Carnet

Das Carnet ATA ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Ein- und Ausfuhr von Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgut sowie Warenmustern erleichtert. Voraussetzung für die Verwendung ist, dass die Waren nach der vorübergehenden Ausfuhr in unverändertem Zustand wieder in die EU eingeführt werden. Das Carnet ATA dient als Zollpapier sowohl für den deutschen Zoll als auch für den Zoll im Zielland. Dadurch ist eine zügige Grenzabfertigung möglich. Weitere Zollformalitäten entfallen. Für die Ausstellung der Carnets ist die IHK zuständig.

Elektronische Carnet-Antragsstellung als Standardverfahren ab 1. Januar 2024
Ab spätestens 1. Januar 2024 bieten alle IHKs das elektronische Antragsverfahren für Carnets selbst oder über ein Shared Service Model als Standardverfahren an. Dieser Termin wurde in Abstimmung mit der ICC festgelegt.

Grundlegende Infos

Carnet

Carnet A.T.A. (Abkürzung für admission temporaire) ist französisch und bedeutet so viel wie Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr von Waren. Voraussetzung ist, dass die Waren nach der vorübergehenden Ausfuhr in unverändertem Zustand wieder in die EU eingeführt werden. Das Carnet A.T.A. dient als Zollpapier für den deutschen Zoll und den Zoll im Zielland.

Die vorübergehende Ausfuhr von Waren nach Taiwan kann nur mit dem Carnet C.P.D. erfolgen.

Das Carnet C.P.D. kann nur in diesem Verhältnis angewendet werden. Falls außer Taiwan noch andere Länder besucht werden, ist zusätzlich ein Carnet A.T.A. zu verwenden.

Kommt ein Carnet A.T.A. in Frage?

Zum Test auf der Website der IHK-Exportakademie:

Grundlegendes

1. Was ist ein Carnet A.T.A./ C.P.D.?
Carnet A.T.A. (Abk. admission temporaire) ist französisch und bedeutet so viel wie Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr von Waren. Voraussetzung ist, dass die Waren nach der vorübergehenden Ausfuhr in unverändertem Zustand wieder in die EU eingeführt werden. Das Carnet A.T.A. dient als Zollpapier für den deutschen Zoll und den Zoll im Zielland.

Die vorübergehende Ausfuhr von Waren nach Taiwan kann nur mit dem Carnet C.P.D. erfolgen. Das Carnet C.P.D. kann nur in diesem Verhältnis angewendet werden. Falls außer Taiwan noch andere Länder besucht werden, ist zusätzlich ein Carnet A.T.A. zu verwenden.

2. Welche Vorteile bietet das Carnet A.T.A.?

  • Zügige Grenzabfertigung 
  • Beliebig häufige Nutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr
  • Keine weiteren Zollformalitäten (Aus- und Einfuhrdokumente) sind nötig
  • Carnet dient als Bürgschein, d.h. die IHK-Organisation bürgt gegenüber dem Zoll im Einfuhrland dafür, dass der Carnetinhaber keine Zollschuld entstehen lässt

3. Wer kann ein Carnet A.T.A. beantragen?
Alle natürlichen Personen, Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bezirk der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK).

4. Wer stellt ein Carnet A.T.A. aus?
In Deutschland hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) die Funktion des Zollbürgen übernommen und die Industrie- und Handelskammern zur Ausstellung von Carnets A.T.A. ermächtigt. Das damit verbundene Risiko, das der DIHK in dieser Funktion trägt, ist durch einen Rückversicherungsvertrag bei der Euler Hermes Deutschland AG abgedeckt.

5. Für welche Waren lässt sich ein Carnet A.T.A. verwenden?
Die meisten Staaten haben die drei "Basisanwendungen" ratifiziert:

  • Messe- und Ausstellungsgut
  • Warenmuster
  • Berufsausrüstung

Hierzu gehören auch Standausrüstungen, zur Vorführung notwendige Maschinen, Geräte usw., ferner Übersetzungseinrichtungen, Tonbandaufnahmegeräte, Filme erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters. Keinesfalls kann ein Carnet ausgestellt werden für:

  • Verbrauchsgüter
  • ins Ausland gegen Entgelt vermietete Waren und
  • Waren, die im Ausland Veränderungen erfahren (Veredelung, Reparatur,...)

6. Wie lange ist ein Carnet A.T.A. gültig?
Die Gültigkeit eines Carnet A.T.A. beträgt grundsätzlich ein Jahr, d.h. Sie können ein Carnet für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres verwenden.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass die betreffenden Waren generell bis zum Ablauf des Carnets im Zielland vorübergehend verwendet werden dürfen. Hier ist die jeweils vom Zoll im Zielland festgesetzte Wiederausfuhrfrist unbedingt einzuhalten. In vielen Ländern kann vor Ablauf der Wiederausfuhrfrist eine Verlängerung beim jeweiligen Zollamt beantragt werden.

7. Welche Voraussetzungen müssen noch gegeben sein?
Die Waren müssen, zollrechtlich gesehen, Unionsswaren sein (das heißt, sie müssen entweder vollständig in der Europäischen Union gewonnen oder hergestellt worden sein oder nach der Einfuhr aus einem Drittland zum zollrechtlich freien Verkehr zugelassen und damit verzollt und versteuert worden sein).

Flyer "Carnet" ald Download  (pdf | 2 MB)

Kosten

Welche Kosten entstehen?

  • A.T.A.-Vordruck pro Einlageblatt: 0,86 Euro.
  • Der CPD-Vordruck pro Einlageblatt: 0,86 Euro.
  • IHK-Ausstellungsgebühr: 80 Euro / 120 Euro
  • ICC-Entgelt (ICC= International Chamber of Commerce) zuzüglich Mehrwertsteuer (seit 1. Januar 2022):seit 1. Januar 2023: 12 Euro
    Die Rechnungstellung des ICC-Entgelts erfolgt im Namen und auf Rechnung des DIHK e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, USt-IdNr. DE 1 22 12 52 78; das ICC-Entgelt unterliegt der Umsatzsteuer nach § 1 Abs. 1 UStG.
  • Versicherungsentgelt (deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Waren im Ausland).

Warenwert

Versicherungsentgelt

bis 9.999,99 Euro

37 Euro

10.000 - 24.999,99 Euro

63 Euro

25.000 - 49.999,99 Euro

110 Euro

50.000 - 149.999,99 Euro

210 Euro

150.000 - 299.999,99 Euro

380 Euro

300.000 - 499.999,99 Euro

630 Euro

für jede weiteren 500.000 Euro

420 Euro

Der Weg zum Carnet A.T.A.

Das Carnet können Sie ganz einfach schnell und bequem online bei uns beantragen. Siehe hierzu Carnet ATA/CPD elektronisch beantragen (eCarnet).

Eine manuelle Beantragung ist noch möglich.

1. Wo sind die Carnet-Vordrucke erhältlich?
über einen Formularverlag

2. Wie ist das Carnet A.T.A. auszufüllen?
Ein Beispiel, wie ein Carnet auszufüllen ist, gibt es im Download  "Carnet Ausfüllanleitung"  (pdf | 2 MB).

3. Wie sieht der Bearbeitungsweg aus? Wie läuft der Bearbeitungsweg ab?

  • Ausfüllen und Unterzeichnen des Carnet-Vordruckes und des Antrages (Original und Durchschrift) durch den Antragssteller oder dessen Vertreter. Das Carnetformular ist mit PC oder Schreibmaschine auszufüllen.
  • Vorlage dieser Unterlagen bei der IHK, die das Carnet prüft, mit Gültigkeits- und Ausgabedatum, Seitennummerierung sowie Siegel und Unterschrift versieht. Die IHK benötigt, je nach Umfang des Carnets, mehrere Tage Bearbeitungszeit.
  • Bestätigung der Nämlichkeit (Identität) der Ware im unteren Abschnitt (links) des grünen Carnet-Deckblattes durch das zuständige Binnenzollamt.

4. Wie hoch darf der Warenwert sein?

  • Generell gibt es keine Begrenzungen hinsichtlich der Höhe des Wertes, jedoch muss der Wert der Ware korrekt beziffert werden (realistisch, aktuell, ohne Steueranteil)
  • Es ist der Allianz Trade, (Rückbürge der IHK-Organisation) vorbehalten, für die Ausstellung eines Carnets eine Bürgschaft zu verlangen. Bitte setzen Sie sich daher frühzeitig mit der zuständigen IHK in Verbindung, da eine entsprechende Prüfung durchzuführen ist.

Länderinformationen

Welche Länder akzeptieren das Carnet A.T.A.?
Das Carnet ist in bald 80 Staaten möglich.

Nähere Informationen zu einzelnen Ländern auf der Seite IHK Nürnberg

Monatlicher Carnet Web-Talk

Monatlicher Carnet Web-Talk

Einladung zum monatlichen „Carnet-Treff“

Gern möchte die IHK Reutlingen mit Frau Hauser und Frau Gollmer einen monatlichen Carnet-Treff für Unternehmen anbieten und aktuelle Probleme bei der Carnet-Abwicklung und / oder zur Vermittlung von Carnet-Wissen für Praktiker anbieten.

Nächste Termine: jeweils von 10:00 bis 10:30 Uhr - Änderungen vorbehalten

6. Februar 2024 | eCarnet - Grundlagen

9. April 2024 | Warenliste / Vollmacht

4. Juni 2024 | Die Suche - wer suchet der findet

6. August 2024| zusätzliche Reisen

1. Oktober 2024 | Statistik

3. Dezember 2024 | Ersatz-Carnet

Schauen Sie vorbei und bringen Sie gerne Ihre Fragen und Erfahrungen mit ein. Bei umfangreicheren Beiträgen bitten wir Sie uns im Vorfeld zu kontaktieren, damit wir den zeitlichen Rahmen einhalten können.

Themenwünsche für dieses Angebot senden Sie gerne an gollmer@reutlingen.ihk.de.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Bitte speichern Sie bei Interesse den Termin im Kalender und wählen Sie sich am Veranstaltungstag direkt zur Informationsveranstaltung ein.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Gollmer und Frau Hauser gern zur Verfügung.

Einwahllink

Beitreten Zoom Meeting

https://ihkrt.zoom.us/j/93063452901

Meeting-ID: 930 6345 2901
Kenncode: Webtalk

Das Wichtigste zum Schluss

Was ist außerdem zu beachten?

  • Vor Beginn der Reise: Nach der Ausstellung des Carnets durch die IHK hat der Carnetinhaber alle in der allgemeinen Warenliste des Carnets aufgeführten Waren zusammen mit dem Carnet dem örtlich zuständigen Ausfuhr- beziehungsweise Binnenzollamt zur zollamtlichen Eröffnung des Carnets und zur Nämlichkeitssicherung der Ware/n vorzuführen.
    Tipp: Bitte fertigen Sie sich nach der zollamtlichen Eröffnung des Carnets, vor Antritt der eigentlichen Reise beziehungsweise Ausfuhr, eine Ablichtung des Carnetdeckblattes sowie eine Ablichtung der Rückseite mit der Warenliste und den Nämlichkeitsvermerken an. Dies kann bei Problemen im Umgang mit dem Carnet, insbesondere bei Verlust des Dokumentes oder Reklamationen ausländischer Zollbehörden eine Hilfe sein.
  • Beim Weg durch die Zollstellen niemals nur durchwinken lassen, sondern unbedingt auf die Abfertigung des Carnets bestehen.
  • Fristen: Bei jeder Ein- und Ausfuhrzollabfertigung die Zollvermerke im Carnet kontrollieren, vor allem prüfen ob Fristen für die Wiederausfuhr oder Wiedergestellung gesetzt wurden und ob diese ausreichen. Bei Bedarf werden solche Fristen auf Antrag hin verlängert.
  • Öffnungszeiten der Zollabfertigungsstellen beachten und Abfertigungsdauer auf Flughäfen einplanen!
  • Änderungen im Carnet: Ohne Mitwirkung beziehungsweise Zustimmung der Kammer keine Änderungen in einem Carnet vornehmen.
  • Rückgabe Carnet: Carnets an die IHK zurückgeben, wenn sie nicht mehr gebraucht werden, spätestens bei Ablauf der Gültigkeitsdauer.
  • Für ausfuhrgenehmigungspflichtige Güter ist - unabhängig vom Prinzip der vorübergehenden Ausfuhr mit Carnet - eine Ausfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn erforderlich.
  • Bei Rückkehr in die Heimat lassen Sie sich bitte die Wiedereinfuhr mit der Abfertigung des gelben Wiedereinfuhrblattes von einer EU-Grenzzollstelle oder der für Sie zuständigen deutschen Zollstelle bestätigen.
  • Bei einen geplanten Verkauf der Carnet-Ware im Ausland: Bitte besprechen Sie ein solches Vorhaben vorab mit Ihren IHK-Ansprechpartner.
  • Verlust des Carnets: Bitte besprechen Sie das weitere Vorgehen umgehend mit Ihrem IHK-Ansprechpartner.

Carnet ATA/CPD elektronisch beantragen (eCarnet)

Carnet ATA/CPD - so geht's

IHK Reutlingen, Tübingen und Zollernalb

Carnet ATA/CPD online beantragen - Schritt für Schritt

  • Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen. Loggen Sie sich hierfür unter www.e-ata.de ein und drücken Sie in der Werkzeugleiste den Button “Neues Carnet ATA“.
  • Nun füllen Sie die benötigten Informationen aus. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.
  • Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung".

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass es zwingend erforderlich ist, dass Sie (Carnet-Inhaber) das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreiben!

Hinweise:

  • Ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK dürfen
    - keine Änderung oder Ergänzungen vorgenommen werden
    - keine Plomben entfernt werden
  • Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich noch im Ausland befinden, ist ein Ersatz-Carnet bei der IHK zu beantragen. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte umgehend mit der IHK in Verbindung.
  • Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich bereits wieder in der EU befinden, müssen die Waren beim zuständigen Zollamt zur Besichtigung vorgeführt werden. Das Zollamt bestätigt auf dem Bereinigungsbescheid, dass sich die Ware wieder in der EU befindet (dies ist wichtig, um mögliche Zollforderungen aus dem Ausland zu vermeiden).
  • Soll ein Carnet nochmals verwendet werden, obwohl ursprünglich nur eine Reise geplant war, besteht die Möglichkeit, die zusätzlich benötigten und bereits ausgefüllten Einlageblätter von der IHK einheften zu lassen.
  • Bei nicht ordnungsgemäß abgefertigten Carnets (z.B. kein Vermerk von der Wiedereifuhr in die EU) ist mit der IHK umgehend Rücksprache zu halten. Keinesfalls die Sache auf sich beruhen lassen.

Registrierung bei e-ata.de

Registrieren Sie sich noch heute, es geht ganz einfach:

  • www.e-ata.de aufrufen und die IHK Reutlingen als zuständige IHK auswählen
  • Unternehmen registrieren
  • eCarnet-Admin benennen (das ist die Person im Unternehmen, die u.a. gegenüber der IHK als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer im System anlegt/verwaltet)

Nach manueller Prüfung der eingegebenen Daten (dies kann 1-2 Werktage dauern), aktiviert die IHK das Nutzerkonto und es können online Carnets beantragt, neue Nutzer über den Admin angelegt werden, etc.

Informationen zum eCarnet-Admin, weiteren eCarnet-Nutzer und der Registrierung finden Sie im IHK-Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung").

Technische Voraussetzungen

Welche Technik benötigen Sie, um ein Carnet ATA/CPD (im Folgenden: Carnet) online zu beantragen?

  • Internet-Anschluss
  • PC oder Laptop mit einem Internet-Browser
    (Wichtig ist, einen aktuellen Browser wie Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox ‎oder Safari zu nutzen. Internet Explorer eignet sich eher nicht.‎)
  • Zugang zum e-ata-System (www.e-ata.de)

FAQ zum eCarnet

Wie lange dauern Registrierung und Prüfung?

Die Prüfung Ihrer eingebenen Daten bei der Registrierung erfolgt manuell und kann 1 bis 2 Werktage dauern.

Bei dem Menüpunkt "Waren" kann ich eine CSV-Liste importieren. Wann mache ich das und wie?

Es gibt zwei Varianten, die Waren zu erfassen:

  • Einzel-Erfassung der Artikel
  • Import einer CSV-Datei

Wenn Sie das Carnet für mehrere Waren nutzen, bietet sich der Import der Daten mittels einer CSV-Liste an.

Wichtig: Verwenden Sie die Vorlage, die Sie unter "Vorlage CSV-Liste importieren" finden – verändern Sie die Überschriften der ersten Zeile nicht. Andernfalls können Ihre Daten nicht richtig verknüpft werden.

Generell gilt: Die Warenbeschreibungen sollten so erfolgen, dass eine eindeutige Identifizierung möglich ist, im günstigsten Fall durch Nennung einer Seriennummer/ Inventarnummer. Ist das nicht machbar, ist das Beifügen von Fotos notwendig.

Weitere Informationen zur CSV-Liste und Fotos finden Sie im IHK-Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung".

Was ist der Unterschied zwischen dem eCarnet-Admin und dem eCarnet-Nutzer?

eCarnet-Administrator (eCarnet-Admin)
Pro Unternehmen gibt es einen eCarnet-Administrator (eCarnet-Admin). Der eCarnet-Admin ist der verantwortliche Ansprechpartner im Unternehmen für die IHK. Er verwaltet die Nutzerpflege im Unternehmen und kann weitere Benutzerkonten von Kollegen/Dienstleistern in der Anwendung eigenständig hinzufügen. Der eCarnet-Admin sieht alle Carnets (die er selbst erstellt hat und auch die der eCarnet-Nutzer). Darüber hinaus hat der eCarnet-Admin alle Rechte wie ein eCarnet-Nutzer.

eCarnet-Nutzer
Es können beliebig viele eCarnet-Nutzer vom eCarnet-Admin angelegt werden. Diese melden sich nach der (einmaligen) Anlegung im e-ata.de-System durch den eCarnet-Admin an und können Carnets beantragen. Benutzerkonten können eCarnet-Nutzer nicht anlegen. Der eCarnet-Nutzer sieht nur seine erstellten Carnets.

Kann ich Vorlagen für das Carnet erstellen?

Es gibt die Möglichkeit, angelegte Carnets zu kopieren. Hierfür wählen Sie in der Carnet-Liste bitte das betroffene Carnet aus (mit einem Klick blau markieren) und klicken oben auf „kopieren“. Es erscheint nun eine Kopie des Carnets in der Carnet-Liste. Es werden alle Daten übernommen, lediglich das Referenzfeld wird nicht übernommen.

Bitte überprüfen Sie, ob die kopierten Daten Ihrer geplanten Reise entsprechen und passen Sie diese gegebenenfalls an (Anzahl Carnetblätter, Verwendungszweck, Reiseweg und Transportmittel ...).

Ich habe mein Passwort für www.e-ata.de vergessen. Was ist zu tun?

Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, rufen Sie www.e-ata.de auf und klicken auf „Kennwort vergessen“. Geben Sie dann bitte Ihren Benutzernamen (diesen haben mit der E-Mail nach Ihrer erfolgreichen Registrierung erhalten) ein und klicken auf „Absenden“. Bitte beantworten Sie die Identifikationsfrage entsprechend Ihrer Angaben und klicken auf „Absenden“. Ihr Passwort wird nun zurückgesetzt. Sie erhalten automatisiert eine E-Mail mit einem neuen Passwort. Weitere Informationen findne Sie hierzu im IHK-Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung".

Eine weitere Reise ist mit dem Carnet geplant. Geht das?

Ja. Soll ein Carnet nochmals verwendet werden, obwohl ursprünglich nur eine Reise geplant war, ‎besteht die Möglichkeit, die zusätzlich benötigten und bereits ausgefüllten Einlageblätter von ‎der IHK ergänzen zu lassen. Bitte nutzen Sie hierfür die Chat-Funktion bei dem ‎entsprechenden Carnet im e-ata.de-System. Damit die IHK die weitere Reise ergänzen kann, muss der IHK das Carnet im Original vorliegen. Gerne können Sie es bei der IHK abgeben oder per Post schicken.‎

Das Carnet ist nicht mehr auffindbar. Was ist zu tun?

Bitte nehmen Sie in diesem Fall vorab telefonisch mit der IHK Reutlingen Kontakt auf: 07121 201-766.

Die Carnet-Ware soll im Ausland verkauft werden. Was ist zu tun?

Der Verkauf von Carnet-Ware ist nicht immer erlaubt und kann mit zusätzlichen Zollgebühren belegt werden. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld mit dem ausländischen Zoll und /oder der IHK in Verbindung zu setzen.

Muss das Carnet, nachdem es wieder nach Deutschland zurückgekommen ist, zurück zur IHK gebracht werden?

Ja, das Carnet geht per Post oder persönlich an die IHK zurück, wenn Sie es nicht mehr benötigen.

Wie lange werden die Daten vom Carnet gespeichert?

Der elektronische Carnet-Antrag wird mindestens 10 Jahre gespeichert – gerechnet vom Tag des Ablaufs der Gültigkeitsdauer – und dann gelöscht.

Wo werden die Daten von e-ata.de gespeichert?

Bei der Software handelt es sich um eine sogenannte Software as a Service (SaaS). Das Hosting erfolgt über einem georedundanten Cluster in MS Azure Cloud. Beide Dienste werden aus der Schweiz bereitgestellt.

Sina Gollmer

Sina Gollmer

International und internationale Fachkräfte
IHK-Zentrale
Position: Mitarbeiterin Zoll und internationaler Warenverkehr
Schwerpunkte: Carnet ATA, Ursprungszeugnisse, Bescheinigungen, Formulare, Export- und Importabwicklung
Telefon: 07121 201-176
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Anke Hauser

Anke Hauser

International und internationale Fachkräfte
IHK-Zentrale
Position: Mitarbeiterin Zoll und internationaler Warenverkehr
Schwerpunkte: Carnet ATA, Ursprungszeugnisse, Bescheinigungen, Formulare, Export- und Importabwicklung
Telefon: 07121 201-215
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