Internationaler Warenverkehr
Aktuelle Zollinformationen und News zum internationalen Warenverkehr
März 2026
BAFA beschleunigt Exportgenehmigungen
Zum 1. Februar 2026 haben das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das fünfte Maßnahmenpaket zur Exportkontrolle umgesetzt. Neue sowie aktualisierte Allgemeingenehmigungen vereinfachen und beschleunigen die Ausfuhr von Rüstungs- und Dual-Use-Gütern. Liegen die Voraussetzungen vor, gilt eine Ausfuhr automatisch als genehmigt – ein gesonderter Antrag beim BAFA ist nicht erforderlich. Zudem wurden die Entscheidungsbefugnisse des BAFA erweitert, um Verfahren weiter zu verkürzen und den Technologietransfer innerhalb Europas schneller zu ermöglichen.
Nähere Informationen gibt es beim BAFA.
Carnet ATA: Mexiko setzt Verfahren vorübergehend aus
Die International Chamber of Commerce (ICC) in Paris informiert über eine vorübergehende Aussetzung des ATA-Carnet-Verfahrens in Mexiko. Der mexikanische bürgende Verband CANACO hat eine operative Pause angekündigt.
Die Maßnahme gilt seit dem 2. März 2026 und umfasst folgende Punkte:
- Aussetzung der Carnet-Ausstellung in Mexiko: Derzeit werden keine ATA-Carnets mehr für vorübergehende Ausfuhren aus Mexiko ausgestellt.
- Aussetzung der Einfuhrabfertigung in Mexiko: Ausländische ATA-Carnets – darunter auch deutsche – werden bei der Einreise nach Mexiko aktuell nicht mehr zur vorübergehenden Einfuhr abgefertigt.
Die Leitung des internationalen Carnet-Netzwerks World ATA Carnet Council (WATAC) sowie die ICC werden kurzfristig Gespräche mit CANACO aufnehmen. Hintergrund ist die kurzfristige und ohne Vorankündigung getroffene Entscheidung, die erhebliche Auswirkungen auf Carnet-Inhaber sowie auf die internationale Bürgenkette hat.
In den Gesprächen sollen insbesondere folgende Fragen geklärt werden:
- Wie Waren, die bereits mit gültigen Carnets vorübergehend nach Mexiko eingeführt wurden, ordnungsgemäß wieder ausgeführt werden können.
- Welche Übergangsregelungen für Carnet-Inhaber gelten, die sich derzeit auf dem Weg nach Mexiko befinden.
- Welcher Zeitplan für die Wiederaufnahme des regulären Carnet-Verfahrens zu erwarten ist.
Sobald weitere Informationen vorliegen, informiert die Industrie- und Handelskammer Reutlingen auf ihrer Website.
Endverbleibserklärungen für Ausfuhren nach Russland
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Muster der Endverbleibserklärungen für Ausfuhren nach Russland (Anlagen C6 und C7) überarbeitet und stellt diese ab sofort zum Abruf bereit. Die Anpassung betrifft insbesondere neue Abfragen im Zusammenhang mit Unternehmen in bestimmten Sonderwirtschafts-, Innovations- oder Präferenzzonen und soll die Anforderungen im Rahmen der Exportkontrolle weiter präzisieren. Unternehmen, die Endverbleibserklärungen einreichen müssen, sollten die neuen Muster bei künftigen Anträgen berücksichtigen, um Rückfragen und Bearbeitungsverzögerungen zu vermeiden. Weiterführende Informationen und die aktualisierten Muster finden Sie auf der BAFA-Website.
EU schafft Zollfreiheit für Kleinsendungen ab
Der Europäische Rat hat neue Zollregeln für Einfuhren in die EU beschlossen. Ab dem 1. Juli 2026 entfällt die bisherige Zollfreiheit für Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro. Künftig gibt es zwei Verfahren: Exakte Verzollung bei vollständiger Zollanmeldung (H1), Pauschalverzollung mit drei Euro pro Warenposition über das IOSS-Verfahren (H7). Die Pauschale gilt als Übergangslösung, bis der EU-Zolldatenhub 2028 startet. Die Abgaben erhebt der Paketdienst beim ausländischen Absender. Die Einfuhrumsatzsteuer bleibt bestehen. Über eine zusätzliche Abfertigungsgebühr für Kleinsendungen wird noch beraten.
Türkei: Registrierung vor Einreise mit dem Carnet
Wer mit einem Carnet ATA in die Türkei einreist, muss seine Ankunft künftig vorab über ein Online-Registrierungsportal beim türkischen Zoll anmelden. Die Anmeldung ist verpflichtend und muss vor Betreten des türkischen Zollgebiets erfolgen. Das Portal steht in türkischer und englischer Sprache zur Verfügung, der Login erfolgt über die Reisepassnummer.
Hier geht es zum Registrierungsportal
Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS
Der Zoll hat eine aktualisierte Verfahrensanweisung für das IT-Verfahren ATLAS herausgegeben.
Verfahrensanweisung auf der Zoll-Website
Februar 2026
Algerien: Nur noch Einfuhrlieferungen über die Incoterms "FOB“ möglich
Aus den letzten Veröffentlichungen des algerischen Außenhandelsministeriums geht hervor, dass neu zu beantragende Importgenehmigungen nur noch auf FOB-Basis (Free on Board) möglich sind. Bereits erteilte vorläufige Importgenehmigungen, die Ende 2025 für 2026 beantragt wurden, ermöglichen auch andere Lieferbedingungen. Die vorübergehende Regelung hinsichtlich der Verwendung von Incoterms inklusive Fracht (z.B. CFR, CPT etc.) wurde bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Exporte nach Algerien per Luftfracht können weiterhin unter Verwendung des sachlich korrekten Incoterm (z.B. FCA) erfolgen.
BAFA: Vereinfachte Genehmigungsverfahren in der Exportkontrolle
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat mit Wirkung zum 1. Februar 2026 ein 5. Maßnahmenpaket zur Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren in der Exportkontrolle veröffentlicht. Ziel der Neuerungen ist es, die Genehmigungspraxis für Unternehmen im Bereich Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter effizienter zu gestalten und bürokratische Hürden zu reduzieren.
Mehr beim BAFA
Israel: Präferenzbegünstigte Wareneinfuhr in die EU
Neue Liste der nicht-präferenzrechtlich begünstigten Orte veröffentlicht
Waren aus israelischen Siedlungen, die seit 1967 unter israelischer Verwaltung stehen, fallen nicht unter das Assoziierungsabkommen (Präferenzabkommen) zwischen der EU und Israel. Die Europäische Kommission hat die Liste der nicht-präferenzrechtlich begünstigten Orte mit den siebenstelligen Postleitzahlen mit Stand 27. Oktober 2025 aktualisiert. Die Liste und weitere Informationen gibt es auf der Website der Europäischen Kommission. Der Zoll hat sein Merkblatt "Präferenznachweise aus Israel" in dem auch auf die entsprechenden Seiten der Europäischen Kommission verlinkt ist, aktualisiert.
Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026
Zollanmeldungen sind über das elektronische Zollsystem ATLAS zu erstellen. Das Merkblatt zu Zollanmeldungen gibt verbindlich vor, wie Zollanmeldungen zu erstellen sind und welche Datenfelder für welches Verfahren vorgeschrieben sind Jedes Jahr veröffentlicht der deutsche Zoll auf seiner Website das aktuelle Merkblatt:
Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen - Ausgabe 2026 (MZSW)
Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM)
In seiner Mitte Januar aktualisierten Fachinformation vom 16. Dezember 2025 geht der Zoll auf die Veränderungen im Zusammenhang mit der PEM ein. Das revidierte Regionale Übereinkommen (RÜ) trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Am 31. Dezember 2025 endete der Übergangszeitraum, in welchem das alte RÜ noch parallel zum revidierten RÜ angewendet werden kann. Es gibt im PEM-Raum zwischen zwei Vertragsparteien jeweils nur noch ein anwendbares Abkommen für die Ursprungsregeln. Dieses ist entweder das revidierte RÜ oder das alte RÜ (bzw. das alte dem RÜ vorausgehende Protokoll).
Mehr Infos finden Sie direkt bei GTAI
Saudi-Arabien: Änderungen im Zolltarif
Saudi-Arabien hat mit dem Ministerialbeschluss Nr. 5-88-1447 zahlreiche Anpassungen im Zolltarif beschlossen. Neben der Einführung neuer und der Überarbeitung bestehender Zolltarifpositionen wurden auch Zollsätze teils deutlich erhöht, teils gesenkt. Der Beschluss wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 27. November 2025 in Kraft getreten. Besonders betroffen sind Schlüsselbranchen wie Maschinenbau, Chemie und Stahl: Für mehr als 900 HS-Codes wurden die Zollsätze angehoben. Auch Produkte aus der Lebensmittel und Landwirtschaftsbranche, darunter Rindfleisch sowie tierische Fette und Öle, werden künftig teilweise höher verzollt. Zudem fallen für einzelne Waren, die bislang zollfrei waren, künftig Abgaben an, etwa bei Würfel und Puderzucker. Im Zuge der Reform wurden außerdem zahlreiche neue HS Codes und Unterpositionen eingeführt, um die Produktklassifizierung zu präzisieren und Compliance Anforderungen besser abzugrenzen. Gleichzeitig wurden einzelne Unterpositionen gestrichen, darunter bestimmte Milchprodukte sowie eine Unterposition für bestimmte Elektrofahrzeuge. Auch gesüßte Getränke erhalten eine neue Tarifstruktur, die sich am Zuckergehalt orientiert. Diese Änderungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Zusätzlich wurde mit der Position 9804 eine neue Regelung für Warentransporte zwischen Zollfreigebieten und Freizonen innerhalb Saudi Arabiens eingeführt.
Mehr auf der Website von GTAI
Januar 2026
Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht für 2026
Die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen wird zunehmend durch hohe Standortkosten, strukturelle Defizite und politische Eingriffe beeinträchtigt. Der internationale Handel steht unter wachsendem Druck, insbesondere aufgrund protektionistischer Maßnahmen der USA und steigender geopolitischer Spannungen. Gleichzeitig bleiben die globalen Lieferketten angespannt. Für 2026 stehen wieder Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht an. Melden Sie sich hierzu gerne bei der Veranstaltung der IHK Reutlingen am 28. Januar an. Einen vorläufigen Überblick gibt es bei der IHK Rhein-Neckar.
Entwaldungsrichtlinie (EUDR): Erleichterungen wurde angenommen
Das Europäische Parlament und der Rat haben die Änderungsverordnung zur Vereinfachung und Verschiebung der Anwendung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) am 16. Dezember 2025 angenommen. Sie konnte damit damit rechtzeitig vor Jahresende sowie vor dem ursprünglich vorgesehenen Anwendungsbeginn der EUDR in Kraft treten. Eine vorläufige Fassung der Verordnung gibt es auf der Website des Europarats.
Wichtige Erleichterungen wurden mit der Änderungsverordnung umgesetzt:die Verschiebung auf den 30. Dezember 2026, die Herausnahme von Druckerzeugnissen, Erleichterungen für Kleinunternehmen.
FAQs zu Russland Sanktionen aktualisiert
Die EU-Kommission veröffentlicht FAQs zu den Russland-Sanktionen. Diese wurden am 19. Dezember 2025 aktualisiert.
Neuauflage “Praktische Arbeitshilfe Export/Import”
Die neu erschienene 22. Auflage der Publikation „Praktische Arbeitshilfe Export/Import“ der Industrie- und Handelskammern NRW bietet neben bewährtem Praxiswissen wertvolle Erweiterungen für Einsteiger:innen und Profis im Außenhandel. Neu ist ein Kapitel zu Nachhaltigkeit, das die wichtigsten Regelungen zu CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism), entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) behandelt. Zudem wurde die integrierte Ausfüllsoftware umfassend überarbeitet: Sie ist jetzt mit allen gängigen Betriebssystemen kompatibel und kann auf drei Arbeitsplätzen parallel genutzt werden. Bestellung bei WBV
EU führt Zölle auf Pakete mit geringem Wert ein
(DIHK) Ab Juli 2026 wird in der EU ein Zollsatz von 3 Euro pro Warensendung im elektronischen Geschäftsverkehr bis zu einem Wert von 150 Euro eingeführt. Darauf haben sich die EU-Mitgliedstaaten geeinigt.
Für EU-Unternehmen ist das eine gute Nachricht, um im Zeitalter des E-Commerce einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten: Die Einigung schließt eine Lücke im Zollrecht der EU, die ansonsten bis zur Zollreform und der Errichtung einer Zolldatenplattform im Jahr 2028 bestehen würde. Bislang sind Warensendungen bis zu dieser Wertgrenze zollfrei. Der vorübergehende Zollsatz von 3 Euro je Sendung gilt für Pakete, die direkt aus Drittländern an Verbraucherinnen und Verbraucher in den Grenzen der EU versandt werden. Mehr auf der Website der EU-Kommission
CBAM: Beginn der Regelphase ab 1. Januar 2026
Mit der vollständigen Anwendung der CBAM-Verordnung (EU) 2023/956 ab dem 1. Januar 2026 treten neue Anforderungen für die Einfuhr bestimmter CBAM-Waren (Anhang I der Verordnung) in Kraft.
Übergangszeitraum bis 31. Dezember 2025
Bis zum 31. Dezember 2025 gelten ausschließlich:
- die Berichterstattungspflicht nach Art. 35 CBAM-VO
- die Informationspflicht nach Art. 33 Abs. 1 CBAM-VO
Anforderungen ab 1. Januar 2026
Ab 2026 dürfen CBAM-Waren nur noch zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, wenn:
- der Anmelder ein zugelassener CBAM-Anmelder ist (Nachweis: CBAM-Kontonummer), oder
- eine der vorgesehenen Ausnahmen greift.
In ATLAS-Einfuhr ist hierfür verpflichtend die korrekte Anmeldung der TARIC-Unterlagencodierungen zur Maßnahme 775 – CBAM erforderlich.
Relevante TARIC-Unterlagencodes (Auszug)
- Y128 – CBAM-Kontonummer (zwingend für zugelassene CBAM-Anmelder; Kontonummer im Feld „Nummer der Unterlage (Position)“)
- Y134 – Ursprung Büsingen, Helgoland, Livigno
- Y135 – militärische Nutzung
- Y136 – Strom/Wasserstoff aus ausschließlicher Wirtschaftszone
- Y137 – De-minimis-Ausnahme
- Y237 – Ursprung EU
- Y238 – CBAM-Status beantragt (gültig bis 27.09.2026)
Wichtiger Hinweis zu Zollanmeldungen Ende 2025
Zollanmeldungen für CBAM-Waren, die bis 31.12.2025 abgegeben werden, aber noch nicht angenommen sind, werden ab 01.01.2026 zurückgewiesen, sofern die neuen Unterlagencodes fehlen.
Empfehlung: Solche Anmeldungen nur einreichen, wenn Gestellung und Annahme noch 2025 erfolgen.
Prüfpflicht: EORI-Angaben
Bei Verwendung von Y128 müssen zwingend angegeben werden:
- EORI des Einführers (Datenfeld „Empfänger (TIN)“)
- EORI des Anmelders (Datenfeld „Anmelder (TIN)“)
CBAM-Informationsveranstaltung
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) lädt am 5. März zur nächsten Informationsveranstaltung zur CBAM-Regelphase ein. Voraussichtliche Themen sind der rechtliche Rahmen des CBAM, das CBAM-Zulassungsverfahren, die 50-Tonnen-Mengenschwelle sowie weitere CBAM-Pflichten der Regelphase. Die Teilnahme ist kostenfrei aber anmeldepflichtig: DEHSt - Homepage - Informationsveranstaltung zur CBAM-Regelphase am 05.03.2026
Modernisierte Ursprungsregeln im PEM-Raum verabschiedet
Zum 1. Januar 2026 entfallen die bisherigen Übergangsregelungen für das revidierte Regionale Übereinkommen zwischen EU, EFTA und weiteren Ländern. Weitere Auswirkungen für die Präferenzermittlung und Nachweise wurden nun veröffentlicht.
Mehr Informationen bei GTAI
Indien: BIS-Zertifizierungspflicht für Maschinen ausgesetzt
Das indische Ministerium für Schwerindustrie (Ministry of Heavy Industries) hat bekannt gegeben, dass die Zertifizierungspflicht unter dem Scheme X von Maschinen & Anlagen (HS Code 84 & 85) endgültig aufgehoben wurde. Vor allem Maschinen und Anlagen wären von der angekündigten BIS-Scheme X-Zertifizierungspflicht betroffen gewesen. Trotz der Aufhebung für komplette Maschinen und Anlagen gelten die Anforderungen der BIS-Schemata I und II weiterhin uneingeschränkt für betroffene Komponenten und Ersatzteile. Hersteller sollten daher alle Lieferungen nach Indien sorgfältig auf mögliche Zertifizierungspflichten einzelner Bauteile prüfen. Hier die offiziellen Links des Ministeriums und des Bureau of Indian Standards dazu: Machinery-and-Electrical-Equipment-Safety-Omnibus-Technical-Regulation-Order-2024.pdf
Dezember 2025
Ägypten: Neues zur Luftfracht ab 2026
Nach der Einführung des elektronischen Verfahrens zur frühzeitigen Registrierung von Frachtinformationen „Advanced Cargo Information (ACI)“ von den ägyptischen Zollbehörden, kommt es nun zu Erweiterungen. Seit Oktober 2021 müssen Seefrachtsendungen verpflichtend vorab über ACI angemeldet werden. Ab dem 1. Januar 2026 gilt diese Verpflichtung nun auch für alle Luftfrachtsendungen. Mehr bei GTAI
Iran: Wiedereinführung der Sanktionen
Frankreich und Deutschland haben beschlossen, nach der Wiedereinführung der VN-Sanktionen gemäß der Resolution 2231 (2015) alle von der EU gegen den Iran aufgehobenen oder ausgesetzten Nuklearsanktionen sofort wieder in Kraft zu setzen. Da der VN-Sicherheitsrat keine neue Resolution erlassen hat, um diese Sanktionen weiterhin aufzuheben, wurden die restriktiven Maßnahmen gegen den Iran durch die Verordnung (EU) 2025/1975 wieder eingeführt. Diese Sanktionen traten am 30. September 2025 in Kraft.
USA & China erzielen Einigung zu Exportkontrollen und Zöllen
Die USA und China haben ein Abkommen erzielt, das den Abbau von Handelshemmnissen, einen besseren Marktzugang und stärkeren Schutz des geistigen Eigentums vorsieht. Damit wollen beide Länder das Handelsdefizit verringern und ihre wirtschaftlichen Beziehungen auf eine solidere Basis stellen. Informationen zu Regelungen und gegenseitigen Verpflichtungen gibt es bei GTAI.
November 2025
Kombinierte Nomenklatur 2026 veröffentlicht
Die EU hat die aktualisierte Kombinierte Nomenklatur (KN) veröffentlicht, die ab 1. Januar 2026 gilt. Die KN bildet die Grundlage für die Ein- und Ausfuhr-Deklaration und die statistische Erfassung des Warenverkehrs. Veröffentlich wurde die aktuelle Fassung im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Statistische Bundesamt stellt das Warenverzeichnis für 2025 sowie das Warenverzeichnis 2026 gemeinsam mit einer Übersicht der Änderungen zur Verfügung.
Kantendruck bleibt 2026 ursprungbegründend
Das Bedrucken spielt für die Ursprungsregelungen im Textilbereich eine große Rolle. Die genauere Definition des Bedruckens im revidierten regionalen Übereinkommen der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM) hat Befürchtungen ausgelöst, dass der sogenannte „Kantendruck“ nicht mehr als ursprungsbegründend anerkannt werden könnte.
Die Generalzolldirektion (GZD) hat sich zum Thema „Kantendruck“ bzw. „Bedrucken“ im Textilbereich nun wie folgt geäußert:
„Grundsätzlich ist es mit den revidierten Regeln tatsächlich so, dass nicht mehr pauschal jede Form des Bedruckens anerkannt werden kann. Vielmehr muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob das Erzeugnis eine dauerhafte objektiv bewertbare Funktion durch das Bedrucken erhalten hat. Dies kann im Einzelfall auch durch ein Bedrucken der Kante gegeben sein, vorausgesetzt der Druck ist beim zu exportierenden Erzeugnis noch vorhanden. Betrachtet werden muss das Erzeugnis im Zeitpunkt der Ausfuhr.“
Gleiches gilt auch bei innergemeinschaftlichen Lieferungen: Betrachtet werden muss das Erzeugnis im Zeitpunkt der innergemeinschaftlichen Lieferung.
Damit wird der Kantendruck weiterhin anerkannt, wenn er eine tatsächliche Funktion hat (wertbildende Maßnahme). Neben der Optik oder der Veränderung der Oberfläche kann der Druck beispielsweise auch der Weiterverarbeitung oder der Nachverfolgbarkeit dienen.
CBAM - Codierung in der Zollanmeldung wird erforderlich
Einführer von Waren, die von der CBAM-Verordnung erfasst sind, müssen ab 1. Januar 2026 als CBAM-Anmelder registriert sein, um eine Zollanmeldung abgeben zu können. Befreit von dieser Verpflichtung sind gem. Änderungsverordnung Einführer, deren CBAM-pflichtige Importe unterhalb von 50 t im Jahr liegen. Der Einführer muss in der Zollanmeldung auf die Befreiung hinweisen, dafür ist nach aktueller Kenntnis eine Unterlagencodierung erforderlich. Mit Überschreiten des Schwellenwertes muss der Einführer ein zugelassener CBAM-Anmelder sein und hierfür rechtzeitig einen Antrag auf Zulassung stellen. (ATLAS-Info 0872/2025)
Erleichterungen zur EU-Entwaldungsverordnung vorgeschlagen
Die Europäische Kommission hat einen neuen Vorschlag zur Verschiebung und Änderung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgelegt. Die Vorschläge umfassen u.a. mehr Zeit für die Umsetzung sowie Erleichterungen für die sogenannte “nachgelagerten Marktteilnehmer”. Das Europäische Parlament und der Rat der EU müssen diesen Änderungen noch zustimmen.
Schweiz - USA: Einigung auf Reduzierung der Zölle
Die Schweiz und die USA haben gemeinsam mit Liechtenstein eine rechtlich unverbindliche Absichtserklärung abgeschlossen. Auf dieser Grundlage werden die USA die länderspezifischen Zusatzzölle auf 15 Prozent reduzieren. Absichtserklärung Schweiz-USA zu US-Zusatzzöllen auf der Website der Schweizer Regierung.
USA - Update Zölle auf Autos und Holz
(GTAI) In dem Handelsdeal zwischen der EU und den USA wurde für Fahrzeuge und Fahrzeugteile mit Ursprung in der EU der pauschale Zollsatz von 15 Prozent, sofern der MFN-Zollsatz nicht mehr als 15 Prozent vorsieht, vereinbart. Dies hat die USA rückwirkend zum 1. August 2025 umgesetzt. Seit dem 14. Oktober 2025 gelten bei der Einfuhr in die USA Einfuhrzölle von 10 Prozent auf Weich- und Schnittholz und 25 Prozent (30 Prozent ab 1. Januar 2026) auf gepolsterte Holz Möbel Produkte, fertige Küchenschränke und Waschtische sowie deren Teile. Der Zollsatz für diese Produkte mit Ursprung Europäische Union beträgt 15 Prozent.
Oktober 2025
19. Sanktionspaket gegenüber Russland
Die EU-Kommission hat am 23.10.2025 ihr 19. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Hierin wurden unter anderem ein vollständiges LNG-Importverbot (Kurzfristverträge binnen sechs Monaten, Langfristverträge ab 1.1.2027), schärfere Durchsetzung im Energiesektor einschließlich der Listung weiterer „Schattenflotten“-Tanker, zusätzliche Finanz- und Handelsauflagen gegen Banken/Krypto sowie Drittstaatenakteure, neue bzw. ausgeweitete Exportkontrollen für kriegsrelevante Güter und gelistete Unternehmen (u. a. in China und Indien) zur Umgehungsabwehr sowie Bewegungsauflagen für russische Diplomaten beschlossen.
Die EU weitet ihr Exportverbot aus: Künftig sind auch elektronische Komponenten, Zieloptiken, bestimmte Chemikalien, Metalle und Legierungen für militärische Zwecke betroffen. Weitere Güter wie Salze, Erze, Gummiartikel, Reifen und Baumaterialien unterliegen strengeren Exportbeschränkungen. Zudem wird der Handel mit acyclischen Kohlenwasserstoffen verboten, da sie bedeutende Einnahmen für Russland generieren. Zusätzlich wird Russlands größter Goldproduzent sanktioniert, um weitere Einnahmequellen zu blockieren.
Das 19. Sanktionspaket wurde bereits im September von der EU-Kommission vorgestellt, konnte wegen Einwänden einzelner Mitgliedstaaten – vor allem der Slowakei und zeitweise Ungarns (Bedenken am LNG-Verbot) – jedoch erst nach Aufhebung des slowakischen Vetos formal beschlossen werden.
Weitere Informationen auf der Website des Tats der Europäischen Union
Ägypten – ACI System auch für Luftfracht ab 1. Januar 2026
Seit 2021 befindet sich das „Advanced Cargo Information System (ACI)“ für Sendungen, die per Schiff nach Ägypten eingeführt werden, in Betrieb. Der ägyptische Zoll führt nun das verpflichtende ACI-System für Luftfracht ab dem 1. Januar 2026 ein.
ACI zielt darauf ab, die Verfahren zur zolltechnischen Risikoüberprüfung und Freigabe von Waren bei der Einfuhr zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es trägt darüber hinaus dazu bei, die Angaben von Exporteuren und Importeuren über ein einziges Single-Window-Portal „Nafeza“ (zu Deutsch „Fenster“) zu bündeln und zu verifizieren. Mehr bei der AHK Ägypten.
ATLAS-Versand (Codelisten) - Verschiebung von Dokumenten-Codierungen
Folgende Dokumenten-Codierungen im Versandverfahren wurden mit Wirkung vom 01.09.2025 von den Codelisten für Transportdokumente (I0943/I0945/I0946) in die Codelisten für Unterlagen (I0923/I0925/I0926) verschoben:
• N235 - Containerliste
• N271 - Packliste
• N785 - Frachtmanifest
• N787 - Ladungsverzeichnis
• N955 - Carnet ATA
Siehe dazu die ATLAS – Info 0838/2025 vom 22. September 2025.
Das digitale Ursprungszeugnis (dUZ) ist da!
Ab sofort haben Unternehmen nicht nur die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse digital zu beantragen – sie können diese auch vollständig digital an Zollbehörden im In- und Ausland sowie an Empfänger weiterleiten.
Aus Papier wird digital:
Aus dem bisherigen Verfahren mit elektronischer Antragstellung, Bearbeitung durch die IHK und anschließendem Ausdruck auf einem Formular ist nun eine rein digitale Urkunde geworden. Diese kann jederzeit per Webabfrage verifiziert werden – sicher, schnell und ortsunabhängig.
Wichtig:
Das elektronische Antragsverfahren bleibt weiterhin bestehen.
Das dUZ ist ein zusätzliches, optionales Angebot, das die Beantragung und Nutzung von Ursprungszeugnissen noch einfacher und effizienter gestaltet.
Jetzt informieren:
Quickguide in der IHK-Cloud als Download
EU und Indonesien schließen Handelsabkommen
Heimische Unternehmen werden vom jüngst unterzeichneten Handelsabkommen zwischen der EU und Indonesien profitieren. „Sie können ihr Auslandsgeschäft in Südostasien deutlich ausbauen“, sagt IHK-Außenhandelsexperte Martin Fahling.
Mehr bei der IHK Reutlingen
PEM-Warenverkehr: U163-Unterlage in ATLAS implementiert
Die Anerkennung der Unterlage „U163“ – „Erklärung auf der Rechnung oder Ursprungserklärung EUR-MED, die durch einen Ausführer auf einer Rechnung erstellt wurde, oder ein anderes Handelsdokument für einen Gesamtwert von Ursprungswaren von höchstens 6000 EUR“ als präferenzbegründende Unterlage wurde im IT-Verfahren ATLAS mit dem vergangenen Wartungsfenster am 20.09.2025 implementiert. Die Unterlagencodierung „U163“ kann, wie fachlich vorgesehen, angemeldet werden.
Russland: Allgemeingenehmigung für Software und Dienstleistungen an Tochtergesellschaften verlängert
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Allgemeingenehmigung Nr. 42 bis zum 31. März 2027 verlängert. Diese Genehmigung betrifft die Bereitstellung von Software und Dienstleistungen gegenüber Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen in Russland gemäß Artikel 5n Absatz 10 Buchstabe h) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Weitere Informationen sowie die aktualisierte Fassung der Allgemeingenehmigung finden Sie auf der Website des BAFA.
USA: De Minimis-Ausnahme weltweit ausgesetzt
Seit 29. August unterliegen alle Sendungen, die nicht über das internationale Postnetz versendet werden, allen anwendbaren Zöllen, Steuern, Gebühren und Abgaben. Die De-Minimis-Ausnahme erlaubte bisher, Waren bis 800 Dollar zollfrei einzuführen.
Wiedereinsetzung der Iran Sanktionen
Die Europäische Union hat am 29. September 2025 mehrere restriktive Maßnahmen zu den nuklearen Aktivitäten des Iran wieder in Kraft gesetzt. Diese Maßnahmen waren seit dem JCPoA (2015) ausgesetzt. Der EU-Beschluss folgte auf die Wiedereinführung der UN-Sanktionen, nachdem der UN-Sicherheitsrat die Aufhebung der Sanktionen nicht verlängert hat. Die Sanktionen betreffen u. a. den Warenhandel, den Finanz- und Transportsektor sowie die Weitergabe sensibler Technologien. Unternehmen mit Iran-Bezug sollten ihre Export- und Vertragsaktivitäten dringend überprüfen. Ausführliche Informationen zu den neuen Regelungen, betroffenen Gütern und Genehmigungspflichten finden Sie auf der Webseite des BAFA
September 2025
Update zum digitalen Ursprungszeugnis (dUZ)
Seit dem 15.09.2025 wird Unternehmen die Möglichkeit geboten nicht nur digital ein Ursprungszeugnis zu beantragen, sondern dieses auch dem in- und ausländischen Zoll bzw. Empfänger digital zur Verfügung zu stellen.
Aus der elektornischen Antragstellung und Bearbeitung, sowie dem anschließenden Ausdruck auf einem Formular wird eine rein digitale Urkunde, die mittels einer Webabfrage verifiziert werden kann.
Sie haben weiterhin die Möglichkeit das Ursprungszeugnis im elektronischen Verfahren zu beantragen, dass duz ist eine zusätzliche Möglichkeit, welche den Prozess vereinfachen und beschleunigen soll.
Brasilien - Importeure nutzen "Ex-Tarifário" in 2025 weiter
Die brasilianische Außenhandelskammer (CAMEX) hat das bestehende Zollvergünstigungsregime für bestimmte Kapitalgüter sowie Informations- und Kommunikationstechnologie-Produkte verlängert. Mit den Resolutionen GECEX Nr. 322 und 323 wurde die Anwendung eines Nullzolls für zahlreiche Positionen des brasilianischen Zolltarifs – insbesondere aus den Kapiteln 84, 85 und 90 (z. B. Maschinen, Apparate und Geräte) – bis zum 31. Dezember 2025 ausgedehnt. Die Regelung gilt bereits seit dem 1. Mai 2022.
Darüber hinaus wurden mit den Resolutionen GECEX Nr. 745 und 746 vom 3. Juli 2025 weitere Zollsenkungen für Kapital- und IT-Güter beschlossen. Gleichzeitig hat CAMEX mit der Resolution GECEX Nr. 748 einzelne Produkte aus dem begünstigten Regime ausgeschlossen. Alle genannten Änderungen sind am 7. Juli 2025 in Kraft getreten.
China - Aktuelle Zollinformationen
1. USA‑China: Section‑301‑Zölle und Aussetzung weiterer Zusatzzölle
- Die USA erheben seit 2018 Section‑301‑Zölle auf zahlreiche Produkte chinesischen Ursprungs, üblicherweise zwischen 7,5 % und 25 %
- Die USA und China haben sich darauf verständigt, die gegenseitige Aussetzung bestimmter Zusatzzölle erneut um 90 Tage zu verlängern, bis zum 10. November 2025
- Im Dezember 2023 waren öffentliche Konsultationen zur Verlängerung von 352 regulären Ausnahmen und 77 COVID‑bezogenen Ausnahmen möglich, und das USTR hat daraufhin Verlängerungen beschlossen
2. EU‑China: Antidumping und Zollkontrollen
- Für Erbsenprotein mit Ursprung in China läuft seit dem 29. August 2025 ein Antidumpingverfahren auf Antrag eines Ad‑hoc‑Herstellerbündnisses. Die EU beabsichtigt, die Einfuhren zollamtlich zu erfassen, um bei Bedarf rückwirkende Antidumpingzölle zu erheben
- Für Kerzen (KN‑Code 3406 00 00) aus China wurden im August 2025 vorläufige Antidumpingzölle eingeführt. Seit März 2025 erfolgt eine zollamtliche Erfassung der Einfuhren; eine endgültige Entscheidung steht noch aus und kann rückwirkende Zölle umfassen
- Bei verzinnten Flacherzeugnissen aus Eisen oder unlegiertem Stahl – etwa Verpackungsbleche – wurden seit dem 29. Mai 2025 endgültige Antidumpingzölle eingeführt, nachdem bereits seit Januar vorläufige Maßnahmen galten. Die Zölle gelten für fünf Jahre
- Bereits im Februar 2025 verhängte die EU endgültige Antidumpingzölle auf Biodiesel aus China, als Schutzmaßnahme für die europäische Industrie
3. China‑EU: Antisubventionsuntersuchung bei Milchprodukten
- China hat eine Antisubventionsuntersuchung gegen bestimmte EU‑Milchprodukte – darunter ungesüßte Milch, Sahne, Frischkäse, Quark und Blauschimmelkäse – ursprünglich Anfang August 2024 eingeleitet. Der Untersuchungszeitraum umfasst Subventionen bis März 2024
- Vor dem Hintergrund der Komplexität wurde der Untersuchungszeitraum bis zum 21. Februar 2026 verlängert
4. China‑USA: Chinas Gegenmaßnahmen
- Als Reaktion auf US‑Zölle hat China im Februar 2025 Zölle auf US‑Waren wie Kohle und Flüssigerdgas (15 %), Rohöl, landwirtschaftliche Maschinen und Pkw (je 10 %) angekündigt
- Darüber hinaus wurden ab dem 10. März 2025 zusätzliche Zölle in Höhe von 15 % auf US‑Agrarprodukte wie Hühnerfleisch, Weizen, Mais und Baumwolle erhoben
Weiter Medlungen finden Sie bei Germany Trade & Invest.
Kanada - Aktuelle Zollinformationen
1. Kanada verschärft Einfuhrbeschränkungen für Stahl
Die kanadische Regierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, um die heimische Stahlindustrie angesichts globaler Überproduktion und US-Zöllen zu stärken.
Mehr dazu bei GTAI
2. AEO-Abkommen zwischen Kanada und der EU tritt in Kraft
Seit dem 1. August 2025 erkennen die Europäische Union und Kanada ihre Programme für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) gegenseitig an.
Mehr dazu bei GTAI
Südafrika - Aktualisierung der Liste beschränkter und verbotener Ein- und Ausfuhren
Am 15. August 2025 hat Südafrika eine aktualisierte Fassung der Liste der verbotenen und beschränkten Ein- und Ausfuhren veröffentlicht.
Mehr dazu bei GTAI
USA - Aktuelles zur US-Handelspolitik
Die Handels- und Zollpolitik der USA bleibt geprägt von laufenden Sonderzöllen, Reaktionen internationaler Handelspartner und dem Bemühen um stärkere wirtschaftliche Zusammenarbeit – insbesondere mit der EU. Drei aktuelle Entwicklungen sind besonders hervorzuheben:
1. Section-301-Zölle auf China-Importe: Verlängerung und Reformüberlegungen
Die US-Regierung erhebt weiterhin Section-301-Zölle auf eine Vielzahl chinesischer Produkte, die ursprünglich als Reaktion auf unfaire Handelspraktiken eingeführt wurden. Zwar bestehen weiterhin Zusatzzölle von bis zu 25 Prozent, jedoch wurden 352 produktspezifische Ausnahmen sowie 77 COVID-bezogene Ausnahmen zuletzt verlängert. Im Zuge der Überprüfung des Maßnahmenpakets durch das USTR (Office of the United States Trade Representative) werden nun gezielte Änderungen und eine Konzentration auf strategisch relevante Sektoren wie Elektromobilität, Batterien und Halbleiter angestrebt.
2. Kanada reagiert auf US-Zölle – neue Gegenmaßnahmen angekündigt
Im Zuge fortbestehender US-Zölle auf bestimmte Stahl- und Aluminiumprodukte plant Kanada gezielte Gegenmaßnahmen gegenüber US-Produkten, darunter auch Konsumgüter. Die kanadische Regierung kritisiert die US-Maßnahmen als protektionistisch und nicht WTO-konform. Die angekündigten Reaktionen zielen darauf ab, wirtschaftlichen Druck aufzubauen, um eine Rücknahme der US-Zölle zu erreichen.
3. Fortschritte im transatlantischen Handel: USA und EU streben engeren Austausch an
Im Rahmen des EU-US Trade and Technology Council (TTC) bekräftigten beide Seiten im Juli 2025 ihr Interesse an einer vertieften wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Diskutiert wurden u. a. Zollfragen, technische Standards, Exportkontrollen sowie der Zugang zu kritischen Rohstoffen. Ziel ist es, gemeinsam auf globale Herausforderungen – etwa im Kontext von China oder Lieferkettensicherheit – zu reagieren und technologische und regulatorische Kooperationen zu vertiefen.
Fazit:
Für Unternehmen im transatlantischen Handel ist es derzeit besonders wichtig, Zollregelungen regelmäßig zu überprüfen und sich über aktuelle Maßnahmen und mögliche Gegenzölle auf dem Laufenden zu halten. Die Entwicklungen zeigen, dass neben protektionistischen Tendenzen auch Chancen für strategische Kooperationen entstehen – insbesondere im Bereich Technologie, Nachhaltigkeit und kritische Rohstoffe.
Mehr Informationen finden Sie bei GTAI
Vereinigte Arabische Emirate - Zolltarifumstellung der Golfstaaten
Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben als erstes Mitglied des Golfkooperationsrats (GCC) mit der schrittweisen Umstellung auf einen neuen gemeinsamen Zolltarif begonnen. Ziel ist eine angleichende und modernisierte Tarifstruktur innerhalb der GCC-Staaten.
Die Umstellung betrifft die Einführung einer neuen tariflichen Nomenklatur, die sich stärker an der aktuellen Version des Harmonisierten Systems (HS 2022) orientiert. Dies hat zur Folge, dass sich Zolltarifnummern und Beschreibungen ändern können. Unternehmen, die in die VAE oder in andere GCC-Staaten exportieren, sollten ihre Produktklassifizierungen und Zollabwicklungen zeitnah überprüfen.
Ein vollständiger Umstieg aller GCC-Staaten auf den neuen Tarif wird mittelfristig erwartet, ein konkreter Zeitplan für die übrigen Mitgliedstaaten liegt derzeit noch nicht vor. Die Maßnahme dient auch der besseren statistischen Erfassung des Außenhandels sowie der Förderung regionaler Handelsintegration.
Mehr dazu bei GTAI
August 2025
18. Sanktionspaket gegen Russland
EU-Staaten beschließen 18. Sanktionspaket gegen Russland
Mehr Information gibt es auf der Website der EU-Kommission.
Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen gegen Belarus und Russland
Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) veröffentlicht im Kontext der Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland und Belarus neue Genehmigungscodierungen sowie Codierungen für die Erklärung, dass eine Altvertragsregelung in Anspruch genommen wird bzw. bestimmte Verbote nicht gelten.
Details finden Sie hierzu in der ATLAS – Info 0822/2025
EU erhöht Zölle auf Waren mit russischem Ursprung
Die Europäische Union hat als Reaktion auf den andauernden Krieg in der Ukraine neue handelspolitische Maßnahmen gegenüber Russland und Belarus beschlossen. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung deutlich erhöhter Einfuhrzölle auf bestimmte Warengruppen mit Ursprung in diesen beiden Ländern. GermanY Trade and Invest informiert auf der Website umfassend über die aktuellen Änderungen und deren Auswirkungen auf betroffene Unternehmen.
Weitere Informationen finden Sie bei GTAI
Verantwortung bei EU-Sanktionen gilt auch bei EXW-Lieferungen
Die Europäische Kommission weist in einem aktuellen Factsheet darauf hin, dass bei Exporten unter der Incoterms-Klausel „Ex Works“ (EXW) weiterhin die volle Verantwortung für die Einhaltung von EU-Sanktionsvorschriften beim Verkäufer liegt. Auch wenn der Käufer die Ware ab Werk abholt und den Transport übernimmt, entbindet dies den Ausführer nicht von seiner Pflicht zur Prüfung von Ausfuhrverboten und Genehmigungserfordernissen.
Weitere Informationen finden Sie im offiziellen Factsheet der EU-Kommission.
Hinweispapier zur Sanktionsumgehung betreffend CNC-Maschinen
Am 6. Mai 2025 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein Hinweispapier zum Thema „Sanktionsumgehung im Zusammenhang mit CNC-Fräs- und Drehmaschinen“ veröffentlicht. Darin werden die branchenspezifischen Risiken im Zusammenhang mit russischen Beschaffungsstrategien hervorgehoben. Zudem zeigt das Papier anhand von Best-Practice-Beispielen auf, wie Unternehmen durch gezielte Compliance-Maßnahmen wirksam zur Sanktionsprävention beitragen können.
Hier geht es zum Hinweispapier des Bundeswirtschaftsministeriums
AGG Nr. 42 neu bekanntgegeben
Das BAFA hat die Allgemeine Genehmigung Nr. 42 zur Ausfuhr bestimmter Güter der Dual-Use-Verordnung in bestimmte Länder mit Wirkung zum 1. August 2025 neu bekanntgegeben. Die Gültigkeit der Genehmigung wurde bis zum 31. März 2027 verlängert. Inhaltlich bleibt die Genehmigung im Wesentlichen unverändert gegenüber der bisherigen Fassung. Hier geht es zur aktuellen BAFA-Meldung
Angabe von ODS-Lizenzen - ATLAS-Info 0813/25
In der ATLAS-Info 0813/25 informiert die Generalzolldirektion darüber, dass ab dem 1. August 2025 in bestimmten Zollanmeldungen die Lizenznummer für ozonabbauende Stoffe (ODS) verpflichtend anzugeben ist. Die Pflicht betrifft Warennummern gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1021 in Verbindung mit ODS-relevanten Lizenzen, die im neuen Datenfeld DE 2/3 (Genehmigungsnummer) zu erfassen sind.
Kenia verlangt Ursprungszeugnisse für alle Warenimporte
Seit dem 1. Juli 2025 verlangt Kenia für sämtliche Warenimporte ein Ursprungszeugnis – unabhängig von Präferenzabkommen.
Weitere Details zur neuen Nachweispflicht finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest
NCTS Phase 6 – Änderungen an der Teilnehmerschnittstelle
Die Europäische Kommission hat die Anforderungen für die NCTS Phase 6 veröffentlicht. Diese sind auch an der Teilnehmerschnittstelle technisch umzusetzen. Die vorliegende ATLAS-Info informiert auf Grundlage der aktuellen transeuropäischen Vorgaben über die inhaltlichen Änderungen sowie den Zeitplan zur Einführung von NCTS Phase 6.
Türkei: Neues Producer/Exporter Certificate im Rahmen von Anti-Dumping-Maßnahmen
Die Türkei hat im März 2025 ein neues „Producer/Exporter Certificate“ im Rahmen von Anti-Dumping-Maßnahmen eingeführt, das bei bestimmten Ausfuhren zur Identifikation des Herstellers oder Exporteurs gegenüber der türkischen Zollbehörde erforderlich ist. Es unterscheidet sich klar vom bekannten Exporter Registry Formular, was zuletzt häufig zu Verwechslungen führte. Eine behördliche Bestätigung oder Legalisierung ist laut Formular nicht vorgeschrieben; eine Bescheinigung sollte nur erfolgen, wenn sie zwingend notwendig ist und durch belastbare Nachweise gestützt werden kann.
Bekanntmachung mit Formular auf dr Website der Regierung der Türkei
UK Guidance für Nicht-UK-Unternehmen
Am 27. Juni 2025 hat das britische Foreign, Commonwealth & Development Office (FCDO) neue Informationen zur Einhaltung der britischen Russland-Sanktionen speziell für nicht-britische Unternehmen veröffentlicht. Die aktualisierte Webseite bietet einen kompakten Überblick über die geltenden Sanktionsregelungen des Vereinigten Königreichs sowie praktische Empfehlungen zur Umsetzung einer effektiven Sanktions-Compliance in internationalen Liefer- und Geschäftsketten.
Weitere Informationen auf der Website der Regierung seiner Majestät
Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) - Österreich
Seit dem 28. Juli 2025 erfüllt Österreich als beteiligter bzw. bewilligender Mitgliedstaat die Voraussetzungen für das CCE-Verfahren und ist damit an den elektronischen Datenaustausch zwischen der Ausfuhrzollstelle und der Gestellungszollstelle angebunden.
ATLAS-Info 0820/2025 des Zoll
Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) - Slowenien und Bulgarien
Die beteiligten beziehungsweise bewilligenden Mitgliedstaaten Slowenien und Bulgarien erfüllen seit dem 21.Juli 2025 die Voraussetzungen für die Abwicklung des Verfahrens CCE und können somit am elektronischen Nachrichtenaustausch zwischen der Ausfuhr- und Gestellungszollstelle teilnehmen.
USA - aktuelle Zollmeldungen
Einigung im Zollstreit zwischen der EU und den USA, Stand 29.07.2025
- Auf die meisten EU-Importe wird ein Basiszollsatz von 15% erhoben werden. Im Vergleich zu dem bisher geltende Basiszollsatz von 10%, und dem Durchschnittszollsatz von ca. 2% vor der Amtsübernahme von Donald Trump, stellt dies eine erhebliche Verschlechterung da.
- Auch auf Autos soll in Zukunft der Basiszollsatz angewandt werden. Dies entspricht ca. einer Halbierung der bisher geltenden Zölle (von 27,5% (2,5% allgemeinzoll plus 25% „Strafzoll“) auf 15%). Gleichzeitig bleiben die US-Importzölle für Autoteile aus Drittländern wie Mexiko und Kanada bei 25%.
- Die Zölle von 50% auf Stahl, Aluminium, und Derivate (verarbeitete Produkte) sollen laut von der Leyen durch Zollabbau und Quoten angepasst werden. Laut der US-Regierung bleiben sie aber bestehen, auch der ab dem 1. Aug. geltende 50% Zoll auf Kupfer soll hier bestehen bleiben. Hier werden jedoch noch genauere Details erwartet. Die Komplexitäten im Zollverfahren (Wert und Ursprungsermessung) bleiben weiterhin die größten Eckpunkte.
- Laut von der Leyen soll der Basiszollsatz von 15% auch für Halbleiter und Pharmaprodukte gelten. Bisher waren diese von allen Zöllen ausgenommen – dieser Umschwung stellt eine dramatische Belastung für die Branchen her, insbesondere für die Pharmabranche. Der Pharma Bereich umfasst der 24% deutscher Exporte in die USA, die Branche ist damit so US-Exportabhängig wie keine andere.
- Laut von der Leyen soll es beidseitige Nullzölle für eine Reihe strategische Produkte geben, darunter unter anderem Flugzeuge und Flugzeugteile, bestimmte Chemikalien, seltene Erden, Halbleitertechnik, sowie bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse. Details sind noch offen. Die Liste soll in Rahmen von weiteren Verhandlungen erweitert werden.
- Gleichzeitig soll die EU zusätzlich 600 Milliarden US-Dollar mehr in die USA investieren, laut Trump. Wie genau dies umgesetzt werden soll ist noch offen.
- Weiterhin stimmt die EU zu, Energie aus den USA im Wert von 750 Milliarden US-Dollar zu kaufen. Wie dies umgesetzt werden soll bleibt auch weiter offen.
- Weiterhin soll der Bürokratieabbau insbesondere für U.S. KMUs vorangetrieben werden (Omnibus), und über Nichttarifäre Handelshemmnisse im Agrarbereich (z.B. Hygiene-Standards für US-Schweinefleisch und -Milchprodukte) sollen weiterverhandelt werden.
- Im Digitalbereich bleibt der DSA und DMA bestehen, wobei die EU vereinbart hat, keine Gebühren für die Netzwerknutzung einzuführen, sowie keine Zölle auf „elektronische Übertragungen“ (Dienstleistungen) zu erheben.
- Laut „White House Fact Sheet“ werden die EU und die USA im Bereich Wirtschaftssicherheit enger zusammenarbeiten (engere Lieferketten und gemeinsames Vorgehen gegen Drittstaaten (China), beim In- und Outbound Investment Screening, und in der Exportkontrolle).
- Die EU wird auch “significant amounts” an US-Militärgüter sowie US-Chips einkaufen, wobei auch hier weitere Details noch offen sind.
- Wann der Deal eintritt, ist noch unklar. Die EU-Gegenmaßnahmen werden, in Folge des Deals, mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgesetzt.
Finden Sie aktuelle Zollmeldungen zur USA auf der Website von GTAI
Steuerreform in den USA: One Big Beautiful Bill
Die One Big Beautiful Bill ist eine umfassende Steuerreform der USA, die sowohl aus rechtlicher, wirtschaftlicher als auch politischer Sicht große Aufmerksamkeit generiert.
GTAI hat sich die Fortsetzung der US-Steuersenkungspolitik, die Streichung von Section 899 und den Wegfall von Steuervergünstigungen für erneuerbare Energien genauer angesehen.
Mehr bei Germany Trade & Invest
In Italien entstehen neue große Rechenzentren
Italien hat im internationalen Vergleich Nachholbedarf an Rechenzentren. Ende 2024 gab es dort 191 Anlagen. Dies war laut der Beratungsagentur S&P weniger als in Deutschland mit 465 Zentren und im Frankreich mit 243 Standorten. Selbst kleinere Märkte wie die Niederlande sind mit 199 Zentren besser aufgestellt. Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie- und Dienstleistungsunternehmen zu sichern, muss Italien in Rechenzentren investieren. Bis 2028 fließen Investitionen in Höhe von 15 Milliarden Euro.
Mehr bei GTAI
Juli 2025
Kanada reagiert auf US-Zölle mit eigenen Gegenmaßnahmen
Als Reaktion auf die US-Zollerhöhungen hat Kanada handelspolitische Gegenmaßnahmen angekündigt. Diese betreffen insbesondere Produkte aus den USA und sind Teil eines umfassenderen wirtschaftspolitischen Kurses.
Details finden Sie im Bericht von Germany Trade & Invest
Einführung der elektronischen Apostille durch die VR China
Am 18. Juni 2025 hat die Volksrepublik China die elektronische Apostille (eApostille) für Ursprungszeugnisse eingeführt. In einem ersten Schritt betrifft dies ausschließlich Ursprungszeugnisse, die vom „China Council for the Promotion of International Trade (CCPIT)“ ausgestellt werden. Weitere Dokumentenarten sollen nach und nach einbezogen werden.
Die eApostille wird als ein einziges elektronisches PDF-Dokument bereitgestellt und enthält drei Bestandteile: das öffentliche Ausgangsdokument (z. B. das Ursprungszeugnis), eine Apostillenseite mit erklärenden Informationen sowie Angaben zur Online-Verifikation. Die Überprüfung erfolgt über das offizielle chinesische Verifizierungsportal.
Höhere Zölle auf bestimmte Einfuhren aus Russland und Belarus
Im Rahmen ihrer handelspolitischen Maßnahmen hat die EU die Zölle auf ausgewählte Waren aus Russland und Belarus deutlich angehoben. Ziel ist es, wirtschaftlichen Druck auf beide Länder weiter zu verstärken.
Mehr dazu im Bericht von GTAI
Chinesische Antidumpinguntersuchung zu Schweinefleisch aus der EU
China hat ein Antidumpingverfahren gegen Schweinefleischimporte aus der Europäischen Union eingeleitet. Betroffene Unternehmen sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich auf mögliche handelspolitische Maßnahmen einstellen.
Weitere Informationen finden Sie im Bericht von GTAI
EU und Chile modernisieren Assoziierungsabkommen
Die Europäische Union und Chile haben ihr bestehendes Assoziierungsabkommen umfassend überarbeitet. Ziel ist eine vertiefte wirtschaftliche Zusammenarbeit und der Abbau von Handelshemmnissen.
Mehr dazu im GTAI-Bericht
Brasilien erhöht Zölle auf Aluminium-, Stahl- und Eisenimporte
Brasilien hat zum Schutz der heimischen Industrie die Importzölle auf ausgewählte Metallprodukte deutlich angehoben. Unternehmen mit Exporten in die Region sollten die neuen Sätze genau prüfen.
Alle Details finden Sie im Bericht von GTAI
EU führt Instrument zur Einfuhrüberwachung ein
Die Europäische Union hat neue Maßnahmen zur Einfuhrüberwachung eingeführt, die ausgewählte Warengruppen betreffen. Ziel ist eine bessere Marktbeobachtung und Reaktionsfähigkeit bei Handelsentwicklungen.
Weitere Informationen finden Sie im GTAI-Bericht.
Präferenzgewährung im Warenverkehr mit den PEM-Ländern
Im Einfuhrverfahren über ATLAS wird die Unterlage U163 derzeit nicht automatisch als Grundlage für eine Zollpräferenz anerkannt.
Um dennoch von Präferenzzollsätzen zu profitieren, ist folgender Workaround erforderlich:
- Anmeldung der U163 (als eigentliche Unterlage)
Zusätzlich:
- N864 (Erklärung auf der Rechnung oder Ursprungserklärung auf anderem Handelspapier)
- 7HHF (Nachweis der Direktbeförderung)
Im Datenfeld "Positionszusatz“ ist ein Hinweis auf diese ATLAS-Info sowie der Bezug zur Unterlage „U163“ zu ergänzen.
Einfuhrkontrolle bei Kulturgütern
Zum 28. Juni 2025 treten neue Regelungen gemäß der EU-Verordnung (EU) 2019/880 in Kraft, die die Einfuhr von Kulturgütern aus Nicht-EU-Staaten betreffen. Importeure müssen künftig je nach Art des Kulturguts bestimmte Genehmigungen oder Erklärungen vorlegen.
Zur praktischen Umsetzung wurde die TARIC-Maßnahme 734 in den EZT/TARIC integriert. Betroffen sind insbesondere Waren unter Kapitel 97 EZT. Je nach Einfuhrkontext sind unterschiedliche Unterlagencodierungen erforderlich – etwa für Genehmigungen, Erklärungen oder geltende Ausnahmeregelungen.
Weitere Informationen finden Sie beim Zoll
Steuerliche Änderungen in Ruanda
Die Regierung Ruandas hat kürzlich wichtige steuerliche Anpassungen beschlossen, die Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr und internationale Geschäftsbeziehungen haben können.
Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie deren praktische Bedeutung für Importeure und Exporteure finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI):
Betroffenen Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen.
Handelserleichterungen für die Ukraine laufen aus
Die Europäische Union hat beschlossen, bestimmte Handelserleichterungen für Importe aus der Ukraine nicht weiter zu verlängern. Dies betrifft unter anderem Zollpräferenzen und vereinfachte Einfuhrregelungen, die im Rahmen der Handelsunterstützung nach Kriegsbeginn gewährt wurden.
Details zu den konkreten Änderungen und deren zeitlichem Ablauf gibt es im aktuellen Bericht von Germany Trade & Invest (GTAI):
Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit der Ukraine unterhalten, sollten frühzeitig prüfen, wie sich die Änderungen auf ihre Lieferketten und Zollverfahren auswirken.
Zollstreit USA
Die US-Zusatzzölle unterliegen kurzfristigen Anpassungen. Insbesondere bei der Erhebung von Zöllen auf Stahl- und Aluminiumprodukte treten Änderungen in Kraft.
Aktuelle Informationen liefert die IHK Region Stuttgart
CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus)
Ab 2026 sind Unternehmen mit einer Importmenge von unter 50 Tonnen nicht mehr vom CBAM erfasst.
Diese sowie weitere Erleichterungen wurden am 19. Juni von der EU beschlossen.
Für Unternehmen, die weiterhin unter die Regelung fallen, ist die Registrierung für das Jahr 2026 bereits seit dem 31. März geöffnet.
Mehr dazu bei der IHK Region Stuttgart
Indien - BIS-Zertifizierung verschoben / Webinar am 24. Juli
Indien weitet seine regulatorischen Anforderungen aus: Für verschiedene Maschinen und mechanische Geräte gilt künftig eine Pflicht zur BIS-Zertifizierung (Bureau of Indian Standards). Dies betrifft auch Exporte aus der EU nach Indien und erfordert eine rechtzeitige Anpassung durch betroffene Unternehmen.
Weitere Informationen zu den betroffenen Warengruppen und zum Antragsverfahren gibt es in der Meldung der IHK Südlicher Oberrhein.
Die IHK Rhein -Neckar bietet am 24. Juli 2025 das Webinar
“Indien: Neue BIS-Zertifizierungspflicht für Maschinenexporte” an.
Die IHKs empfehlen Unternehmen eine frühzeitige Prüfung, ob Produkte unter die neuen Anforderungen fallen.
Juni 2025
USA erhöhen Zölle auf Stahlimporte
Der Zollsatz steigt von 25 auf 50 Prozent. Für das Vereinigte Königreich gilt derzeit eine Ausnahme.
Waren, die am bzw. nach dem 4. Juni 2025 um 00:01 Uhr EST zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen nun einem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von 50 Prozent.
US-Zusatzzölle gelten nicht kumulativ
Zölle, die auf derselben gesetzlichen Grundlage beruhen, dürfen nicht kumulativ angewendet werden. CBP veröffentlicht Leitfaden mit konkreten Hinweisen. Mehr bei GTAI
USA: aktueller Zollbericht - reziproke Zölle in Kraft getreten
Präsident Donald Trump hat am 2. April 2025 mit einer entsprechenden Durchführungsverordnung (Executive Order/E.O.) die Einführung von Zusatzzöllen (reciprocal tariffs/reziproke Zölle) angewiesen. Nun gibt es erneut Änderungen:
- In Kraft: Seit dem 5. April 2025 werden Einfuhren in die USA auf unbestimmte Zeit mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von zehn Prozent belastet.
- Ausnahmen: Am 11. April wurden Ausnahmen von den Zusatzzöllen bekannt gegeben. Die Ausnahmen gelten rückwirkend ab Einführung der Zusatzzölle am 5. April 2025. Eine Erstattung bereits gezahlter Zölle ist möglich.
- Ausgesetzt: Die länderspezifischen Zusatzzölle, die ab 9. April 2025 hätten gelten sollen, werden für 90 Tage ausgesetzt. Die Liste der betroffenen Länder und Zollsätze finden sich auf der Website der US-Regierung in Annex I. Für die EU ist ein Zollsatz in Höhe von 20 Prozent vorgesehen. Mehr bei GTAI
CBAM: Erleichterungen ab 2026
Unternehmen mit weniger als 50 Tonnen Importmenge fallen ab 2026 nicht mehr unter CBAM, diesen und weiteren Vereinfachungen hat das Europaparlament am 22. Mai 2025 zugestimmt. Die Registrierung für 2026 ist seit 31. März möglich. Mehr Informationen finden Sie bei der IHK Stuttgart
PoUS-System gestartet: Änderungen bei T2L/T2LF-Nachweisen
Ab dem 1. Juli 2025 wird der Nachweis des Unionscharakters von Waren nur noch elektronisch über das System PoUS (Proof of Union Status) mit T2L- bzw. T2LF-Daten anerkannt.
Bisher war in Deutschland ausnahmsweise auch der Nachweis mittels Rechnungen oder Beförderungspapieren über 15.000 Euro zulässig. Diese nationale Sonderregelung wird jedoch aufgehoben, da sie nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist.
Auch vereinfachte Statusnachweise durch zugelassene Aussteller oberhalb dieser Wertgrenze sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Die betroffenen Unternehmen werden durch die Hauptzollämter informiert und müssen ihre Bewilligungen entsprechend anpassen.
Empfehlung: Bereits jetzt sollte in allen Mitgliedstaaten das elektronische PoUS-System genutzt werden, da die Umstellung in der EU weitgehend erfolgt ist.
Weitere Informationen finden Sie beim Zoll online
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den US-Handelsmaßnahmen
Die neuen US-Zölle werfen viele Fragen auf. GTAI liefert die wichtigsten Antworten und verweist auf die Originalquellen.
Russland: 17. Sanktionspaket der EU
Russland: 17. Sanktionspaket der EU
Die Europäische Union hat ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet.
Zu den wichtigsten neuen Maßnahmen des Sanktionspakets zählen:
- Die Aufnahme von 189 neuen Schiffen auf die Sanktionsliste, die nun nicht mehr in EU-Häfen einlaufen und keine Dienstleitungen mehr erbringen dürfen.
- Die Aufnahme von 17 Personen und 58 Organisationen auf die Sanktionsliste, wodurch Vermögenswerte eingefroren, das Bereitstellen von wirtschaftlichen Ressourcen verboten und Reiseverbote in die EU verhängt werden.
- Die Aufnahme von 31 Unternehmen auf die Sanktionsliste, die militärisch unterstützend oder bei Sanktionsumgehung tätig sind (aus Russland: 18, aus der Türkei: 6, aus Vietnam: 3, aus den VAE: 2, aus Serbien: 1 und aus Usbekistan: 1).
- Die Ausweitung von Exportbeschränkungen auf Chemikalien, die in Raketentreibstoffen genutzt werden können und Ersatzteile + Komponenten für CNC-Werkzeugmaschinen.
- Die Verlängerung der bestehenden Ausnahme von der Ölpreisobergrenze für das Sachalin-2 Projekt.
Das Sanktionspaket ist seit dem 21. Mai 2025 in Kraft.
Mehr Informationen finden Sie bei der Europäischen Kommission
Zoll-App können auch Unternehmen nutzen
Für die Zollanmeldung von Post- und Kuriersendungen bis zu einem Wert von 150 EUR können nun auch Unternehmen die Zoll-App nutzen, die von der Zollverwaltung kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Die App bietet verschiedene Features, u.a. eine KI-gestützte Datenübernahme aus Rechnungen zur Ermittlung der Warennummer. Weitere Infos: Zoll online - eZOLL
Mai 2025
Zussatzzölle USA
Die USA verhängen zusätzliche Zölle gegen wichtige Handelspartner. Diese reagieren mit Gegenmaßnahmen und Klagen. Germany Trade & Invest (GTAI) fasst die neuesten Entwicklungen zusammen und informiert über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmen. Auf einer Sonderseite beantwortet sie häufig gestellte Fragen und am 15. Mai 2025 hilft ein Webinar dabei, die Übersicht im Zoll-Dschungel zu behalten.
Die Deutsche Auslandshandelskammer in New York (AHK) hat ihr Beratungsangebot ausgeweitet. Infos zum Portfolio und die Kontaktdaten gibt es auf der Webseite der AHK: Beratung zu Zöllen, Handel und Vertragswesen.
Die EU plant als Reaktion auf US-Zölle auf Stahl und Aluminium gestaffelte Gegenzölle zwischen 10 % und 25 Prozent auf Jeans und Motorräder (Start: 15. April). Weitere Zölle sind für Mitte Mai und Dezember geplant. Die Maßnahmen sind zunächst für 90 Tage ausgesetzt, da auch die USA eine 90-tägige Zollpause angekündigt haben. Sollte es keine Einigung geben, treten die Zölle wie geplant in Kraft. US-Zölle: Kommissionspräsidentin von der Leyen kündigt Aussetzen der EU-Gegenmaßnahmen für 90 Tage an - Europäische Kommission
ICC-Leitfaden zur Nutzung der Incoterms 2020
Ein neuer Leitfaden der Internationalen Handelskammer ICC bietet praktische Einblicke, wie Unternehmen die Incoterms 2020-Regeln nutzen können, um sich besser gegen unerwartete Änderungen bei Zöllen abzusichern. Die Publikation behandelt unter anderem:
- Warum die Incoterms 2020-Regeln in einem volatilen Zollumfeld besonders wichtig sind,
- Eine Übersicht darüber, wer gemäß den Incoterms®-Regeln und Transportmethoden die Zölle trägt,
- Praktische Hinweise zur Anwendung der Incoterms® 2020 in Zeiten starker Zollschwankungen.
Die Publikation kann auf der ICC-Webseite heruntergeladen werden.
17. Sanktionspaket der EU gegenüber Russland
Die Europäische Union hat ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet.
Zu den wichtigsten neuen Maßnahmen des Sanktionspakets zählen:
- Die Aufnahme von 189 neuen Schiffen auf die Sanktionsliste, die nun nicht mehr in EU-Häfen einlaufen und keine Dienstleitungen mehr erbringen dürfen.
- Die Aufnahme von 17 Personen und 58 Organisationen auf die Sanktionsliste, wodurch Vermögenswerte eingefroren, das Bereitstellen von wirtschaftlichen Ressourcen verboten und Reiseverbote in die EU verhängt werden.
- Die Aufnahme von 31 Unternehmen auf die Sanktionsliste, die militärisch unterstützend oder bei Sanktionsumgehung tätig sind (aus Russland: 18, aus der Türkei: 6, aus Vietnam: 3, aus den VAE: 2, aus Serbien: 1 und aus Usbekistan: 1).
- Die Ausweitung von Exportbeschränkungen auf Chemikalien, die in Raketentreibstoffen genutzt werden können und Ersatzteile + Komponenten für CNC-Werkzeugmaschinen.
- Die Verlängerung der bestehenden Ausnahme von der Ölpreisobergrenze für das Sachalin-2 Projekt.
Das Sanktionspaket ist seit dem 21. Mai 2025 in Kraft.
Mehr Informationen finden Sie bei der Europäischen Kommission
April 2025
Zollerhöhungen USA
Seit Beginn der zweiten Amtsperiode von US-Präsident Donald Trump sind Zölle wieder auf die Tagesordnung zurückgekehrt. Gegen die meisten Länder, mit denen die USA ein Handelsdefizit haben, wurden und werden unterschiedliche Ideen zu Zusatzzöllen verkündet. Die IHK Stuttgart bietet einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen.
Gegenmaßnahmen auf US-Zölle für Stahl und Aluminium
(GTAI) Am 12. März 2025 sind die US-Importzölle von 25 Prozent auf Stahl und Aluminium in Kraft getreten, worauf die EU-Kommission nun mit einem zweistufigen Ansatz reagiert: Zunächst werden zum 1. April die 2018 und 2020 eingeführten EU-Gegenmaßnahmen auf US-Produkte wieder in Kraft gesetzt. Dabei handelt es sich um 50-prozentige Aufschläge auf die Einfuhr von US-Produkten wie Whiskey und Harley-Davidson-Motorräder. Mitte April sollen dann weitere EU-Gegenmaßnahmen als Reaktion auf die jüngsten US-Zölle in Kraft treten. Mehr bei GTAI
Erleichterungen in der Nachhaltigkeits- berichterstattung und bei den Sorgfaltspflichten in der EU geplant
Die EU-Kommission will die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) sowie die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) abändern. Dazu hat sie einen Entwurf für sogenannte Omnibus-Gesetze vorgelegt. Ebenfalls umfasst ist eine Änderung der Verordnung (EU) 2023/956 zum Grenzausgleichsmechanimus (CBAM). So soll die Anwendung der Berichtspflichten in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verschoben und die Lieferkettenrichtlinie entschärft werden. Mehr bei der EU-Kommission.
EUDR: Neue Handreichung zur Entwaldungsverordnung
Die EU-Kommission hat eine neue Handreichung zur Entwaldungsverordnung der EU ( EUDR) mit dem Titel “Understanding your position in beef, cocoa, coffee, palm oil, rubber, soy, and wood supply chains” veröffentlicht. Die Handreichung gibt einen Überblick darüber, wie die Verpflichtungen je nach Unternehmenstyp (Unternehmer/Händler), Größe (Nicht-KMU/KMU) und Position in der Lieferkette (Erst-Inverkehrbringer/nachgelagerte Unternehmen) innerhalb der EU greifen und veranschaulicht diese anhand von Lieferkettenszenarien. Das Dokument enthält zusammen mit der dritten Auflage der FAQ und dem Leitfaden, zusätzliche Einzelheiten zu den Verpflichtungen. Es ist nicht rechtsverbindlich. Mehr auf der Seizr der EU
CBAM: Bedingungen für CBAM-Anmelder veröffentlicht
(GTAI) Die EU-Kommission hat die Durchführungsverordnung 2025/486 veröffentlicht, mit der die Voraussetzungen und Verfahren für die Registrierung als “CBAM-Anmelder” erläutert werden. Sie tritt am 28. März in Kraft, ab diesem Zeitpunkt sollte die Antragstellung für Unternehmen möglich sein. Gleichzeitig prüft die Kommission weiterhin Erleichterungen (z.B. Schwellenwerte), um Unternehmen zu entlasten. Mehr bei GTAI
CBAM: Prüfung auf Erleichterungen
Der Verwaltungsaufwand für Unternehmen mit nur wenigen Importen ist unverhältnismäßig hoch, daher prüft die EU-Kommission jetzt Erleichterungen. Eine wesentliche Erleichterung ist die vorgeschlagene Einführung einer Bagatellgrenze von 50 Tonnen jährlicher Importe. Darüber hinaus könnte es Erleichterungen bei der Datenerhebung und der Berechnung der Emissionen geben. Mehr bei der EU-Kommission
US-Zölle auf Stahl- und Aluminium sowie auf Autos und Autoteile
(GTAI) Stahl- und Aluminiumeinfuhren werden seit dem 12. März mit zusätzlichen Zöllen in Höhe von 25 Prozent belastet. Ausnahmeregelungen für bestimmte Länder sowie Quotenregelungen werden aufgehoben. Mehr bei GTAI
Leitfaden zur Registrierung im F-Gase-Portal
Die EU-Kommission hat ihre Schritt-für-Schritt Anleitung zur Registrierung im F-Gase-Portal aktualisiert und in deutscher Sprache veröffentlicht. Darin wird auch explizit auf die Ein- und Ausfuhr von Fahrzeugen eingegangen. Die Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Registrierung im F-Gase-Portal führen aktuell zu Problemen von Unternehmen bei der Zollanmeldung. Die Bearbeitung der Registrierungen kann derzeit 10 Arbeitstage oder länger dauern. Mehr bei der EU-Kommission
Diagonale Ursprungskumulierung – Neue Matrix
(GTAI) Die Europäische Kommission hat eine neue Matrix zur Pan-Europa-Mittelmeer-Kumulierung veröffentlicht. Die neue Mitteilung ersetzt die Mitteilung vom 22. Januar 2025 (ABl. C/2025/465). 2025 finden zwei Sets an Ursprungsregeln. Anwendung: die alten sowie die revidierten Regeln des PEM-Übereinkommens. Die Tabelle gibt Auskunft über die Kumulierungsmöglichkeiten im Rahmen der modernisierten Ursprungsregeln. Mehr bei GTAI
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
(Zoll) Das "Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" steht mit aktualisierter Fassung (März 2025) auf der Webseite des Zolls für Sie zum Download bereit.
Südafrika fordert Rechnungsdaten in Zollanmeldung
(GTAI) Eine Zollanmeldung ist für die Zollabfertigung von Waren erforderlich. Nun müssen diese entsprechende Rechnungsdetails aufweisen. South African Revenue Service (SARS) teilt mit, dass Rechnungsdaten in sämtlichen elektronischen Zollerklärungen, die an SARS übermittelt werden, enthalten sein müssen. Ohne Rechnungsdaten steigt ab dem 1. April 2025 die Wahrscheinlichkeit, dass solche Zollanmeldungen für eine Dokumentenprüfung oder ein Audit ausgewählt werden. In diesem Fall könnten die Anmelder dazu aufgefordert werden, Rechnungen als Belege hochzuladen. Mehr bei GTAI
Großbritannien: Elektronische Reisegenehmigung wird Pflicht
Ab dem 2. April 2025 benötigen Besucher ohne Visum eine elektronische Reisegenehmigung (ETA, Electronic Travel Authorisation), um in das Vereinigte Königreich einzureisen. Die Genehmigung kann schon jetzt über die Website der britischen Regierung oder über eine spezielle App beantragt werden. Mehr bei der UK-Regierung
Schweiz: Neues Portal zur Meldung von Arbeitseinsätzen
Arbeitseinsätze in der Schweiz sind sowohl für Selbständige als auch für entsandte Arbeitnehmer meldepflichtig. Seit 17. März 2025 ist dafür verpflichtend das neue Meldeportal über Easygov.swiss zu nutzen. Bei der Registrierung ist eine Schweizer Unternehmens-Nummer (UID-Nummer) erforderlich. Die Vergabe der Nummer kann bis zu 14 Tage dauern, eine Anmeldung ist in der Übergangszeit dennoch möglich. Mehr bei der Eidgenossenschaft
März 2025
Zollerhöhungen durch die USA
Seit Beginn der zweiten Amtsperiode von US-Präsident Donald Trump sind Zölle wieder auf die Tagesordnung zurückgekehrt. Gegen die meisten Länder, mit denen die USA ein Handelsdefizit haben, wurden und werden unterschiedliche Ideen zu Zusatzzöllen verkündet. Dass meist im Gegenzug ein Überschuss der USA bei Dienstleistungen besteht, wird dabei unterschlagen.
Welche Strafzölle sind geplant?
An konkretesten sind bislang die für den 12. März 2025 angekündigten Zusatzzölle in Höhe von 25 Prozent auf US-Importe von Waren aus Eisen, Stahl und Aluminium. Weiterhin prüft die US-Administration, in welchen Fällen US-Exporte bei der Einfuhr in anderen Ländern höheren Zöllen unterliegen als dieselben Waren beim Import in die USA. Die Differenz soll dann als möglicherweise als Zuschlag erhoben werden. Auf jede Maßnahme der US-Administration, insbesondere solche, die schwerlich mit den Regeln der WTO in Einklang zu bringen sind, muss mit Reaktionen der jeweils betroffenen Handelspartner gerechnet werden. Die EU hat einen Fragen-Antworten-Katalog zur US-Zollpolitik veröffentlicht.
Die US-Zollvorhaben werden generell an folgenden Stellen veröffentlicht:
- http://www.whitehouse.gov Rubrik News:
- Fact Sheets
- Presidential Actions
- http://www.federalregister.gov Presidential Documents
- Executive Orders
- Proclamations
- Aktuelle Informationen zu wichtigen Details werden von der GTAI veröffentlicht.
Was steht bereits fest?
Die von den Zusatzzöllen betroffenen Zolltarifnummern (Eisen, Stahl, Aluminium) stehen fest. Sie sind in den Veröffentlichungen 10895 und 10896 vom 10. Februar 2025 enthalten. Für Waren, die nicht in den Kapiteln 73 oder 76 enthalten sind, werden die Zusatzzölle anteilig auf das Gewicht des Metallanteils erhoben. Die Zölle verstehen sich zusätzlich zu den normalen Drittlandszöllen und zu den bislang teilweise ausgesetzten Zusatzzöllen A aus den Proclamations 9704/2018 und 9980/2020 für Aluminium und den Proclamations 9705/2018 und 9980/2020 für Stahl. Regeln zur operativen Umsetzung sind noch nicht festgelegt. Dies führt zu erheblicher Unsicherheit im internationalen Handel und betrifft auch bestehende Verträge.
Was kann man tun?
- Betroffenheit prüfen: Zölle gehen zunächst immer zu Lasten des Importeurs, sofern nicht die extreme Lieferkondition frei Haus / DDP vereinbart worden ist.
- Hinweis: Die Bemessungsgrundlage für Zölle in den USA ist immer der FOB-Wert. Es empfiehlt sich immer, diesen anzugeben, damit wird verhindert, dass auch noch die Frachtkosten mit verzollt werden.
- Welche Waren sind konkret betroffen: Maßgeblich sind die veröffentlichten Warennummern und Ursprungsländer. Achtung: nur die ersten sechs Ziffern der Warennummern sind international einheitlich.
- Falsche Angaben zu Warennummern und Ursprungsland führen zu hohen Strafen.
- Aktuelle Informationen zu wichtigen Details werden von der GTAI veröffentlicht.
- Kurzfristig: Können Sendungen noch vor Inkrafttreten der Maßnahmen verzollt werden? Befinden sich Sendungen noch im einem Zolllager oder ist ein Zolllager sinnvoll, um die Entwicklung abwarten zu können?
Mittelfristig: Gilt es alternative Produkte, die nicht betroffen sind? Kann die Logistik geändert werden, weil die Produkte in andere Länder weitergeliefert werden? Lohnt sich eine Umstellung? - Eine exakte Datenbasis ist eine wichtige Grundlage, um flexibel die bestmöglichen Entscheidungen in der nächsten Zeit treffen zu können.
16. Sanktionspaket der EU gegenüber Russland
(EU-Kommission) Zum dritten Jahrestag der russischen Invasion in der Ukraine wurde von der Europäischen Union am 24. Februar 2025 das inzwischen
16. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Es sieht im Wesentlichen unter anderem Folgendes vor: Sanktionen gegen weitere 83 Personen und Institutionen, EU-Einfuhrbeschränkungen gegen russisches Rohaluminium, Exportverbote für chemische Vorprodukte und bestimmte Maschinenteile sowie Ausfuhrverbote für Geräte und Software zur Steuerung von Kampfdrohnen vor. Mehr beim Europarat.
EU und Mexiko beschließen modernisiertes Handelsabkommen
(EU-Kommission) Die politischen Verhandlungen über die Modernisierung des Globalabkommens der EU mit Mexiko sind abgeschlossen. Mit dem Abkommen wird ein ehrgeiziger und moderner Rahmen für die Vertiefung und Ausweitung des politischen Dialogs, der Zusammenarbeit und der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Mexiko geschaffen. Es wird neue wirtschaftliche Möglichkeiten für beide Seiten schaffen, einschließlich eines Wachstumspotenzials für die Agrar- und Lebensmittelexporte der EU nach Mexiko. Mehr bei der Europäischen Kmmission.
Intrastat: Meldeschwelle rückwirkend zum 1. Januar 2025 angepasst
Der Bundestag hat mit der Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes am 30.01.2025 die Voraussetzungen geschaffen, die Meldeschwellen für Eingänge im Intrahandel (Warenhandel innerhalb des europäischen Binnenmarktes) rückwirkend zum 1. Januar 2025 über den Verordnungsweg anzuheben. Damit werden die Anmeldeschwellen im Eingang von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro und in der Versendung von 500.000 Euro auf 1 Million Euro erhöht. Mehr bei DESTATIS
Türkei erhebt weiterhin Schutzzölle auf bestimmte Waren
(GTAI) Um die heimische Wirtschaft zu schützen, erhebt die Türkei traditionell Schutzzölle auf zahlreiche Waren. Eine detaillierte Liste der betroffenen Produkte wurde am 31. Dezember 2024 im türkischen Amtsblatt veröffentlicht und umfasst eine breite Palette von Waren, darunter Marmor, Chemikalien, Schminkmittel, Textilien, Lederwaren, Metallprodukte, Maschinenbau-Erzeugnisse, Fahrzeuge, Möbel und viele andere Konsum- und Industriegüter. Waren mit Ursprung in der EU, den EFTA-Staaten und anderen Ländern, mit denen die Türkei Freihandelsabkommen unterhält, sind von den Sonderzöllen nicht betroffen. Mehr bei GTAI.
Beitritt Georgiens zum Versandübereinkommen
(Zoll) Georgien tritt dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren mit Wirkung zum 1. Februar 2025 bei und nimmt ab diesem Datum im Rahmen des NCTS am gemeinsamen Versandverfahren teil. Damit eröffnet sich für Unternehmen die Möglichkeit, Versandverfahren zu eröffnen, deren Beendigung in Georgien stattfinden soll, sowie alle weiteren Möglichkeiten des gemeinsamen Versandverfahrens zu nutzen, ohne dass ein TIR-Versandverfahren genutzt werden muss. Mehr beim Zoll.
46. Auflage "K und M“ als Buch, CD-ROM oder 24/7-Online-Version
Die Konsulats- und Mustervorschriften – kurz: "K und M“ – der Handelskammer Hamburg sind seit 1920 das Standardwerk zum Thema Einfuhrbestimmungen weltweit. Sie bieten alle Informationen, die für eine schnelle und korrekte Abwicklung von Exportgeschäften unerlässlich sind. Land für Land werden Fragen beantwortet wie:
- Welche Warenbegleitpapiere werden benötigt, wie sind sie aufzumachen und welche Pflichtangaben müssen enthalten sein?
- Existieren besondere Verpackungs- und Markierungsvorschriften?
- Was ist bei der Einfuhr von Warenmustern zu beachten und
- mit welchen Legalisierungsbestimmungen und Konsulatsgebühren ist zu rechnen?
Sie sind im Außenhandel tätig, arbeiten in einer Versand-, Export- oder Zollabteilung egal welcher Größe, kommen aus dem Speditionsbereich, der Exportfinanzierung oder der Außenwirtschaftsberatung und möchten wissen, wie Sie Waren sicher von A nach B bekommen? Dann ist das Export-Nachschlagewerk – egal in welcher Form – eine große Arbeitshilfe.
Die Buch- und CD-ROM-Varianten "K und M“ erscheinen alle 2 Jahre neu und werden bis zur jeweiligen nächsten Neuauflage durch mind. 5 kostenlose Nachträge/Updates aktuell gehalten. Die Online-Version wird ebenso kontinuierlich aktualisiert. Mehr beim Mendel Verlag.
