Rat hat neue Sanktionen gegen den Iran verhängt, die sieben Personen und sieben Organisationen umfassen. Die Maßnahmen richten sich gegen die Entwicklung und Lieferung von Drohnen und Raketen an Russland, um dessen Krieg gegen die Ukraine zu unterstützen. Außerdem betreffen sie Gruppen und Organisationen, die den Frieden im Nahen Osten und im Roten Meer gefährden. Mehr auf der Websites des Rats der EU.

EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wird möglicherweise um ein Jahr verschoben

(EU-Kommission) Die Europäische Kommission hat eine Verschiebung der Verordnung zu Entwaldungsfreien Lieferketten um ein Jahr vorgeschlagen. Sofern das Europäische Parlament und der Rat der Änderung zustimmt, wäre der Start dann ab 30. Dezember.2025 für mittlere und große Unternehmen und ab 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Mehr auf der Website der EU-Kommission.

UK: Safety and Security-Zollanmeldungen für Einfuhren aus der EU werden verschoben

Ursprünglich war der Start für das Verfahren "Safety and Security Declarations" (Summarische Eingangszollanmeldungen, ESumA) für den 31.Oktober 2024 vorgesehen. Nun ist der Termin auf den 31. Januar 2025 verschoben worden. Mehr auf der Website der UK-Regierung

CBAM: Nutzung der Standardwerte endet

(GTAI) Der CBAM-Bericht für das dritte Quartal 2024 erfordert, dass berichtspflichtige CBAM-Importeure zum ersten Mal tatsächliche Emissionsdaten verwenden. Bisher war es möglich, auf Standardwerte zurückzugreifen. Eine Verlängerung für die Möglichkeit, weiterhin Standardwerte zu verwenden, gibt es nicht. Mehr bei Germany Trade & Invest.

Aktualisierung der Hinweise zu Sanktionsumgehungen

(BMWK) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat seine beiden bestehenden Hinweispapiere “Unterstützung der Unternehmen beim Umgang mit warenverkehrsbezogenen Sanktionen” und “Sanktionsumgehung – Hinweise für ausländische Tochterunternehmen” angepasst, um dem Wunsch nach besserer Umsetzbarkeit nachzukommen. Neu ist zudem das gemeinsame Hinweispapier der G7-Staaten: "Preventing Russian Export Control und Sanctions Evasion: Updated Guidance for Industry". Mehr beim Wirtschaftsministerium

Modernisierte Ursprungsregeln im PEM-Raum kommen Anfang 2025

Der Gemischte Ausschuss des PEM-Übereinkommens (PEM = Pan-Europa-Mittelmeer/Pan-Euro-Mediterranean) hat Anfang Dezember 2023 die neuen und modernisierten Ursprungsregeln verabschiedet. Diese sollten am 1. Januar 2025 in Kraft treten und von da an für einen modernisierten, vereinfachten und zugleich flexibilisierten Handel zwischen den 24 Vertragsparteien des PEM-Übereinkommens sorgen. Aufgrund langwieriger Gesetzgebungsverfahren in den einzelnen Ländern können bis Ende 2024 nicht alle Freihandelsabkommen angepasst werden, sodass auch nach dem 1. Januar 2025 voraussichtlich noch zwei Sets an Regeln bestehen. Mehr auf der Zoll-Website

Exporte nach Libyen müssen vorab registiert werden

(GTAI) Seit dem 30. Juli 2024 testet die Zollverwaltung Libyens ein System zur Vorabanmeldung von Frachtinformationen (Advanced Cargo Information - ACI). Zum 1. November 2024 endete die Testphase. Seit diesem Zeitpunkt müssen nach Angaben der Zollverwaltung (Seite auf Arsbisch) alle Exporte vor dem Versand nach Libyen im ACI-System angemeldet werden. Mehr auf der Website von GTAI

Neue Dual-Use-Ausfuhrkontrollvorschriften in China

China hat die Exportkontrollvorschriften für Dual-Use-Güter verschärft, sie treten am 1. Dezember 2024 in Kraft. Nach Aussage des chinesischen Staatsrates sollen die neuen Dual-Use-Regelungen die nationale Sicherheit sowie die nationalen Interessen schützen, aber auch die globale Zusammenarbeit im Bereich der Nichtverbreitung fördern und die Exportkontrollen von Dual-Use-Gütern stärken.

Diese Entwicklungen im Bereich der Dual-Use-Kontrolle sind Teil der chinesischen Bemühungen, die Kontrolle über sensible Technologien zu stärken und sicherzustellen, dass sicherheitskritische Technologien im internationalen Handel streng kontrolliert werden.

Die Vorschriften enthalten unter anderem Maßnahmen für die Verwaltung von Genehmigungen, Kontrolllisten und die Überwachung der Ausfuhrkontrollen von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Ausführer von Dual-Use-Gütern müssen den Endverwender und den Verwendungszweck der exportierten Güter angeben.

Betroffene Unternehmen sollten daher ihre Compliance-Strategien aktualisieren, um den Anforderungen der nun strengeren chinesischen Exportkontrollvorschriften nachkommen zu können. Dies gilt insbesondere für Unternehmen des Hightech-Sektors und Unternehmen des Anlagen- und Maschinenbaus, die sensible oder militärisch verwendbare Gütern herstellen oder damit handeln.

Quelle: China issues regulations on export control of dual-use items

Oktober 2024

Länderspezifische Umsetzungshilfen zum LkSG veröffentlicht

(Zoll) Das “Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung” wird aufgrund der geopolitischen Situation regelmäßig vom Zoll aktualisiert und ist jetzt mit Stand 1. September publiziert worden. Das Handbuch erläutert umfassend die für die Ausfuhranmeldung relevanten Codierungen und ihre Rechtswirkung.
Mehr beim Zoll

EU-Dual-Use-Verordnung: Aktualisierung der Anhänge

(EU-Kommission) Am 5. September 2024 hat die Europäische Kommission eine Delegierte Verordnung zur Aktualisierung des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung) erlassen. Diese Verordnung tritt voraussichtlich Ende 2024/Anfang 2025 in Kraft.

Der aktualisierte Anhang I wird neue und überarbeitete Kontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck enthalten, die den neuesten technologischen Entwicklungen und internationalen Sicherheitsbedenken Rechnung tragen.
Mehr auf der Website des BAFA

Exportkontrolle: Neubekanntgabe der Allgemeinen Genehmigungen 12, 13, 16 und 41

(BAFA) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Allgemeinen Genehmigungen mit den Nummern 12, 13, 16 und 41 mit Wirkung zum 23. September 2024 neu bekannt gegeben. Da Armenien und Aserbaidschan nicht mehr von Artikel 2 Nr. 19 der Verordnung (EU) 2021/821 (Dual-Use-Verordnung) umfasst werden, aber die Ausfuhr gelisteter Dual-use-Güter in diese Länder weiterhin im Wege des Einzelgenehmigungsverfahrens kontrolliert werden soll, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Anpassung der genannten Allgemeinen Genehmigungen vorgenommen.
Mehr auf der Website des BAFA

WTO und ITC veröffentlichen Publikationen zu internationalen Handelsmaßnahmen

Die Welthandelsorganisation (WTO) hat gemeinsam mit dem internationalen Handelszentrum (ITC) und der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) eine Publikation mit detaillierten Informationen zu tarifären und nichttarifären Maßnahmen in über 170 Ländern und Zollgebieten veröffentlicht. In der Publikation „World Tariff Profiles 2024“ sind u.a. zusammenfassende Tabellen, detaillierte Zolldaten und vergleichende Analysen im Kontext der durchschnittlichen „gebundenen“ und angewandten Zollsätze für landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Produkte zu finden. 
Mehr auf der Website der WTO

Keine Nutzung mehr von De-Mail seit dem 1. September in der Zollverwaltung

(Zoll) Die Zollverwaltung informiert, dass sie auf die weitere Nutzung des IT-Verfahrens De-Mail ab dem 1. September 2024 verzichtet. Für eine sichere Kommunikation mit der Zollverwaltung steht das Zoll-Portal zur Verfügung. Zudem können die Postfächer des besonderen Behördenpostfachs verwendet werden. Hierfür wird ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationspostfach benötigt.
Mehr auf der Website des Zolls

Änderungen bei Muster für Veterinär- bescheinigungen

(EU-Kommission) Im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1874 sind Anpassungen und Neuerungen an den Mustern für Veterinärbescheinigungen vorgenommen worden. Die Änderungen betreffen entsprechende Vorlagen und Muster der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235.
Mehr im Amtsblatt der EU

August / September 2024

EU erweitert Sanktionen gegen Belarus

(EU-Kommission) Die EU hat nach der Verabschiedung des 14. Sanktionspakets gegen Russland ihre Sanktionen gegen Belarus erweitert und an die Russlandsanktionen angepasst. Ziel ist es, das
Risiko der Umgehung bestehender Sanktionen zu minimieren. Wesentliche Änderungen umfassen die Angleichung güterbezogener und sektoraler Maßnahmen sowie die Einführung einer „No-Belarus“-Klausel. Einfuhrverbote für Diamanten, Gold und bestimmte Rohstoffe wurden ebenfalls harmonisiert. Die neuen Regelungen traten am 1. Juli 2024 in Kraft. Mehr auf der Zoll-Website

Abkommen zwischen EU und Kenia in Kraft

(EU-Kommission) Am 1. Juli trat das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen EU und Kenia in Kraft. Es soll beide Seiten dabei unterstützen, Arbeitsplätze zu schaffen und die kenianische Wirtschaftsentwicklung durch gezielte Zusammenarbeit zu fördern. Damit ist der EU-Markt vollständig für kenianische Produkte geöffnet, mit der Ausnahme von Waffen. Der kenianische Markt wird im Gegenzug schrittweise für EU-Produkte geöffnet. Zusätzlich enthält das Abkommen Schutzklauseln für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und noch junge kenianische Industriezweige. Aufgrund der mit dem Abkommen verbundenen erhöhten Rechtssicherheit wird erwartet, dass damit ein zusätzlicher Anreiz für EU-Investitionen gegeben wird. Mehr auf der Website der EU-Kommission

EU-Kommission eröffnet neues Portal für öffentliche Aufträge

(EU-Kommission) Die Europäische Kommission hat das Online-Portal Access2Markets um ein neues Instrument für die Vergabe öffentlicher Aufträge erweitert. Mit „Procurement for Buyers“ werden Auftraggeber bei der Einhaltung internationalen Vergabevorschriften besser unterstützt. So werden unter anderem die Anforderungen an die Herkunft von Waren und Dienstleistungen verständlicher dargestellt. Mehr auf der Website der EU-Kommission

Ausstellung von Carnet ATA für die Philippinen seit 15. Juli 2024 möglich

Seit dem 15. Juli 2024 kann das Carnet A.T.A. auf den Philippinen für die vorübergehende Verwendung von Ausstellungsgut, Berufsausrüstung, Handelsmuster, Waren im Zusammenhang mit einem Herstellungsbetrieb, Waren für Bildungs- und Wissenschafts- oder Kulturzwecke, persönliche Gegenstände von Reisenden und Waren für Sportzwecke, Waren für humanitäre Zwecke und Tiere genutzt werden.

Erweiterung des Anwendungsbereichs für das Carnet ATA in Saudi-Arabien

Die Internationale Handelskammer (ICC) informiert, dass ab sofort für das Königreich Saudi-Arabien neben Messe- und Ausstellungsgüter, auch für die Anwendungsbereiche Berufsausrüstung, Warenmuster und Waren für den Unterricht, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke Carnets ATA ausgestellt werden dürfen.

CBAM: Verzicht auf die Nutzung von Standardwerten ab dem 1. Juli 2024

Für die ersten drei Quartalsberichte bis zum 31. Juli 2024 konnten in den Quartalsberichten mit Standartwerten der CO2-Emissionen (default values transitional period) gearbeitet werden, wenn die für den konkreten Herstellungsprozess entstandenen CO2-Emissionen nicht bekannt sind. Ab der dritten Quartalsmeldung sollen Unternehmen nicht länger ausschließlich Standardwerte der EU in den Berichten verwenden. Mehr auf der Website der EU-Kommission

CBAM: EU-Kommission veröffentlicht neues Template

(GTAI) Die EU-Kommission stellt ein Excel-Template zur Verfügung, mit dessen Hilfe Importeure Emissionsdaten bei ihren Lieferanten in Drittländern abfragen können. Nun gibt es eine neue, ausgefüllte Version mit Beispielen für die Warenkategorien Zement, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff und Stahl (beispielsweise Schrauben und Muttern). Die Nutzung des Templates ist nicht verpflichtend, sondern lediglich eine Empfehlung der EU-Kommission. Mehr auf der Website von GTAI.

CBAM-Berichtspflichten Q III 2024 bis Q IV 2025

(DEHST) Die EU Kommission hat kürzlich deutlich gemacht, dass die Regelungen des Art. 4 CBAM-Durchf VO 2023/1773 für die Berechnung der tatsächlichen Emissionen weiterhin Bestand haben und Anwendung finden.

CBAM-Meldepflichtige sind verpflichtet, für jede Wareneinfuhr ab dem 1. August 2024, die tatsächlichen Emissionen nach den Berechnungsmethoden gemäß Art. 4 I oder II CBAM-Durchf VO 2023/1773 zu ermitteln und zu berichten.

Wenn es den CBAM-Meldepflichtigen nicht gelingt, Daten über tatsächliche Emissionen zu melden, müssen sie nachweisen, dass sie alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um diese Daten von ihren Lieferanten oder Herstellern von CBAM-Waren zu erhalten. Sie sollten zur Dokumentation das Feld „Kommentare“ im CBAM-Übergangsregiste nutzen und dort auch Belege beifügen, um erfolglose Bemühungen und Schritte zu dokumentieren, die unternommen wurden, um Daten von Lieferanten und/oder Herstellern zu erhalten.

Nationale Umsetzungsbehörden haben bei der Prüfung der Berichte einen Ermessensspielraum.

Berichtet ein CBAM-Meldepflichtiger in seinem Emissionsbericht Standardwerte statt der tatsächlichen Emissionen, wird die DEHSt als Nationale Umsetzungsbehörde unter folgenden Umständen von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch machen:

  • Der Anmelder hat entweder nachgewiesen, alles ihm Mögliche getan zu haben, um die tatsächlichen Emissionen zu melden oder nachvollziehbar begründet, dass er alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um die tatsächlichen Emissionen zu melden und weitere Schritte zur Ermittlung der tatsächlichen Daten einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert hätten.
  • Es gibt keine weiteren Unstimmigkeiten im abgegebenen Bericht.

In Bezug auf die Frage der Verhältnismäßigkeit des Aufwands wird die DEHSt insbesondere die Relevanz der zugrundeliegenden CO2-Emissionen der CBAM-Importe berücksichtigen.

Ungeachtet der Ermessensspielräume der DEHSt kann die Kommission nach Art. 35 Absatz 4 CBAM VO die DEHSt auffordern, gegenüber CBAM-Anmeldern zusätzliche Informationen nachzufordern, die einen unvollständigen oder fehlerhaften CBAM-Bericht ergänzen oder berichtigen.

Keine Weitergabe von Daten an unberechtigte Dritte

(Zoll) Die deutsche Zollverwaltung erhält in letzter Zeit vermehrt Anfragen über mögliche Datenabflüsse, Datenweitergabe an unberechtigte Dritte und Hackerangriffe, insbesondere im Zusammenhang mit dem IT-Verfahren ATLAS und versichert, dass keine Daten an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Mehr auf der Zoll-Website

BIS-Zertifizierung für Laborglas

Unter anderem Bechergläser, Kolben, Pipetten und Büretten und andere Laborgeräte aus Glas fallen seit dem 1. Juli 2024 unter die indische Zertifizierungspflicht. Das bedeutet, dass sie unter dem ISI-Mark Scheme registriert und zertifiziert sein müssen, um nach Indien eingeführt werden zu können. Neben der Produktzertifizierung muss hier auch das Produktionswerk auditiert werden. Mehr bei der IHK Rhein -Neckar

Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung

(Zoll) Das Handbuch "Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" steht aktualisiert zum Download bereit. Mehr bei den ATLAS-Publikationen auf der Zoll-Website

Juli 2024

Zoll warnt vor Betrugsversuchen

(Zoll) Immer wieder versenden Betrüger angebliche Zahlungsaufforderungen von der Zollbehörde, in denen umgehender Ausgleich von Abgaben gefordert wird und hohe Strafen angedroht werden. Der Zoll warnt eindringlich vor betrügerischen Mitteilungen und Phishing-Mails. Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom Zoll niemals per E-Mail oder SMS zugestellt. Mehr auf der Zoll-Website

EU führt Zölle auf Hafer aus der Ukraine wieder ein

(GTAI) Seit Mai 2022 setzt die EU-Zölle und Kontingente für Einfuhren aus der Ukraine aus. Nun führt sie Zölle für Hafer wieder ein, indem sie das Zollkontingent für Hafer aus dem Assoziierungsabkommen EU-Ukraine (Anhang I-A) wieder in Kraft setzt. Die Zollkontingente gelten ab 19. Juni 2024 bis zum 5. Juni. 2025. Mehr bei GTAI.

Änderungen bei der Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln nicht-tierischen Ursprungs

(GTAI) Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 enthält Vorschriften über die vorübergehende Verstärkung der amtlichen Kontrollen bei der Einfuhr sowie besondere Bedingungen für die Einfuhr bestimmter Lebens- und Futtermittel in die Europäische Union. Die Anhänge dieser Verordnung werden regelmäßig aktualisiert. Mehr bei GTAI.

14. Sanktionspaket gegenüber Russland verabschiedet

(EU-Kommission) Am 24. Juni hat die EU ein 14. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet, das weitere wirtschaftliche und individuelle restriktive Maßnahmen enthält. Diese Maßnahmen sollen Russlands Wirtschaft weiter schwächen und die Umgehung der Sanktionen erschweren. Mehr beim Europäischen Rat.

CBAM: Referenznummer bei Antrag auf verzögerte Einreichung notwendig

Um einen Antrag auf verzögerte Einreichung des CBAM-Berichts für das 4. Quartal 2023 oder das 1. Quartal 2024 zu stellen, kann im CBAM-Übergangsregister die Funktion „Request delayed submission” -> „Request by NCA“ in der Anwendung „My Quarterly Reports“ genutzt werden. Hierzu ist eine Referenznummer anzugeben. Diese Referenznummer können CBAM-Anmelder selbstständig nach dem folgenden Schema erstellen: Quartal-Jahr / EORI-Nummer. Mehr bei der DEHSt.

Zollunion EU-Türkei: Nachweise

(Zoll) In der Zollinformation vom 28. Februar war bereits über eine Übergangsregel zur Anerkennung aller bis einschließlich 3. Mai 2024 elektronisch von den Zollbehörden der Türkei ohne Unterschrift ausgestellter Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. informiert worden. Nach Mitteilung der Europäischen Kommission können nunmehr alle im Normalverfahren elektronisch von den Zollbehörden der Türkei ohne Unterschrift ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. unabhängig von ihrem Ausstellungsdatum anerkannt werden. Hierfür muss die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. anstelle einer Nasssignatur aber einen QR-Code und - wie bisher üblich - einen Link auf die Website zur Überprüfung der Echtheit der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. enthalten. Mehr beim Zoll

Verbot von nicht recycelbaren Polystyrol-verpackungen auf 2030 verschoben

(AHK) Die französische Regierung hat offiziell bekannt gegeben, dass das Verbot von Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Styrolpolymeren oder -copolymeren bestehen, nicht recycelbar sind und nicht in einen Recyclingstrom integriert werden können, von 2025 auf 2030 verschoben wird. Mehr bei der Deutsch-Französischen IHK.

Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung

(Zoll) Das "Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" steht aktualisiert zum Download bereit. Mehr beim Zoll

Juni 2024

Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/EUR-MED - Angabe des Ursprungslandes in Feld 2 und 4

(DIHK)  Wie der Deutsche Zoll auf seiner Website informiert, soll künftig nach Empfehlung der Europäischen Kommission in Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED in Feld 2, Zeile 1 und in Feld 4 als Ursprungsland generell "Europäische Union" eingetragen werden. Die Europäische Kommission hat die Partnerstaaten entsprechend informiert.
 

EU-Neuseeland-Freihandelsabkommen (FTA): Informationsmaterial

(DIHK) Das EU-Neuseeland-Freihandelsabkommen (FTA) trat am 1. Mai 2024 in Kraft. Die zusätzlichen Vorteile und Zollpräferenzen gelten ab diesem Tag gemäß dem rechtlichen Text.
 
Im Zuge des Inkrafttretens sind sektorale Informationsbroschüren sowie ein detaillierter Leitfaden mit besonderem Fokus auf KMU nun online verfügbar. Die Materialien können sowohl im Access2Markets-Portal als auch auf der DG-Handelsseite für das EU-Neuseeland-Freihandelsabkommen abgerufen werden.
 
Den  Volltext des FTA gibt es auf der Webaite der Europäischen Kommission.

Carnet: Beitritt Königreich Saudi-Arabien und Philippinen in die Carnet-Bürgenkette

(DIHK) Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris informiert nun, dass Carnets für:

1. Peru seit dem 30.April 2024 ausgestellt werden dürfen.
2. das Königreich Saudi-Arabien ab dem 1. Juni 2024 ausgestellt werden dürfen.
3. die Philippinen ab dem 15. Juli 2024 ausgestellt werden dürfen.

Weitere Informationen zum Verwendungszweck und den weiteren Bestimmungen erhalten Sie bei uns.

Zollunion EU-Türkei: Nachweise

(Zoll) Elektronisch im Normalverfahren von den Zollbehörden der Türkei ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen A.TR., die nicht in ordnungsgemäßer Form (d.h. insbesondere handschriftlich unterzeichnet) ausgestellt wurden, werden seit dem 1. Mai 2024, nach Beendigung der Sondermaßnahme aufgrund von der Covid-19-Pandemie, grundsätzlich nicht mehr anerkannt. Mehr.

Vordruck Lieferantenerklärung aktualisiert

Die Lieferantenerklärung ist im Wortlaut verbindlich vorgeschrieben, in ihrer Form jedoch nicht. Die IHK-Organisation stellt ein Formular mit zahlreichen Ausfüllhinweisen als Hilfsmittel zur Verfügung, dieses wurde jetzt in den Anmerkungen aktualisiert und steht auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung.

Mai 2024

CBAM: Übergangsregister der EU ebenfalls auf Deutsch verfügbar

(DEHSt) Unternehmen können Ihre bevorzugte Sprachversion des CBAM-Übergangsregisters im Übergangsregister unter „Preferences“ einstellen. Details stehen im Nutzerhandbuch der Kommission (Abschnitt 4.8 „Preferences“ im „Transitional CBAM Registry user manual for Declarants“).

Alle nötigen Informationen über das Übergangsregister sowie den Zugangslinkgibt es auf der Seite von DEHSt

CBAM: Verspätete Einreichung eines Berichts für das vierte Quartal 2023

(DEHSt) Um einen Antrag auf verspätete Einreichung Ihres CBAM-Berichts für das 4. Quartal 2023 zu stellen, kann im CBAM-Übergangsregister nur noch die Funktion "Request delayed submission" / "Request by NCA" in der Anwendung "My Quarterly Reports" bedient werden.

In diesem Fall muss eine Referenznummer der nationalen Behörde, also der DEHSt, angegeben werden. Unternehmen senden dazu eine Anfrage über das Übergangsregister mit dem Betreff / Titel "Referenznummer" an die DEHSt
Mehr auf der Seite der EU-Kommission

EU-Neuseeland Abkommen seit 01. Mai in Kraft

(EU-Kommission) Das EU-Neuseeland Handelsabkommen ist am 01.05.2024 in Kraft getreten und somit für deutsche Unternehmen nutzbar. Das neuseeländische Parlament hat am 25.03.2024 dem Abkommen zugestimmt, nachdem es bereits von EU-Seite ratifiziert worden war.
Mehr auf der Website derEU-Kommission.

Einigung zum EU-Verbot für Produkte aus Zwangsarbeit

(DIHK) Die Europäische Union will die Einfuhr, Ausfuhr und das Inverkehrbringen von Produkten aus Zwangsarbeit auf dem EU-Binnenmarkt verbieten. Nach der vorläufigen Einigung im Trilog zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten Anfang März, haben die EU-Botschafter der Mitgliedsstaaten den Kompromiss am 13.03. bestätigt. Die Kritikpunkte der Wirtschaft wurden gehört, das Verhandlungsergebnis verbessert die bisherigen Entwürfe den Europäischen Parlamentes, Rates und Kommission in einigen Punkten. Mehr.

Ausfuhr nach Großbritannien: Allgemeine Genehmigung wird nicht verlängert

(BAFA) Nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union trat für Ausfuhren ins Vereinigte Königreich die Allgemeine Genehmigung Nr. 15 (Brexit) für die Ausfuhr bestimmter Güter mit doppeltem Verwendungszweck in Kraft. Die Gültigkeit war bis zum 31. März 2024 begrenzt. Die AGG 15 wird nicht verlängert, eine Nutzung ist daher seit 1. April nicht mehr möglich. Mehr.

Präferenznachweise wieder im Original vorzulegen

(Zoll) Während der Corona-Pandemie wurden Präferenzen auch dann gewährt, wenn die Nachweise nicht im Original vorlagen (gescannt, per Mail o.ä.). Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass diese Sondermaßnahmen nicht mehr gerechtfertigt sind und ab dem 1. Mai 2024 nicht mehr gelten. Förmliche Präferenznachweise, die nicht in ordnungsgemäßer Form (d.h. handschriftlich unterzeichnet, mit einem Nassstempel versehen und im erforderlichen Papierformat) ausgestellt wurden, können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr anerkannt werden. Mehr.

Exportkontrolle: Drittes BAFA-Maßnahmenpaket seit 01.04.2024 in Kraft

(BAFA) Am 1. März 2024 wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle neue Initiativen zur Verbesserung und
Beschleunigung der Exportkontrollgenehmigungsverfahren angekündigt. Diese Maßnahmen traten am 1. April 2024 in Kraft und umfassen sowohl aktualisierte als auch neue allgemeine Genehmigungen, über die die Behörden nun detailliert
informieren. Mehr.

CBAM: Zweite Berichtsperiode bis zum 30.04.2024 abzugeben

Betroffene Unternehmen müssen ihren zweiten Bericht für das erste Quartal 2024 bis zum 30. April 2024 (danach vierteljährlich jeweils bis zum Ende des auf das Quartal folgenden Monats) abgeben.

CBAM betrifft den Import in die EU der in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956 aufgeführten Waren (ab Anhang I der Verordnung). Maßgeblich ist die dort genannte Zolltarifnummer. Mehr.

Saudi-Arabien führt Carnet ATA ein

(GTAI) Nach Angaben der Internationalen Handelskammer (ICC) plant Saudi-Arabien die Einführung des Carnet ATA. Die saudi-arabische Zollverwaltung wird das Carnet ab dem 1. Juni 2024 für die vorübergehende Einfuhr von Waren für Messen und Ausstellungen akzeptieren. Mit dem Zollpassierscheinheft können Messe- und Ausstellungswaren vorübergehend abgabenfrei in Saudi-Arabien eingeführt werden. Mehr.

Restriktive Maßnahmen gegenüber dem Iran

(GTAI) Die restriktiven Maßnahmen gegenüber Iran werden bis zum 13. April 2025 verlängert. Sie bestehen seit 2011 und werden seitdem jährlich überprüft und verlängert. Zudem wird die Liste der benannten Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert. Mehr.

April 2024

No-Russia-Klausel seit 20. März 2024 gültig

Die sogenannte „No-Russia-Klausel“ gilt für Verkäufer bestimmter Güter ab dem 20. März 2024. Mit Artikel 12g der EU-Verordnung 833/2014 werden Unternehmen verpflichtet, in ihren Verträgen über den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von bestimmten Gütern und Technologien in Drittländer eine Klausel aufzunehmen, die die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vertraglich untersagt. Die EU-Kommission hat am 22. Februar 2024 in den FAQs zu den Russland-Sanktionen Erläuterungen zur No-Russia-Klausel veröffentlicht.
Mehr auf der Website der Europäischen Kommission

Russland-Sanktionen: Allgemeine Genehmigung Nr. 42

BAFA) Das BAFA hat am 20.02.2024 die AGG Nr. 42 bezüglich der Bereitstellung von Unternehmenssoftware und Dienstleistungen an nicht sensitive Empfänger im Rahmen der Russland Sanktionen veröffentlicht (Artikel 5n der EU-VO 833/2014).
Mehr auf der BAFA-Website

Carnet-Ausstellung für Peru ab 30. April 2024 möglich

DIHK) Die Deutsche Industrie- und Handelskammer informiert, dass die Handelskammer Lima ab dem 30. April 2024 als 79. operativer bürgender Verband Mitglied der internationalen Bürgschaftskette sein wird. Carnets ATA werden vom peruanischen Zoll für die Anhänge A (Dokumente für die vorübergehende Verwendung), B1 (für Waren, die zur Ausstellung oder Verwendung bei Ausstellungen, Messen, Tagungen oder ähnlichen Veranstaltungen bestimmt sind) und B2 (für Berufsausrüstung) akzeptiert.

EU-Russlandsanktionen und Umgehungen

EU-Russlandsanktionen und Umgehungen

(IHK Stuttgart) Online Veranstaltung am 06.05.2024

Trotz umfassender Verbote erreichen immer wieder kriegswichtige Güter Russland. Wie erkenne ich als Unternehmen mögliche Beschaffungsversuche und wie lässt sich das Risiko für Umgehungsgeschäfte minimieren? Diese Fragen stehen im Zentrum der digitalen Infoveranstaltung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Ziel ist es, betroffene Unternehmen über die aktuellen Entwicklungen und Anforderungen beim Umgang mit Warenlieferungen in Drittstaaten im Kontext der EU-Sanktionen zu informieren. Auf der Agenda stehen auch Hinweise zur Anwendung der No-Russia-Clause sowie zur Meldepflicht von Umgehungsversuchen, der so genannten Jedermannspflicht. Abschließend beantworten Expertinnen und Experten des BMWK Ihre Fragen.

Die Veranstaltung wird durchgeführt vom BMWK in Kooperation mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (OA) und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). 

Datum: Montag, 6. Mai 2024
Zeit: 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Format: online
Teilnahmeentgelt: kostenfrei

Anmeldung: Bitte melden Sie sich bis Freitag, 3. Mai 2024 über folgenden Link an.

März 2024

Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegenüber Stahlerzeugnissen

(DIHK) Am 9. Februar hat die EU-Kommission eine Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die Schutzmaßnahme für die Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse über den 30. Juni 2024 hinaus verlängert werden sollte. Die Einleitung des Verfahrens geht auf einen begründeten Antrag von vierzehn EU-Mitgliedstaaten zurück. Alle interessierten Parteien, einschließlich der ausführenden Hersteller und Regierungen von Drittländern sowie der Verwender, Einführer und Hersteller in der EU, haben bis zum 26. Februar 2024 Zeit, ihren Standpunkt darzulegen. Sie können auch zu den Stellungnahmen anderer Parteien Stellung nehmen. Die Kommission hat außerdem Fragebögen an EU-Hersteller verschickt, um ihre wirtschaftliche Lage zu bewerten. Nach den WTO-Regeln kann eine Schutzmaßnahme nur für maximal acht Jahre gelten - im Falle der EU-Stahlschutzmaßnahmen wäre dies bis zum 30. Juni 2026, so dass eine mögliche Verlängerung maximal zwei weitere Jahre betragt werden kann.
Mehr im EU-Amtsblatt

Neuer EU-Antidumpingleitfaden

(EU-Kommission) Am 6. Februar veröffentlichte die EU-Kommission einen Leitfaden zur Unterstützung von EU-Herstellern bei Antidumpingbeschwerden. Der Leitfaden erläutert nicht nur den notwendigen Inhalt einer Beschwerde und die Nachweise, die die EU-Kommission benötigt, um zu entscheiden, ob sie eine förmliche Antidumpinguntersuchung einleiten kann, sondern bietet auch ein strukturiertes Format, das Unternehmen bei der Vorbereitung von Beschwerden hilft: Links zu Informationsquellen, Formulare zur Erleichterung der Datenübermittlung und eine schrittweise Anleitung für Berechnungen. Er enthält auch einen Abschnitt, über wie man Anträge auf Auslaufüberprüfungen zur Aufrechterhaltung geltenden Antidumpingmaßnahmen ausfüllt.
Mehr auf der Website der EU

Post- und Kuriersendungen: Einfuhranmeldung wird Pflicht

(Zoll) Ab dem 1. April 2024 wird die Nutzung der Internetzollanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK) für gewerbliche Anmelder verpflichtend. Anders als bisher müssen grundsätzlich alle Waren mit einer elektronischen Zollanmeldung angemeldet werden. Bei der Internetzollanmeldung für Post- und Kuriersendungen handelt es sich um eine neue Form der elektronischen Zollanmeldung für Sendungen bis zu einem Sachwert von 150 Euro. Die IPK wird mit der neuen Fachanwendung ATLAS-IMPOST umgesetzt. Ab dem 1. April 2024 ist die Abgabe von mündlichen Zollanmeldungen für Postsendungen bis 150 Euro nicht mehr zulässig.
Mehr auf der Zoll-Website

Nachweis für Unionsware (T2L) wird digital

Zum 1. März 2024 wurde das elektronische System Proof of Union Status (PoUS) eingeführt, dass die bisherigen EU-weiten T2L- bzw. T2LF-Dokumente in Papierform ersetzt. Diese Dokumente dienten bisher dem Nachweis des Unionscharakters von Waren innerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union, insbesondere im Seeverkehr. Ab dem genannten Datum ist die Ausstellung dieser Dokumente ausschließlich in elektronischer Form möglich.
Mehr auf der Zoll-Website

Carnet-Ausstellung für Peru ab 30. April 2024 möglich

(DIHK) Die Deutsche Industrie- und Handelskammer informiert, dass die Handelskammer Lima ab dem 30. April 2024 als 79. operativer bürgender Verband Mitglied der internationalen Bürgschaftskette sein wird. Carnets ATA werden vom peruanischen Zoll für die Anhänge A (Dokumente für die vorübergehende Verwendung), B1 (für Waren, die zur Ausstellung oder Verwendung bei Ausstellungen, Messen, Tagungen oder ähnlichen Veranstaltungen bestimmt sind) und B2 (für Berufsausrüstung) akzeptiert.

Border Target Operating Model: Merkblätter auf Deutsch verfügbar

Das Border Target Operating Model sieht die Einführung von Zollkontrollen für tierischen Erzeugnissen, Pflanzenprodukte und Lebensmittel aus der EU nach Großbritannien in drei Stufen vor. Die britische Regierung stellt Merkblätter sowie weitere Informationen zum „Border Target Operation Model“ nun auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Mehr auf der Website der britischen Regierung

13. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen

(EU-Kommission) Angesichts des zweiten Jahrestages des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, hat die EU ein 13. Sanktionspaket beschlossen, welches am 24. Februar in Kraft tritt. Mit dem Paket werden rund 200 Namen auf die Liste der mit Sanktionen belegten Personen aufgenommen, denen die Einreise in die EU untersagt ist, und deren Vermögen eingefroren wird. Darüber hinaus werden einer Reihe von Unternehmen die Einfuhr bestimmter Waren aus Europa untersagt. In dieser Liste sind erstmals auch Unternehmen aus Festlandchina aufgeführt.
Mehr auf der Website der Europäischen Kommission

No-Russia-Klausel ab 20. März 2024 gültig

Die sogenannte „No-Russia-Klausel“ gilt für Verkäufer bestimmter Güter ab dem 20. März 2024. Mit Artikel 12g der EU-Verordnung 833/2014 werden Unternehmen verpflichtet, in ihren Verträgen über den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von bestimmten Gütern und Technologien in Drittländer eine Klausel aufzunehmen, die die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vertraglich untersagt. Die EU-Kommission hat am 22.02.2024 in den FAQs zu den Russland-Sanktionen Erläuterungen zur No-Russia-Klausel veröffentlicht.
Mehr auf der Website der EuropäischenKommission

UK weitet Anerkennung von CE-Kennzeichen aus

(DIHK) Im Zuge seines EU-Austrittes hatte das Vereinigte Königreich vorgesehen, dass CE-Kennzeichen nicht mehr anerkannt werden und stattdessen das neue UKCA-Kennzeichen für das Inverkehrbringen von Gütern im UK nötig wird. Die britische Regierung hatte am 1. August 2023 jedoch entschieden, die CE-Kennzeichnung unbegrenzt auch über das Jahr 2024 hinaus für viele Produkte anzuerkennen. Am 24. Januar 2024 hat die britische Regierung angekündigt, dass die CE-Kennzeichnung für drei weitere Produktgruppen anerkannt wird: Ecodesign, Explosivstoffe und gefährliche Stoffe. Weiterhin nicht erfasst sind aber zum Beispiel Medizinprodukte und Baustoffe.
Mehr auf der Website der britischen Regierung

Deutsche Emissionshandelsstelle veröffentlicht erste FAQs zu CBAM

Seit Oktober 2023 wird der CO2-Grenzausgleichsmenchanismus schrittweise eingeführt. Die deutsche Emissionshandelsstelle hat dazu erste FAQs auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Mehr auf der DEHSt-Website

Russland-Sanktionen: Allgemeine Genehmigung Nr. 42

(BAFA) Das BAFA hat am 20.02.2024 die AGG Nr. 42 bezüglich der Bereitstellung von Unternehmenssoftware und Dienstleistungen an nicht sensitive Empfänger im Rahmen der Russland Sanktionen veröffentlicht (Artikel 5n der EU-VO 833/2014).
Mehr auf der BAFA-Website

Februar 2024

EU-Kommission veröffentlicht Katalog mit FAQ zur Entwaldungsverordnung

(EU-Kommission) Die Europäische Union hat auf ihrer Internetseite einen Katalog mit FAQ zur im Juni 2023 erlassenen Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten veröffentlicht. Diese
Verordnung soll in Zukunft gewährleisten, dass Produkte im freien Verkehr der EU weltweit zur Verhinderung der Entwaldung zum Schutz der Wälder und zum Erhalt der Biodiversität beitragen. Der Katalog mit FAQ soll erste Fragen der Unternehmen klären und Hinweise zur Umsetzung der Verordnung geben.
Mehr auf der Website der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Bulgarien und Rumänien in Schengen-Raum aufgenommen

(EU-Kommission) Rumänien und Bulgarien können laut einem unlängst gefassten Beschluss der EU-Mitgliedstaaten dem Schengen-Raum beitreten. Zunächst werden ab März 2024 die Kontrollen an den Luft- und Seegrenzen aufgehoben. Die Beratungen über einen weiteren Beschluss zur Aufhebung der Kontrollen an den Landgrenzen sind noch im Gange.
Mehr auf der Website der EU-Kommission

Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren in der Exportkontrolle

(BAFA) Neben einer Stärkung der Entscheidungsbefugnisse des BAFA werden Genehmigungsverfahren durch Anpassung bestehender und die Einführung neuer Allgemeiner Genehmigungen weiter gestrafft. Dieses zweite Maßnahmenpaket ergänzt die bereits zum 1. September 2023 in Kraft getretenen Verfahrensverbesserungen.

Zu diesen Maßnahmen zählen vor allem eine Überarbeitung der bereits bestehenden nationalen Allgemeinen Genehmigungen sowie die Bekanntgabe von drei neuen Allgemeinen Genehmigungen. Diese Änderungen sowie die drei neuen Allgemeinen Genehmigungen sind seit 8. Januar 2024 in Kraft.
Mehr auf der BAFA-Website.

Leitfaden zur Intrahandelsstatistik veröffentlicht

Das Statistische Bundesamt hat den Leitfaden zur Intrastat 2024 veröffentlicht. Dieser Leitfaden enthält alle Informationen und Schlüsselnummern, die für die korrekte Meldung der Intrahandelsstatistik (Intrastat) erforderlich sind, sowie zahlreiche Fälle und Beispiele. Anhang 5 beantwortet häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Intrastat. 
Mehr auf der DESTATIS-Website

Import Control System ICS2 verschoben

(EU-Kommission) Mit dem Frachtinformationssystem ICS 2 sollen Risikoanalysen für Importe bereits früher möglich sein, bevor die Waren überhaupt in die EU gelangen. Dazu werden alle Waren vorab mittels einer Entry Summary Declaration gemeldet, dies erfolgt in der Regel durch die Frachtführer. Die Einführung erfolgt in Stufen, abhängig von der Transportart. Die 3. Stufe, für alle Verkehrsträger, sollte ab 1. März 2024 in Kraft treten, dies wurde nun verschoben auf den 3. Juni 2024.
Mehr auf der Website der EU_kommission.

CBAM-Standardwerte für Übergangsmeldung veröffentlicht

(EU-Kommission) Um ihre Berichtspflichten im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) zu erfüllen, können Unternehmen in den ersten Quartalen auf Standardwerte (default values) zurückgreifen, die nun von der EU veröffentlicht wurden. Auch ein aktuelles Dokument mit den wichtigsten Fragen und Antworten wurde von der EU zusammengestellt und veröffentlicht.

Außerdem hat die Bundesregierung die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) als in Deutschland zuständige Nationale Stelle veröffentlicht.
Mehr zu den Standardwerten auf der Seite der EU-Kommission

DEHSt zu CBAM-Sanktionen

Die deutsche CBAM-Behörde DEHSt hat am 16.Januar.2024 folgende Informationen veröffentlicht: „Die verzögerte Bereitstellung der Registrierungsmöglichkeiten und somit die späte Möglichkeit zur Erstellung der CBAM-Berichte in Deutschland führen für berichtspflichtige Anmelder nicht zur Verhängung von Sanktionen oder anderen Nachteilen. Die CBAM-Berichte für die ersten beiden Berichtszeiträume können bis zum 31.07.2024 abgeändert werden. Zudem sind mit der Möglichkeit der Verwendung von Standardwerten in den CBAM-Berichten bis zum 31.07.2024 Erleichterungen bei der Berichterstattung vorgesehen. Sanktionen nach Artikel 16 der EU-CBAM-Durchführungsverordnung werden grundsätzlich nicht ohne die vorherige Durchführung eines Berichtigungsverfahrens verhängt. Schließlich werden wir als zuständige Behörde für die Einleitung von Sanktionsverfahren die verzögerte Bereitstellung der Registrierungsmöglichkeiten sowie die Bereitschaft der Anmelder zur Mitwirkung bei der Anwendung der Rechtsvorschriften im Rahmen unserer Entscheidungsspielräume angemessen berücksichtigen."
Mehr auf der Website der DEHSt

Beantragung zur Fristverlängerung zur Abgabe des ersten CBAM-Berichts um 30 Tage möglich

(EU-Kommission) Die Europäische Kommission hat eine Möglichkeit zur verspäteten Einreichung des ersten CBAM-Berichts um 30 Tage eingeräumt. Berichtspflichtige Unternehmen können ab 1. Februar 2024 aufgrund von technischen Problemen, eine Fristverlängerung beantragen.
Mehr auf der Website der EU-kommission

Januar 2024

Vorläufige Einigung über EU-Lieferkettengesetz erzielt

(EU-Kommission) Für größere Unternehmen sollen künftig neue Sorgfaltspflichten in den Wertschöpfungsketten greifen. Darauf haben sich das Europäische Parlament und der Europäische Rat geeinigt. Das nun ausgehandelte EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) geht weit über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus. Ganz ausgenommen von den neuen Vorschriften sind lediglich Unternehmen bis 250 Beschäftigte. Mehr auf der Website der Europäischen Kommission

Neues BAFA-Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit Russland

(BAFA) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat ein Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation veröffentlicht. Es bietet einen Überblick über die Handelsbeschränkungen sowie die Finanzsanktionen im Rahmen der von der Europäischen Union (EU) gegen die Russische Föderation verhängten Embargo-Regelungen. Unter anderem informiert es über die Einfuhr- und Ausfuhrverbote, die Dienstleistungsverbote sowie die Genehmigungspflichten gemäß der Russland-Embargoverordnung der EU. Mehr auf der BAFA-Website

EU beschließt zwölftes Sanktionspaket gegen Russland

(EU-Kommission) Am 18. Dezember 2023 haben sich die EU-Staaten auf ein zwölftes Sanktionspaket gegen Russland geeinigt. Neben weiteren Ein- und Ausfuhrverboten, darunter ein Importverbot für Diamanten, zielt es insbesondere darauf ab, eine Umgehung der bestehenden Sanktionen zu verhindern. So werden EU-Exporteure nun verpflichtet, die Wiederausfuhr bestimmter sensibler Güter und Technologien nach Russland vertraglich zu untersagen. Mehr auf der Website der Europäischen Kommission.

BAFA-Bescheide ab 2024 gebührenpflichtig

(BAFA) Am 16. September 2023 ist die Besondere Gebührenverordnung von BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung (GebV) in Kraft getreten. Damit sind für gebührenfähige Leistungen, die ab dem 1. Januar 2024 beantragt werden, Gebühren zu erheben. Mehr auf der BAFA-Website

A1-Bescheinigung: Antragstellung in neuem Meldeportal

Am 4. Oktober 2023 startete das neue „SV-Meldeportal“, das ab 1. März 2024 das bisherige Portal sv.net vollständig ersetzen wird. Sv.net wird dann abgeschaltet. Über das Meldeportal können zum Beispiel A1-Bescheinigungen beantragt werden, die für die Mitarbeiterentsendung benötigt werden. Mehr auf der Website des Portal-Betreibers ITSG

USA und EU verlängern Aussetzung der Zusatzzölle auf Stahl

(EU-Kommission) Die USA und die EU haben am 19. Dezember 2023 entschieden, die zusätzlichen Zölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte ("section 232") zunächst bis zum 31. März 2025 vorläufig weiter auszusetzen. Grund sind die noch andauernden Verhandlungen beider Seiten über eine Vereinbarung zu nachhaltigem Stahl und Aluminium. Mehr auf der website der Europäischen Kommussion

Änderungen der AGG-Meldepflichten und aktualisiertes Merkblatt

(BAFA) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat Erleichterungen hinsichtlich der Meldepflichten bestimmter AGG bekannt gegeben. Die Änderungen wurden am 11. Dezember 2023 wirksam. Mehr auf der Website des BAFA

Merkblatt zu Zollanmeldungen – Ausgabe 2024

Das Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen 2024 steht auf der Website des Zoll zum Download bereit. Es ist ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden.Auf rund 200 Seiten finden sich hier die verbindlichen Vorgaben für das Ausfüllen von Zollanmeldungen sowie die vorgeschriebenen Datenfelder je Verfahren.

Schweiz schafft Industriezölle 2024 ab

Zum 1. Januar 2024 werden in der Schweiz die Zölle auf Industriegüter abgeschafft. Industriegüter sind Waren, die ab Kapitel 25 im Zolltarif gelistet sind (Also alle Warennummern die mit einer 25 oder einer höheren Zahl beginnen). Gleichzeitig wird der komplexe Schweizer Zolltarif grundlegend überarbeitet und vereinfacht. Der Schweizer Bundesrat hat die Maßnahme im Februar 2022 beschlossen und möchte damit die wirtschaftliche Erholung unterstützen. Mehr auf der Website der Regierung der Schweiz

Warennummern und Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2024

Das Statistische Bundesamt hat das für das Jahr 2024 gültige Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (WA) veröffentlicht. Es beinhaltet die zum 1. Januar 2024 in Kraft tretenden Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN), die jährlich durch Verordnung (VO) der Kommission der Europäischen Union (EU) rechtswirksam festgelegt werden. Mehr auf der DESTATIS-Website

EU-Dual-Use-Verordnung: Aktualisierung der Güterliste

Die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wird regelmäßig aktualisiert, um die Einhaltung internationaler Verpflichtungen sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund veröffentlicht die Europäische Kommission mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2616 eine Aktualisierung von Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821. Die Änderungen traten am 16. Dezember 2023 in Kraft. Mehr im Amtsblatt der EU

Dezember 2023

Russland-Embargo: Nachweispflicht für Eisen- und Stahlprodukte für Importe in die EU

Für Käufe von in Anhang XVII des Russland-Embargos aufgeführten Eisen- und Stahlprodukten aus Drittländern, die sich bereits in der EU im freien Verkehr befinden, gilt die in Art. 3g d) letzter Satz des Russland-Embargos stipulierte Nachweispflicht nicht. Sollten von Käufern dennoch Nachweise gefordert werden, ist das Ausdruck von Over-Compliance. Adressat des Nachweisgebots ist allein der Einführer zum Zeitpunkt der Einfuhr in die EU. Hilfreich ist eine Sammlung häufiger Fragen rund um das Russland- Embargo, die von der EU-Kommission zusammengestellt wurden.

Mehr auf der Website der IHK Nordschwarzwald

ATLAS 3.0: Umstellung der IAA-Plus

Ende November wurde die Internet-Ausfuhranmeldung auf das AES-Release 3.0 umgestellt. Informationen zu den Änderungen finden sich auf der Zoll-Website in der ATLAS-Info 535/23. Auch das Handbuch sowie die Kurzanleitung zur IAA werden angepasst.
Mehr auf der Website der IHK Reutlingen

Warennummern und Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2024

Das Statistische Bundesamt hat das für das Jahr 2024 gültige Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (WA) veröffentlicht. Es beinhaltet die zum 1. Januar 2024 in Kraft tretenden Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN), die jährlich durch Verordnung (VO) der Kommission der Europäischen Union (EU) rechtswirksam festgelegt werden.
Mehr auf der Website der IHK Nordschwarzwald

EU-Handelsbericht 2023 veröffentlicht

(EU-Kommission) Am 15.November 2023 hat die EU-Kommission ihren jährlichen Handelsbericht veröffentlicht. Laut EU-Kommission belief sich der Wert des EU-Handels durch Freihandelsabkommen mit globalen Partnern im Jahr 2022 erstmals auf über zwei Billionen Euro.
Mehr auf der Website der Europäischen Kommission

EU ratifiziert Freihandelsabkommen mit Neuseeland

(EU-Kommission) Am 22. November hat das Europaparlament dem EU-Neuseeland Handelsabkommen zugestimmt. Es wird die neuseeländischen Zölle auf EU-Ausfuhren bei seinem Inkrafttreten zu 100 Prozent beseitigen und nach sieben Jahren 98,5 Prozent der EU-Zölle auf den neuseeländischen Handel aufheben. Erwartet wird, dass auch die EU-Mitgliedstaaten dem Abkommen in Kürze zustimmen. Sobald das Abkommen von Neuseeland ratifiziert ist, kann es in Kraft treten. Hiermit wird für Mitte 2024 gerechnet.
Mehr auf der Website der EU-Kommission

LkSG gilt ab 2024 für Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten

(BAFA) Ab dem 1. Januar 2024 müssen Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) erfüllen. Bislang lag die Schwelle bei 3.000 Beschäftigten.
Mehr auf der BAFA-Website

EU beschließt zwölftes Sanktionspaket

EU beschließt zwölftes Sanktionspaket

(DIHK)  Am 18.Dezember 2023 haben sich die EU-Staaten auf ein zwölftes Sanktionspaket gegen Russland geeinigt. Neben weiteren Ein- und Ausfuhrverboten, darunter ein Importverbot für Diamanten, zielt es insbeondere darauf ab, eine Umgehung der bestehenden Sanktionen zu verhindern. So werden EU-Exporteure nun verpflichtet, die Wiederausfuhr bestimmter sensibler Güter und Technologien nach Russland vertraglich zu untersagen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in der Pressemitteilung der EU-Kommission sowie in den folgenden FAQ.

November 2023

BAFA-Bescheide werden 2024 gebührenpflichtig

(IHK Stuttgart)  Ab 1. Januar 2024 erhebt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für seine Leistungen im Bereich der Ausfuhrkontrolle Gebühren. Das Gebührenverzeichnis wurde im September im Bundesgesetzblatt Nr. 248 veröffentlicht.

Die Höhe der Gebühren sind in der Anlage der Verordnung aufgeführt. Die Genehmigungsgebühren für Dual-Use-Güter belaufen sich beispielsweise auf 159 bis 315 Euro. Details stehen im Gebührenverzeichnis ab Seite 4. Dort steht auch, für welche Fälle eine Gebührenbefreiung gilt. So werden zum Beispiel für Nullbescheide auch künftig keine Gebühren erhoben.

Wichtig: Die Verordnung gilt nicht für gebührenfähige Leistungen, die vor dem 1. Januar 2024 beantragt werden. Wer also Anträge in Vorbereitung hat und diese noch im Jahr 2023 stellt, erspart sich damit die BAFA-Gebühr.

Russland-Sanktionen: BMWK veröffentlicht FAQ zur Hinweispflicht

(BMWK/DIHK) Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 4. Oktober 2023 die FAQ zur Hinweispflicht nach Art. 6b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 auf seiner Internetseite veröffentlicht.
 
Im 11. EU-Sanktionspaket wurde unter Art. 6b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 eine an Jedermann gerichtete allgemeine Hinweispflicht verankert. Diese Pflicht ist auch in anderen EU-Sanktionsverordnungen bereits enthalten, fehlte aber bislang bei den Exportverboten der EU-Russlandsanktionen.

CBAM: Checkliste für Unternehmen

(GTAI) Die Einführung des CO2- Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) erfolgt schrittweise seit 1. Oktober 2023 mit der Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2025. Der Übergangszeitraum dient vor allem dazu, Daten und Erfahrungen zu sammeln, um die Abläufe für die Implementierungsphase tatsächlich praxistauglich gestalten zu können. Welche Punkte Unternehmen bei der Vorbereitung auf die Übergangsphase und Umsetzungsphase beachten sollten, hat Germany Trade & Invest in einer Übersicht veröffentlicht. Mehr auf der GTAI-Website.

ATLAS 3.0 Ausfuhrverfahren: Frist nochmals verlängert

(Zoll) Die Frist für die Teilnehmerumstellung auf das ATLAS-Release AES 3.0 (Ausfuhr) beziehungsweise 9.1 (Versand) wurde bis zum 30. November 2023 verlängert.

Die Frist war bereits mit der ATLAS-Info 0440/23 vom 16. Juli 2023 auf den 29. Oktober 2023 verlängert worden. Die deutsche Zollverwaltung gewährt den Teilnehmern nun abermals mehr Zeit für die Umstellung, damit diese die vom UZK-Arbeitsprogramm vorgegebene Frist für die EU-weite Inbetriebnahme der Systeme AES und NCTS-Phase 5 optimal ausnutzen können. Mehr auf der Zoll-Website.

EU-Jahresbericht zu Ausfuhrkontrollen

(EU-Kommission/DIHK) Am 19. Oktober 2023 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Jahresbericht zur Umsetzung der Ausfuhrkontrollverordnung. Im Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck haben im Jahr 2021 die Mitgliedstaaten 38 500 Ausfuhranträge für Güter im Wert von 45,5 Milliarden Euro geprüft. In 560 Fällen blockierten die Mitgliedstaaten die Ausfuhr von Gütern im Gesamtwert von 7 Milliarden Euro aufgrund von Sicherheitsrisiken.
Mehr auf der Website der EU-Kommission

Antidumping/Antisubvention – Reifen mit Ursprung in China

(GTAI) Im Januar 2023 kündigte die Europäische Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen zum 23. Oktober 2023 an. Nun leitet sie eine Auslaufüberprüfung ein. Die Antisubventionsmaßnahmen treten am 13. November 2023 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird. Mehr auf der GTAI-Website.

Oktober 2023

Länderspezifische Umsetzungshilfen zum LkSG veröffentlicht

(GTAI) Germany Trade & Invest, die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und das Auswärtige Amt bieten Unternehmen ein gemeinsames Unterstützungsangebot für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu ausgewählten Ländern, darunter China, Indien, Türkei und Mexiko. Die länderspezifischen Umsetzungshilfen unterstützen bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken in der Lieferkette. Daneben werden länderspezifische Informationen zu gesetzlichen Grundlagen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen angeboten. Mehr auf der Website von GTAI.

CBAM: Durchführungsverordnung veröffentlicht

(Europäische Kommission) Am 17.August.2023 hat die EU-Kommission die CBAM-Durchführungsverordnung veröffentlicht, die die detaillierten Berichtspflichten für den Übergangszeitraum des neuen EU-CO2-Grenzausgleichssystems darlegt. Der Übergangszeitraum beginnt am 1. Oktober 2023 und läuft bis Ende 2025. Die EU-Kommission hat zudem Leitlinien für EU-Einführer und Nicht-EU-Anlagen, sowie eine Excel-Vorlage zur CBAM-Kommunikation innerhalb der Lieferkette veröffentlicht. Wie von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) gefordert, plant die EU-Kommission ein IT-Tool, das Unternehmen die CBAM-Umsetzung erleichtern soll. Mehr auf der Website der Europäischen Kommission.

Leitfaden zur Verhinderung von Sanktionsumgehungen veröffentlicht

(GTAI) Die EU-Kommission hat einen Leitfaden für europäische Unternehmen veröffentlicht, wie sie bei ihren Geschäftspartnern Risiken der Umgehung von Sanktionen erkennen, bewerten und verstehen können – und wie sie diese Risiken vermeiden können. Dieser Leitfaden gibt einen allgemeinen Überblick: Was müssen die Wirtschaftsbeteiligten in der EU tun, um die im EU-Recht vorgeschriebene Sorgfaltspflicht zu erfüllen? Mehr auf der Website von GTAI.

Allgemeine Genehmigungen: Verschlankung von Exportkontrollverfahren

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat die bereits bestehenden nationalen AGG grundlegend überarbeitet sowie fünf neue AGG bekanntgegeben. Die Änderungen und die neuen AGG traten am 1. September in Kraft. Ziel ist, Genehmigungsverfahren für Lieferungen an ausgewählte EU- und Nato-Partner sowie enge Partnerländer zu beschleunigen. Mehr auf der BAFA-Website.

Russland: Neuerungen zur Nachweispflicht von Eisen- und Stahlimporten

Im Rahmen der Verordnung (EU) 833/2014 gelten Beschränkungen für Eisen- und Stahlerzeugnisse seit 30. September 2023, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt wurden. Zum Zeitpunkt der Einfuhr von Gütern des Anhangs XVII aus Drittländern sind somit Nachweise über die Ursprungsländer der Produkte erforderlich. Mehr auf der Zoll-Website

Bereitstellung der Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK)

(Zoll) Seit dem 19. September 2023 steht eine weitere Möglichkeit der Zollanmeldung, die Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK), zur Verfügung.

Mit dieser internetbasierten Fachanwendung können Post- und Kuriersendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro sowie private Geschenksendungen aus Drittstaaten mit einem Sachwert bis 45 Euro angemeldet werden. Die IPK wird für private Sendungsempfänger sowie für Unternehmen zur Verfügung gestellt, welche nicht ATLAS-Teilnehmer sind. Mehr auf der Zoll-Website.

ATLAS 3.0: Pflichtfelder in der Ausfuhranmeldung

(Zoll) In der ATLAS-Info 501/23 vom 28. August 2023 erläutert der Zoll einige verpflichtende Datenfelder der Ausfuhranmeldung. Dazu gehören die Angaben zu den Kennzeichen der Beförderungsmittel beim Abgang beziehungweise beim Grenzübertritt. Darin heißt es, dass – wenn das Kennzeichen bei Abgabe der Anmeldung nicht bekannt ist – das mutmaßliche Kennzeichen anzugeben ist und im Falle, dass auch dieses nicht bekannt ist, die Angabe des Beförderungsmittels möglich ist. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Abgabe einer Anmeldung ohne Sicherheitsdaten (Codierung “0”) nur in den Fällen möglich ist, die in Art. 245 UZK-DA gelistet sind (etwa elektrische Energie, Hausrat, Waren mit Carnet ATA) oder die aufgrund internationaler Übereinkommen befreit sind. Aufgrund der als gleichwertig anerkannten Sicherheitsmaßnahmen in der Schweiz, ist beim Ausgang von Waren in die Schweiz die Angabe “0” beim Datenelement Sicherheit zulässig. Mehr auf der Zoll-Website.

Änderungen der Kontaktdaten der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung

(GZD) Wirtschaftsbeteiligte können sich für allgemeine fachliche Fragen mit Zollbezug an die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung wenden. Wie die Generalzolldirektion (GZD) mitteilt, haben sich Änderungen bei den Hotline- und Faxnummern der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung sowie bei den E-Mail-Adressen des Service Desk Zoll ergeben. Mehr auf der Zoll-Website.

Aktualisierung der Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung

(BAFA) Am 15.September 2023 hat die EU-Kommission die Dual Use Exportkontrollliste aktualisiert. Die Aktualisierung betrifft vor allem die Steuerungsparameter von Fertigungsanlagen, von Hochleistungsrechnern und von Lasern, die Aufnahme von Antriebsmotoren für Unterwasserfahrzeuge und von Technologie für die Entwicklung von Gasturbinentriebwerken für Flugzeuge sowie die Anpassung von technischen Definitionen, Hinweisen und Beschreibungen und redaktionelle Änderungen. Wenn der Rat und das Europaparlament innerhalb von zwei Monaten keine Einwände erheben wird die aktualisierte Liste in Kraft treten. Mehr auf der BAFA-Website.

Anke Hauser

Anke Hauser

International und internationale Fachkräfte
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin Zoll und internationaler Warenverkehr
Schwerpunkte: Carnet ATA, Ursprungszeugnisse, Bescheinigungen, Formulare, Export- und Importabwicklung
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Sina Gollmer

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