Internationaler Warenverkehr
Aktuelle Zollinformationen und News zum internationalen Warenverkehr
Mai 2025
Zussatzzölle USA
Die USA verhängen zusätzliche Zölle gegen wichtige Handelspartner. Diese reagieren mit Gegenmaßnahmen und Klagen. Germany Trade & Invest (GTAI) fasst die neuesten Entwicklungen zusammen und informiert über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmen. Auf einer Sonderseite beantwortet sie häufig gestellte Fragen und am 15. Mai 2025 hilft ein Webinar dabei, die Übersicht im Zoll-Dschungel zu behalten.
Die Deutsche Auslandshandelskammer in New York (AHK) hat ihr Beratungsangebot ausgeweitet. Infos zum Portfolio und die Kontaktdaten gibt es auf der Webseite der AHK: Beratung zu Zöllen, Handel und Vertragswesen.
Die EU plant als Reaktion auf US-Zölle auf Stahl und Aluminium gestaffelte Gegenzölle zwischen 10 % und 25 Prozent auf Jeans und Motorräder (Start: 15. April). Weitere Zölle sind für Mitte Mai und Dezember geplant. Die Maßnahmen sind zunächst für 90 Tage ausgesetzt, da auch die USA eine 90-tägige Zollpause angekündigt haben. Sollte es keine Einigung geben, treten die Zölle wie geplant in Kraft. US-Zölle: Kommissionspräsidentin von der Leyen kündigt Aussetzen der EU-Gegenmaßnahmen für 90 Tage an - Europäische Kommission
ICC-Leitfaden zur Nutzung der Incoterms 2020
Ein neuer Leitfaden der Internationalen Handelskammer ICC bietet praktische Einblicke, wie Unternehmen die Incoterms 2020-Regeln nutzen können, um sich besser gegen unerwartete Änderungen bei Zöllen abzusichern. Die Publikation behandelt unter anderem:
- Warum die Incoterms 2020-Regeln in einem volatilen Zollumfeld besonders wichtig sind,
- Eine Übersicht darüber, wer gemäß den Incoterms®-Regeln und Transportmethoden die Zölle trägt,
- Praktische Hinweise zur Anwendung der Incoterms® 2020 in Zeiten starker Zollschwankungen.
Die Publikation kann auf der ICC-Webseite heruntergeladen werden.
April 2025
Zollerhöhungen USA
Seit Beginn der zweiten Amtsperiode von US-Präsident Donald Trump sind Zölle wieder auf die Tagesordnung zurückgekehrt. Gegen die meisten Länder, mit denen die USA ein Handelsdefizit haben, wurden und werden unterschiedliche Ideen zu Zusatzzöllen verkündet. Die IHK Stuttgart bietet einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen.
Gegenmaßnahmen auf US-Zölle für Stahl und Aluminium
(GTAI) Am 12. März 2025 sind die US-Importzölle von 25 Prozent auf Stahl und Aluminium in Kraft getreten, worauf die EU-Kommission nun mit einem zweistufigen Ansatz reagiert: Zunächst werden zum 1. April die 2018 und 2020 eingeführten EU-Gegenmaßnahmen auf US-Produkte wieder in Kraft gesetzt. Dabei handelt es sich um 50-prozentige Aufschläge auf die Einfuhr von US-Produkten wie Whiskey und Harley-Davidson-Motorräder. Mitte April sollen dann weitere EU-Gegenmaßnahmen als Reaktion auf die jüngsten US-Zölle in Kraft treten. Mehr bei GTAI
Erleichterungen in der Nachhaltigkeits- berichterstattung und bei den Sorgfaltspflichten in der EU geplant
Die EU-Kommission will die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) sowie die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) abändern. Dazu hat sie einen Entwurf für sogenannte Omnibus-Gesetze vorgelegt. Ebenfalls umfasst ist eine Änderung der Verordnung (EU) 2023/956 zum Grenzausgleichsmechanimus (CBAM). So soll die Anwendung der Berichtspflichten in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verschoben und die Lieferkettenrichtlinie entschärft werden. Mehr bei der EU-Kommission.
EUDR: Neue Handreichung zur Entwaldungsverordnung
Die EU-Kommission hat eine neue Handreichung zur Entwaldungsverordnung der EU ( EUDR) mit dem Titel “Understanding your position in beef, cocoa, coffee, palm oil, rubber, soy, and wood supply chains” veröffentlicht. Die Handreichung gibt einen Überblick darüber, wie die Verpflichtungen je nach Unternehmenstyp (Unternehmer/Händler), Größe (Nicht-KMU/KMU) und Position in der Lieferkette (Erst-Inverkehrbringer/nachgelagerte Unternehmen) innerhalb der EU greifen und veranschaulicht diese anhand von Lieferkettenszenarien. Das Dokument enthält zusammen mit der dritten Auflage der FAQ und dem Leitfaden, zusätzliche Einzelheiten zu den Verpflichtungen. Es ist nicht rechtsverbindlich. Mehr auf der Seizr der EU
CBAM: Bedingungen für CBAM-Anmelder veröffentlicht
(GTAI) Die EU-Kommission hat die Durchführungsverordnung 2025/486 veröffentlicht, mit der die Voraussetzungen und Verfahren für die Registrierung als “CBAM-Anmelder” erläutert werden. Sie tritt am 28. März in Kraft, ab diesem Zeitpunkt sollte die Antragstellung für Unternehmen möglich sein. Gleichzeitig prüft die Kommission weiterhin Erleichterungen (z.B. Schwellenwerte), um Unternehmen zu entlasten. Mehr bei GTAI
CBAM: Prüfung auf Erleichterungen
Der Verwaltungsaufwand für Unternehmen mit nur wenigen Importen ist unverhältnismäßig hoch, daher prüft die EU-Kommission jetzt Erleichterungen. Eine wesentliche Erleichterung ist die vorgeschlagene Einführung einer Bagatellgrenze von 50 Tonnen jährlicher Importe. Darüber hinaus könnte es Erleichterungen bei der Datenerhebung und der Berechnung der Emissionen geben. Mehr bei der EU-Kommission
US-Zölle auf Stahl- und Aluminium sowie auf Autos und Autoteile
(GTAI) Stahl- und Aluminiumeinfuhren werden seit dem 12. März mit zusätzlichen Zöllen in Höhe von 25 Prozent belastet. Ausnahmeregelungen für bestimmte Länder sowie Quotenregelungen werden aufgehoben. Mehr bei GTAI
Leitfaden zur Registrierung im F-Gase-Portal
Die EU-Kommission hat ihre Schritt-für-Schritt Anleitung zur Registrierung im F-Gase-Portal aktualisiert und in deutscher Sprache veröffentlicht. Darin wird auch explizit auf die Ein- und Ausfuhr von Fahrzeugen eingegangen. Die Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Registrierung im F-Gase-Portal führen aktuell zu Problemen von Unternehmen bei der Zollanmeldung. Die Bearbeitung der Registrierungen kann derzeit 10 Arbeitstage oder länger dauern. Mehr bei der EU-Kommission
Diagonale Ursprungskumulierung – Neue Matrix
(GTAI) Die Europäische Kommission hat eine neue Matrix zur Pan-Europa-Mittelmeer-Kumulierung veröffentlicht. Die neue Mitteilung ersetzt die Mitteilung vom 22. Januar 2025 (ABl. C/2025/465). 2025 finden zwei Sets an Ursprungsregeln. Anwendung: die alten sowie die revidierten Regeln des PEM-Übereinkommens. Die Tabelle gibt Auskunft über die Kumulierungsmöglichkeiten im Rahmen der modernisierten Ursprungsregeln. Mehr bei GTAI
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
(Zoll) Das "Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" steht mit aktualisierter Fassung (März 2025) auf der Webseite des Zolls für Sie zum Download bereit.
Südafrika fordert Rechnungsdaten in Zollanmeldung
(GTAI) Eine Zollanmeldung ist für die Zollabfertigung von Waren erforderlich. Nun müssen diese entsprechende Rechnungsdetails aufweisen. South African Revenue Service (SARS) teilt mit, dass Rechnungsdaten in sämtlichen elektronischen Zollerklärungen, die an SARS übermittelt werden, enthalten sein müssen. Ohne Rechnungsdaten steigt ab dem 1. April 2025 die Wahrscheinlichkeit, dass solche Zollanmeldungen für eine Dokumentenprüfung oder ein Audit ausgewählt werden. In diesem Fall könnten die Anmelder dazu aufgefordert werden, Rechnungen als Belege hochzuladen. Mehr bei GTAI
Großbritannien: Elektronische Reisegenehmigung wird Pflicht
Ab dem 2. April 2025 benötigen Besucher ohne Visum eine elektronische Reisegenehmigung (ETA, Electronic Travel Authorisation), um in das Vereinigte Königreich einzureisen. Die Genehmigung kann schon jetzt über die Website der britischen Regierung oder über eine spezielle App beantragt werden. Mehr bei der UK-Regierung
Schweiz: Neues Portal zur Meldung von Arbeitseinsätzen
Arbeitseinsätze in der Schweiz sind sowohl für Selbständige als auch für entsandte Arbeitnehmer meldepflichtig. Seit 17. März 2025 ist dafür verpflichtend das neue Meldeportal über Easygov.swiss zu nutzen. Bei der Registrierung ist eine Schweizer Unternehmens-Nummer (UID-Nummer) erforderlich. Die Vergabe der Nummer kann bis zu 14 Tage dauern, eine Anmeldung ist in der Übergangszeit dennoch möglich. Mehr bei der Eidgenossenschaft
März 2025
Zollerhöhungen durch die USA
Seit Beginn der zweiten Amtsperiode von US-Präsident Donald Trump sind Zölle wieder auf die Tagesordnung zurückgekehrt. Gegen die meisten Länder, mit denen die USA ein Handelsdefizit haben, wurden und werden unterschiedliche Ideen zu Zusatzzöllen verkündet. Dass meist im Gegenzug ein Überschuss der USA bei Dienstleistungen besteht, wird dabei unterschlagen.
Welche Strafzölle sind geplant?
An konkretesten sind bislang die für den 12. März 2025 angekündigten Zusatzzölle in Höhe von 25 Prozent auf US-Importe von Waren aus Eisen, Stahl und Aluminium. Weiterhin prüft die US-Administration, in welchen Fällen US-Exporte bei der Einfuhr in anderen Ländern höheren Zöllen unterliegen als dieselben Waren beim Import in die USA. Die Differenz soll dann als möglicherweise als Zuschlag erhoben werden. Auf jede Maßnahme der US-Administration, insbesondere solche, die schwerlich mit den Regeln der WTO in Einklang zu bringen sind, muss mit Reaktionen der jeweils betroffenen Handelspartner gerechnet werden. Die EU hat einen Fragen-Antworten-Katalog zur US-Zollpolitik veröffentlicht.
Die US-Zollvorhaben werden generell an folgenden Stellen veröffentlicht:
- http://www.whitehouse.gov Rubrik News:
- Fact Sheets
- Presidential Actions
- http://www.federalregister.gov Presidential Documents
- Executive Orders
- Proclamations
- Aktuelle Informationen zu wichtigen Details werden von der GTAI veröffentlicht.
Was steht bereits fest?
Die von den Zusatzzöllen betroffenen Zolltarifnummern (Eisen, Stahl, Aluminium) stehen fest. Sie sind in den Veröffentlichungen 10895 und 10896 vom 10. Februar 2025 enthalten. Für Waren, die nicht in den Kapiteln 73 oder 76 enthalten sind, werden die Zusatzzölle anteilig auf das Gewicht des Metallanteils erhoben. Die Zölle verstehen sich zusätzlich zu den normalen Drittlandszöllen und zu den bislang teilweise ausgesetzten Zusatzzöllen A aus den Proclamations 9704/2018 und 9980/2020 für Aluminium und den Proclamations 9705/2018 und 9980/2020 für Stahl. Regeln zur operativen Umsetzung sind noch nicht festgelegt. Dies führt zu erheblicher Unsicherheit im internationalen Handel und betrifft auch bestehende Verträge.
Was kann man tun?
- Betroffenheit prüfen: Zölle gehen zunächst immer zu Lasten des Importeurs, sofern nicht die extreme Lieferkondition frei Haus / DDP vereinbart worden ist.
- Hinweis: Die Bemessungsgrundlage für Zölle in den USA ist immer der FOB-Wert. Es empfiehlt sich immer, diesen anzugeben, damit wird verhindert, dass auch noch die Frachtkosten mit verzollt werden.
- Welche Waren sind konkret betroffen: Maßgeblich sind die veröffentlichten Warennummern und Ursprungsländer. Achtung: nur die ersten sechs Ziffern der Warennummern sind international einheitlich.
- Falsche Angaben zu Warennummern und Ursprungsland führen zu hohen Strafen.
- Aktuelle Informationen zu wichtigen Details werden von der GTAI veröffentlicht.
- Kurzfristig: Können Sendungen noch vor Inkrafttreten der Maßnahmen verzollt werden? Befinden sich Sendungen noch im einem Zolllager oder ist ein Zolllager sinnvoll, um die Entwicklung abwarten zu können?
Mittelfristig: Gilt es alternative Produkte, die nicht betroffen sind? Kann die Logistik geändert werden, weil die Produkte in andere Länder weitergeliefert werden? Lohnt sich eine Umstellung? - Eine exakte Datenbasis ist eine wichtige Grundlage, um flexibel die bestmöglichen Entscheidungen in der nächsten Zeit treffen zu können.
16. Sanktionspaket der EU gegenüber Russland
(EU-Kommission) Zum dritten Jahrestag der russischen Invasion in der Ukraine wurde von der Europäischen Union am 24. Februar 2025 das inzwischen
16. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Es sieht im Wesentlichen unter anderem Folgendes vor: Sanktionen gegen weitere 83 Personen und Institutionen, EU-Einfuhrbeschränkungen gegen russisches Rohaluminium, Exportverbote für chemische Vorprodukte und bestimmte Maschinenteile sowie Ausfuhrverbote für Geräte und Software zur Steuerung von Kampfdrohnen vor. Mehr beim Europarat.
EU und Mexiko beschließen modernisiertes Handelsabkommen
(EU-Kommission) Die politischen Verhandlungen über die Modernisierung des Globalabkommens der EU mit Mexiko sind abgeschlossen. Mit dem Abkommen wird ein ehrgeiziger und moderner Rahmen für die Vertiefung und Ausweitung des politischen Dialogs, der Zusammenarbeit und der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Mexiko geschaffen. Es wird neue wirtschaftliche Möglichkeiten für beide Seiten schaffen, einschließlich eines Wachstumspotenzials für die Agrar- und Lebensmittelexporte der EU nach Mexiko. Mehr bei der Europäischen Kmmission.
Intrastat: Meldeschwelle rückwirkend zum 1. Januar 2025 angepasst
Der Bundestag hat mit der Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes am 30.01.2025 die Voraussetzungen geschaffen, die Meldeschwellen für Eingänge im Intrahandel (Warenhandel innerhalb des europäischen Binnenmarktes) rückwirkend zum 1. Januar 2025 über den Verordnungsweg anzuheben. Damit werden die Anmeldeschwellen im Eingang von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro und in der Versendung von 500.000 Euro auf 1 Million Euro erhöht. Mehr bei DESTATIS
Türkei erhebt weiterhin Schutzzölle auf bestimmte Waren
(GTAI) Um die heimische Wirtschaft zu schützen, erhebt die Türkei traditionell Schutzzölle auf zahlreiche Waren. Eine detaillierte Liste der betroffenen Produkte wurde am 31. Dezember 2024 im türkischen Amtsblatt veröffentlicht und umfasst eine breite Palette von Waren, darunter Marmor, Chemikalien, Schminkmittel, Textilien, Lederwaren, Metallprodukte, Maschinenbau-Erzeugnisse, Fahrzeuge, Möbel und viele andere Konsum- und Industriegüter. Waren mit Ursprung in der EU, den EFTA-Staaten und anderen Ländern, mit denen die Türkei Freihandelsabkommen unterhält, sind von den Sonderzöllen nicht betroffen. Mehr bei GTAI.
Beitritt Georgiens zum Versandübereinkommen
(Zoll) Georgien tritt dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren mit Wirkung zum 1. Februar 2025 bei und nimmt ab diesem Datum im Rahmen des NCTS am gemeinsamen Versandverfahren teil. Damit eröffnet sich für Unternehmen die Möglichkeit, Versandverfahren zu eröffnen, deren Beendigung in Georgien stattfinden soll, sowie alle weiteren Möglichkeiten des gemeinsamen Versandverfahrens zu nutzen, ohne dass ein TIR-Versandverfahren genutzt werden muss. Mehr beim Zoll.
46. Auflage "K und M“ als Buch, CD-ROM oder 24/7-Online-Version
Die Konsulats- und Mustervorschriften – kurz: "K und M“ – der Handelskammer Hamburg sind seit 1920 das Standardwerk zum Thema Einfuhrbestimmungen weltweit. Sie bieten alle Informationen, die für eine schnelle und korrekte Abwicklung von Exportgeschäften unerlässlich sind. Land für Land werden Fragen beantwortet wie:
- Welche Warenbegleitpapiere werden benötigt, wie sind sie aufzumachen und welche Pflichtangaben müssen enthalten sein?
- Existieren besondere Verpackungs- und Markierungsvorschriften?
- Was ist bei der Einfuhr von Warenmustern zu beachten und
- mit welchen Legalisierungsbestimmungen und Konsulatsgebühren ist zu rechnen?
Sie sind im Außenhandel tätig, arbeiten in einer Versand-, Export- oder Zollabteilung egal welcher Größe, kommen aus dem Speditionsbereich, der Exportfinanzierung oder der Außenwirtschaftsberatung und möchten wissen, wie Sie Waren sicher von A nach B bekommen? Dann ist das Export-Nachschlagewerk – egal in welcher Form – eine große Arbeitshilfe.
Die Buch- und CD-ROM-Varianten "K und M“ erscheinen alle 2 Jahre neu und werden bis zur jeweiligen nächsten Neuauflage durch mind. 5 kostenlose Nachträge/Updates aktuell gehalten. Die Online-Version wird ebenso kontinuierlich aktualisiert. Mehr beim Mendel Verlag.
Februar 2025
15. Sanktionspaket gegen Russland
(GTAI) Die Europäische Union hat am 16.12.2024 ein 15. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen, um die Umgehung bestehender Sanktionen zu verhindern und den militärischen sowie industriellen Sektor Russlands weiter zu schwächen. Die Maßnahmen betreffen die russische Schattenflotte, weitere Listungen gegen Personen, Einrichtungen und Unternehmen, die Anerkennung von Entscheidungen russischer Gerichte sowie Maßnahmen im Finanzsektor. Zum ersten Mal werden in diesem Zusammenhang auch chinesische Personen und Einrichtungen gelistet. Mehr bei GTAI.
EU und Mercosur schließen Verhandlungen ab
(GTAI) Am 6. Dezember 2024 verkündete die EU-Kommission den Abschluss der Verhandlungen zum EU-Mercosur Abkommen. Bevor das gesamte Abkommen in Kraft treten kann, ist eine Ratifizierung sowohl durch die EU als auch alle EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Denkbar ist eine vorläufige Anwendung des handelspolitischen Teils. Hierfür ist eine qualifizierte Mehrheit im Rat der EU mit Zustimmung des Europäischen Parlamentes erforderlich. Mehr bei GTAI
Verpflichtende Sicherheitsmeldungen für Importe nach Großbritannien ab 31.Januar 2025
(GTTAI) Ab 31. Januar 2025 sind summarische Eingangsanmeldungen für Waren aus der EU bei der Einfuhr nach Großbritannien verpflichtend. Verantwortlich für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldungen ist der Beförderer beziehungsweise Betreiber des Transportmittels. Es ist möglich, einen Dienstleister mit der Abwicklung der Erklärungen zu beauftragen. Mehr.
Angabe einer 12-stelligen Zolltarifnummer beim Import in die Golf-Region erforderlich
(IHK Region Stuttgart) In den sechs Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrates GCC (Bahrein, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate) ist zum 1. Januar 2025 ein zwölfstelliger Zolltarif eingeführt worden. Dieser ersetzt den bisherigen achtstelligen Tarif und beinhaltet weiterhin nationale Besonderheiten der einzelnen Mitgliedsstaaten des GCC. Exporteure werden aufgefordert, den neuen zwölfstelligen Tarif anzuwenden. Dieser Tarif wird noch in die Access2Markets-Datenbank der EU eingearbeitet.
Grundsätzlich wird weltweit das sechsstellige Harmonisierte System (HS) mit Stand 2022 angewendet. Darauf bauen alle Zolltarife weltweit auf, das heißt, sie werden bei Bedarf um entsprechende Ziffern verlängert. EU-Exporteure verwenden üblicherweise für den Export die achtstellige Kombinierte Nomenklatur der EU (KN) - sowohl in den Ausfuhranmeldungen für den Zoll als auch in den Handelsdokumenten für die ausländischen Kunden. Diese wandeln diese Warennummer dann in die für ihren jeweiligen Importzolltarif richtige Nummer um, wobei die ersten sechs Stellen, das HS, üblicherweise unverändert bleiben.
Einige Unternehmen verwenden zusätzlich zur KN auch ausländische Warennummern für einzelne Zielländer, beispielsweise die USA. Ob dieser Aufwand betrieben wird, hängt unter anderem von der Bedeutung des Ziellandes und den vereinbarten Lieferkonditionen ab. Üblich ist dies nicht.
Neue Ursprungsnachweise im Warenverkehr mit Chile
Das Handelsabkommen mit Chile wird durch eine Neufassung zum 1. Februar 2025 ersetzt. Die Ursprungsregeln werden auf den HS-Stand 2022 gesetzt und aktualisiert. Kurzfristig wichtig: bei Importen ab 1. Februar 2025 gelten sowohl in Chile als auch in der EU neue Ursprungsnachweise. Mehr beim Zoll.
Weitere Waren von BIS-Zertifizierung in Indien betroffen
(IHK Rhein Neckar) Seit 2024 benötigen bestimmte Schrauben, Muttern, Befestigungselemente sowie einige Scharniere bei der Einfuhr nach Indien eine BIS-Zertifizierung. Seit 1. Januar 2025 sind weitere Scharniere hinzugekommen. Ab Mitte März werden auch Kreuzschlitzschrauben ebenfalls unter die Zertifizierungspflicht fallen. Mehr.
Revidierte PEM-Übereinkommen zum 1. Januar 2025 in Kraft
Der Gemischte Ausschuss des PEM-Übereinkommens hat am 12. Dezember 2024 sogenannte Übergangsbestimmungen beschlossen. Damit wird sichergestellt, dass weiterhin diagonal kumuliert werden kann und Lieferketten nicht gefährdet werden, obwohl zum 1. Januar 2025 noch nicht alle Freihandelsabkommen eine dynamische Referenz auf das PEM-Übereinkommen vorweisen und somit keine identischen Ursprungsregeln im gesamten PEM-Raum vorliegen. Mehr beim Zoll
Meldepflicht bei grenzüberschreitender Warenbeförderung in Polen
Seit Anfang Januar 2025 müssen sich auch Transportunternehmen aus der EU oder EFTA-Staaten im polnischen SENT-System anmelden, wenn bestimmte Güter im Straßenverkehr transportiert werden. Mit der Überwachung will die polnische Regierung Steuerbetrugsfällen entgegenwirken. Mehr bei der Wirtschaftskammer Österreich.
Zugelassener CBAM-Anmelder: Verzögerungen im Zulassungsverfahren
(DEHSt) Der erforderliche Durchführungsrechtsakt der Europäischen Kommission zur Regelung des Antragsverfahrens für die Erteilung einer Zulassung nach Artikel 5 der CBAM-Verordnung (CBAM-VO) ist bisher noch nicht beschlossen worden und ist daher nicht wie geplant zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Aus diesem Grund wird die Möglichkeit zur Antragstellung über das Zulassungsmodul im CBAM-Register auch erst verspätet möglich sein. Zudem wird das CBAM-Register für die CBAM-Regelphase, über das die Zulassungsanträge zu stellen sind, aufgrund der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess erst im Laufe des ersten Quartals 2025 von der EU-Kommission zur Verfügung gestellt werden. Mehr bei der Deutschen Emissionshandelsstelle.
Änderung der AWV-Meldeschwelle zum 1. Januar 2025
(Deutsche Bundesbank) Bisher mussten grenzüberschreitende Geldbewegungen von mehr als 12.500 Euro an die Bundesbank gemeldet werden. Dies betrifft alle nicht von der Extrahandelsstatistik (durch die Zollverwaltung erhohen) erfassten Geschäfte, also Zahlungen und Erträge für (Dienst-)Leistungen, die entweder aus dem Ausland bezogen oder im Ausland erbracht werden. Nach 20 Jahren wurde diese Schwelle im Rahmen der Bürokratieentlastungsverordnung angepasst. Die Meldeschwelle wird zum 1. Januar 2025 auf 50.000 Euro erhöht. Mehr bei der Bundesbank
Exportkontrolle: 4. Maßnahmenpaket vom BMWK und BAFA
(BAFA) Das BMWK und BAFA haben neue Maßnahmen zur Beschleunigung und Optimierung der Exportkontrollverfahren eingeführt. Diese erleichtern die Ausfuhr von Rüstungs- und Dual-Use-
Gütern und straffen die Verwaltungsabläufe. Diverse Allgemeine Genehmigungen (AGGen) werden erweitert und zwei neue AGGen für Dual-Use-Güter erlassen. Mehr beim BAFA.
Merkblatt zu Zollanmeldungen aktualisiert
Das Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen ist die offizielle Ausfüllanleitung für Zollanmeldungen. Das Merkblatt 2025 steht im Internet zum Download bereit und ersetzt die letztjährige Ausgabe. Mehr beom Zoll.
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen aktualisiert
(Zoll) Generalzolldirektion veröffentlicht überarbeitete Ausgabe des „Handbuchs Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung“. Das Handbuch steht in der aktualisierten Fassung (Version 13.0, Stand 1. Januar 2025) zum Download bereit. Mehr beim Zoll
EU-Entwaldungsverordnung: Verschiebung um ein Jahr
Die EUDR sollte ursprünglich nach einer Übergangszeit am 30. Deezember 2024 für bestimmte Unternehmen Anwendung finden. In der Pressemitteilung vom 3. Dezember 2024 hadie EU-Kommission bekannt gegeben, dass die Verordnung erst zwölf Monate später gelten soll: Am 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Mehr bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Januar 2025
Einführung des ACI-Libya Systems verschoben
Die libysche Zollbehörde hat den Beginn der Implementierung des „Advance Cargo Information (ACI LIBYA) Systems“, einem Fracht-Voranmeldesystem, bekanntgegeben. Ein ähnliches System existiert bereits in Ägypten.
Die neuen Regelungen sollten laut des offiziellen Dekrets zum 1. November 2024 in Kraft treten. Jedoch wurde am 28. Oktober bekanntgegeben, dass dieser Termin aufgeschoben wird. Es wurde bisher kein neues Datum für das Inkrafttreten des ACI LIBYA Systems genannt. Alle aktuellen Sendungen können noch ohne dem ACI LIBYA System abgewickelt werden. Mehr bei der Wirtschaftskammer Österreich
Anpassung des Ausfuhrbegleitdokuments und des Ausgangsvermerkes
(Zoll) Seit 23. November erscheinen das Ausfuhrbegleitdokuments und der Ausgangsvermerk in einem leicht veränderten Layout. Hintergrund: Mit der europaweiten Umstellung auf das Automated Export System (AES) sollte zunächst auch das Ausfuhrbegleitdokument in Papierform entfallen. Mit der ATLAS-Info 0526/23 hatte das ITZBund jedoch bekannt gegeben, dass die EU-Kommission auch nach dem Ende der EU-weiten UZK-Übergangszeit die Verwendung eines papiergestützten Dokuments zur Durchführung des Betriebskontinuitätsverfahrens (ehemals Notfallverfahren) vorsieht. In Deutschland wird das ABD als Druckausgabe auch außerhalb des Betriebskontinuitätsverfahrens, also auch im Normalfall, weiterhin verwendet. Die EU-Kommission hat nun einheitliche UZK-konforme Druckausgaben (sog. Layouts) zur Umsetzung des Betriebskontinuitätsverfahrens für das ABD und den Ausgangsvermerk erstellt. Mehr beim Informationstechnikzentrum Bund
Inkrafttreten des revidierten Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln
(Zoll) Ab 1. Januar 2025 sollten die “alten” Ursprungsregeln des Regionalabkommens (PEM-Abkommen) vollständig ersetzt werden durch das revidierte Abkommen “PEM neu”. Nicht alle Partnerstaaten haben jedoch die Umsetzung rechtzeitig geschafft, sodass es voraussichtlich 2025 Übergangsregeln gibt. Mehr.
Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2025
Das Statistische Bundesamt hat die aktuelle Ausgabe des „Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik“ für das Jahr 2025 veröffentlicht. Es tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzt die Ausgabe 2024. Zudem wird eine Gegenüberstellung sämtlicher Änderungen gegenüber dem Vorjahr 2024 bereitgestellt
Dual-Use-Güterliste aktualisiert
(GTAI) Die Europäische Kommission veröffentlicht die Aktualisierung von Anhang I der Dual-Use-Verordnung. Die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wird regelmäßig aktualisiert, um die Einhaltung internationaler Verpflichtungen sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund veröffentlicht die Europäische Kommission mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2547 eine Aktualisierung von Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821. Die Änderungen traten am 8. November 2024 in Kraft. Mehr bei GTAI.
Frist für die Berichtsabgabe nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erneut verlängert
(BAFA) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verlängert erneut die Frist für die Einreichung von Berichten gemäß § 10 Absatz 2 LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz). LkSG-pflichtige Unternehmen können ihre Berichte nun bis zum 31. Dezember 2025 (statt bis zum 31. Dezember 2024) beim BAFA einreichen. Mehr beim BAFA.
CBAM-Informationsblätter für Hersteller in Nicht-EU-Ländern
(EU-Kommission) Die Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission stellt neue CBAM-Informationsblätter für Hersteller von CBAM-Waren in Nicht-EU-Ländern in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Die Infoblätter enthalten wichtige Informationen zu allen CBAM-Produkten (Aluminium, Eisen und Stahl, Elektrizität, Zement, Düngemittel und Wasserstoff) und richten sich an Unternehmen, die CBAM-Produkte herstellen und in die EU exportieren. Mehr bei der EU-Kommission.
EUDR: EU-Parlament stimmt Verschiebung der EUDR zu, Zustimmung von Rat und Kommission ausstehend
Das EU-Parlament hat in seiner Plenarsitzung am 14. November 2024 den Vorschlag der EU-Kommission zur Verschiebung der EUDR um ein Jahr angenommen. Weiterhin wurden Änderungsanträge eingereicht. Die Vorschläge zu Änderungen an der EUDR wurden im Ausschuss der Ständigen Vertreter abgelehnt. Nun muss das Parlament entscheiden, ob es die Änderungsvorschläge zurückzieht oder nicht. Besteht das EU-Parlament weiterhin auf die Änderungen, sind weitere Verhandlungen vonnöten. Einigen sie sich nicht bis Mitte Dezember, träte das Gesetz, wie ursprünglich geplant (also ohne Verschiebung), zum Jahreswechsel in Kraft. Mehr beim Europaparlament.
Carnet ATA - Entgelterhöhung durch Allianz Trade zum 1. Januar 2025
(DIHK, Allianz Trade) Allianz Trade informiert über die Erhöhung des Versicherungsentgelts bei der Antragstellung eines Carnet ATA zur vorübergehenden Ausfuhr von Waren.
Eine Übersicht über die neuen Entgelte finden Sie auf der Homepage der Allianz Trade auf https://www.allianz-trade.de/service/hilfe-und-support/downloads.html#carnet.
Die Rechnungsstellung des Entgelts für die Kautionsversicherung erfolgt weiterhin wie gewohnt im Namen und auf Rechnung der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA in Hamburg; das Entgelt bleibt steuerfrei gem. § 4 Nr. 8 Buchstabe g) UStG.
Weitere Informationen rund um das Carnet-Verfahren bei der der IHK Reutlingen.
PEM - Hinweis zu Codierungen in der Zollanmeldung
(DIHK) Die Europäische Kommission hat mit Beschluss (EU) 2024/311* bekannt gegeben (siehe Fachbeitrag: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2024/wup_regionales_uebereinkommen_2.html), dass ab 01.01.2025 ein überarbeitetes Regionales Übereinkommen (= revidiertes Regionales Übereinkommen) anwendbar ist und damit auch neue Unterlagenerfordernisse für die Anerkennung von Präferenzen für Waren mit Ursprung im Pan-Europa-Mittelmeer (PEM) Raum gelten.
Die Staaten des PEM werden sukzessive damit beginnen, die überarbeitete Regelung anzuwenden. Zum 01.01.2025 wenden folgende Staaten das revidierte Regionale Übereinkommen an:
- Schweiz
- Liechtenstein
- Island
- Norwegen
- Färöer
- Albanien
- Bosnien und Herzegowina
- Kosovo
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Serbien
- Moldau
- Georgien
Im IT-Verfahren ATLAS sind für das revidierte Regionalen Übereinkommen folgende Unterlagen als Präferenzbegründend vorgesehen:
- „U078“ - Movement certificate EUR. 1 bearing the following statement in English in Box 7: "REVISED RULES"
- „U079“ - Origin declaration bearing the following statement in English after the text of the declaration: "REVISED RULES"
(Deutsch Übersetzungen folgen)
Ein Nachweis der Direktbeförderung ist nicht vorgesehen.
Um der Kurzfristigkeit gerecht zu werden gilt bis auf weiteres folgender Workaround:
Soll eine vorhandene Präferenzbescheinigung „U078“ oder „U079“ zur Präferenzbegründung genutzt werden sind vorläufig folgende Unterlagenkombination anzumelden:
- „U078“ und „N954“ und „7HHF“
oder
- „U079“ und „N864“ und „7HHF“
Da es sich dabei nur um eine technische Lösung handelt, müssen die Unterlagen „N954“ bzw. „N864“ und „7HHF“ dem Anmelder aber nicht tatsächlich vorliegen. - Diese Sonderregelung ist nur anzuwenden, bis eine rechtskonforme Umsetzung im IT-Verfahren ATLAS erfolgt ist.
Die Unterlagen für die Pan-Europa-Mittelmeer- „Transitional Rules“ „U075“ und „U076“ sind nur präferenzbegründend insoweit diese vor dem 01.01.2025 ausgestellt wurden.
Für alle Unterlagen des ursprünglichen Regionalen Übereinkommens wurden im Rahmen des revidierten Regionalen Übereinkommens neue Regelungen bis zum 31.12.2025 geschaffen, siehe o.g. Fachbeitrag.
*Beschluss (EU) 2024/3112 des Rates
vom 5. Dezember 2024
über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem ab dem 1. Januar 2025 anwendbaren Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf die Änderung des Beschlusses Nr. 1/2023 dieses Gemischten Ausschusses zur Aufnahme von Übergangsbestimmungen in den Änderungen jenes Übereinkommens zu vertreten ist.
Allgemeine Hinweise zu den TARIC Codierungen F-Gas / ODS
(ZOLL) In den folgenden Übersichten werden für die Bereiche F-Gas und ODS einzelne Codierungen zusätzlich erläutert. Sowohl für F-Gas als auch für ODS wurden dafür seitens der EU-Kommission TARIC-Maßnahmen integriert. Nachfolgend aufgeführt sind alle derzeit in den jeweiligen Maßnahmearten möglichen Codierungen, wobei zu beachten ist, dass je nach Warennummer unterschiedliche Bedingungskonstellationen bestehen und daher je nach Warenkreis nicht alle Codierungen gleichermaßen betroffen sind.
Für die Einfuhr:
F-Gas: Maßnahme 724
ODS: Maßnahme 726
Für die Ausfuhr:
F-Gas: Maßnahme 765
ODS: Maßnahme 725
Weitere Informationen sowie die einzelnen Codierungen finden Sie in der ATLAS-Teilnehmerinformationen 0700/25.
Mehr beim Zoll.
Dezember 2024
Libyen: Einführung des ACI-LIBYA (Advance Cargo Information) Systems
Die libysche Zollbehörde hat den Beginn der Implementierung des „Advance Cargo Information (ACI LIBYA) Systems“, einem Fracht-Voranmeldesystem, bekanntgegeben. Ein ähnliches System existiert bereits in Ägypten. Die neuen Regelungen sollten laut des offiziellen Dekrets zum 1.November 2024 in Kraft treten. Jedoch wurde am 28. Oktober bekanntgegeben, dass dieser Termin aufgeschoben wird. Es wurde bisher kein neues Datum für das Inkrafttreten des ACI LIBYA Systems genannt. Alle aktuellen Sendungen können noch ohne ACI LIBYA System abgewickelt werden. Mehr auf der WKO-Website.
ATLAS: Anpassung des Ausfuhrbegleitdokumentes (ABD) und des Ausgangsvermerkes (AGV)
(Zoll) Seit 23. November erscheinen das Ausfuhrbegleitdokuments und der Ausgangsvermerk in einem leicht veränderten Layout. Hintergrund: Mit der europaweiten Umstellung auf das Automated Export System (AES) sollte zunächst auch das Ausfuhrbegleitdokument in Papierform entfallen. Mit der ATLAS-Info 0526/23 hatte das ITZBund jedoch bekannt gegeben, dass die EU-Kommission auch nach dem Ende der EU-weiten UZKÜbergangszeit die Verwendung eines papiergestützten Dokuments zur Durchführung des Betriebskontinuitätsverfahrens (ehemals Notfallverfahren) vorsieht. In Deutschland wird das ABD als Druckausgabe auch außerhalb des Betriebskontinuitätsverfahrens, also auch im Normalfall, weiterhin verwendet. Die EU-Kommission hat nun einheitliche UZK-konforme Druckausgaben (sog. Layouts) zur Umsetzung des Betriebskontinuitätsverfahrens für das ABD und den Ausgangsvermerk erstellt. Mehr im Schreiben des Informationstechnik Zentrums Bund
Inkrafttreten des revidierten Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln am 1. Januar 2025
(Zoll) Ab 1. Januar 2025 sollten die “alten” Ursprungsregeln des Regionalabkommens (PEMAbkommen) vollständig ersetzt werden durch das revidierte Abkommen “PEM neu”. Nicht alle Partnerstaaten haben jedoch die Umsetzung rechtzeitig geschafft, sodass es voraussichtlich auch 2025 weiterhin zwei parallel anwendbare Systeme gibt. Abschließend wird über das weitere Vorgehen in der EU erst Ende Dezember entschieden.
Mehr auf der Zoll-Website
Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik 2025
Das Statistische Bundesamt hat die aktuelle Ausgabe des "Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik“ für das Jahr 2025 veröffentlicht. Es tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzt die Ausgabe 2024. Zudem wird eine Gegenüberstellung sämtlicher Änderungen gegenüber dem Vorjahr 2024 bereitgestellt.
Mehr bei DESTATIS
Dual-Use-Güterliste aktualisiert
(GTAI) Die Europäische Kommission veröffentlicht die Aktualisierung von Anhang I der Dual-UseVerordnung. Die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wird regelmäßig aktualisiert, um die Einhaltung internationaler Verpflichtungen sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund veröffentlicht die Europäische Kommission mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2547 eine Aktualisierung von Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821. Die Änderungen sind seit 8. November 2024 in Kraft. Mehr bei GTAI
BAFA verlängert die Frist für die Einreichung von Berichten gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(BAFA) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verlängert erneut die Frist für die Einreichung von Berichten gemäß § 10 Absatz 2 LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz). LkSG-pflichtige Unternehmen können ihre Berichte nun bis zum 31. Dezember 2025 (statt bis zum 31. Dezember 2024) beim BAFA einreichen.
Mehr beim BAFA
CBAM-Informationsblätter für Hersteller in Nicht-EU-Ländern
(EU-Kommission) Die Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission stellt neue CBAM-Informationsblätter für Hersteller von CBAM-Waren in Nicht-EU-Ländern in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Die Infoblätter enthalten wichtige Informationen zu allen CBAMProdukten (Aluminium, Eisen und Stahl, Elektrizität, Zement, Düngemittel und Wasserstoff) und richten sich an Unternehmen, die CBAM-Produkte herstellen und in die EU exportieren.
Mehr auf der Website der Europäischen Kommission
EUDR: EU-Parlament stimmt Verschiebung der EUDR zu
Das EU-Parlament hat in seiner Plenarsitzung am 14. November 2024 den Vorschlag der EU-Kommission zur Verschiebung der EUDR um ein Jahr angenommen. Weiterhin wurden Änderungsanträge eingereicht. Die Vorschläge zu Änderungen an der EUDR wurden im Ausschuss der Ständigen Vertreter abgelehnt. Nun muss das Parlament entscheiden, ob es die Änderungsvorschläge zurückzieht oder nicht. Besteht das EU-Parlament weiterhin auf die Änderungen, sind weitere Verhandlungen vonnöten. Einigen sie sich nicht bis Mitte Dezember, träte das Gesetz, wie ursprünglich geplant (also ohne Verschiebung), zum Jahreswechsel in Kraft.
Mehr auf der Website der IHK Reutlingen
November 2024
Neue EU-Sanktionen gegen den Iran
(EU-Kommission) Der Europäische Rat hat neue Sanktionen gegen den Iran verhängt, die sieben Personen und sieben Organisationen umfassen. Die Maßnahmen richten sich gegen die Entwicklung und Lieferung von Drohnen und Raketen an Russland, um dessen Krieg gegen die Ukraine zu unterstützen. Außerdem betreffen sie Gruppen und Organisationen, die den Frieden im Nahen Osten und im Roten Meer gefährden. Mehr auf der Websites des Rats der EU.
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wird möglicherweise um ein Jahr verschoben
(EU-Kommission) Die Europäische Kommission hat eine Verschiebung der Verordnung zu Entwaldungsfreien Lieferketten um ein Jahr vorgeschlagen. Sofern das Europäische Parlament und der Rat der Änderung zustimmt, wäre der Start dann ab 30. Dezember.2025 für mittlere und große Unternehmen und ab 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Mehr auf der Website der EU-Kommission.
UK: Safety and Security-Zollanmeldungen für Einfuhren aus der EU werden verschoben
Ursprünglich war der Start für das Verfahren "Safety and Security Declarations" (Summarische Eingangszollanmeldungen, ESumA) für den 31.Oktober 2024 vorgesehen. Nun ist der Termin auf den 31. Januar 2025 verschoben worden. Mehr auf der Website der UK-Regierung
CBAM: Nutzung der Standardwerte endet
(GTAI) Der CBAM-Bericht für das dritte Quartal 2024 erfordert, dass berichtspflichtige CBAM-Importeure zum ersten Mal tatsächliche Emissionsdaten verwenden. Bisher war es möglich, auf Standardwerte zurückzugreifen. Eine Verlängerung für die Möglichkeit, weiterhin Standardwerte zu verwenden, gibt es nicht. Mehr bei Germany Trade & Invest.
Aktualisierung der Hinweise zu Sanktionsumgehungen
(BMWK) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat seine beiden bestehenden Hinweispapiere “Unterstützung der Unternehmen beim Umgang mit warenverkehrsbezogenen Sanktionen” und “Sanktionsumgehung – Hinweise für ausländische Tochterunternehmen” angepasst, um dem Wunsch nach besserer Umsetzbarkeit nachzukommen. Neu ist zudem das gemeinsame Hinweispapier der G7-Staaten: "Preventing Russian Export Control und Sanctions Evasion: Updated Guidance for Industry". Mehr beim Wirtschaftsministerium
Modernisierte Ursprungsregeln im PEM-Raum kommen Anfang 2025
Der Gemischte Ausschuss des PEM-Übereinkommens (PEM = Pan-Europa-Mittelmeer/Pan-Euro-Mediterranean) hat Anfang Dezember 2023 die neuen und modernisierten Ursprungsregeln verabschiedet. Diese sollten am 1. Januar 2025 in Kraft treten und von da an für einen modernisierten, vereinfachten und zugleich flexibilisierten Handel zwischen den 24 Vertragsparteien des PEM-Übereinkommens sorgen. Aufgrund langwieriger Gesetzgebungsverfahren in den einzelnen Ländern können bis Ende 2024 nicht alle Freihandelsabkommen angepasst werden, sodass auch nach dem 1. Januar 2025 voraussichtlich noch zwei Sets an Regeln bestehen. Mehr auf der Zoll-Website
Exporte nach Libyen müssen vorab registiert werden
(GTAI) Seit dem 30. Juli 2024 testet die Zollverwaltung Libyens ein System zur Vorabanmeldung von Frachtinformationen (Advanced Cargo Information - ACI). Zum 1. November 2024 endete die Testphase. Seit diesem Zeitpunkt müssen nach Angaben der Zollverwaltung (Seite auf Arsbisch) alle Exporte vor dem Versand nach Libyen im ACI-System angemeldet werden. Mehr auf der Website von GTAI
Neue Dual-Use-Ausfuhrkontrollvorschriften in China
China hat die Exportkontrollvorschriften für Dual-Use-Güter verschärft, sie treten am 1. Dezember 2024 in Kraft. Nach Aussage des chinesischen Staatsrates sollen die neuen Dual-Use-Regelungen die nationale Sicherheit sowie die nationalen Interessen schützen, aber auch die globale Zusammenarbeit im Bereich der Nichtverbreitung fördern und die Exportkontrollen von Dual-Use-Gütern stärken.
Diese Entwicklungen im Bereich der Dual-Use-Kontrolle sind Teil der chinesischen Bemühungen, die Kontrolle über sensible Technologien zu stärken und sicherzustellen, dass sicherheitskritische Technologien im internationalen Handel streng kontrolliert werden.
Die Vorschriften enthalten unter anderem Maßnahmen für die Verwaltung von Genehmigungen, Kontrolllisten und die Überwachung der Ausfuhrkontrollen von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Ausführer von Dual-Use-Gütern müssen den Endverwender und den Verwendungszweck der exportierten Güter angeben.
Betroffene Unternehmen sollten daher ihre Compliance-Strategien aktualisieren, um den Anforderungen der nun strengeren chinesischen Exportkontrollvorschriften nachkommen zu können. Dies gilt insbesondere für Unternehmen des Hightech-Sektors und Unternehmen des Anlagen- und Maschinenbaus, die sensible oder militärisch verwendbare Gütern herstellen oder damit handeln.
Quelle: China issues regulations on export control of dual-use items
Oktober 2024
Länderspezifische Umsetzungshilfen zum LkSG veröffentlicht
(Zoll) Das “Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung” wird aufgrund der geopolitischen Situation regelmäßig vom Zoll aktualisiert und ist jetzt mit Stand 1. September publiziert worden. Das Handbuch erläutert umfassend die für die Ausfuhranmeldung relevanten Codierungen und ihre Rechtswirkung.
Mehr beim Zoll
EU-Dual-Use-Verordnung: Aktualisierung der Anhänge
(EU-Kommission) Am 5. September 2024 hat die Europäische Kommission eine Delegierte Verordnung zur Aktualisierung des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung) erlassen. Diese Verordnung tritt voraussichtlich Ende 2024/Anfang 2025 in Kraft.
Der aktualisierte Anhang I wird neue und überarbeitete Kontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck enthalten, die den neuesten technologischen Entwicklungen und internationalen Sicherheitsbedenken Rechnung tragen.
Mehr auf der Website des BAFA
Exportkontrolle: Neubekanntgabe der Allgemeinen Genehmigungen 12, 13, 16 und 41
(BAFA) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Allgemeinen Genehmigungen mit den Nummern 12, 13, 16 und 41 mit Wirkung zum 23. September 2024 neu bekannt gegeben. Da Armenien und Aserbaidschan nicht mehr von Artikel 2 Nr. 19 der Verordnung (EU) 2021/821 (Dual-Use-Verordnung) umfasst werden, aber die Ausfuhr gelisteter Dual-use-Güter in diese Länder weiterhin im Wege des Einzelgenehmigungsverfahrens kontrolliert werden soll, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Anpassung der genannten Allgemeinen Genehmigungen vorgenommen.
Mehr auf der Website des BAFA
WTO und ITC veröffentlichen Publikationen zu internationalen Handelsmaßnahmen
Die Welthandelsorganisation (WTO) hat gemeinsam mit dem internationalen Handelszentrum (ITC) und der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) eine Publikation mit detaillierten Informationen zu tarifären und nichttarifären Maßnahmen in über 170 Ländern und Zollgebieten veröffentlicht. In der Publikation „World Tariff Profiles 2024“ sind u.a. zusammenfassende Tabellen, detaillierte Zolldaten und vergleichende Analysen im Kontext der durchschnittlichen „gebundenen“ und angewandten Zollsätze für landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Produkte zu finden.
Mehr auf der Website der WTO
Keine Nutzung mehr von De-Mail seit dem 1. September in der Zollverwaltung
(Zoll) Die Zollverwaltung informiert, dass sie auf die weitere Nutzung des IT-Verfahrens De-Mail ab dem 1. September 2024 verzichtet. Für eine sichere Kommunikation mit der Zollverwaltung steht das Zoll-Portal zur Verfügung. Zudem können die Postfächer des besonderen Behördenpostfachs verwendet werden. Hierfür wird ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationspostfach benötigt.
Mehr auf der Website des Zolls
Änderungen bei Muster für Veterinär- bescheinigungen
(EU-Kommission) Im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1874 sind Anpassungen und Neuerungen an den Mustern für Veterinärbescheinigungen vorgenommen worden. Die Änderungen betreffen entsprechende Vorlagen und Muster der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235.
Mehr im Amtsblatt der EU
August / September 2024
EU erweitert Sanktionen gegen Belarus
(EU-Kommission) Die EU hat nach der Verabschiedung des 14. Sanktionspakets gegen Russland ihre Sanktionen gegen Belarus erweitert und an die Russlandsanktionen angepasst. Ziel ist es, das
Risiko der Umgehung bestehender Sanktionen zu minimieren. Wesentliche Änderungen umfassen die Angleichung güterbezogener und sektoraler Maßnahmen sowie die Einführung einer „No-Belarus“-Klausel. Einfuhrverbote für Diamanten, Gold und bestimmte Rohstoffe wurden ebenfalls harmonisiert. Die neuen Regelungen traten am 1. Juli 2024 in Kraft. Mehr auf der Zoll-Website
Abkommen zwischen EU und Kenia in Kraft
(EU-Kommission) Am 1. Juli trat das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen EU und Kenia in Kraft. Es soll beide Seiten dabei unterstützen, Arbeitsplätze zu schaffen und die kenianische Wirtschaftsentwicklung durch gezielte Zusammenarbeit zu fördern. Damit ist der EU-Markt vollständig für kenianische Produkte geöffnet, mit der Ausnahme von Waffen. Der kenianische Markt wird im Gegenzug schrittweise für EU-Produkte geöffnet. Zusätzlich enthält das Abkommen Schutzklauseln für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und noch junge kenianische Industriezweige. Aufgrund der mit dem Abkommen verbundenen erhöhten Rechtssicherheit wird erwartet, dass damit ein zusätzlicher Anreiz für EU-Investitionen gegeben wird. Mehr auf der Website der EU-Kommission
EU-Kommission eröffnet neues Portal für öffentliche Aufträge
(EU-Kommission) Die Europäische Kommission hat das Online-Portal Access2Markets um ein neues Instrument für die Vergabe öffentlicher Aufträge erweitert. Mit „Procurement for Buyers“ werden Auftraggeber bei der Einhaltung internationalen Vergabevorschriften besser unterstützt. So werden unter anderem die Anforderungen an die Herkunft von Waren und Dienstleistungen verständlicher dargestellt. Mehr auf der Website der EU-Kommission
Ausstellung von Carnet ATA für die Philippinen seit 15. Juli 2024 möglich
Seit dem 15. Juli 2024 kann das Carnet A.T.A. auf den Philippinen für die vorübergehende Verwendung von Ausstellungsgut, Berufsausrüstung, Handelsmuster, Waren im Zusammenhang mit einem Herstellungsbetrieb, Waren für Bildungs- und Wissenschafts- oder Kulturzwecke, persönliche Gegenstände von Reisenden und Waren für Sportzwecke, Waren für humanitäre Zwecke und Tiere genutzt werden.
Erweiterung des Anwendungsbereichs für das Carnet ATA in Saudi-Arabien
Die Internationale Handelskammer (ICC) informiert, dass ab sofort für das Königreich Saudi-Arabien neben Messe- und Ausstellungsgüter, auch für die Anwendungsbereiche Berufsausrüstung, Warenmuster und Waren für den Unterricht, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke Carnets ATA ausgestellt werden dürfen.
CBAM: Verzicht auf die Nutzung von Standardwerten ab dem 1. Juli 2024
Für die ersten drei Quartalsberichte bis zum 31. Juli 2024 konnten in den Quartalsberichten mit Standartwerten der CO2-Emissionen (default values transitional period) gearbeitet werden, wenn die für den konkreten Herstellungsprozess entstandenen CO2-Emissionen nicht bekannt sind. Ab der dritten Quartalsmeldung sollen Unternehmen nicht länger ausschließlich Standardwerte der EU in den Berichten verwenden. Mehr auf der Website der EU-Kommission
CBAM: EU-Kommission veröffentlicht neues Template
(GTAI) Die EU-Kommission stellt ein Excel-Template zur Verfügung, mit dessen Hilfe Importeure Emissionsdaten bei ihren Lieferanten in Drittländern abfragen können. Nun gibt es eine neue, ausgefüllte Version mit Beispielen für die Warenkategorien Zement, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff und Stahl (beispielsweise Schrauben und Muttern). Die Nutzung des Templates ist nicht verpflichtend, sondern lediglich eine Empfehlung der EU-Kommission. Mehr auf der Website von GTAI.
CBAM-Berichtspflichten Q III 2024 bis Q IV 2025
(DEHST) Die EU Kommission hat kürzlich deutlich gemacht, dass die Regelungen des Art. 4 CBAM-Durchf VO 2023/1773 für die Berechnung der tatsächlichen Emissionen weiterhin Bestand haben und Anwendung finden.
CBAM-Meldepflichtige sind verpflichtet, für jede Wareneinfuhr ab dem 1. August 2024, die tatsächlichen Emissionen nach den Berechnungsmethoden gemäß Art. 4 I oder II CBAM-Durchf VO 2023/1773 zu ermitteln und zu berichten.
Wenn es den CBAM-Meldepflichtigen nicht gelingt, Daten über tatsächliche Emissionen zu melden, müssen sie nachweisen, dass sie alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um diese Daten von ihren Lieferanten oder Herstellern von CBAM-Waren zu erhalten. Sie sollten zur Dokumentation das Feld „Kommentare“ im CBAM-Übergangsregiste nutzen und dort auch Belege beifügen, um erfolglose Bemühungen und Schritte zu dokumentieren, die unternommen wurden, um Daten von Lieferanten und/oder Herstellern zu erhalten.
Nationale Umsetzungsbehörden haben bei der Prüfung der Berichte einen Ermessensspielraum.
Berichtet ein CBAM-Meldepflichtiger in seinem Emissionsbericht Standardwerte statt der tatsächlichen Emissionen, wird die DEHSt als Nationale Umsetzungsbehörde unter folgenden Umständen von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch machen:
- Der Anmelder hat entweder nachgewiesen, alles ihm Mögliche getan zu haben, um die tatsächlichen Emissionen zu melden oder nachvollziehbar begründet, dass er alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um die tatsächlichen Emissionen zu melden und weitere Schritte zur Ermittlung der tatsächlichen Daten einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert hätten.
- Es gibt keine weiteren Unstimmigkeiten im abgegebenen Bericht.
In Bezug auf die Frage der Verhältnismäßigkeit des Aufwands wird die DEHSt insbesondere die Relevanz der zugrundeliegenden CO2-Emissionen der CBAM-Importe berücksichtigen.
Ungeachtet der Ermessensspielräume der DEHSt kann die Kommission nach Art. 35 Absatz 4 CBAM VO die DEHSt auffordern, gegenüber CBAM-Anmeldern zusätzliche Informationen nachzufordern, die einen unvollständigen oder fehlerhaften CBAM-Bericht ergänzen oder berichtigen.
Keine Weitergabe von Daten an unberechtigte Dritte
(Zoll) Die deutsche Zollverwaltung erhält in letzter Zeit vermehrt Anfragen über mögliche Datenabflüsse, Datenweitergabe an unberechtigte Dritte und Hackerangriffe, insbesondere im Zusammenhang mit dem IT-Verfahren ATLAS und versichert, dass keine Daten an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Mehr auf der Zoll-Website
BIS-Zertifizierung für Laborglas
Unter anderem Bechergläser, Kolben, Pipetten und Büretten und andere Laborgeräte aus Glas fallen seit dem 1. Juli 2024 unter die indische Zertifizierungspflicht. Das bedeutet, dass sie unter dem ISI-Mark Scheme registriert und zertifiziert sein müssen, um nach Indien eingeführt werden zu können. Neben der Produktzertifizierung muss hier auch das Produktionswerk auditiert werden. Mehr bei der IHK Rhein -Neckar
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
(Zoll) Das Handbuch "Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" steht aktualisiert zum Download bereit. Mehr bei den ATLAS-Publikationen auf der Zoll-Website
Juli 2024
Zoll warnt vor Betrugsversuchen
(Zoll) Immer wieder versenden Betrüger angebliche Zahlungsaufforderungen von der Zollbehörde, in denen umgehender Ausgleich von Abgaben gefordert wird und hohe Strafen angedroht werden. Der Zoll warnt eindringlich vor betrügerischen Mitteilungen und Phishing-Mails. Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom Zoll niemals per E-Mail oder SMS zugestellt. Mehr auf der Zoll-Website
EU führt Zölle auf Hafer aus der Ukraine wieder ein
(GTAI) Seit Mai 2022 setzt die EU-Zölle und Kontingente für Einfuhren aus der Ukraine aus. Nun führt sie Zölle für Hafer wieder ein, indem sie das Zollkontingent für Hafer aus dem Assoziierungsabkommen EU-Ukraine (Anhang I-A) wieder in Kraft setzt. Die Zollkontingente gelten ab 19. Juni 2024 bis zum 5. Juni. 2025. Mehr bei GTAI.
Änderungen bei der Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln nicht-tierischen Ursprungs
(GTAI) Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 enthält Vorschriften über die vorübergehende Verstärkung der amtlichen Kontrollen bei der Einfuhr sowie besondere Bedingungen für die Einfuhr bestimmter Lebens- und Futtermittel in die Europäische Union. Die Anhänge dieser Verordnung werden regelmäßig aktualisiert. Mehr bei GTAI.
14. Sanktionspaket gegenüber Russland verabschiedet
(EU-Kommission) Am 24. Juni hat die EU ein 14. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet, das weitere wirtschaftliche und individuelle restriktive Maßnahmen enthält. Diese Maßnahmen sollen Russlands Wirtschaft weiter schwächen und die Umgehung der Sanktionen erschweren. Mehr beim Europäischen Rat.
CBAM: Referenznummer bei Antrag auf verzögerte Einreichung notwendig
Um einen Antrag auf verzögerte Einreichung des CBAM-Berichts für das 4. Quartal 2023 oder das 1. Quartal 2024 zu stellen, kann im CBAM-Übergangsregister die Funktion „Request delayed submission” -> „Request by NCA“ in der Anwendung „My Quarterly Reports“ genutzt werden. Hierzu ist eine Referenznummer anzugeben. Diese Referenznummer können CBAM-Anmelder selbstständig nach dem folgenden Schema erstellen: Quartal-Jahr / EORI-Nummer. Mehr bei der DEHSt.
Zollunion EU-Türkei: Nachweise
(Zoll) In der Zollinformation vom 28. Februar war bereits über eine Übergangsregel zur Anerkennung aller bis einschließlich 3. Mai 2024 elektronisch von den Zollbehörden der Türkei ohne Unterschrift ausgestellter Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. informiert worden. Nach Mitteilung der Europäischen Kommission können nunmehr alle im Normalverfahren elektronisch von den Zollbehörden der Türkei ohne Unterschrift ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. unabhängig von ihrem Ausstellungsdatum anerkannt werden. Hierfür muss die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. anstelle einer Nasssignatur aber einen QR-Code und - wie bisher üblich - einen Link auf die Website zur Überprüfung der Echtheit der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. enthalten. Mehr beim Zoll
Verbot von nicht recycelbaren Polystyrol-verpackungen auf 2030 verschoben
(AHK) Die französische Regierung hat offiziell bekannt gegeben, dass das Verbot von Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Styrolpolymeren oder -copolymeren bestehen, nicht recycelbar sind und nicht in einen Recyclingstrom integriert werden können, von 2025 auf 2030 verschoben wird. Mehr bei der Deutsch-Französischen IHK.
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
(Zoll) Das "Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" steht aktualisiert zum Download bereit. Mehr beim Zoll
Juni 2024
Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/EUR-MED - Angabe des Ursprungslandes in Feld 2 und 4
(DIHK) Wie der Deutsche Zoll auf seiner Website informiert, soll künftig nach Empfehlung der Europäischen Kommission in Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED in Feld 2, Zeile 1 und in Feld 4 als Ursprungsland generell "Europäische Union" eingetragen werden. Die Europäische Kommission hat die Partnerstaaten entsprechend informiert.
EU-Neuseeland-Freihandelsabkommen (FTA): Informationsmaterial
(DIHK) Das EU-Neuseeland-Freihandelsabkommen (FTA) trat am 1. Mai 2024 in Kraft. Die zusätzlichen Vorteile und Zollpräferenzen gelten ab diesem Tag gemäß dem rechtlichen Text.
Im Zuge des Inkrafttretens sind sektorale Informationsbroschüren sowie ein detaillierter Leitfaden mit besonderem Fokus auf KMU nun online verfügbar. Die Materialien können sowohl im Access2Markets-Portal als auch auf der DG-Handelsseite für das EU-Neuseeland-Freihandelsabkommen abgerufen werden.
Den Volltext des FTA gibt es auf der Webaite der Europäischen Kommission.
Carnet: Beitritt Königreich Saudi-Arabien und Philippinen in die Carnet-Bürgenkette
(DIHK) Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris informiert nun, dass Carnets für:
1. Peru seit dem 30.April 2024 ausgestellt werden dürfen.
2. das Königreich Saudi-Arabien ab dem 1. Juni 2024 ausgestellt werden dürfen.
3. die Philippinen ab dem 15. Juli 2024 ausgestellt werden dürfen.
Weitere Informationen zum Verwendungszweck und den weiteren Bestimmungen erhalten Sie bei uns.
Zollunion EU-Türkei: Nachweise
(Zoll) Elektronisch im Normalverfahren von den Zollbehörden der Türkei ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen A.TR., die nicht in ordnungsgemäßer Form (d.h. insbesondere handschriftlich unterzeichnet) ausgestellt wurden, werden seit dem 1. Mai 2024, nach Beendigung der Sondermaßnahme aufgrund von der Covid-19-Pandemie, grundsätzlich nicht mehr anerkannt. Mehr.
Vordruck Lieferantenerklärung aktualisiert
Die Lieferantenerklärung ist im Wortlaut verbindlich vorgeschrieben, in ihrer Form jedoch nicht. Die IHK-Organisation stellt ein Formular mit zahlreichen Ausfüllhinweisen als Hilfsmittel zur Verfügung, dieses wurde jetzt in den Anmerkungen aktualisiert und steht auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung.
Mai 2024
CBAM: Übergangsregister der EU ebenfalls auf Deutsch verfügbar
(DEHSt) Unternehmen können Ihre bevorzugte Sprachversion des CBAM-Übergangsregisters im Übergangsregister unter „Preferences“ einstellen. Details stehen im Nutzerhandbuch der Kommission (Abschnitt 4.8 „Preferences“ im „Transitional CBAM Registry user manual for Declarants“).
Alle nötigen Informationen über das Übergangsregister sowie den Zugangslinkgibt es auf der Seite von DEHSt
CBAM: Verspätete Einreichung eines Berichts für das vierte Quartal 2023
(DEHSt) Um einen Antrag auf verspätete Einreichung Ihres CBAM-Berichts für das 4. Quartal 2023 zu stellen, kann im CBAM-Übergangsregister nur noch die Funktion "Request delayed submission" / "Request by NCA" in der Anwendung "My Quarterly Reports" bedient werden.
In diesem Fall muss eine Referenznummer der nationalen Behörde, also der DEHSt, angegeben werden. Unternehmen senden dazu eine Anfrage über das Übergangsregister mit dem Betreff / Titel "Referenznummer" an die DEHSt
Mehr auf der Seite der EU-Kommission
EU-Neuseeland Abkommen seit 01. Mai in Kraft
(EU-Kommission) Das EU-Neuseeland Handelsabkommen ist am 01.05.2024 in Kraft getreten und somit für deutsche Unternehmen nutzbar. Das neuseeländische Parlament hat am 25.03.2024 dem Abkommen zugestimmt, nachdem es bereits von EU-Seite ratifiziert worden war.
Mehr auf der Website derEU-Kommission.
Einigung zum EU-Verbot für Produkte aus Zwangsarbeit
(DIHK) Die Europäische Union will die Einfuhr, Ausfuhr und das Inverkehrbringen von Produkten aus Zwangsarbeit auf dem EU-Binnenmarkt verbieten. Nach der vorläufigen Einigung im Trilog zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten Anfang März, haben die EU-Botschafter der Mitgliedsstaaten den Kompromiss am 13.03. bestätigt. Die Kritikpunkte der Wirtschaft wurden gehört, das Verhandlungsergebnis verbessert die bisherigen Entwürfe den Europäischen Parlamentes, Rates und Kommission in einigen Punkten. Mehr.
Ausfuhr nach Großbritannien: Allgemeine Genehmigung wird nicht verlängert
(BAFA) Nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union trat für Ausfuhren ins Vereinigte Königreich die Allgemeine Genehmigung Nr. 15 (Brexit) für die Ausfuhr bestimmter Güter mit doppeltem Verwendungszweck in Kraft. Die Gültigkeit war bis zum 31. März 2024 begrenzt. Die AGG 15 wird nicht verlängert, eine Nutzung ist daher seit 1. April nicht mehr möglich. Mehr.
Präferenznachweise wieder im Original vorzulegen
(Zoll) Während der Corona-Pandemie wurden Präferenzen auch dann gewährt, wenn die Nachweise nicht im Original vorlagen (gescannt, per Mail o.ä.). Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass diese Sondermaßnahmen nicht mehr gerechtfertigt sind und ab dem 1. Mai 2024 nicht mehr gelten. Förmliche Präferenznachweise, die nicht in ordnungsgemäßer Form (d.h. handschriftlich unterzeichnet, mit einem Nassstempel versehen und im erforderlichen Papierformat) ausgestellt wurden, können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr anerkannt werden. Mehr.
Exportkontrolle: Drittes BAFA-Maßnahmenpaket seit 01.04.2024 in Kraft
(BAFA) Am 1. März 2024 wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle neue Initiativen zur Verbesserung und
Beschleunigung der Exportkontrollgenehmigungsverfahren angekündigt. Diese Maßnahmen traten am 1. April 2024 in Kraft und umfassen sowohl aktualisierte als auch neue allgemeine Genehmigungen, über die die Behörden nun detailliert
informieren. Mehr.
CBAM: Zweite Berichtsperiode bis zum 30.04.2024 abzugeben
Betroffene Unternehmen müssen ihren zweiten Bericht für das erste Quartal 2024 bis zum 30. April 2024 (danach vierteljährlich jeweils bis zum Ende des auf das Quartal folgenden Monats) abgeben.
CBAM betrifft den Import in die EU der in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956 aufgeführten Waren (ab Anhang I der Verordnung). Maßgeblich ist die dort genannte Zolltarifnummer. Mehr.
Saudi-Arabien führt Carnet ATA ein
(GTAI) Nach Angaben der Internationalen Handelskammer (ICC) plant Saudi-Arabien die Einführung des Carnet ATA. Die saudi-arabische Zollverwaltung wird das Carnet ab dem 1. Juni 2024 für die vorübergehende Einfuhr von Waren für Messen und Ausstellungen akzeptieren. Mit dem Zollpassierscheinheft können Messe- und Ausstellungswaren vorübergehend abgabenfrei in Saudi-Arabien eingeführt werden. Mehr.
Restriktive Maßnahmen gegenüber dem Iran
(GTAI) Die restriktiven Maßnahmen gegenüber Iran werden bis zum 13. April 2025 verlängert. Sie bestehen seit 2011 und werden seitdem jährlich überprüft und verlängert. Zudem wird die Liste der benannten Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert. Mehr.