Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Absicherung von Exportgeschäften

Was sind Exportkreditgarantien?
Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland (sogenannte Hermesdeckungen) sichern deutsche Expor­teure und die sie finanzierenden Banken gegen politisch und wirtschaftlich bedingte Forderungsausfälle ab. Das Risiko des Zahlungsausfalls wird zu einem Großteil vom Exporteur bzw. der finanzierenden Bank auf die Bundes­republik Deutschland übertragen. Die Absicherungsmöglichkeiten erstrecken sich dabei über die gesamte Wert­schöpfungskette und reichen von der Planungs­ und Produktionsphase über die Lieferung bis hin zur Bezahlung der letzten Tilgungsrate.

Wer kann Exportkreditgarantien nutzen?
Exportkreditgarantien stehen grundsätzlich allen Exportunternehmen zur Verfügung, die in Deutschland nieder­gelassen sind – unabhängig von der Größe des abzusichernden Auftrags.

Welche Geschäfte können abgesichert werden?
Voraussetzung für die Übernahme einer Exportkreditgarantie ist, dass das Geschäft förderungswürdig und risiko­mäßig vertretbar ist. Kriterien für die Förderungswürdigkeit sind die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der Erhalt oder die Erschließung von Absatzmärkten. Zur Förderungswürdigkeit gehört auch, dass das Geschäft korruptionsfrei und unter Wahrung von Umwelt­-, Sozial­- und Menschenrechtsstandards zustandegekommen ist. Auch außen­-, entwicklungs­- sowie strukturpolitische Aspekte können eine Rolle spielen. Risikomäßig vertretbar bedeutet, dass das Geschäft mit hoher Wahrscheinlichkeit einen schadenfreien Verlauf nimmt. Dazu werden Unternehmens­- und Länderrisiken bewertet.

Wie erleichtern Exportkreditgarantien die Finanzierung?
Exportkreditgarantien machen Geschäfte in vielen Fällen überhaupt erst finanzierbar. Exporteur und Besteller profitieren vom AAA­-Rating Deutschlands und den damit verbundenen attraktiven Finanzierungsmöglichkeiten und -­konditionen. Dank der Exportkreditgarantie kann der Exporteur seinem ausländischen Kunden eine wettbewerbs­fähige Finanzierungsmöglichkeit anbieten.

Was kostet eine Exportkreditgarantie?
Der Deckungsnehmer zahlt eine Bearbeitungsgebühr und eine risikoadäquate Prämie für die Deckungsübernahme. Die Höhe dieses Entgelts hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab: der OECD-­Risikokategorie des Empfänger­landes, der Laufzeit des Vertrags sowie der Bonität des Bestellers.

Exportkreditgarantie: Die Vorteile im Überblick:

  • Risikomanagement
    Exportkreditgarantien bieten kurz-, mittel- oder langfristig Schutz vor Forderungsausfällen. Das finanzielle Risiko des Auslandsgeschäfts wird zu einem großen Teil auf den Bund übertragen.
  • Finanzierung
    Exportkreditgarantien ermöglichen es dem Exporteur, seinem Kunden ein wettbewerbsfähiges Finanzierungsangebot zu machen. Sie entlasten seine Bilanz und verbessern seine Liquidität.
  • Markterschließung
    Exportkreditgarantien unterstützen deutsche Unternehmen, neue Auslandsmärkte zu erschließen. Zudem sorgen sie dafür, dass Exporteure in politisch und wirtschaftlich schwierigen Zeiten Geschäftsbeziehungen aufrechterhalten können.
  • Einfache Handhabung
    Digitale Verfahren erleichtern die Antragstellung und geben eine erste Indikation, ob ein Geschäft deckungsfähig ist.
  • Entschädigung / Kostenbeteiligung
    Der Bund entschädigt den Deckungsnehmer bei einem Forderungsausfall aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen und beteiligt sich gegebenenfalls an Kosten der Forderungseinziehung.

Weitere Informationen zu den Exportkreditgarantien gibt es auf der Website von Euler Hermes.

Sina Gollmer

Sina Gollmer

International und internationale Fachkräfte
IHK-Zentrale
Position: Mitarbeiterin Zoll und internationaler Warenverkehr
Schwerpunkte: Carnet ATA, Ursprungszeugnisse, Bescheinigungen, Formulare, Export- und Importabwicklung
Telefon: 07121 201-176
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Anke Hauser

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