Internationaler Warenverkehr
Aktuelle Zollinformationen und News zum internationalen Warenverkehr
November 2023
BAFA-Bescheide werden 2024 gebührenpflichtig
(IHK Stuttgart) Ab 1. Januar 2024 erhebt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für seine Leistungen im Bereich der Ausfuhrkontrolle Gebühren. Das Gebührenverzeichnis wurde im September im Bundesgesetzblatt Nr. 248 veröffentlicht.
Die Höhe der Gebühren sind in der Anlage der Verordnung aufgeführt. Die Genehmigungsgebühren für Dual-Use-Güter belaufen sich beispielsweise auf 159 bis 315 Euro. Details stehen im Gebührenverzeichnis ab Seite 4. Dort steht auch, für welche Fälle eine Gebührenbefreiung gilt. So werden zum Beispiel für Nullbescheide auch künftig keine Gebühren erhoben.
Wichtig: Die Verordnung gilt nicht für gebührenfähige Leistungen, die vor dem 1. Januar 2024 beantragt werden. Wer also Anträge in Vorbereitung hat und diese noch im Jahr 2023 stellt, erspart sich damit die BAFA-Gebühr.
Russland-Sanktionen: BMWK veröffentlicht FAQ zur Hinweispflicht
(BMWK/DIHK) Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 4. Oktober 2023 die FAQ zur Hinweispflicht nach Art. 6b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Im 11. EU-Sanktionspaket wurde unter Art. 6b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 eine an Jedermann gerichtete allgemeine Hinweispflicht verankert. Diese Pflicht ist auch in anderen EU-Sanktionsverordnungen bereits enthalten, fehlte aber bislang bei den Exportverboten der EU-Russlandsanktionen.
CBAM: Checkliste für Unternehmen
(GTAI) Die Einführung des CO2- Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) erfolgt schrittweise seit 1. Oktober 2023 mit der Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2025. Der Übergangszeitraum dient vor allem dazu, Daten und Erfahrungen zu sammeln, um die Abläufe für die Implementierungsphase tatsächlich praxistauglich gestalten zu können. Welche Punkte Unternehmen bei der Vorbereitung auf die Übergangsphase und Umsetzungsphase beachten sollten, hat Germany Trade & Invest in einer Übersicht veröffentlicht. Mehr auf der GTAI-Website.
ATLAS 3.0 Ausfuhrverfahren: Frist nochmals verlängert
(Zoll) Die Frist für die Teilnehmerumstellung auf das ATLAS-Release AES 3.0 (Ausfuhr) beziehungsweise 9.1 (Versand) wurde bis zum 30. November 2023 verlängert.
Die Frist war bereits mit der ATLAS-Info 0440/23 vom 16. Juli 2023 auf den 29. Oktober 2023 verlängert worden. Die deutsche Zollverwaltung gewährt den Teilnehmern nun abermals mehr Zeit für die Umstellung, damit diese die vom UZK-Arbeitsprogramm vorgegebene Frist für die EU-weite Inbetriebnahme der Systeme AES und NCTS-Phase 5 optimal ausnutzen können. Mehr auf der Zoll-Website.
EU-Jahresbericht zu Ausfuhrkontrollen
(EU-Kommission/DIHK) Am 19. Oktober 2023 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Jahresbericht zur Umsetzung der Ausfuhrkontrollverordnung. Im Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck haben im Jahr 2021 die Mitgliedstaaten 38 500 Ausfuhranträge für Güter im Wert von 45,5 Milliarden Euro geprüft. In 560 Fällen blockierten die Mitgliedstaaten die Ausfuhr von Gütern im Gesamtwert von 7 Milliarden Euro aufgrund von Sicherheitsrisiken.
Mehr auf der Website der EU-Kommission
Antidumping/Antisubvention – Reifen mit Ursprung in China
(GTAI) Im Januar 2023 kündigte die Europäische Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen zum 23. Oktober 2023 an. Nun leitet sie eine Auslaufüberprüfung ein. Die Antisubventionsmaßnahmen treten am 13. November 2023 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird. Mehr auf der GTAI-Website.
Oktober 2023
Länderspezifische Umsetzungshilfen zum LkSG veröffentlicht
(GTAI) Germany Trade & Invest, die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und das Auswärtige Amt bieten Unternehmen ein gemeinsames Unterstützungsangebot für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu ausgewählten Ländern, darunter China, Indien, Türkei und Mexiko. Die länderspezifischen Umsetzungshilfen unterstützen bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken in der Lieferkette. Daneben werden länderspezifische Informationen zu gesetzlichen Grundlagen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen angeboten. Mehr auf der Website von GTAI.
CBAM: Durchführungsverordnung veröffentlicht
(Europäische Kommission) Am 17.August.2023 hat die EU-Kommission die CBAM-Durchführungsverordnung veröffentlicht, die die detaillierten Berichtspflichten für den Übergangszeitraum des neuen EU-CO2-Grenzausgleichssystems darlegt. Der Übergangszeitraum beginnt am 1. Oktober 2023 und läuft bis Ende 2025. Die EU-Kommission hat zudem Leitlinien für EU-Einführer und Nicht-EU-Anlagen, sowie eine Excel-Vorlage zur CBAM-Kommunikation innerhalb der Lieferkette veröffentlicht. Wie von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) gefordert, plant die EU-Kommission ein IT-Tool, das Unternehmen die CBAM-Umsetzung erleichtern soll. Mehr auf der Website der Europäischen Kommission.
Leitfaden zur Verhinderung von Sanktionsumgehungen veröffentlicht
(GTAI) Die EU-Kommission hat einen Leitfaden für europäische Unternehmen veröffentlicht, wie sie bei ihren Geschäftspartnern Risiken der Umgehung von Sanktionen erkennen, bewerten und verstehen können – und wie sie diese Risiken vermeiden können. Dieser Leitfaden gibt einen allgemeinen Überblick: Was müssen die Wirtschaftsbeteiligten in der EU tun, um die im EU-Recht vorgeschriebene Sorgfaltspflicht zu erfüllen? Mehr auf der Website von GTAI.
Allgemeine Genehmigungen: Verschlankung von Exportkontrollverfahren
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat die bereits bestehenden nationalen AGG grundlegend überarbeitet sowie fünf neue AGG bekanntgegeben. Die Änderungen und die neuen AGG traten am 1. September in Kraft. Ziel ist, Genehmigungsverfahren für Lieferungen an ausgewählte EU- und Nato-Partner sowie enge Partnerländer zu beschleunigen. Mehr auf der BAFA-Website.
Russland: Neuerungen zur Nachweispflicht von Eisen- und Stahlimporten
Im Rahmen der Verordnung (EU) 833/2014 gelten Beschränkungen für Eisen- und Stahlerzeugnisse seit 30. September 2023, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt wurden. Zum Zeitpunkt der Einfuhr von Gütern des Anhangs XVII aus Drittländern sind somit Nachweise über die Ursprungsländer der Produkte erforderlich. Mehr auf der Zoll-Website
Bereitstellung der Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK)
(Zoll) Seit dem 19. September 2023 steht eine weitere Möglichkeit der Zollanmeldung, die Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK), zur Verfügung.
Mit dieser internetbasierten Fachanwendung können Post- und Kuriersendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro sowie private Geschenksendungen aus Drittstaaten mit einem Sachwert bis 45 Euro angemeldet werden. Die IPK wird für private Sendungsempfänger sowie für Unternehmen zur Verfügung gestellt, welche nicht ATLAS-Teilnehmer sind. Mehr auf der Zoll-Website.
ATLAS 3.0: Pflichtfelder in der Ausfuhranmeldung
(Zoll) In der ATLAS-Info 501/23 vom 28. August 2023 erläutert der Zoll einige verpflichtende Datenfelder der Ausfuhranmeldung. Dazu gehören die Angaben zu den Kennzeichen der Beförderungsmittel beim Abgang beziehungweise beim Grenzübertritt. Darin heißt es, dass – wenn das Kennzeichen bei Abgabe der Anmeldung nicht bekannt ist – das mutmaßliche Kennzeichen anzugeben ist und im Falle, dass auch dieses nicht bekannt ist, die Angabe des Beförderungsmittels möglich ist. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Abgabe einer Anmeldung ohne Sicherheitsdaten (Codierung “0”) nur in den Fällen möglich ist, die in Art. 245 UZK-DA gelistet sind (etwa elektrische Energie, Hausrat, Waren mit Carnet ATA) oder die aufgrund internationaler Übereinkommen befreit sind. Aufgrund der als gleichwertig anerkannten Sicherheitsmaßnahmen in der Schweiz, ist beim Ausgang von Waren in die Schweiz die Angabe “0” beim Datenelement Sicherheit zulässig. Mehr auf der Zoll-Website.
Änderungen der Kontaktdaten der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung
(GZD) Wirtschaftsbeteiligte können sich für allgemeine fachliche Fragen mit Zollbezug an die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung wenden. Wie die Generalzolldirektion (GZD) mitteilt, haben sich Änderungen bei den Hotline- und Faxnummern der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung sowie bei den E-Mail-Adressen des Service Desk Zoll ergeben. Mehr auf der Zoll-Website.
Aktualisierung der Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung
(BAFA) Am 15.September 2023 hat die EU-Kommission die Dual Use Exportkontrollliste aktualisiert. Die Aktualisierung betrifft vor allem die Steuerungsparameter von Fertigungsanlagen, von Hochleistungsrechnern und von Lasern, die Aufnahme von Antriebsmotoren für Unterwasserfahrzeuge und von Technologie für die Entwicklung von Gasturbinentriebwerken für Flugzeuge sowie die Anpassung von technischen Definitionen, Hinweisen und Beschreibungen und redaktionelle Änderungen. Wenn der Rat und das Europaparlament innerhalb von zwei Monaten keine Einwände erheben wird die aktualisierte Liste in Kraft treten. Mehr auf der BAFA-Website.
August 2023
Carnet: Elektronische Carnet-Antragsstellung als Standardverfahren zum 1. Januar 2024
(DIHK) Aufgrund des Projektstarts zur elektronischen Carnet-Beantragung im November 2022 und des derzeit noch andauernden Onboardings der Carnet-Inhaber in den IHKs war die von der ICC vorgegebene Frist 1. Januar 2023 zur Einführung der elektronischen Carnet-Ausstellung als Standard (die DIHK hatte darüber wiederholt informiert) in Deutschland nicht einzuhalten. In Abstimmung mit der ICC wurde die Frist für die IHKs auf den 1. Januar 2024 verschoben. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten alle IHKs das elektronische Antragsverfahren für Carnets selbst oder über ein Shared Service Model als Standardverfahren anbieten.
Die elektronische Carnetbeantragung ist maßgeblich für den finalen Schritt zum volldigitalen Carnet. In diesem Zusammenhang möchte die DIHK noch einmal über das Pilotprojekt eCarnet mit der Generalzolldirektion informieren. Die deutsche Generalzolldirektion hat im Februar 2023 dem ICC-Pilotprojekt eCarnet zugestimmt und wird mit mittlerweile vier Hauptzollämtern (Berlin, Potsdam, Lörrach und München) und sechs Zollämtern (Berlin-Marzahn und Dreilinden; Weil am Rhein und Weil am Rhein-Autobahn; Garching-Hochbrück sowie dem Flughafen Berlin-Brandenburg) am Piloten teilnehmen.
Ende Mai fand ein Kick-Off-Termin mit der Generalzolldirektion, den Hauptzollämtern (Berlin, Potsdam, Lörrach und München), den teilnehmenden Zollämtern und den drei IHKs (München, Berlin und Südlicher Oberrhein) statt. Ruedi Bolliger von der Alliance des Chambres de Commerce Suisses nahm ebenfalls teil, da er bereits seit Beginn Teil des ICC Pilotprojekts eCarnet ist. Schwerpunkt des Kick-Off-Termins war die Klärung noch offener Fragen seitens des deutschen Zolls, die weitere Vorgehensweise im ICC Piloten eCarnet sowie die Planung der ICC (Umsetzung des volldigitalen eCarnet in 2027).
Ein weiterer Termin oben genannten Teilnehmenden fand am 28. Juni 2023 statt. Bei diesem Termin handelte es sich um eine weitere Demonstration über die praktische Anwendung für den Zoll. Zurzeit plant die IHK-Organisation einen Schulungstermin für den deutschen Zoll und die betroffenen IHKs, der voraussichtlich am Züricher Flughafen stattfinden wird, da der Flughafen Zürich bereits seit Jahren Teil des Pilotprojektes eCarnet ist.
Ziel ist es, dass sich zukünftig weitere Zollstellen und somit auch weitere IHKs an dem Pilotprojekt beteiligen. Daher ist es wichtig, den ersten Schritt der Digitalisierung zeitnah abzuschließen und die Carnet-Inhaber mit dem elektronischen Antragsverfahren als Standard vertraut zu machen.
BAFA veröffentlicht FAQ-Katalog für kleine und mittlere Unternehmen zum Thema LkSG
(BAFA) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat einen Katalog mit den wichtigsten Fragen und Antworten für KMU und kompakte Hinweise zur Zusammenarbeit in der Lieferkette veröffentlicht. Mehr auf der BAFA-Website
Neuerungen im Versandverfahren: NCTS 5 und ATLAS 9.1
(Zoll) Die zollrechtlichen Versandverfahren ermöglichen es, sowohl Zollverfahren von der Außengrenze in das Binnenland zu verlagern als auch Länder im Transit zu durchqueren. Ab Oktober 2023 gelten neue Regelungen zur Angabe der Warennummer im Versandverfahren. Mehr auf der Zoll-Website
Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 für Sudan und Südsudan
(BAFA) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 3. Juli 2023 die Änderung der nationalen Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 im Bundesanzeiger veröffentlicht. -
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen werden die Länder Sudan und Südsudan aus dem Kreis der begünstigten Bestimmungsziele der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 gestrichen. Mehr auf der BAFA-Website unter "BAFA intern"
Warenverkehr mit Ghana: Umstellung auf das REX-System
(Zoll) Ab dem 20. August 2023 ändert sich der gültige Ursprungsnachweis bei der Einfuhr von Ursprungserzeugnissen Ghanas in die Europäische Union im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) zwischen der EU und Ghana. Dies veröffentlichte die Europäische Kommission am 12. Juli 2023 im Amtsblatt (EU) C245.Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 sowie von ermächtigten Ausführern ausgestellte Erklärungen auf der Rechnung werden nicht mehr anerkannt. Mehr auf der Website des Zoll
EU-Neuseeland Handelsabkommen unterzeichnet
(EU-Kommission / DIHK) Die EU und Neuseeland haben am 09.07.2023 ein Freihandelsabkommen unterzeichnet. Das Abkommen wird Unternehmen in der EU ab dem ersten Jahr der Anwendung einen Zollabbau in Höhe von jährlich etwa 140 Millionen Euro bringen. Laut Angaben der EU-Kommission soll der bilaterale Handel dadurch innerhalb eines Jahrzehnts um bis zu 30 % wachsen, und die EU-Exporte könnten jährlich um bis zu 4,5 Milliarden EUR steigen. Der Abkommenstext wird nun dem Europäischen Parlament zur Zustimmung übermittelt. Nachdem das Parlament seine Zustimmung erteilt hat, kann der Rat den Beschluss über den Abschluss verabschieden. Sobald Neuseeland mitgeteilt hat, dass es das Ratifizierungsverfahren ebenfalls abgeschlossen hat, kann das Abkommen in Kraft treten. Mehr auf der Website der Europäischen Kommission
Juli 2023
Digitalisierung der Visumverfahren
(EU-Kommission) Künftig werden die Visumverfahren im gesamten Schengenraum vollständig digitalisiert. Darauf haben sich am 14. Juni das Europäische Parlament und der Rat geeinigt. Die vereinbarten Vorschriften sollen durch die Digitalisierung modernisiert, vereinfacht und vereinheitlicht werden. Das umfasst die Visumverfahren für Drittstaatsangehörige, die ein Visum beantragen, ebenso wie die Mitgliedstaaten, die diese Visa erteilen. Die Digitalisierung der Visumverfahren und Reisedokumente gilt als entscheidender Baustein, um ein wirksames Management der EU-Außengrenzen zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang hatte die Kommission am 27. April 2022 einen Legislativvorschlag zur Digitalisierung des Visumverfahrens vorgelegt. Mehr auf der Website der Europäischen Kommission.
Dienstleistung "EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement“
(Zoll) Seit dem 22. Februar 2023 steht im Zoll-Portal die neue Dienstleistung "EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement" zur Verfügung. Diese Dienstleistung hat die bisherige Pflege von Zertifikaten in der EU-Anwendung UUM&DS abgelöst. Es handelt sich um die nationale Anwendung für UUM&DS in Deutschland.
Seit dem 29. Juni 2023 ist die Verwaltung der Zertifikate für den Zugang zu den Anwendungen im EU-Trader Portal und für die Kommunikation mit der EU-Kommission (zum Beispiel ICS2) ausschließlich mit dieser Dienstleistung möglich.
Mehr in der Fachmedung des Zolls
CBAM-Durchführungsverordnung veröffentlicht
(EU-Kommission) Bereits am 1. Oktober 2023 beginnt für betroffene Unternehmen die Übergangsphase des neuen EU-CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM, womit Berichtspflichten einhergehen. Am 13. Juni 2023 hat die EU-Kommission den Entwurf für die CBAM-Durchführungsvorschriften veröffentlicht, die bis zum Spätsommer 2023 förmlich angenommen werden sollen. Der Entwurf der Durchführungsverordnung sieht eine gewisse Flexibilität bezüglich der Berechnung der in den Einfuhren enthaltenen Emissionen vor. Die EU-Kommission führt eine öffentliche Konsultation durch, an der sich alle interessierten Kreise und Unternehmen beteiligen können.
Mehr auf der Website der EU-Kommission.
Verlagerung der Beantragung von Verwahrungsorten
(Zoll) Bisher wurden Verwahrungsorte bei den jeweiligen Zollämtern beantragt, während die Bewilligung selbst beim Bewilligungshauptzollamt beantragt wurde. Nun soll die Beantragung der Verwahrungsorte ebenfalls beim Bewilligungshauptzollamt erfolgen, um eine einheitliche Verfahrensweise zu gewährleisten. Dies soll die Kommunikation und das Verwaltungsverfahren erleichtern und beschleunigen. Weiterhin soll zukünftig die elektronische Beantragung von zollrechtlichen Bewilligungen über das Bürger- und Geschäftskundenportal möglich sein. Die Änderung soll zum 15. Juli 2023 erfolgen.
Mehr auf der Zoll-Website
Umschlüsselungsverzeichnis aktualisiert
(BAFA) Das Umschlüsselungsverzeichnis wurde aktualisiert. Das Umschlüsselungsverzeichnis ist als Hilfsmittel gedacht, um zu prüfen, ob Güter, die nach dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik klassifiziert sind, der Exportkontrolle unterliegen könnten.
Mehr auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
EU veröffentlicht 11. Sanktionspaket gegen Russland
(EU-Kommission) Am 23. Juni 2023 wurde das 11. Sanktionspaket gegen Russland im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gilt seit dem 24. Juni 2023. Kern des Pakets sind Maßnahmen gegen die
Umgehung der Sanktionen über Drittstaaten.
Mehr auf der Website der EU-Kommission
EU: Aktualisierung der Zollaussetzungen und Zollkontingente
(GTAI) Für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren ist die Produktion innerhalb der Europäischen Union (EU) nicht ausreichend oder gar nicht vorhanden. Vor diesem Hintergrund werden zum einen die Zölle für die Einfuhr bestimmter Waren ausgesetzt und zum anderen autonome Zollkontingente eröffnet. Das soll eine ausreichende und kontinuierliche Versorgung sicherstellen.
Die Aussetzungen und Kontingente werden regelmäßig überprüft und angepasst. Die Kommission hat die aktuellen Änderungen zum 1. Juli 2023 veröffentlicht.
Mehr auf der Website von Germany Trade & Invest
Einigung auf EU-Anti-Coercion Instrument
(DIHK) Am 6. Juni haben sich das Europäische Parlament und der Rat auf ein neues Instrument geeinigt, das wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen von Drittländern unterbinden soll.
Das Instrument ist in erster Linie als Abschreckung gegen jeglichen möglichen wirtschaftlichen Zwang gedacht. Wenn dennoch wirtschaftlicher Zwang ausgeübt wird, bietet das Instrument eine Struktur, um das Drittland dazu zu bewegen, die Zwangsmaßnahmen durch Dialog und Engagement zu beenden. Dazu gehören die Einführung von Zöllen, Beschränkungen des Handels mit Dienstleistungen und Beschränkungen des Zugangs zu ausländischen Direktinvestitionen oder zur Vergabe öffentlicher Aufträge.
Mehr auf der Website der IHK-Organisation.
EU-Kommission präsentiert neue EU-Lateinamerika-Strategie
(DIHK) Am 7. Juni hat die EU-Kommission ihre neue Lateinamerika-Strategie vorgestellt. Darin wird vorgeschlagen, die strategische Partnerschaft mit dieser Region durch die Förderung von Handel und Investitionen sowie den Aufbau nachhaltigerer, fairerer und stärker vernetzter Gesellschaften durch Global Gateway-Investitionen zu fördern und zu modernisieren.
Mehr auf der Website der IHK-Organisation
Juni 2023
GZD-Information: Vorübergehende Verwahrung | Verlagerung der Beantragung und der Zulassung von Verwahrungsorten an das Bewilligungshauptzollamt
Die Generalzolldirektion (GZD) informierte die IHK-Organsiation (DIHK) über eine geplante Änderung bei der Beantragung von Verwahrungsorten im Rahmen der Bewilligung für den Betrieb von Verwahrungslagern. Dabei ist eine einheitliche Beantragung von Verwahrungsorten und Bewilligungen beim Bewilligungshauptzollamt vorgesehen. Ursprünglich sollte diese Änderung im November 2022 in Kraft treten. Die Umsetzung soll nun zum 15. Juni 2023 erfolgen.
Bisher wurden Verwahrungsorte bei den jeweiligen Zollämtern beantragt, während die Bewilligung selbst beim Bewilligungshauptzollamt beantragt wurde. Nun soll die Beantragung der Verwahrungsorte ebenfalls beim Bewilligungshauptzollamt erfolgen, um eine einheitliche Verfahrensweise zu gewährleisten. Dies soll die Kommunikation und das Verwaltungsverfahren erleichtern und beschleunigen. Weiterhin soll zukünftig die elektronische Beantragung von zollrechtlichen Bewilligungen über das Bürger- und Geschäftskundenportal möglich sein. Die Änderung sollte ursprünglich im November 2022 eingeführt werden.
Die DIHK wurde nun von der GZD informiert, dass die Verlagerung der Beantragung der Zulassung von Verwahrungsorten an das Bewilligungshauptzollamt zum 15. Juli 2023 erfolgen soll.
Anträge müssen dann zusammen mit dem Neuantrag oder dem Änderungsantrag einer Bewilligung beim zuständigen Bewilligungshauptzollamt gestellt werden. In dringenden Fällen kann der Antrag auch beim örtlichen Zollamt eingereicht werden, wenn bereits eine gültige Bewilligung vorhanden ist. Dann muss jedoch der Antragsteller nachweisen, dass der Antrag gleichzeitig beim Bewilligungshauptzollamt gestellt wurde.
Mehr auf der Zoll-Website
China-Merkblatt für Zollfragen
Im Handel zwischen Deutschland und China tauchen häufig Zollfragen auf. Die AHK Greater China erhält von deutschen Unternehmen viele Fragen zu Import, Export und Zoll. Die AHK hat die häufigsten Fragen und Antworten dazu in einem Merkblatt zusammengestellt.
Merkblatt "Import, Export Zoll" auf der Website der IHK-Organisation
Ansprechpartner für weitere Informationen:
WU Min
AHK Greater China
Leiterin der Handelsförderung
wu.min@china.ahk.de
ATLAS–Einfuhr: Waren mit Präferenzursprung in Israel
(Zoll) Die Europäische Union gewährt bei der Überführung von Waren mit Ursprung in Israel Präferenzzollsätze. Dies gilt jedoch nur für Waren, die nicht in den israelischen Siedlungen, die seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehen, hergestellt werden. Mit ATLAS-Info 0450/23 informiert der ITZ-Bund, dass zum 16.Mai 2023 eine TARIC-Maßnahmebedingung für die Präferenzmaßnahmen für Israel eingeführt wurde, um die oben beschriebenen Regelungen abzubilden.
Ab dem Inkrafttreten ist für eine Präferenzgewährung zusätzlich zu den präferenzbegründenden Unterlagen, folgende Unterlage anzumelden:
Y864 (Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat.). Einen Link zur Liste der Postleitzahlen (nicht präferenzberechtigen Orte) enthält die Fußnote CD906.
Mehr in der Atlas-Info 0450/23
EU-Kommission schlägt Reform der Zollunion vor
(EU-Kommission) Am 17. Mai 2023 hat die EU-Kommission Vorschläge für die Reform der EU-Zollunion vorgelegt. Die Vorschläge umfassen eine neue EU-Zollbehörde samt EU-Zolldatenplattform. Diese Datenplattform soll in den kommenden Jahren die bestehende IT-Infrastruktur für den Zoll in den EU-Mitgliedstaaten ersetzen. Sie soll ab 2028 für E-Commerce-
Sendungen und ab 2032 für alle anderen Einführer zur Verfügung stehen. Ab 2038 soll die Datenplattform dann für alle verpflichtend werden. Zudem soll der derzeitige Schwellenwert, der eine Zollbefreiung von Waren mit einem Wert von weniger als 150 Euro ermöglicht, aufgehoben werden.
Mehr im Amtsblatt der EU
EU verschärft Maßnahmen gegen gedumpte Polyestergarne aus China
(EU-Kommission) Die Europäische Kommission hat am 12. Mai 2023 zwei Verordnungen angenommen, mit denen die geltenden Maßnahmen gegenüber den Einfuhren von hochfesten Polyestergarnen (HTYP) aus China verlängert und erweitert werden. Untersuchungen der EU-Kommission ergaben, dass das schadensverursachende Dumping bei einem Außerkrafttreten der geltenden Maßnahmen anhalten würde, und dass die Maßnahmen nach oben korrigiert und auf einen weiteren Einführer (Hailide) ausgeweitet werden müssten, um das schädigende Dumping zu beseitigen. Mit den verschärften Maßnahmen werden die Antidumpingzölle auf die Einfuhren von hochfesten Polyestergarnen aus China um weitere fünf Jahre verlängert und auf 6,9 % bis 23,7 % erhöht.
Mehr im Amtsbaltt der EU
EU CO2-Grenzausgleich tritt ab 1. Oktober 2023 in Kraft
(EU-Kommission) Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde die Verordnung zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems veröffentlicht. Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) bewirkt eine CO2-Bepreisung für Importe aus den Sektoren Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Zement, Wasserstoff und Strom.
Die Verordnung trat am 17. Mai 2023 in Kraft und gilt ab dem 1. Oktober 2023. Damit gelten schon ab Oktober 2023 bestimmte Berichtspflichten für Importeure.
Mehr im Amtsbaltt der EU
Geschenke über die Grenze
Die Publikation “Geschenke über die Grenze” steht jetzt auch online zur Verfügung. Sie informiert länderspezifisch über die Zollregeln für Geschenke an Geschäftspartner im Ausland. Die Informationen finden gibt es auf der Website der IHK Heilbronn-Franken in jeweils nach Kontinenten sortierten Auflistungen.
Ungarn: Neue Registrierungs- und Zahlungspflichten für Online-Shops
Ab dem 1. Juli 2023 unterliegen in Ungarn alle ausländischen Online-Shops neuen Registrierungs- und Zahlungspflichten. Diese ergeben sich aus der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), die für Hersteller von Einwegkunststoffen, elektrischen Geräten, Verpackungen, Fahrzeugen, Batterien und Akkumulatoren, Büromaterial, Werbepapier und Verpackungen gilt. Weitere Informationen hierzu erteilt die Deutsch-Ungarische Industrie- und Handelskammer. Ähnliche Regeln gelten auch in anderen EU-Ländern beziehungsweise werden nach und nach dort eingeführt, basierend auf einer EU-Regelung. Weitere Informationen dazu gibt es in einer Broschüre der Deutschen Industrie- und Handelskammer.
Mai 2023
Neue Importvorgaben im Vereinigten Königreich
Die Einführung der vollständigen Zollkontrollen für Waren aus der EU ist bereits mehrmals verschoben worden. Am 5. April .2023 hat die britische Regierung nun eine sechswöchige Konsultation zum neuen Border Target Operating Model veröffentlicht, das einen neuen Ansatz für Sicherheitskontrollen bei allen Einfuhren sowie gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Kontrollen an den britischen Grenzen vorschlägt. Diese sollen in drei Etappen eingeführt werden:
- 31.10.2023
Ausfuhrgesundheitszeugnisse und Pflanzengesundheitszeugnisse werden für tierische und pflanzliche Erzeugnisse mit mittlerem Risiko eingeführt, die aus der EU nach Großbritannien eingeführt werden. - 31.01.2024
Einführung von Dokumentenprüfungen sowie Warenkontrollen an der Grenze für tierische und pflanzliche Erzeugnisse mit mittlerem Risiko, die aus der EU nach GB eingeführt werden. Das Border Target Operating Model wird für Einfuhren aus dem Rest der Welt eingeführt. Gesundheitsbescheinigungen für Waren mit geringem Risiko und eine Voranmeldung für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit geringem Risiko sind nicht mehr erforderlich. - 31.10.2024
Sicherheitserklärungen sind für EU-Einfuhren erforderlich. Parallel dazu wird durch die Nutzung des Single Trade Windows des Vereinigten Königreichs die Duplizierung von Voranmeldedatensätzen soweit wie möglich beseitigt.
Mehr auf der Website der Regierung des Vereinigten Königreichs
ATLAS-Migration verlängert bis 29. Oktober 2023
Die Frist zur Teilnehmerumstellung auf das ATLAS-Release AES 3.0 beziehungsweise das ATLAS-Release 9.1 wird entgegen der mit ATLAS – Info 0373/22 vom 21. Oktober 2022 genannten Frist bis 16. Juli 2023 nunmehr bis zum 29. Oktober 2023 verlängert.
Offene Ausfuhrvorgänge in ATLAS
Alle über das elektronische Zollsystem ATLAS angemeldeten Ausfuhrvorgänge werden durch eine elektronische Bestätigung der EU-Grenzzollstelle erledigt. Wenn dieser Ausgangsvermerk (AGV) dem Ausführer bzw. dem Anmelder vorliegt, ist das Ausfuhrverfahren zoll- und umsatzsteuerrechtlich abgeschlossen. Manche Ausfuhrvorgänge werden nicht elektronisch erledigt. Das Verfahren zum Nachforschungsersuchen (Follow-up) wurde überarbeitet. Für Sendungen nach Großbritannien gibt es auch für das Jahr 2023 eine Billigkeitsregelung der Finanzbehörden: Es gelten bis auf Weiteres längere Vorlagefristen.
Schweiz: Umstellung auf das neue Zollsystem "Passar"
Das neue System Passar wird die bisherigen Systeme NCTS für Versandverfahren sowie e-dec, über das Ein- und Ausfuhren elektronisch angemeldet werden, zum 1. Juni 2023 ersetzen. Die Umstellung erfolgt schrittweise und soll bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Am 1. Juni 2023 nimmt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die erste Version des neuen Warenverkehrssystems in Betrieb. Das heißt: Passar wird ab diesem Zeitpunkt für die Abwicklung der Durchfuhr und der Ausfuhr technisch verfügbar sein. Betroffen sind in diesem ersten Schritt nur Schweizer Unternehmen sowie Spediteure.
Mehr auf der Website von GTAI
Antidumpingmaßnahmen gegen Indonesien und die Türkei
(EU-Kommission) Am 18. April hat die Europäische Kommission die Antidumpingmaßnahmen für Einfuhren von warmgewalzten Spulen aus nichtrostendem Stahl (SSHR) aus Indonesien auf Einfuhren von SSHR aus der Türkei ausgeweitet. Die Ausweitung der Maßnahmen folgt auf eine Untersuchung, die zuvor ergeben hatte, dass EU-Antidumpingzölle auf Einfuhren von SSHR aus Indonesien durch Einfuhren umgangen wurden, die vor dem Versand in die EU zur Endfertigung in die Türkiye verschifft wurden.
Mehr im Amtsblatt der EU
Antidumpingmaßnahmen gegen China, Taiwan und Malaysia
(EU-Kommission) Am 14. April hat die Europäische Kommission die Antidumpingmaßnahmen für Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken aus rostfreiem Stahl ("SSTPF") aus China und Taiwan um fünf Jahre verlängert. Die ausgeweiteten Antidumpingzölle reichen von 5,1 Prozent bis 12,1 Prozent für Taiwan und von 30,7 Prozent bis 64,9 Prozent für China. Der auf die Einfuhren aus Malaysia ausgeweitete Zollsatz aus Malaysia beträgt 64,9 Prozent, wobei zwei malaysische Hersteller von den Maßnahmen ausgenommen sind.
Mehr im Amtsblatt der EU
April 2023
Einfuhrkontrollsystem ICS2
Am 1. März.2023 ist in Deutschland die zweite Phase des Einfuhrkontrollsystems ICS2 (Import Control System 2) in Kraft getreten. ICS2 ist ein EU-weites System zur elektronischen Vorabanmeldung von eingehenden Frachtsendungen (advanced cargo information), das den Zollbehörden eine Risikokontrolle der Warensendungen ermöglicht, bevor diese in der EU eintreffen. Dies erfordert die Weitergabe bestimmter Daten.
Mehr auf der Website der Europäischen Kommission.
Codierung von Gesundheitsdokumenten in ATLAS
Seit dem 1. März 2023 reicht eine Codierung von Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokumenten (GGED) über ATLAS in der Zollanmeldung aus. Mehr in der ATLAS-Teilnehmerinformation 0404/23.
Verlängerung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 28 und Nr. 30
(BAFA) Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 17 und Nr. 30 werden bis zum 31. März.2024 verlängert. Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18 bis Nummer 28 werden bis zum 30.09.2023 verlängert.
Mehr auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Neue verpflichtende Datenfelder in der ATLAS-Ausfuhranmeldung mit AES 3.0
Am 16. Juli endet die Übergangsphase zu ATLAS-Ausfuhr 3.0. Für die IAA Plus endet der Release-Wechsel voraussichtlich erst Ende 2023. Dies führt zu erheblichen Umstellungen, über die der Zoll regelmäßig in seinem Atlas-Teilnehmerinformationen informiert. In der Atlas-Info 0426/23 gibt es nun Hinweise, wie mit dem neuen verpflichtenden Feld Ursprungsland umzugehen ist. Ist das Ursprungsland bei Abgabe der Ausfuhranmeldung nicht bekannt, kann das vermutete Ursprungsland oder hilfsweise das Herkunfts-/Versendungsland angegeben werden.
Mehr auf der Zoll-Website
Zollanmeldung von leeren (Mehrweg-)Verpackungen vereinfacht
Seit dem 15.März 2023 können leere (Mehrweg-)Verpackungen einfacher zur Zollabfertigung angemeldet werden. Mit der Änderung ist es möglich, leere (Mehrweg-)Verpackungen mündlich oder im Zuge einer so genannten konkludenten Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung in der EU abfertigen zu lassen.
Mehr im Amtsblatt der EU
Befreiung von Einfuhrabgaben bei unentgeltlichen Sachspenden an Wohlfahrtsorganisationen
(EU-Kommission) Seit dem 15. März 2023 können Sachspenden immer dann regelmäßig von Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) befreit werden, wenn Unternehmen diese Waren unentgeltlich an Organisationen der Wohlfahrtspflege liefern.
Bedingung ist, dass Anträge auf Befreiung von den Einfuhrabgaben innerhalb eines Jahres nach der Abfertigung der betreffenden Waren zum zollrechtlich freien Verkehr gestellt werden. Die Abgabenbefreiung gilt für Waren, die direkt von Wohlfahrtsorganisationen oder indirekt im Auftrag von Wohlfahrtsorganisationen eingeführt werden.
Mehr im Amtsblatt der EU
Neue Importvorgaben im Vereinigten Königreich
(DIHK) Die britische Regierung hat am 5.April.2023 eine sechswöchige Konsultation zum neuen Border Target Operating Model veröffentlicht, das einen neuen Ansatz für Sicherheitskontrollen bei allen Einfuhren sowie gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Kontrollen an den britischen Grenzen vorschlägt. Diese sollen in drei Etappen eingeführt werden:
- 31. Oktober 2023 Ausfuhrgesundheitszeugnisse und Pflanzengesundheitszeugnisse werden für tierische und pflanzliche Erzeugnisse mit mittlerem Risiko eingeführt, die aus der EU nach Großbritannien eingeführt werden.
- 31. Januar 2024 Einführung von Dokumentenprüfungen sowie Warenkontrollen an der Grenze für tierische und pflanzliche Erzeugnisse mit mittlerem Risiko, die aus der EU nach GB eingeführt werden. Das Border Target Operating Model wird für Einfuhren aus dem Rest der Welt eingeführt. Gesundheitsbescheinigungen für Waren mit geringem Risiko und eine Voranmeldung für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit geringem Risiko sind nicht mehr erforderlich.
- 31. Oktober 2024 Sicherheitserklärungen sind für EU-Einfuhren erforderlich. Parallel dazu wird durch die Nutzung des Single Trade Windows des Vereinigten Königreichs die Duplizierung von Voranmeldedatensätzen soweit wie möglich beseitigt.
März 2023
AEO-Antragstellung nur noch elektronisch über den "Internetantrag AEO" (IAEO) im Zoll-Portal
(Zoll) Der Zoll informiert in der Fachmeldung vom 20. Februar 2023 darüber, dass in Deutschland die AEO-Antragstellung seit dem 25. Februar 2023 nur noch elektronisch über den "Internetantrag AEO" (IAEO) im Zoll-Portal (Bürger- und Geschäftskundenportal, BuG) erfolgt.
Nach der Anmeldung im Zoll-Portal muss zunächst der Aufruf der Dienstleistung "Grenzüberschreitender Warenverkehr" erfolgen und dort dann die Auswahl des Internetantrags AEO. Im neuen IAEO können dem Bewilligungsantrag alle erforderlichen Dateianlagen (Fragebogen, etc.) in digitaler Form beigefügt und somit gemeinsam mit dem Bewilligungsantrag online eingereicht werden.
Ghana: Umstellung von Zollpräferenznachweisen von "EUR.1“ auf REX zum 20. August 2023
(Zoll) In seiner Fachmeldung vom 25. Januar 2023 teilt der deutsche Zoll mit, dass bei Einfuhren von Waren mit Ursprung in Ghana in die EU ab dem 20. August 2023 das System des "ermächtigten Ausführers" durch das System des "registrierten Ausführers" ersetzt wird. Die Zollpräferenzbehandlung des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen wird gewährt, sofern eine Ursprungserklärung vorgelegt wird, die von jedem Ausführer für Sendungen, die Ursprungserzeugnisse enthalten, deren Wert 6.000 Euro nicht überschreitet, oder von einem nach ghanaischem Recht registrierten Ausführer für Sendungen, die Ursprungserzeugnisse mit einem Wert von mehr als 6.000 Euro enthalten, ausgefertigt wird.
Zollaussetzungen / Zollkontingente
(BMWK) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) informiert, dass im Rahmen der halbjährlichen Verhandlungsrunden zu autonomen Zollaussetzungen/Zollkontingenten auf seiner Website eine unverbindliche Übersichtsliste der für die aktuelle Verhandlungsrunde angefragten deutschen Anträge zu finden ist. Dabei geht es um Maßnahmen, die zum 1. Januar 2024 wirksam werden sollen.
Türkei: Humanitäre Hilfslieferungen – Hinweise für Unternehmen
(Zoll) Auch für Hilfslieferungen nach Naturkatastrophen gilt: Die gesetzlichen Regelungen des Zolls sind zu beachten. Alle wichtige Informationen hierzu und weitere Hinweise zur praktischen Durchführung der Transporte gibt es auf der Website des Handelsministeriums der Türkei.
Vereinigtes Königreich: Neue Pflichten für Güterverkehrsunternehmen
Seit dem 13. Februar 2023 gelten für Transportunternehmen, die ins Vereinigte Königreich fahren, neue Regelungen und Pflichten. Diese haben zum Ziel, die illegale Einreise nach Großbritannien zu bekämpfen. Mehr auf der Website der Regierung des Vereinigten Königreichs
10. Sanktionspaket der EU gegen Russland in Kraft getreten
Am 25. Februar 2023 hat die EU das 10. Sanktionspaket im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Sanktionen richten sich gegen 120 Einzelpersonen und Unternehmen.
Antidumping: EU-Maßnahmen gegen Keramikfliesen aus Indien und der Türkei
(EU-Kommission) Am 10. Februar 2023 hat die EU-Kommission endgültige Antidumpingmaßnahmen gegen Keramikfliesen mit Ursprung in Indien und der Türkei für einen Zeitraum von fünf Jahren eingeführt. Eine vorausgegangene EU-Untersuchung hatte ergeben, dass EU-Hersteller durch gedumpte Einfuhren aus Indien und der Türkei geschädigt wurden. Die eingeführten Antidumpingzölle reichen von 6,7 Prozent bis 8,7 Prozent für Keramikfliesen aus Indien und von 4,8 Prozent bis 20,9 Prozent für Keramikfliesen aus der Türkei. Zusätzlich zu den neuen Maßnahmen für Keramikfliesen mit Ursprung in Indien und der Türkei gelten derzeit auch Antidumpingmaßnahmen für die Einfuhr von Keramikfliesen aus China sowie für keramische Küchenartikel aus China. Mehr dazu auf im Amtsblatt der EU
Februar 2023
Neuauflage "Konsulats- und Mustervorschriften"
Für alle, die im Außenhandel daran beteiligt sind, Waren sicher von A nach B zu bringen, gilt das Export-Nachschlagewerk "K und M" als große Arbeitshilfe. Die Handelskammer Hamburg gibt voraussichtlich im Juni 2023 eine aktualisierte Auflage heraus.
Die Konsulats- und Mustervorschriften („K und M“) der Handelskammer Hamburg sind seit 1920 das Standardwerk zum Thema Einfuhrbestimmungen weltweit. Auf rund 700 Seiten bieten sie alle Informationen, die für eine schnelle und korrekte Abwicklung von Exportgeschäften unerlässlich sind.
Land für Land werden Fragen beantwortet wie :
- Welche Warenbegleitpapiere werden benötigt, wie sind sie aufzumachen und welche Pflichtangaben müssen enthalten sein?
- Existieren besondere Verpackungs- und Markierungsvorschriften?
- Was ist bei der Einfuhr von Warenmustern zu beachten und mit welchen Legalisierungsbestimmungen und Konsulatsgebühren ist zu rechnen?
Die „K und M“ erscheinen alle 2 Jahre neu und werden bis zur jeweiligen nächsten Neuauflage durch mindestens fünf kostenlose Nachträge aktuell gehalten.
Weitere Informationen gibt es beim Mendel Verlag.
BAFA veröffentlicht LkSG-Handreichung zur Angemessenheit
(BAFA) Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat im letzten Jahr die inhaltlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen, um seinem gesetzlichen Auftrag zur Kontrolle der Einhaltung des LkSG nachzukommen. Dafür hat das BAFA nach eigener Aussage wirksame, bürokratiearme und ressourcensparende Lösungen erarbeitet sowie Handreichungen veröffentlicht, die Unternehmen bei der Umsetzung des Gesetzes unterstützen.
Zur Handreichung auf der BAFA-Website:
Ghana: Umstellung bei Zollpräferenznachweisen von "EUR.1“ auf REX
In seiner Fachmeldung vom 25. Jnuar 2023 teilt der deutsche Zoll mit, dass bei Einfuhren von Waren mit Ursprung in Ghana in die EU ab dem 20. August 2023 das System des "ermächtigten Ausführers" durch das System des "registrierten Ausführers" ersetzt wird. Die Zollpräferenzbehandlung des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen wird gewährt, sofern eine Ursprungserklärung vorgelegt wird, die von jedem Ausführer für Sendungen, die Ursprungserzeugnisse enthalten, deren Wert 6.000 Euro nicht überschreitet, oder von einem nach Ghanaischem Recht registrierten Ausführer für Sendungen, die Ursprungserzeugnisse mit einem Wert von mehr als 6.000 Euro enthalten, ausgefertigt wird.
VAE: Elektronische Beglaubigung ab 01.02.2023
Mit Wirkung vom 1. Februar 2023 sind Handelsrechnungen im Zusammenhang mit Wareneinfuhren beim Außenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate (MOFAIC) mittels des sogenannten Electronic Attestation Service (eDAS) elektronisch beglaubigen zu lassen. Für Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und sonstige Dokumente für Wareneinfuhren in die Vereinigten Arabischen Emirate wurden bisher regelmäßig Kammerbescheinigungen mit anschließender konsularischer Legalisierung durch die emiratischen Botschaften/Konsulate unter Einbindung des Außenministeriums der VAE (MOFAIC) gefordert. Mit Wirkung vom 1. Februar 2023 sind Handelsrechnungen im Zusammenhang mit Wareneinfuhren beim Außenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate (MOFAIC) mittels des sogenannten Electronic Attestation Service (eDAS) elektronisch beglaubigen zu lassen. Die hierbei erzeugte „electronic attestation reference number“ (eDAS-Referenznummer) ist anschließend verpflichtend in der Importzollanmeldung anzugeben.
Carnet ATA: ICC erhöht Gebühren
Die Internationale Chamber of Commerce (ICC) ist ein wichtiger Träger des globalen Carnet-Systems, z.B. bei der Weiterentwicklung des Systems zu einer digitalen Anwendung. Die mit jedem ausgestellten Carnet ATA erhobenen ICC-Gebühren haben sich zum 1. Januar 2023 auf 12 Euro je Carnet erhöht. Die Berechnung erfolgt durch die IHK, die die Gebühren an die ICC weiterleitet.
Neue Funktionen im Bürger- und Geschäftskundenportal
Seit dem 15.Dezember 2022 sind neue Funktionen im Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls verfügbar. Über das Portal können nun auch Anträge für die Zulassung als Registrierter Ausführer und die Bewilligung als Ermächtigter Ausführer online eingereicht werden. Für den Zugang zur Dienstleistung "Warenursprung du Präferenz“ ist ein ELSTER-zertifiziertes Geschäftskundenkonto im Bürger- und Geschäftsportal erforderlich
Geänderte Zuständigkeiten bei Endbeglaubigungen
Seit Januar 2023 ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) für Endbeglaubigungen zu Legalisationszwecken bei ausländischen Vertretungen und die Erteilung von Apostillen auf Bundesurkunden zuständig, nicht mehr das Bundesverwaltungsamt (BVA).
Pakistan: Zahlungsabwicklung in ausländischen Devisen stark eingeschränkt
(DIHK) Aufgrund einer sich verschärfenden Wirtschafts- und Finanzkrise und stark zurückgehender Devisenreserven haben das Finanzministerium und die Zentralbank Pakistans die Bezahlung von Importen nach Pakistan in ausländischen Devisen stark eingeschränkt. Wie die für Pakistan zuständige Auslandshandelskammer in den Vereinigten Arabischen Emiraten (AHK) und die
deutsche Botschaft in Pakistan berichten, werden praktisch keine Akkreditive (Letter of Credit, LC) mehr ausgestellt.
Zollpräferenzen bei Einfuhren aus dem Vereinigten Königreich oder Japan
(Zoll/IHK) Die deutsche Zollverwaltung hat den Umgang mit Erklärungen zum Ursprung für Mehrfachsendungen der Rechtsauslegung der Europäischen Kommission angepasst. Somit können nun auch solche Erklärungen anerkannt werden, deren Geltungsdauer vor dem Datum der Ausfertigung beginnt. Das Ausfertigungsdatum muss jedoch stets vor dem Datum der Präferenzbeantragung liegen. Die auf der Seite des Zolls veröffentlichten Merkblätter zu den Abkommen TCA beziehungsweise EU-Japan-EPA wurden bereits entsprechend angepasst. Wurde in der Vergangenheit die Präferenzbehandlung aus vorgenanntem Grund abgelehnt, können betroffene Wirtschaftsbeteiligte einen Erstattungsantrag nach Art. 117 UZK innerhalb von 3 Jahren nach Mitteilung der Zollschuld beim zuständigen Hauptzollamt stellen.
Januar 2023
Unionszollkodex: ICS2 Phase 2 startet zum 1. März 2023 / Elektronische Vorabanmeldung von Wareneingängen mittels ESumA für Luftfrachtsendungen
(DIHK) Mit dem Import Control System 2 (ICS2) führt die EU seit 2021 ein Frachtinformationssystem zur Vorabanmeldung und -kontrolle von Wareneingängen ein. ICS2 dient den Zollbehörden zur Risikokontrolle von Einfuhrsendungen, bevor diese das Gebiet der EU erreichen.
Die Einführung erfolgt stufenweise. Zum 1. März 2023 startet in Deutschland nun die Phase 2 des ICS2. Ab diesem Zeitpunkt müssen für sämtliche Luftfrachtsendungen Summarische Eingangsanmeldungen (ESumA) (Englisch: Entry Summary Declaration (ENS)) abgeben werden.
Für die ESumA sind zusätzliche Datenangaben (HS-Unterpositionen, Warenbeschreibungen) nötig. Diese sind in erster Linie durch die Versender beziehungsweise die Transportdienstleister (Kurier-, Express, Postdienstleister = KEP) zu erbringen. In diesem Zusammenhang werden die Versender/Dienstleister gegebenenfalls auch auf Importunternehmen in Deutschland zugehen, um die geforderten Daten zu erhalten.
Die EU-Kommission für Steuern und Zollunion (DG Taxud) hat mit Blick auf den Start der Phase 2 ein neues Guidance Dokument veröffentlicht (siehe Anlage). Dieses ICS2-Guidance-Dokument gibt u.a. Hinweise zum Ablauf der Vorabanmeldung und zur Rolle der beteiligten Akteure.
Ausblick: Zum 1. März 2024 startet Phase 3 des ICS2. Dann wird die ESumA auch für alle übrigen Transportarten (See, Straße, Schiene) verpflichtend. Weitere Informationen über das ICS2 und über dessen stufenweise Einführung gibt es auf der Website der Europäischen kKommission..
Auf der Website der IHK-Organisation gibt es die ICS2 Pre-arrival referral guidance- (2022-11-21)-v1.00_SfA
Änderung Unionszollkodex / PEM-Konvention
(DIHK) Änderung Unionszollkodex / PEM-Konvention: Flexibilisierung bei Lieferantenerklärungen für die Ausstellung von Ursprungsnachweisen in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM): Am 30.November 2022 hat die EU im Amtsblatt L 309 mit der VO (EU) 2022/2234 eine Änderung der Delegierten-Verordnung (EU) 2015/2447 bekannt gegeben. Die Änderungen sehen eine gewisse "Durchlässigkeit“ (permeability) bei der Nachweisführung innerhalb der EU-internen Lieferkette mittels Lieferantenerklärungen vor, die als Grundlage für die Ausfertigung von Ursprungsnachweisen für präferenzbegünstigte Exporte in die Mitgliedsländer des "Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Zone“ (PEM) dienen.
Bisherige Regelung:
Seit dem 1.September 2021 können Unternehmen im Warenverkehr zwischen ausgewählten Mitgliedsländern des PEM-Übereinkommens alternativ zwischen den bisherigen "alten“ Ursprungsregeln und den "neuen“ Übergangsursprungsregeln ("transitional rules“) wählen, und zwar sendungsbezogen. Für die meisten Waren sind dabei die neuen Regeln einfacher zu erfüllen als die alten. Da jedoch nicht alle PEM-Länder den neuen Ursprungsregeln zugestimmt haben, bestand seit dem 1. September 2021 hinsichtlich der Nachweisführung eine strikte Trennung zwischen beiden Ursprungsregelsystemen. Konkret galt Folgendes:
- Ursprungsnachweise (zum Beispile EUR.1, Ursprungerklärungen): bei Nutzung der neuen Übergangsursprungsregeln ist der Vermerk "transitional rules“ anzugeben.
- Lieferantenerklärungen: bei Nutzung der neuen Übergangsursprungsregeln ist der Vermerk "transitional rules“ anzugeben.
Neue Regelung / partielle Durchlässigkeit:
Mit der jetzt getroffenen Regelung ist die Angabe "transitional rules“ auf Lieferantenerklärungen nicht länger erforderlich. Der EU-Ausführer kann jetzt sowohl Lieferantenerklärungen gemäß den alten PEM-Ursprungsregeln (PEM 1.0) als auch gemäß den neuen "Übergangsursprungsregeln“ ("transitional rules“, PEM 2.0) als Grundlage für einen Präferenznachweis gemäß den neuen "Übergangsursprungsregeln“ (PEM 2.0) nutzen. Somit liegt die Prüfpflicht, die alten und die neuen Ursprungregeln miteinander abzugleichen, jetzt beim Ausführer, nicht mehr bei den EU-internen Zulieferern. Der finale Ausführer kann jetzt selbst entscheiden, ob er eine alte Lieferantenerklärung (gemäß den alten PEM-Ursprungsregeln) als Grundlage für die Ausfertigung eines Ursprungsnachweises gemäß den neuen PEM-Übergangsursprungsregeln nutzt. Er muss jetzt nicht länger seinen Lieferanten bitten, die alten und die neuen PEM-Regeln abzugleichen und ihm ggfs. eine neue Lieferantenerklärung mit dem Hinweis „transitional rules“ für PEM 2.0-Exporte auszustellen.
Damit ist der Vermerk "transitional rules“ künftig nur noch auf den präferenziellen Ursprungsnachweisen selbst erforderlich (EUR.1, Ursprungserklärung, …), nicht länger jedoch auf den EU-internen Lieferantenerklärungen.
Hinweise:
- Diese Vereinfachung gilt nicht für die HS-Kapitel 2, 4 bis 15, 16 (außer verarbeiteten Fischereierzeugnissen) und 17 bis 24.
- Die Regelung gilt für alle Lieferantenerklärungen rückwirkend zum 1.September 2021
Ägypten verschiebt Startdatum für die Pflicht zur Registrierung von Luftfracht im ACI-System erneut
(AHK Ägypten) Der ägyptische Zoll hat 2021 ein elektronisches System zur Vorab-Registrierung von Frachtinformationen namens „Advanced Cargo Information (ACI)” eingeführt. Das neue System dient vor allem der Risikobewertung und soll die Abfertigungszeiten vor Ort in Ägypten reduzieren. Aufgabe des Exporteurs ist zunächst die Registrierung seiner Daten auf dem Portal des Dienstleisters CargoX.
Die Vorab-Registrierung von Seefracht ist bereits seit Oktober 2021 verpflichtend. Am 15.05.2022 startete die Testphase für Luftfracht. Der Beginn der verpflichtenden Vorab-Registrierung war ursprünglich für den 1.10.2022 vorgesehen, wurde dann aber auf den 1.1.2023 verschoben.
Der ägyptische Finanzminister Mohamed Maait hat am 21.November 2022 die erneute Verlängerung der Testphase des ACI-Systems für Luftfracht bekanntgegeben. Die verpflichtende Registrierung und Nutzung, die am 1.Januar 2023 beginnen sollte, ist damit verschoben. Ein neues Datum wurde nicht genannt. Vielmehr wird allgemein darauf verwiesen, mit der verpflichtenden Registrierung im ACI-System zu warten, bis sich die globalen und lokalen wirtschaftlichen Bedingungen stabilisiert haben. Die AHK Ägypten empfiehlt dennoch allen Beteiligten (Exporteuren und Importeuren), sich bei CargoX und Nafeza zu registrieren, um zum Zeitpunkt der verpflichtenden Nutzung des ACI-Systems einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Die AHK bietet hierbei ihre Unterstützung an.
Zoll: Grundlegende Verbesserung bei der Ausfuhr aus externen Lagern
(DIHK) Seit Juli 2022 gibt es Erleichterungen für die Nutzung von Speditionslagern und anderen externen Lagern: Fertig verpackte Ware kann seitdem bei dem für das Lager zuständigen Binnenzollamt zur Ausfuhr angemeldet werden. Zuvor war das nur möglich, sofern noch kein Ausfuhrvertrag für diese Ware bestanden hat, es also noch nicht klar war, ob diese Ware exportiert werden wird. Diese Voraussetzung ist entfallen. Der Versand kann auch in Teilsendungen erfolgen. Es ist keine Genehmigung oder ähnliches erforderlich.
Es gibt lediglich zwei Einschränkungen: Das zuständige Zollamt muss ein Binnenzollamt (Ausfuhrzollstelle) sein. Es darf also kein Grenzzollamt sein. Außerdem darf noch kein Beförderungsvertrag für den Versand der Ware ins Ausland zum Zeitpunkt der Einlagerung bestehen. Damit wird der Ausfuhrprozess für viele Unternehmen deutlich vereinfacht. Die Regelung findet sich in der VSF A0610 Ziffer 203.
Zoll/Exportkontrolle: Die Zollverwaltung hat das "Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" aktualisiert
(DIHK) Die Zollverwaltung hat am 30.November 2022 das "Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" aktualisiert. Es steht auf der Website des Zoll zur Verfügung.
Ziel des Handbuchs ist es, über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren zu informieren und einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich zu geben.
Côte d’Ivoire: Änderung bei Präferenznachweisen für Einfuhren aus Côte d’Ivoire in die EU seit 2.12.2022
(DIHK) Der Zoll informiert auf seiner Website, dass eine Präferenzbegünstigung seit dem 2.12.2022 für Einfuhren aus der Elfenbeinküste (Côte d’Ivoire) nicht länger durch Vorlage einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 gewährt werden kann. Stattdessen sind seit dem 2.12.2022 im IT-Verfahren ATLAS für eine Präferenzgewährung folgende Nachweise zulässig:
- Ursprungserklärung eines Ausführers bis zu einem Wert der Ursprungserzeugnisse einer Sendung bis 6.000 Euro (U162)
- Ursprungserklärung eines registrierten Ausführers (N864) und der zusätzlichen Angabe der REX-Nummer (C100)
Bis März 2023 gilt eine Übergangsfrist, innerhalb derer zunächst eine EUR.1 abgeben kann, dann aber nachfolgend durch eine Ursprungserklärung REX ersetzt werden muss.
Mehr in der Zoll-Fachmeldung
Das Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen steht in der Ausgabe 2023 bereit
(DIHK) Die Zollverwaltung hat das "Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen“ in der Fassung 2023 aktualisiert.
Es ist ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden und steht auf Zoll-Website zur Verfügung.
Singapur: “Registrierter Ausführer (REX)” erforderlich
Seit 1. Januar 2023 wird für die Nutzung von Zollpräferenzen im Warenverkehr mit Singapur die Registrierung ”REX –Registrierter Ausführer” angewendet und löst das bisherige System des “EA –Ermächtigten Ausführers” ab. Ausfuhrseitig bedeutet dies, dass die Erklärung zum Ursprung verwendet und die REX-Nummer angegeben werden muss. Dies gilt umgekehrt auch bei der Einfuhr aus Singapur, für die Zollanmeldung ist eine veränderte Unterlagencodierung (U101) anzuwenden.
Russland: Neuntes Sanktionspaket beschlossen
Am 16. Dezember 2022 ist mit der Verordnung (EU) 2022/2472 das neunte Sanktionspaket der EU gegen Russland im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Die Regelungen sind seit 17. Dezember 2022 in Kraft. Die neuen Sanktionen enthalten weitere umfassende Restriktionen:
Ausweitung der Ausfuhrbeschränkungen auf Güter wie Drohnenmotoren, chemische und biologische Ausrüstungen, Reizstoffe und Komponenten sowie Generatoren, Spielzeugdrohnen, Laptops, Festplatten, IT-Komponenten, Nachtsicht- und Funknavigationsausrüstung, Kameras, Linsen
Einführung zeitlich befristeter Ausnahmeregelungen von Einfuhr- und Ausfuhrverboten, um EU-Unternehmen den Rückzug aus dem russischen Markt zu erleichtern
Ausweitung der Dienstleistungsverbote unter anderem auf die Bereiche Werbung, Markt- und Meinungsforschung, Produktprüfung, technische Überwachung
Erweiterung der Sanktionsliste. Unter anderem wurden weitere russische Banken sanktioniert; ein vollständiges Transaktionsverbot gilt jetzt für die Russian Regional Development Bank (russische Bank für regionale Entwicklung)
Intrastat: Leitfaden 2023
Der Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2023 ist auf der Website des Statistischen Bundesamts erschienen. Er ist Grundlage für die Intrastat, die statistische Erfassung des Warenverkehrs innerhalb der EU, und beinhaltet alle neuen Regelungen, die zum 1. Januar 2023 greifen.
Mit den Intrastat-Meldungen wird der tatsächliche Warenverkehr von Gemeinschaftswaren zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Versendungen und Eingänge) statistisch erfasst. Die aus den einzelnen Intrastat-Meldungen erstellte Intrahandelsstatistik dient dazu, aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands bereitzustellen.
Dezember 2022
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung aktualisiert
(DIHK) Das "Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" wurde aktualisiert und steht auf der Website des Zoll unter der Rubrik „Merkblätter“ als PDF-Version in der Fassung 10.11 vom 2.11.2022 zum Download bereit.
Ziel dieses Handbuchs ist es, über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren zu informieren und einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich zu geben. Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung entfaltet.
Das Handbuch basiert auf den derzeit auf europäischer und nationaler Ebene festgelegten Codierungen und erhebt angesichts der Vielzahl an genehmigungsrechtlichen Codierungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Mit Veröffentlichung dieser aktualisierten Version 10.11 vom 2.11.2022 verliert die Vorgängerversion ihre Gültigkeit. Dieses Handbuch wird – soweit entsprechender Änderungsbedarf besteht – im Turnus von drei Monaten aktualisiert. Fachlich relevante Änderungen gegenüber der vorherigen Ausgabe werden kursiv kenntlich gemacht. Einen schnellen Überblick über die Änderungsstellen gibt zudem die Tabelle „Änderungshistorie“ auf den Seiten 29 ff.
Praktische Arbeitshilfe Export/Import 2022
Ex- und Importdokumente schnell und richtig ausfüllen: Die Praktische Arbeitshilfe, das IHK-Standardwerk, stellt aktuelles, gut aufbereitetes Know-how zum internationalen Handel vom EU-Binnenmarkt bis zum Warenverkehr mit Drittstaaten inklusive Ausfüllsoftware bereit.
Die IHK-Fachautorinnen und -autoren führen Schritt für Schritt durch die wichtigsten Abläufe und Dokumente, erläutern Auswahl und Einsatz der Formulare und erklären an Praxisbeispielen die korrekte Ausfüllweise. Schnelleinstieg und Stichpunkte liefern sofort Antworten auf die häufigsten Fragen zu einem Thema, interaktive Tooltips helfen beim Ausfüllen der Formulare am Bildschirm. Mit der integrierten Ausfüll-Software können die Ex- und Importdokumente bearbeitet, gespeichert, ausgedruckt oder digital verschickt werden.
Neben den Klassikerthemen wie Carnet und Warenursprung finden Einsteiger und Profis aktuelle Infos u.a. zum BREXIT und zu Embargos, zur neuen EU-Dual-Use-Verordnung sowie zu den Incoterms©2020.
Die Praktische Arbeitshilfe Export/Import 2022 kann zum Preis von 49,90 Euro plus Porto bestellt werden bei Frau Sari Theurer, E-Mail theurer(at)pforzheim.ihk.de, Tel. 07231/201-139.
Ende der Papierzollanmeldungen beim Import
(Zoll.de) Ab dem 1. Januar 2023 entfällt bis auf einige spezielle Verfahren die Möglichkeit, Importzollanmeldungen auf Papierformularen (Einheitspapier) abzugeben. Damit dies insbesondere beim Import über die deutsch-schweizerische Landesgrenze nicht zu Verzögerungen führt, sollten sich die Unternehmen, die dies noch praktizieren, zügig mit ihren Zolldienstleistern abstimmen und auf elektronische Varianten wie die Internetzollanmeldung Einfuhr oder andere umsteigen. Einzelheiten zu den noch möglichen Ausnahmen gibt es in der Fachmeldung des Zolls.
Großbritannien: Übergangsfrist zur Anerkennung der CE-Kennzeichnung bis Ende 2024 verlängert
Am 14.11.2022 hat die britische Regierung angekündigt, die CE-Kennzeichnung für weitere zwei Jahre anzuerkennen, sodass die Unternehmen bis zum 31.12.2024 Zeit haben, sich auf die UKCA-Kennzeichnung vorzubereiten. Für Medizinprodukte, Bauprodukte, Seilbahnen, ortsbewegliche Druckgeräte, unbemannte Luftfahrtsysteme, Schienenfahrzeuge und Schiffsausrüstung gelten andere Regeln. Die für diese Sektoren zuständigen Ministerien treffen derzeit sektorspezifische Vereinbarungen.
Seit dem 01.01.2021 können Unternehmen das UKCA-Zeichen verwenden, um ihre Konformität mit den Produktnormen in England, Schottland und Wales nachzuweisen. Gemäß den Bestimmungen des Nordirlandprotokolls wird Nordirland weiterhin die CE-Kennzeichnung für in Nordirland in Verkehr gebrachte Waren anerkennen. Sie werden die UKNI-Kennzeichnung verwenden müssen, wenn sie eine britische Konformitätsbewertungsstelle mit der Prüfung ihrer Produkte beauftragen.
Ägypten: Akkreditivpflicht endet am 31. Dezember 2022
(Gtai) Die Ägyptische Zentralbank (CBE) hat ein Ende der Akkreditivpflicht zum 31.12.2022 angekündigt. Die Aufhebung erfolgt schrittweise. Bereits seit 27. Oktober 2022 ist für Sendungen bis zu einem Wert von 500.000 US Dollar kein Akkreditiv mehr notwendig. Die Pflicht, Zahlungen für Warenlieferungen nach Ägypten per Akkreditiv (Letter of Credit (L/C)) abzuwickeln, war im Februar 2022 überraschend eingeführt worden. Seitdem waren unter anderem Vorkasse, Barzahlung, Dokumenteninkasso (Cash against Documents) und offene Zahlungsziele nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.
Ägypten: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei Registrierung auf CargoX
(DIHK) Vor dem Hintergrund, dass ab dem 01.01.2023 auch für Luftfrachtsendungen nach Ägypten die elektronische Vorabanmeldung bei der Einfuhr und damit die Registrierung des exportierenden Unternehmens auf der Plattform CargoX zwingend ist, möchten wir auf die Notwendigkeit der Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bei der Registrierung im System CargoX hinweisen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Angabe der USt-IdNr. bei der Registrierung nur optional angeboten wird.
CargoX übermittelt als Dienstleister die von deutschen Exporteuren hochgeladenen Exportdokumente bzw. die darin enthaltenen Daten in verschlüsselter Form (Blockchain) nach Ägypten. Um diese Dienstleistung nutzen zu können, muss sich das deutsche Unternehmen zunächst auf CargoX registrieren und anschließend Krediteinheiten erwerben, um für die Verschlüsselung und Übermittlung der Dokumente und Daten zu bezahlen.
Die CargoX d.o.o. mit Sitz in Ljubljana, Slowenien, ist ein in der EU ansässiges Unternehmen. Das deutsche Unternehmen erwirbt somit Leistungen aus einem anderen EU-Staat. Sofern keine spezielle Vorschrift greift, sieht das EU-Umsatzsteuerrecht vor, dass der Leistungsort bei grenzüberschreitenden Leistungen bei B2B-Geschäften dort ist, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt (Art. 44 MwStSystRL, § 3a Abs. 2 UStG). Somit ist der Leistungsort für Leistungen der CargoX an im Inland ansässige Unternehmen Deutschland.
Um eine umsatzsteuerliche Registrierung des Leistungserbringers in sämtlichen Mitgliedsstaaten der EU zu vermeiden, sieht das Umsatzsteuerrecht vor, dass dann bei B2B-Geschäften die sogenannte Reverse-Charge-Regelung zum Einsatz kommt. Dies bedeutet, der (deutsche) Leistungsempfänger wird zum Steuerschuldner. Um sicherzustellen, dass es sich beim Leistungsempfänger um ein Unternehmen handelt, hat dieser aktiv gegenüber dem Leistungserbringer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu verwenden.
Mehr auf der Website von CargoX
Tunesien: Neue Importvorschriften verlangen Free Sales Zertifikate
(DIHK) Seit 17.10.2022 gelten für Tunesien neue Importvorschriften. So werden bei der Einfuhr bestimmter Waren diverse Dokumente verlangt. Bei den Waren handelt es sich vorwiegend um Konsumgüter.
Nach aktuellem Stand werden folgende Dokumente verlangt:
- Eine Rechnung, die direkt von der ausführenden Fabrik/Hersteller ausgestellt wurde
- Eine von einer offiziellen Stelle des Ausfuhrlandes ausgestellte Bescheinigung über die Rechtspersönlichkeit der Fabrik und die ihr erteilte Lizenz zur Ausübung ihrer Tätigkeit (Gewerbeschein)
- Ein Nachweis, dass die Fabrik über ein Qualitätskontrollsystem verfügt
- Eine Liste der Arten von Produkten, die importiert werden sollen
- Den Namen der Handelsmarke des Produkts und den Namen der in Lizenz hergestellten Marke
- Ein Muster des Etiketts für die zu importierenden Produkte
- Eine Bescheinigung über den freien Verkauf (free sales certificate / certificate de vente libre), die von einer offiziellen Regierungsbehörde des Exportlandes ausgestellt wurde
- Dokumente und Berichte, die bestätigen, dass die Qualität der eingeführten Waren den geltenden Merkmalen entspricht
EU-Kommission veröffentlicht die Kombinierte Nomenklatur 2023
(DIHK) Die Kombinierte Nomenklatur (KN) ist Grundlage für Zollanmeldungen bei der Ein- bzw. Ausfuhr. Die Einordnung der Waren in den Zolltarif (Einreihung) entscheidet über den anwendbaren Zollsatz. Sie ist auch für statistische Meldungen innerhalb der EU erforderlich (Intrastat). Rechtsgrundlage der KN ist die Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif. Sie wird jährlich aktualisiert und als Durchführungsverordnung der Kommission im EU-Amtsblatt (Serie L) veröffentlicht. Die neueste Version wurde als Kommissionsverordnung (EU) 2022/1998 im EU-Amtsblatt L 282 vom 31.10.2022 veröffentlicht. Sie gilt ab dem 01.01. 2023.
Iran: Neue personenbezogene Sanktionen der EU in Kraft
(EU-Komm) Am 14.11.2022 hat der Rat der Europäischen Union neue personenbezogene Sanktionen gegen Personen und Organisationen im Iran beschlossen, die am gewaltsamen Vorgehen gegen friedliche Proteste und an der Beschränkung der Meinungsfreiheit im iranischen Internet beteiligt sind.
Online-Handel und Weihnachtszeit
Weihnachtsgeschenke werden häufig im Internet gekauft und nicht selten kommt die Ware aus dem nicht-europäischen Ausland. Der Zoll informiert umfangreich über die Abwicklung von Internet-Bestellungen. Auch beim Versand von Geschenken ist Vorsicht geboten. Geschenksendungen zwischen Privatpersonen sind bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und steuerfrei, bei Geschenken von Unternehmen oder an Unternehmen kommt eine Abgabenbefreiung als Geschenk nicht in Betracht.