Internationaler Warenverkehr

Aktuelle Zollinformationen und News zum internationalen Warenverkehr

März 2024

Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegenüber Stahlerzeugnissen

(DIHK) Am 9. Februar hat die EU-Kommission eine Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die Schutzmaßnahme für die Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse über den 30. Juni 2024 hinaus verlängert werden sollte. Die Einleitung des Verfahrens geht auf einen begründeten Antrag von vierzehn EU-Mitgliedstaaten zurück. Alle interessierten Parteien, einschließlich der ausführenden Hersteller und Regierungen von Drittländern sowie der Verwender, Einführer und Hersteller in der EU, haben bis zum 26. Februar 2024 Zeit, ihren Standpunkt darzulegen. Sie können auch zu den Stellungnahmen anderer Parteien Stellung nehmen. Die Kommission hat außerdem Fragebögen an EU-Hersteller verschickt, um ihre wirtschaftliche Lage zu bewerten. Nach den WTO-Regeln kann eine Schutzmaßnahme nur für maximal acht Jahre gelten - im Falle der EU-Stahlschutzmaßnahmen wäre dies bis zum 30. Juni 2026, so dass eine mögliche Verlängerung maximal zwei weitere Jahre betragt werden kann.
Mehr im EU-Amtsblatt

Neuer EU-Antidumpingleitfaden

(EU-Kommission) Am 6. Februar veröffentlichte die EU-Kommission einen Leitfaden zur Unterstützung von EU-Herstellern bei Antidumpingbeschwerden. Der Leitfaden erläutert nicht nur den notwendigen Inhalt einer Beschwerde und die Nachweise, die die EU-Kommission benötigt, um zu entscheiden, ob sie eine förmliche Antidumpinguntersuchung einleiten kann, sondern bietet auch ein strukturiertes Format, das Unternehmen bei der Vorbereitung von Beschwerden hilft: Links zu Informationsquellen, Formulare zur Erleichterung der Datenübermittlung und eine schrittweise Anleitung für Berechnungen. Er enthält auch einen Abschnitt, über wie man Anträge auf Auslaufüberprüfungen zur Aufrechterhaltung geltenden Antidumpingmaßnahmen ausfüllt.
Mehr auf der Website der EU

Post- und Kuriersendungen: Einfuhranmeldung wird Pflicht

(Zoll) Ab dem 1. April 2024 wird die Nutzung der Internetzollanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK) für gewerbliche Anmelder verpflichtend. Anders als bisher müssen grundsätzlich alle Waren mit einer elektronischen Zollanmeldung angemeldet werden. Bei der Internetzollanmeldung für Post- und Kuriersendungen handelt es sich um eine neue Form der elektronischen Zollanmeldung für Sendungen bis zu einem Sachwert von 150 Euro. Die IPK wird mit der neuen Fachanwendung ATLAS-IMPOST umgesetzt. Ab dem 1. April 2024 ist die Abgabe von mündlichen Zollanmeldungen für Postsendungen bis 150 Euro nicht mehr zulässig.
Mehr auf der Zoll-Website

Nachweis für Unionsware (T2L) wird digital

Zum 1. März 2024 wurde das elektronische System Proof of Union Status (PoUS) eingeführt, dass die bisherigen EU-weiten T2L- bzw. T2LF-Dokumente in Papierform ersetzt. Diese Dokumente dienten bisher dem Nachweis des Unionscharakters von Waren innerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union, insbesondere im Seeverkehr. Ab dem genannten Datum ist die Ausstellung dieser Dokumente ausschließlich in elektronischer Form möglich.
Mehr auf der Zoll-Website

Carnet-Ausstellung für Peru ab 30. April 2024 möglich

(DIHK) Die Deutsche Industrie- und Handelskammer informiert, dass die Handelskammer Lima ab dem 30. April 2024 als 79. operativer bürgender Verband Mitglied der internationalen Bürgschaftskette sein wird. Carnets ATA werden vom peruanischen Zoll für die Anhänge A (Dokumente für die vorübergehende Verwendung), B1 (für Waren, die zur Ausstellung oder Verwendung bei Ausstellungen, Messen, Tagungen oder ähnlichen Veranstaltungen bestimmt sind) und B2 (für Berufsausrüstung) akzeptiert.

Border Target Operating Model: Merkblätter auf Deutsch verfügbar

Das Border Target Operating Model sieht die Einführung von Zollkontrollen für tierischen Erzeugnissen, Pflanzenprodukte und Lebensmittel aus der EU nach Großbritannien in drei Stufen vor. Die britische Regierung stellt Merkblätter sowie weitere Informationen zum „Border Target Operation Model“ nun auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Mehr auf der Website der britischen Regierung

13. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen

(EU-Kommission) Angesichts des zweiten Jahrestages des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, hat die EU ein 13. Sanktionspaket beschlossen, welches am 24. Februar in Kraft tritt. Mit dem Paket werden rund 200 Namen auf die Liste der mit Sanktionen belegten Personen aufgenommen, denen die Einreise in die EU untersagt ist, und deren Vermögen eingefroren wird. Darüber hinaus werden einer Reihe von Unternehmen die Einfuhr bestimmter Waren aus Europa untersagt. In dieser Liste sind erstmals auch Unternehmen aus Festlandchina aufgeführt.
Mehr auf der Website der Europäischen Kommission

No-Russia-Klausel ab 20. März 2024 gültig

Die sogenannte „No-Russia-Klausel“ gilt für Verkäufer bestimmter Güter ab dem 20. März 2024. Mit Artikel 12g der EU-Verordnung 833/2014 werden Unternehmen verpflichtet, in ihren Verträgen über den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von bestimmten Gütern und Technologien in Drittländer eine Klausel aufzunehmen, die die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vertraglich untersagt. Die EU-Kommission hat am 22.02.2024 in den FAQs zu den Russland-Sanktionen Erläuterungen zur No-Russia-Klausel veröffentlicht.
Mehr auf der Website der EuropäischenKommission

UK weitet Anerkennung von CE-Kennzeichen aus

(DIHK) Im Zuge seines EU-Austrittes hatte das Vereinigte Königreich vorgesehen, dass CE-Kennzeichen nicht mehr anerkannt werden und stattdessen das neue UKCA-Kennzeichen für das Inverkehrbringen von Gütern im UK nötig wird. Die britische Regierung hatte am 1. August 2023 jedoch entschieden, die CE-Kennzeichnung unbegrenzt auch über das Jahr 2024 hinaus für viele Produkte anzuerkennen. Am 24. Januar 2024 hat die britische Regierung angekündigt, dass die CE-Kennzeichnung für drei weitere Produktgruppen anerkannt wird: Ecodesign, Explosivstoffe und gefährliche Stoffe. Weiterhin nicht erfasst sind aber zum Beispiel Medizinprodukte und Baustoffe.
Mehr auf der Website der britischen Regierung

Deutsche Emissionshandelsstelle veröffentlicht erste FAQs zu CBAM

Seit Oktober 2023 wird der CO2-Grenzausgleichsmenchanismus schrittweise eingeführt. Die deutsche Emissionshandelsstelle hat dazu erste FAQs auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Mehr auf der DEHSt-Website

Russland-Sanktionen: Allgemeine Genehmigung Nr. 42

(BAFA) Das BAFA hat am 20.02.2024 die AGG Nr. 42 bezüglich der Bereitstellung von Unternehmenssoftware und Dienstleistungen an nicht sensitive Empfänger im Rahmen der Russland Sanktionen veröffentlicht (Artikel 5n der EU-VO 833/2014).
Mehr auf der BAFA-Website

Februar 2024

EU-Kommission veröffentlicht Katalog mit FAQ zur Entwaldungsverordnung

(EU-Kommission) Die Europäische Union hat auf ihrer Internetseite einen Katalog mit FAQ zur im Juni 2023 erlassenen Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten veröffentlicht. Diese
Verordnung soll in Zukunft gewährleisten, dass Produkte im freien Verkehr der EU weltweit zur Verhinderung der Entwaldung zum Schutz der Wälder und zum Erhalt der Biodiversität beitragen. Der Katalog mit FAQ soll erste Fragen der Unternehmen klären und Hinweise zur Umsetzung der Verordnung geben.
Mehr auf der Website der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Bulgarien und Rumänien in Schengen-Raum aufgenommen

(EU-Kommission) Rumänien und Bulgarien können laut einem unlängst gefassten Beschluss der EU-Mitgliedstaaten dem Schengen-Raum beitreten. Zunächst werden ab März 2024 die Kontrollen an den Luft- und Seegrenzen aufgehoben. Die Beratungen über einen weiteren Beschluss zur Aufhebung der Kontrollen an den Landgrenzen sind noch im Gange.
Mehr auf der Website der EU-Kommission

Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren in der Exportkontrolle

(BAFA) Neben einer Stärkung der Entscheidungsbefugnisse des BAFA werden Genehmigungsverfahren durch Anpassung bestehender und die Einführung neuer Allgemeiner Genehmigungen weiter gestrafft. Dieses zweite Maßnahmenpaket ergänzt die bereits zum 1. September 2023 in Kraft getretenen Verfahrensverbesserungen.

Zu diesen Maßnahmen zählen vor allem eine Überarbeitung der bereits bestehenden nationalen Allgemeinen Genehmigungen sowie die Bekanntgabe von drei neuen Allgemeinen Genehmigungen. Diese Änderungen sowie die drei neuen Allgemeinen Genehmigungen sind seit 8. Januar 2024 in Kraft.
Mehr auf der BAFA-Website.

Leitfaden zur Intrahandelsstatistik veröffentlicht

Das Statistische Bundesamt hat den Leitfaden zur Intrastat 2024 veröffentlicht. Dieser Leitfaden enthält alle Informationen und Schlüsselnummern, die für die korrekte Meldung der Intrahandelsstatistik (Intrastat) erforderlich sind, sowie zahlreiche Fälle und Beispiele. Anhang 5 beantwortet häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Intrastat. 
Mehr auf der DESTATIS-Website

Import Control System ICS2 verschoben

(EU-Kommission) Mit dem Frachtinformationssystem ICS 2 sollen Risikoanalysen für Importe bereits früher möglich sein, bevor die Waren überhaupt in die EU gelangen. Dazu werden alle Waren vorab mittels einer Entry Summary Declaration gemeldet, dies erfolgt in der Regel durch die Frachtführer. Die Einführung erfolgt in Stufen, abhängig von der Transportart. Die 3. Stufe, für alle Verkehrsträger, sollte ab 1. März 2024 in Kraft treten, dies wurde nun verschoben auf den 3. Juni 2024.
Mehr auf der Website der EU_kommission.

CBAM-Standardwerte für Übergangsmeldung veröffentlicht

(EU-Kommission) Um ihre Berichtspflichten im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) zu erfüllen, können Unternehmen in den ersten Quartalen auf Standardwerte (default values) zurückgreifen, die nun von der EU veröffentlicht wurden. Auch ein aktuelles Dokument mit den wichtigsten Fragen und Antworten wurde von der EU zusammengestellt und veröffentlicht.

Außerdem hat die Bundesregierung die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) als in Deutschland zuständige Nationale Stelle veröffentlicht.
Mehr zu den Standardwerten auf der Seite der EU-Kommission

DEHSt zu CBAM-Sanktionen

Die deutsche CBAM-Behörde DEHSt hat am 16.Januar.2024 folgende Informationen veröffentlicht: „Die verzögerte Bereitstellung der Registrierungsmöglichkeiten und somit die späte Möglichkeit zur Erstellung der CBAM-Berichte in Deutschland führen für berichtspflichtige Anmelder nicht zur Verhängung von Sanktionen oder anderen Nachteilen. Die CBAM-Berichte für die ersten beiden Berichtszeiträume können bis zum 31.07.2024 abgeändert werden. Zudem sind mit der Möglichkeit der Verwendung von Standardwerten in den CBAM-Berichten bis zum 31.07.2024 Erleichterungen bei der Berichterstattung vorgesehen. Sanktionen nach Artikel 16 der EU-CBAM-Durchführungsverordnung werden grundsätzlich nicht ohne die vorherige Durchführung eines Berichtigungsverfahrens verhängt. Schließlich werden wir als zuständige Behörde für die Einleitung von Sanktionsverfahren die verzögerte Bereitstellung der Registrierungsmöglichkeiten sowie die Bereitschaft der Anmelder zur Mitwirkung bei der Anwendung der Rechtsvorschriften im Rahmen unserer Entscheidungsspielräume angemessen berücksichtigen."
Mehr auf der Website der DEHSt

Beantragung zur Fristverlängerung zur Abgabe des ersten CBAM-Berichts um 30 Tage möglich

(EU-Kommission) Die Europäische Kommission hat eine Möglichkeit zur verspäteten Einreichung des ersten CBAM-Berichts um 30 Tage eingeräumt. Berichtspflichtige Unternehmen können ab 1. Februar 2024 aufgrund von technischen Problemen, eine Fristverlängerung beantragen.
Mehr auf der Website der EU-kommission

Januar 2024

Vorläufige Einigung über EU-Lieferkettengesetz erzielt

(EU-Kommission) Für größere Unternehmen sollen künftig neue Sorgfaltspflichten in den Wertschöpfungsketten greifen. Darauf haben sich das Europäische Parlament und der Europäische Rat geeinigt. Das nun ausgehandelte EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) geht weit über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus. Ganz ausgenommen von den neuen Vorschriften sind lediglich Unternehmen bis 250 Beschäftigte. Mehr auf der Website der Europäischen Kommission

Neues BAFA-Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit Russland

(BAFA) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat ein Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation veröffentlicht. Es bietet einen Überblick über die Handelsbeschränkungen sowie die Finanzsanktionen im Rahmen der von der Europäischen Union (EU) gegen die Russische Föderation verhängten Embargo-Regelungen. Unter anderem informiert es über die Einfuhr- und Ausfuhrverbote, die Dienstleistungsverbote sowie die Genehmigungspflichten gemäß der Russland-Embargoverordnung der EU. Mehr auf der BAFA-Website

EU beschließt zwölftes Sanktionspaket gegen Russland

(EU-Kommission) Am 18. Dezember 2023 haben sich die EU-Staaten auf ein zwölftes Sanktionspaket gegen Russland geeinigt. Neben weiteren Ein- und Ausfuhrverboten, darunter ein Importverbot für Diamanten, zielt es insbesondere darauf ab, eine Umgehung der bestehenden Sanktionen zu verhindern. So werden EU-Exporteure nun verpflichtet, die Wiederausfuhr bestimmter sensibler Güter und Technologien nach Russland vertraglich zu untersagen. Mehr auf der Website der Europäischen Kommission.

BAFA-Bescheide ab 2024 gebührenpflichtig

(BAFA) Am 16. September 2023 ist die Besondere Gebührenverordnung von BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung (GebV) in Kraft getreten. Damit sind für gebührenfähige Leistungen, die ab dem 1. Januar 2024 beantragt werden, Gebühren zu erheben. Mehr auf der BAFA-Website

A1-Bescheinigung: Antragstellung in neuem Meldeportal

Am 4. Oktober 2023 startete das neue „SV-Meldeportal“, das ab 1. März 2024 das bisherige Portal sv.net vollständig ersetzen wird. Sv.net wird dann abgeschaltet. Über das Meldeportal können zum Beispiel A1-Bescheinigungen beantragt werden, die für die Mitarbeiterentsendung benötigt werden. Mehr auf der Website des Portal-Betreibers ITSG

USA und EU verlängern Aussetzung der Zusatzzölle auf Stahl

(EU-Kommission) Die USA und die EU haben am 19. Dezember 2023 entschieden, die zusätzlichen Zölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte ("section 232") zunächst bis zum 31. März 2025 vorläufig weiter auszusetzen. Grund sind die noch andauernden Verhandlungen beider Seiten über eine Vereinbarung zu nachhaltigem Stahl und Aluminium. Mehr auf der website der Europäischen Kommussion

Änderungen der AGG-Meldepflichten und aktualisiertes Merkblatt

(BAFA) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat Erleichterungen hinsichtlich der Meldepflichten bestimmter AGG bekannt gegeben. Die Änderungen wurden am 11. Dezember 2023 wirksam. Mehr auf der Website des BAFA

Merkblatt zu Zollanmeldungen – Ausgabe 2024

Das Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen 2024 steht auf der Website des Zoll zum Download bereit. Es ist ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden.Auf rund 200 Seiten finden sich hier die verbindlichen Vorgaben für das Ausfüllen von Zollanmeldungen sowie die vorgeschriebenen Datenfelder je Verfahren.

Schweiz schafft Industriezölle 2024 ab

Zum 1. Januar 2024 werden in der Schweiz die Zölle auf Industriegüter abgeschafft. Industriegüter sind Waren, die ab Kapitel 25 im Zolltarif gelistet sind (Also alle Warennummern die mit einer 25 oder einer höheren Zahl beginnen). Gleichzeitig wird der komplexe Schweizer Zolltarif grundlegend überarbeitet und vereinfacht. Der Schweizer Bundesrat hat die Maßnahme im Februar 2022 beschlossen und möchte damit die wirtschaftliche Erholung unterstützen. Mehr auf der Website der Regierung der Schweiz

Warennummern und Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2024

Das Statistische Bundesamt hat das für das Jahr 2024 gültige Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (WA) veröffentlicht. Es beinhaltet die zum 1. Januar 2024 in Kraft tretenden Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN), die jährlich durch Verordnung (VO) der Kommission der Europäischen Union (EU) rechtswirksam festgelegt werden. Mehr auf der DESTATIS-Website

EU-Dual-Use-Verordnung: Aktualisierung der Güterliste

Die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wird regelmäßig aktualisiert, um die Einhaltung internationaler Verpflichtungen sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund veröffentlicht die Europäische Kommission mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2616 eine Aktualisierung von Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821. Die Änderungen traten am 16. Dezember 2023 in Kraft. Mehr im Amtsblatt der EU

Dezember 2023

Russland-Embargo: Nachweispflicht für Eisen- und Stahlprodukte für Importe in die EU

Für Käufe von in Anhang XVII des Russland-Embargos aufgeführten Eisen- und Stahlprodukten aus Drittländern, die sich bereits in der EU im freien Verkehr befinden, gilt die in Art. 3g d) letzter Satz des Russland-Embargos stipulierte Nachweispflicht nicht. Sollten von Käufern dennoch Nachweise gefordert werden, ist das Ausdruck von Over-Compliance. Adressat des Nachweisgebots ist allein der Einführer zum Zeitpunkt der Einfuhr in die EU. Hilfreich ist eine Sammlung häufiger Fragen rund um das Russland- Embargo, die von der EU-Kommission zusammengestellt wurden.

Mehr auf der Website der IHK Nordschwarzwald

ATLAS 3.0: Umstellung der IAA-Plus

Ende November wurde die Internet-Ausfuhranmeldung auf das AES-Release 3.0 umgestellt. Informationen zu den Änderungen finden sich auf der Zoll-Website in der ATLAS-Info 535/23. Auch das Handbuch sowie die Kurzanleitung zur IAA werden angepasst.
Mehr auf der Website der IHK Reutlingen

Warennummern und Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2024

Das Statistische Bundesamt hat das für das Jahr 2024 gültige Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (WA) veröffentlicht. Es beinhaltet die zum 1. Januar 2024 in Kraft tretenden Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN), die jährlich durch Verordnung (VO) der Kommission der Europäischen Union (EU) rechtswirksam festgelegt werden.
Mehr auf der Website der IHK Nordschwarzwald

EU-Handelsbericht 2023 veröffentlicht

(EU-Kommission) Am 15.November 2023 hat die EU-Kommission ihren jährlichen Handelsbericht veröffentlicht. Laut EU-Kommission belief sich der Wert des EU-Handels durch Freihandelsabkommen mit globalen Partnern im Jahr 2022 erstmals auf über zwei Billionen Euro.
Mehr auf der Website der Europäischen Kommission

EU ratifiziert Freihandelsabkommen mit Neuseeland

(EU-Kommission) Am 22. November hat das Europaparlament dem EU-Neuseeland Handelsabkommen zugestimmt. Es wird die neuseeländischen Zölle auf EU-Ausfuhren bei seinem Inkrafttreten zu 100 Prozent beseitigen und nach sieben Jahren 98,5 Prozent der EU-Zölle auf den neuseeländischen Handel aufheben. Erwartet wird, dass auch die EU-Mitgliedstaaten dem Abkommen in Kürze zustimmen. Sobald das Abkommen von Neuseeland ratifiziert ist, kann es in Kraft treten. Hiermit wird für Mitte 2024 gerechnet.
Mehr auf der Website der EU-Kommission

LkSG gilt ab 2024 für Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten

(BAFA) Ab dem 1. Januar 2024 müssen Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) erfüllen. Bislang lag die Schwelle bei 3.000 Beschäftigten.
Mehr auf der BAFA-Website

EU beschließt zwölftes Sanktionspaket

EU beschließt zwölftes Sanktionspaket

(DIHK)  Am 18.Dezember 2023 haben sich die EU-Staaten auf ein zwölftes Sanktionspaket gegen Russland geeinigt. Neben weiteren Ein- und Ausfuhrverboten, darunter ein Importverbot für Diamanten, zielt es insbeondere darauf ab, eine Umgehung der bestehenden Sanktionen zu verhindern. So werden EU-Exporteure nun verpflichtet, die Wiederausfuhr bestimmter sensibler Güter und Technologien nach Russland vertraglich zu untersagen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in der Pressemitteilung der EU-Kommission sowie in den folgenden FAQ.

November 2023

BAFA-Bescheide werden 2024 gebührenpflichtig

(IHK Stuttgart)  Ab 1. Januar 2024 erhebt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für seine Leistungen im Bereich der Ausfuhrkontrolle Gebühren. Das Gebührenverzeichnis wurde im September im Bundesgesetzblatt Nr. 248 veröffentlicht.

Die Höhe der Gebühren sind in der Anlage der Verordnung aufgeführt. Die Genehmigungsgebühren für Dual-Use-Güter belaufen sich beispielsweise auf 159 bis 315 Euro. Details stehen im Gebührenverzeichnis ab Seite 4. Dort steht auch, für welche Fälle eine Gebührenbefreiung gilt. So werden zum Beispiel für Nullbescheide auch künftig keine Gebühren erhoben.

Wichtig: Die Verordnung gilt nicht für gebührenfähige Leistungen, die vor dem 1. Januar 2024 beantragt werden. Wer also Anträge in Vorbereitung hat und diese noch im Jahr 2023 stellt, erspart sich damit die BAFA-Gebühr.

Russland-Sanktionen: BMWK veröffentlicht FAQ zur Hinweispflicht

(BMWK/DIHK) Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 4. Oktober 2023 die FAQ zur Hinweispflicht nach Art. 6b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 auf seiner Internetseite veröffentlicht.
 
Im 11. EU-Sanktionspaket wurde unter Art. 6b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 eine an Jedermann gerichtete allgemeine Hinweispflicht verankert. Diese Pflicht ist auch in anderen EU-Sanktionsverordnungen bereits enthalten, fehlte aber bislang bei den Exportverboten der EU-Russlandsanktionen.

CBAM: Checkliste für Unternehmen

(GTAI) Die Einführung des CO2- Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) erfolgt schrittweise seit 1. Oktober 2023 mit der Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2025. Der Übergangszeitraum dient vor allem dazu, Daten und Erfahrungen zu sammeln, um die Abläufe für die Implementierungsphase tatsächlich praxistauglich gestalten zu können. Welche Punkte Unternehmen bei der Vorbereitung auf die Übergangsphase und Umsetzungsphase beachten sollten, hat Germany Trade & Invest in einer Übersicht veröffentlicht. Mehr auf der GTAI-Website.

ATLAS 3.0 Ausfuhrverfahren: Frist nochmals verlängert

(Zoll) Die Frist für die Teilnehmerumstellung auf das ATLAS-Release AES 3.0 (Ausfuhr) beziehungsweise 9.1 (Versand) wurde bis zum 30. November 2023 verlängert.

Die Frist war bereits mit der ATLAS-Info 0440/23 vom 16. Juli 2023 auf den 29. Oktober 2023 verlängert worden. Die deutsche Zollverwaltung gewährt den Teilnehmern nun abermals mehr Zeit für die Umstellung, damit diese die vom UZK-Arbeitsprogramm vorgegebene Frist für die EU-weite Inbetriebnahme der Systeme AES und NCTS-Phase 5 optimal ausnutzen können. Mehr auf der Zoll-Website.

EU-Jahresbericht zu Ausfuhrkontrollen

(EU-Kommission/DIHK) Am 19. Oktober 2023 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Jahresbericht zur Umsetzung der Ausfuhrkontrollverordnung. Im Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck haben im Jahr 2021 die Mitgliedstaaten 38 500 Ausfuhranträge für Güter im Wert von 45,5 Milliarden Euro geprüft. In 560 Fällen blockierten die Mitgliedstaaten die Ausfuhr von Gütern im Gesamtwert von 7 Milliarden Euro aufgrund von Sicherheitsrisiken.
Mehr auf der Website der EU-Kommission

Antidumping/Antisubvention – Reifen mit Ursprung in China

(GTAI) Im Januar 2023 kündigte die Europäische Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen zum 23. Oktober 2023 an. Nun leitet sie eine Auslaufüberprüfung ein. Die Antisubventionsmaßnahmen treten am 13. November 2023 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird. Mehr auf der GTAI-Website.

Oktober 2023

Länderspezifische Umsetzungshilfen zum LkSG veröffentlicht

(GTAI) Germany Trade & Invest, die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und das Auswärtige Amt bieten Unternehmen ein gemeinsames Unterstützungsangebot für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu ausgewählten Ländern, darunter China, Indien, Türkei und Mexiko. Die länderspezifischen Umsetzungshilfen unterstützen bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken in der Lieferkette. Daneben werden länderspezifische Informationen zu gesetzlichen Grundlagen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen angeboten. Mehr auf der Website von GTAI.

CBAM: Durchführungsverordnung veröffentlicht

(Europäische Kommission) Am 17.August.2023 hat die EU-Kommission die CBAM-Durchführungsverordnung veröffentlicht, die die detaillierten Berichtspflichten für den Übergangszeitraum des neuen EU-CO2-Grenzausgleichssystems darlegt. Der Übergangszeitraum beginnt am 1. Oktober 2023 und läuft bis Ende 2025. Die EU-Kommission hat zudem Leitlinien für EU-Einführer und Nicht-EU-Anlagen, sowie eine Excel-Vorlage zur CBAM-Kommunikation innerhalb der Lieferkette veröffentlicht. Wie von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) gefordert, plant die EU-Kommission ein IT-Tool, das Unternehmen die CBAM-Umsetzung erleichtern soll. Mehr auf der Website der Europäischen Kommission.

Leitfaden zur Verhinderung von Sanktionsumgehungen veröffentlicht

(GTAI) Die EU-Kommission hat einen Leitfaden für europäische Unternehmen veröffentlicht, wie sie bei ihren Geschäftspartnern Risiken der Umgehung von Sanktionen erkennen, bewerten und verstehen können – und wie sie diese Risiken vermeiden können. Dieser Leitfaden gibt einen allgemeinen Überblick: Was müssen die Wirtschaftsbeteiligten in der EU tun, um die im EU-Recht vorgeschriebene Sorgfaltspflicht zu erfüllen? Mehr auf der Website von GTAI.

Allgemeine Genehmigungen: Verschlankung von Exportkontrollverfahren

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat die bereits bestehenden nationalen AGG grundlegend überarbeitet sowie fünf neue AGG bekanntgegeben. Die Änderungen und die neuen AGG traten am 1. September in Kraft. Ziel ist, Genehmigungsverfahren für Lieferungen an ausgewählte EU- und Nato-Partner sowie enge Partnerländer zu beschleunigen. Mehr auf der BAFA-Website.

Russland: Neuerungen zur Nachweispflicht von Eisen- und Stahlimporten

Im Rahmen der Verordnung (EU) 833/2014 gelten Beschränkungen für Eisen- und Stahlerzeugnisse seit 30. September 2023, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt wurden. Zum Zeitpunkt der Einfuhr von Gütern des Anhangs XVII aus Drittländern sind somit Nachweise über die Ursprungsländer der Produkte erforderlich. Mehr auf der Zoll-Website

Bereitstellung der Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK)

(Zoll) Seit dem 19. September 2023 steht eine weitere Möglichkeit der Zollanmeldung, die Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK), zur Verfügung.

Mit dieser internetbasierten Fachanwendung können Post- und Kuriersendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro sowie private Geschenksendungen aus Drittstaaten mit einem Sachwert bis 45 Euro angemeldet werden. Die IPK wird für private Sendungsempfänger sowie für Unternehmen zur Verfügung gestellt, welche nicht ATLAS-Teilnehmer sind. Mehr auf der Zoll-Website.

ATLAS 3.0: Pflichtfelder in der Ausfuhranmeldung

(Zoll) In der ATLAS-Info 501/23 vom 28. August 2023 erläutert der Zoll einige verpflichtende Datenfelder der Ausfuhranmeldung. Dazu gehören die Angaben zu den Kennzeichen der Beförderungsmittel beim Abgang beziehungweise beim Grenzübertritt. Darin heißt es, dass – wenn das Kennzeichen bei Abgabe der Anmeldung nicht bekannt ist – das mutmaßliche Kennzeichen anzugeben ist und im Falle, dass auch dieses nicht bekannt ist, die Angabe des Beförderungsmittels möglich ist. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Abgabe einer Anmeldung ohne Sicherheitsdaten (Codierung “0”) nur in den Fällen möglich ist, die in Art. 245 UZK-DA gelistet sind (etwa elektrische Energie, Hausrat, Waren mit Carnet ATA) oder die aufgrund internationaler Übereinkommen befreit sind. Aufgrund der als gleichwertig anerkannten Sicherheitsmaßnahmen in der Schweiz, ist beim Ausgang von Waren in die Schweiz die Angabe “0” beim Datenelement Sicherheit zulässig. Mehr auf der Zoll-Website.

Änderungen der Kontaktdaten der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung

(GZD) Wirtschaftsbeteiligte können sich für allgemeine fachliche Fragen mit Zollbezug an die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung wenden. Wie die Generalzolldirektion (GZD) mitteilt, haben sich Änderungen bei den Hotline- und Faxnummern der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung sowie bei den E-Mail-Adressen des Service Desk Zoll ergeben. Mehr auf der Zoll-Website.

Aktualisierung der Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung

(BAFA) Am 15.September 2023 hat die EU-Kommission die Dual Use Exportkontrollliste aktualisiert. Die Aktualisierung betrifft vor allem die Steuerungsparameter von Fertigungsanlagen, von Hochleistungsrechnern und von Lasern, die Aufnahme von Antriebsmotoren für Unterwasserfahrzeuge und von Technologie für die Entwicklung von Gasturbinentriebwerken für Flugzeuge sowie die Anpassung von technischen Definitionen, Hinweisen und Beschreibungen und redaktionelle Änderungen. Wenn der Rat und das Europaparlament innerhalb von zwei Monaten keine Einwände erheben wird die aktualisierte Liste in Kraft treten. Mehr auf der BAFA-Website.

August 2023

Carnet: Elektronische Carnet-Antragsstellung als Standardverfahren zum 1. Januar 2024

(DIHK) Aufgrund des Projektstarts zur elektronischen Carnet-Beantragung im November 2022 und des derzeit noch andauernden Onboardings der Carnet-Inhaber in den IHKs war die von der ICC vorgegebene Frist 1. Januar 2023 zur Einführung der elektronischen Carnet-Ausstellung als Standard (die DIHK hatte darüber wiederholt informiert) in Deutschland nicht einzuhalten. In Abstimmung mit der ICC wurde die Frist für die IHKs auf den 1. Januar 2024 verschoben. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten alle IHKs das elektronische Antragsverfahren für Carnets selbst oder über ein Shared Service Model als Standardverfahren anbieten.
 
Die elektronische Carnetbeantragung ist maßgeblich für den finalen Schritt zum volldigitalen Carnet. In diesem Zusammenhang möchte die DIHK noch einmal über das Pilotprojekt eCarnet mit der Generalzolldirektion informieren. Die deutsche Generalzolldirektion hat im Februar 2023 dem ICC-Pilotprojekt eCarnet zugestimmt und wird mit mittlerweile vier Hauptzollämtern (Berlin, Potsdam, Lörrach und München) und sechs Zollämtern (Berlin-Marzahn und Dreilinden; Weil am Rhein und Weil am Rhein-Autobahn; Garching-Hochbrück sowie dem Flughafen Berlin-Brandenburg) am Piloten teilnehmen.
 
Ende Mai fand ein Kick-Off-Termin mit der Generalzolldirektion, den Hauptzollämtern (Berlin, Potsdam, Lörrach und München), den teilnehmenden Zollämtern und den drei IHKs (München, Berlin und Südlicher Oberrhein) statt. Ruedi Bolliger von der Alliance des Chambres de Commerce Suisses nahm ebenfalls teil, da er bereits seit Beginn Teil des ICC Pilotprojekts eCarnet ist. Schwerpunkt des Kick-Off-Termins war die Klärung noch offener Fragen seitens des deutschen Zolls, die weitere Vorgehensweise im ICC Piloten eCarnet sowie die Planung der ICC (Umsetzung des volldigitalen eCarnet in 2027).
Ein weiterer Termin oben genannten Teilnehmenden fand am 28. Juni 2023 statt. Bei diesem Termin handelte es sich um eine weitere Demonstration über die praktische Anwendung für den Zoll. Zurzeit plant die IHK-Organisation einen Schulungstermin für den deutschen Zoll und die betroffenen IHKs, der voraussichtlich am Züricher Flughafen stattfinden wird, da der Flughafen Zürich bereits seit Jahren Teil des Pilotprojektes eCarnet ist.

Ziel ist es, dass sich zukünftig weitere Zollstellen und somit auch weitere IHKs an dem Pilotprojekt beteiligen. Daher ist es wichtig, den ersten Schritt der Digitalisierung zeitnah abzuschließen und die Carnet-Inhaber mit dem elektronischen Antragsverfahren als Standard vertraut zu machen.

BAFA veröffentlicht FAQ-Katalog für kleine und mittlere Unternehmen zum Thema LkSG

(BAFA) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat einen Katalog mit den wichtigsten Fragen und Antworten für KMU und kompakte Hinweise zur Zusammenarbeit in der Lieferkette veröffentlicht. Mehr auf der BAFA-Website

Neuerungen im Versandverfahren: NCTS 5 und ATLAS 9.1

(Zoll) Die zollrechtlichen Versandverfahren ermöglichen es, sowohl Zollverfahren von der Außengrenze in das Binnenland zu verlagern als auch Länder im Transit zu durchqueren. Ab Oktober 2023 gelten neue Regelungen zur Angabe der Warennummer im Versandverfahren. Mehr auf der Zoll-Website

Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 für Sudan und Südsudan

(BAFA) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 3. Juli 2023 die Änderung der nationalen Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 im Bundesanzeiger veröffentlicht. -
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen werden die Länder Sudan und Südsudan aus dem Kreis der begünstigten Bestimmungsziele der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 gestrichen. Mehr auf der BAFA-Website unter "BAFA intern"

Warenverkehr mit Ghana: Umstellung auf das REX-System

(Zoll) Ab dem 20. August 2023 ändert sich der gültige Ursprungsnachweis bei der Einfuhr von Ursprungserzeugnissen Ghanas in die Europäische Union im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) zwischen der EU und Ghana. Dies veröffentlichte die Europäische Kommission am 12. Juli 2023 im Amtsblatt (EU) C245.Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 sowie von ermächtigten Ausführern ausgestellte Erklärungen auf der Rechnung werden nicht mehr anerkannt. Mehr auf der Website des Zoll

EU-Neuseeland Handelsabkommen unterzeichnet

(EU-Kommission / DIHK) Die EU und Neuseeland haben am 09.07.2023 ein Freihandelsabkommen unterzeichnet. Das Abkommen wird Unternehmen in der EU ab dem ersten Jahr der Anwendung einen Zollabbau in Höhe von jährlich etwa 140 Millionen Euro bringen. Laut Angaben der EU-Kommission soll der bilaterale Handel dadurch innerhalb eines Jahrzehnts um bis zu 30 % wachsen, und die EU-Exporte könnten jährlich um bis zu 4,5 Milliarden EUR steigen. Der Abkommenstext wird nun dem Europäischen Parlament zur Zustimmung übermittelt. Nachdem das Parlament seine Zustimmung erteilt hat, kann der Rat den Beschluss über den Abschluss verabschieden. Sobald Neuseeland mitgeteilt hat, dass es das Ratifizierungsverfahren ebenfalls abgeschlossen hat, kann das Abkommen in Kraft treten. Mehr auf der Website der Europäischen Kommission

 

Juli 2023

Digitalisierung der Visumverfahren

(EU-Kommission) Künftig werden die Visumverfahren im gesamten Schengenraum vollständig digitalisiert. Darauf haben sich am 14. Juni das Europäische Parlament und der Rat geeinigt. Die vereinbarten Vorschriften sollen durch die Digitalisierung modernisiert, vereinfacht und vereinheitlicht werden. Das umfasst die Visumverfahren für Drittstaatsangehörige, die ein Visum beantragen, ebenso wie die Mitgliedstaaten, die diese Visa erteilen. Die Digitalisierung der Visumverfahren und Reisedokumente gilt als entscheidender Baustein, um ein wirksames Management der EU-Außengrenzen zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang hatte die Kommission am 27. April 2022 einen Legislativvorschlag zur Digitalisierung des Visumverfahrens vorgelegt. Mehr auf der Website der Europäischen Kommission.

Dienstleistung "EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement“

(Zoll) Seit dem 22. Februar 2023 steht im Zoll-Portal die neue Dienstleistung "EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement" zur Verfügung. Diese Dienstleistung hat die bisherige Pflege von Zertifikaten in der EU-Anwendung UUM&DS abgelöst. Es handelt sich um die nationale Anwendung für UUM&DS in Deutschland.

Seit dem 29. Juni 2023 ist die Verwaltung der Zertifikate für den Zugang zu den Anwendungen im EU-Trader Portal und für die Kommunikation mit der EU-Kommission (zum Beispiel ICS2) ausschließlich mit dieser Dienstleistung möglich.
Mehr in der Fachmedung des Zolls

CBAM-Durchführungsverordnung veröffentlicht

(EU-Kommission) Bereits am 1. Oktober 2023 beginnt für betroffene Unternehmen die Übergangsphase des neuen EU-CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM, womit Berichtspflichten einhergehen. Am 13. Juni 2023 hat die EU-Kommission den Entwurf für die CBAM-Durchführungsvorschriften veröffentlicht, die bis zum Spätsommer 2023 förmlich angenommen werden sollen. Der Entwurf der Durchführungsverordnung sieht eine gewisse Flexibilität bezüglich der Berechnung der in den Einfuhren enthaltenen Emissionen vor. Die EU-Kommission führt eine öffentliche Konsultation durch, an der sich alle interessierten Kreise und Unternehmen beteiligen können.
Mehr auf der Website der EU-Kommission.

Verlagerung der Beantragung von Verwahrungsorten

(Zoll) Bisher wurden Verwahrungsorte bei den jeweiligen Zollämtern beantragt, während die Bewilligung selbst beim Bewilligungshauptzollamt beantragt wurde. Nun soll die Beantragung der Verwahrungsorte ebenfalls beim Bewilligungshauptzollamt erfolgen, um eine einheitliche Verfahrensweise zu gewährleisten. Dies soll die Kommunikation und das Verwaltungsverfahren erleichtern und beschleunigen. Weiterhin soll zukünftig die elektronische Beantragung von zollrechtlichen Bewilligungen über das Bürger- und Geschäftskundenportal möglich sein. Die Änderung soll zum 15. Juli 2023 erfolgen.
Mehr auf der Zoll-Website

Umschlüsselungsverzeichnis aktualisiert

(BAFA) Das Umschlüsselungsverzeichnis wurde aktualisiert. Das Umschlüsselungsverzeichnis ist als Hilfsmittel gedacht, um zu prüfen, ob Güter, die nach dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik klassifiziert sind, der Exportkontrolle unterliegen könnten.
Mehr auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

EU veröffentlicht 11. Sanktionspaket gegen Russland

(EU-Kommission) Am 23. Juni 2023 wurde das 11. Sanktionspaket gegen Russland im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gilt seit dem 24. Juni 2023. Kern des Pakets sind Maßnahmen gegen die
Umgehung der Sanktionen über Drittstaaten.
Mehr auf der Website der EU-Kommission

EU: Aktualisierung der Zollaussetzungen und Zollkontingente

(GTAI) Für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren ist die Produktion innerhalb der Europäischen Union (EU) nicht ausreichend oder gar nicht vorhanden. Vor diesem Hintergrund werden zum einen die Zölle für die Einfuhr bestimmter Waren ausgesetzt und zum anderen autonome Zollkontingente eröffnet. Das soll eine ausreichende und kontinuierliche Versorgung sicherstellen. 

Die Aussetzungen und Kontingente werden regelmäßig überprüft und angepasst. Die Kommission hat die aktuellen Änderungen zum 1. Juli 2023 veröffentlicht.
Mehr auf der Website von Germany Trade & Invest

Einigung auf EU-Anti-Coercion Instrument

(DIHK) Am 6. Juni haben sich das Europäische Parlament und der Rat auf ein neues Instrument geeinigt, das wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen von Drittländern unterbinden soll.

Das Instrument ist in erster Linie als Abschreckung gegen jeglichen möglichen wirtschaftlichen Zwang gedacht. Wenn dennoch wirtschaftlicher Zwang ausgeübt wird, bietet das Instrument eine Struktur, um das Drittland dazu zu bewegen, die Zwangsmaßnahmen durch Dialog und Engagement zu beenden. Dazu gehören die Einführung von Zöllen, Beschränkungen des Handels mit Dienstleistungen und Beschränkungen des Zugangs zu ausländischen Direktinvestitionen oder zur Vergabe öffentlicher Aufträge.
Mehr auf der Website der IHK-Organisation.

EU-Kommission präsentiert neue EU-Lateinamerika-Strategie

(DIHK) Am 7. Juni hat die EU-Kommission ihre neue Lateinamerika-Strategie vorgestellt. Darin wird vorgeschlagen, die strategische Partnerschaft mit dieser Region durch die Förderung von Handel und Investitionen sowie den Aufbau nachhaltigerer, fairerer und stärker vernetzter Gesellschaften durch Global Gateway-Investitionen zu fördern und zu modernisieren.
Mehr auf der Website der IHK-Organisation

Juni 2023

GZD-Information: Vorübergehende Verwahrung | Verlagerung der Beantragung und der Zulassung von Verwahrungsorten an das Bewilligungshauptzollamt

Die Generalzolldirektion (GZD) informierte die IHK-Organsiation (DIHK) über eine geplante Änderung bei der Beantragung von Verwahrungsorten im Rahmen der Bewilligung für den Betrieb von Verwahrungslagern. Dabei ist eine einheitliche Beantragung von Verwahrungsorten und Bewilligungen beim Bewilligungshauptzollamt vorgesehen. Ursprünglich sollte diese Änderung im November 2022 in Kraft treten. Die Umsetzung soll nun zum 15. Juni 2023 erfolgen.
 
Bisher wurden Verwahrungsorte bei den jeweiligen Zollämtern beantragt, während die Bewilligung selbst beim Bewilligungshauptzollamt beantragt wurde. Nun soll die Beantragung der Verwahrungsorte ebenfalls beim Bewilligungshauptzollamt erfolgen, um eine einheitliche Verfahrensweise zu gewährleisten. Dies soll die Kommunikation und das Verwaltungsverfahren erleichtern und beschleunigen. Weiterhin soll zukünftig die elektronische Beantragung von zollrechtlichen Bewilligungen über das Bürger- und Geschäftskundenportal möglich sein. Die Änderung sollte ursprünglich im November 2022 eingeführt werden.
 
Die DIHK wurde nun von der GZD informiert, dass die Verlagerung der Beantragung der Zulassung von Verwahrungsorten an das Bewilligungshauptzollamt zum 15. Juli 2023 erfolgen soll.
 
Anträge müssen dann zusammen mit dem Neuantrag oder dem Änderungsantrag einer Bewilligung beim zuständigen Bewilligungshauptzollamt gestellt werden. In dringenden Fällen kann der Antrag auch beim örtlichen Zollamt eingereicht werden, wenn bereits eine gültige Bewilligung vorhanden ist. Dann muss jedoch der Antragsteller nachweisen, dass der Antrag gleichzeitig beim Bewilligungshauptzollamt gestellt wurde.
Mehr auf der Zoll-Website

China-Merkblatt für Zollfragen

Im Handel zwischen Deutschland und China tauchen häufig Zollfragen auf. Die AHK Greater China erhält von deutschen Unternehmen viele Fragen zu Import, Export und Zoll. Die AHK hat die häufigsten Fragen und Antworten dazu in einem Merkblatt zusammengestellt.

Merkblatt "Import, Export  Zoll" auf der Website der IHK-Organisation

Ansprechpartner für weitere Informationen:
WU Min
AHK Greater China
Leiterin der Handelsförderung
wu.min@china.ahk.de

ATLAS–Einfuhr: Waren mit Präferenzursprung in Israel

(Zoll) Die Europäische Union gewährt bei der Überführung von Waren mit Ursprung in Israel Präferenzzollsätze. Dies gilt jedoch nur für Waren, die nicht in den israelischen Siedlungen, die seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehen, hergestellt werden. Mit ATLAS-Info 0450/23 informiert der ITZ-Bund, dass zum 16.Mai 2023 eine TARIC-Maßnahmebedingung für die Präferenzmaßnahmen für Israel eingeführt wurde, um die oben beschriebenen Regelungen abzubilden.

Ab dem Inkrafttreten ist für eine Präferenzgewährung zusätzlich zu den präferenzbegründenden Unterlagen, folgende Unterlage anzumelden:
Y864 (Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat.). Einen Link zur Liste der Postleitzahlen (nicht präferenzberechtigen Orte) enthält die Fußnote CD906.
Mehr in der Atlas-Info 0450/23

EU-Kommission schlägt Reform der Zollunion vor

(EU-Kommission) Am 17. Mai 2023 hat die EU-Kommission Vorschläge für die Reform der EU-Zollunion vorgelegt. Die Vorschläge umfassen eine neue EU-Zollbehörde samt EU-Zolldatenplattform. Diese Datenplattform soll in den kommenden Jahren die bestehende IT-Infrastruktur für den Zoll in den EU-Mitgliedstaaten ersetzen. Sie soll ab 2028 für E-Commerce-
Sendungen und ab 2032 für alle anderen Einführer zur Verfügung stehen. Ab 2038 soll die Datenplattform dann für alle verpflichtend werden. Zudem soll der derzeitige Schwellenwert, der eine Zollbefreiung von Waren mit einem Wert von weniger als 150 Euro ermöglicht, aufgehoben werden.
Mehr im Amtsblatt der EU

EU verschärft Maßnahmen gegen gedumpte Polyestergarne aus China

(EU-Kommission) Die Europäische Kommission hat am 12. Mai 2023 zwei Verordnungen angenommen, mit denen die geltenden Maßnahmen gegenüber den Einfuhren von hochfesten Polyestergarnen (HTYP) aus China verlängert und erweitert werden. Untersuchungen der EU-Kommission ergaben, dass das schadensverursachende Dumping bei einem Außerkrafttreten der geltenden Maßnahmen anhalten würde, und dass die Maßnahmen nach oben korrigiert und auf einen weiteren Einführer (Hailide) ausgeweitet werden müssten, um das schädigende Dumping zu beseitigen. Mit den verschärften Maßnahmen werden die Antidumpingzölle auf die Einfuhren von hochfesten Polyestergarnen aus China um weitere fünf Jahre verlängert und auf 6,9 % bis 23,7 % erhöht.
Mehr im Amtsbaltt der EU

EU CO2-Grenzausgleich tritt ab 1. Oktober 2023 in Kraft

(EU-Kommission) Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde die Verordnung zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems veröffentlicht. Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) bewirkt eine CO2-Bepreisung für Importe aus den Sektoren Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Zement, Wasserstoff und Strom.

Die Verordnung trat am 17. Mai 2023 in Kraft und gilt ab dem 1. Oktober 2023. Damit gelten schon ab Oktober 2023 bestimmte Berichtspflichten für Importeure.
Mehr im Amtsbaltt der EU

Geschenke über die Grenze

Die Publikation “Geschenke über die Grenze” steht jetzt auch online zur Verfügung. Sie informiert länderspezifisch über die Zollregeln für Geschenke an Geschäftspartner im Ausland. Die Informationen finden gibt es auf der Website der IHK Heilbronn-Franken in jeweils nach Kontinenten sortierten Auflistungen.

Ungarn: Neue Registrierungs- und Zahlungspflichten für Online-Shops

Ab dem 1. Juli 2023 unterliegen in Ungarn alle ausländischen Online-Shops neuen Registrierungs- und Zahlungspflichten. Diese ergeben sich aus der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), die für Hersteller von Einwegkunststoffen, elektrischen Geräten, Verpackungen, Fahrzeugen, Batterien und Akkumulatoren, Büromaterial, Werbepapier und Verpackungen gilt. Weitere Informationen hierzu erteilt die Deutsch-Ungarische Industrie- und Handelskammer. Ähnliche Regeln gelten auch in anderen EU-Ländern beziehungsweise werden nach und nach dort eingeführt, basierend auf einer EU-Regelung. Weitere Informationen dazu gibt es in einer Broschüre der Deutschen Industrie- und Handelskammer.

Mai 2023

Neue Importvorgaben im Vereinigten Königreich

Die Einführung der vollständigen Zollkontrollen für Waren aus der EU ist bereits mehrmals verschoben worden. Am 5. April .2023 hat die britische Regierung nun eine sechswöchige Konsultation zum neuen Border Target Operating Model veröffentlicht, das einen neuen Ansatz für Sicherheitskontrollen bei allen Einfuhren sowie gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Kontrollen an den britischen Grenzen vorschlägt. Diese sollen in drei Etappen eingeführt werden:

  • 31.10.2023
    Ausfuhrgesundheitszeugnisse und Pflanzengesundheitszeugnisse werden für tierische und pflanzliche Erzeugnisse mit mittlerem Risiko eingeführt, die aus der EU nach Großbritannien eingeführt werden.
  • 31.01.2024
    Einführung von Dokumentenprüfungen sowie Warenkontrollen an der Grenze für tierische und pflanzliche Erzeugnisse mit mittlerem Risiko, die aus der EU nach GB eingeführt werden. Das Border Target Operating Model wird für Einfuhren aus dem Rest der Welt eingeführt. Gesundheitsbescheinigungen für Waren mit geringem Risiko und eine Voranmeldung für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit geringem Risiko sind nicht mehr erforderlich.
  • 31.10.2024
    Sicherheitserklärungen sind für EU-Einfuhren erforderlich. Parallel dazu wird durch die Nutzung des Single Trade Windows des Vereinigten Königreichs die Duplizierung von Voranmeldedatensätzen soweit wie möglich beseitigt.

Mehr auf der Website der Regierung des Vereinigten Königreichs

ATLAS-Migration verlängert bis 29. Oktober 2023

Die Frist zur Teilnehmerumstellung auf das ATLAS-Release AES 3.0 beziehungsweise das ATLAS-Release 9.1 wird entgegen der mit ATLAS – Info 0373/22 vom 21. Oktober 2022 genannten Frist bis 16. Juli 2023 nunmehr bis zum 29. Oktober 2023 verlängert.

Offene Ausfuhrvorgänge in ATLAS

Alle über das elektronische Zollsystem ATLAS angemeldeten Ausfuhrvorgänge werden durch eine elektronische Bestätigung der EU-Grenzzollstelle erledigt. Wenn dieser Ausgangsvermerk (AGV) dem Ausführer bzw. dem Anmelder vorliegt, ist das Ausfuhrverfahren zoll- und umsatzsteuerrechtlich abgeschlossen. Manche Ausfuhrvorgänge werden nicht elektronisch erledigt. Das Verfahren zum Nachforschungsersuchen (Follow-up) wurde überarbeitet. Für Sendungen nach Großbritannien gibt es auch für das Jahr 2023 eine Billigkeitsregelung der Finanzbehörden: Es gelten bis auf Weiteres längere Vorlagefristen.

Schweiz: Umstellung auf das neue Zollsystem "Passar"

Das neue System Passar wird die bisherigen Systeme NCTS für Versandverfahren sowie e-dec, über das Ein- und Ausfuhren elektronisch angemeldet werden, zum 1. Juni 2023 ersetzen. Die Umstellung erfolgt schrittweise und soll bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Am 1. Juni 2023 nimmt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die erste Version des neuen Warenverkehrssystems in Betrieb. Das heißt: Passar wird ab diesem Zeitpunkt für die Abwicklung der Durchfuhr und der Ausfuhr technisch verfügbar sein. Betroffen sind in diesem ersten Schritt nur Schweizer Unternehmen sowie Spediteure.
Mehr auf der Website von GTAI

Antidumpingmaßnahmen gegen Indonesien und die Türkei

(EU-Kommission) Am 18. April hat die Europäische Kommission die Antidumpingmaßnahmen für Einfuhren von warmgewalzten Spulen aus nichtrostendem Stahl (SSHR) aus Indonesien auf Einfuhren von SSHR aus der Türkei ausgeweitet. Die Ausweitung der Maßnahmen folgt auf eine Untersuchung, die zuvor ergeben hatte, dass EU-Antidumpingzölle auf Einfuhren von SSHR aus Indonesien durch Einfuhren umgangen wurden, die vor dem Versand in die EU zur Endfertigung in die Türkiye verschifft wurden.
Mehr im Amtsblatt der EU

Antidumpingmaßnahmen gegen China, Taiwan und Malaysia

(EU-Kommission) Am 14. April hat die Europäische Kommission die Antidumpingmaßnahmen für Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken aus rostfreiem Stahl ("SSTPF") aus China und Taiwan um fünf Jahre verlängert. Die ausgeweiteten Antidumpingzölle reichen von 5,1 Prozent bis 12,1 Prozent für Taiwan und von 30,7 Prozent bis 64,9 Prozent für China. Der auf die Einfuhren aus Malaysia ausgeweitete Zollsatz aus Malaysia beträgt 64,9 Prozent, wobei zwei malaysische Hersteller von den Maßnahmen ausgenommen sind.
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Anke Hauser

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International und internationale Fachkräfte
IHK-Zentrale
Position: Mitarbeiterin Zoll und internationaler Warenverkehr
Schwerpunkte: Carnet ATA, Ursprungszeugnisse, Bescheinigungen, Formulare, Export- und Importabwicklung
Telefon: 07121 201-215
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Sina Gollmer

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