Zoll-System ATLAS

Umstellung der Internet-Ausfuhranmeldung auf neues Release

Ende November wurde die Internet-Ausfuhranmeldung auf das AES-Release 3.0 umgestellt. Auch das Handbuch sowie die Kurzanleitung zur IAA wurden angepasst.

Umstellung der Internet-Ausfuhranmeldung auf neues ReleaseAusfuhr Foto: sveta - Fotolia.com

Informationen zu den Änderungen finden sich in der ATLAS-Info 535/23.

In der ATLAS-Info 526/23 weist der Zoll darauf hin, dass das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) weiterhin als pdf übermittelt und unverändert verwendet wird. Grundsätzlich ist mit der vollständigen Umsetzung des Unionszollkodex vorgesehen, dass das ABD entfällt, allerdings ist dies nicht möglich, solange nicht alle Mitgliedsstaaten das Release AES 3.0 umgesetzt haben.

Der Release-Wechsel auf AES 3.0 führt zu erheblichen Umstellungen. Wesentliche Punkte sind:

  • Neue Pflichtangaben: Beförderer (Spediteur) und Kennzeichen des inländischen sowie des grenzüberschreitenden Beförderungsmittels. Diese Daten sind in vielen Fällen (Spediteur bei Abholfällen) oder fast immer (Kennzeichen) zum Zeitpunkt der Angabe der Zollanmeldung unbekannt. In der ATLAS-Info 0393/2023 stellt der Zoll klar, dass dann mutmaßliche Angaben eingetragen werden sollen.

Ergänzend zu dieser Information hat der Zoll in der ATLAS-Info 0501/2023 folgende weitere Optionen bekannt gegeben:

  • Die Angabe des Beförderers ist demnach nur erforderlich, wenn er bekannt ist und vom Anmelder abweicht.
  • Wenn der Beförderer eine EORI hat, muss er diese dem Anmelder mitteilen. Zum Umgang mit einer TCUIN stehen weitere Details in der ATLAS-Info 0501/2023
  • Ist das Kennzeichen unbekannt, kann alternativ zum mutmaßlichen Kennzeichen auch die Art des Beförderungsmittels in Großbuchstaben angegeben werden (zum Beispiel „LKW” im Landverkehr).
  • Pflichtangabe Ursprungsland: nichtpräferenzieller Ursprung, wenn unbekannt, der mutmaßliche Ursprung; die Angabe EU ist möglich – nur für Zwecke der Zollanmeldung zu verwenden. Einzelheiten finden sich in der ATLAS-Info 0426/2023.
  • Unterscheidung zollrechtlicher und außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer in gesondertem Datenfeld. Die bisherige Kennung 3LLK entfällt dafür. Praktischer Anwendungsfall: Subunternehmer führt im Auftrag des in Deutschland/in der EU ansässigen Auftraggebers die Ware an dessen Vertragspartner aus.
  • Angabe Kennzeichen Sicherheit: Im Regelfall enthalten Ausfuhranmeldungen Sicherheitsdaten (beispielsweise die Route), dann die Kennung “2” angeben, sonst bleibt die Sendung an der EU-Außengrenze stehen. Eine Zusammenstellung der Sicherheitsdaten findet sich ebenfalls am Ende der ATLAS-Info 0393/2023.
  • Wichtige Ausnahme: Bei Lieferungen in die Schweiz kann die “0” gemeldet werden, Sicherheitsdaten sind weiterhin nicht erforderlich. ATLAS-Info 0501/202
  • Art der Anmeldung ändert sich vollständig. Beispiel ZA/SDE-Verfahren: statt AM+e lautet die neue Art der Anmeldung 00001300. Die Gegenüberstellung findet sich in der ATLAS-Info 0306/2022.
  • Unterlagencodierungen/Negativcodierungen ändern sich, teilweise sind diese in andere Datenfelder einzutragen. Unterlagencodierungen (also Codes für tatsächlich bestehende Dokumente/Genehmigungen) sind auf Kopfebene möglich.
  • Die Unterscheidung zwischen EU und EX entfällt.

Weitere Informationen zu AES 3.0?

Ansprechpartner beim Zoll
Die ATLAS-Software wird von den Hauptzollämtern betreut. In der Region Neckar-Alb sind zuständig:

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