Ausbildungsprämie nutzen

Weiter hohe Ausbildungsbereitschaft

129 Bestätigungen zur Ausbildungsprämie und acht für einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung hat die IHK an regionale Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungsgewerbe ausgegeben.

Weiter hohe AusbildungsbereitschaftFoto: goodluz/shutterstock.com

Kleine und mittlere Betriebe können unter bestimmten Voraussetzungen bei gleichbleibender oder steigender Zahl der Ausbildungsverhältnisse derzeit die Ausbildungsprämie bekommen. „Trotz der immens schwierigen Lage bekennen sich viele unsere Betriebe zur dualen Ausbildung, bilden weiter aus und geben jungen Leuten die Chance zu einem erfolgreichen Berufseinstieg“, sagt Petra Brenner, Bereichsleiterin Ausbildung bei der IHK. „Wenn man bedenkt, wie viele Unternehmen derzeit nicht öffnen dürfen oder nur eingeschränkt arbeiten können, ist die Bereitschaft zur Ausbildung wirklich hoch. Industrie, Handel und Dienstleistungsgewerbe werden ihrer Rolle als größtem Ausbilder weiter gerecht“, lobt Brenner. Aktuell sind bei der IHK Reutlingen über alle drei Landkreise 6.302 Ausbildungsverträge eingetragen.

Die Ausbildungsprämie läuft noch bis zum 30. Juni 2021. Die Ausbildung muss dabei bis zum 15. Februar 2021 beginnen. Ausbildungsbetriebe mit bis zu 249 Mitarbeitenden erhalten eine Prämie in Höhe von 2.000 Euro, wenn genauso viele Auszubildende in diesem Jahr eingestellt werden, wie im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre. Wird dieser Durchschnitt übertroffen, erhält das Unternehmen sogar 3.000 Euro für jeden zusätzlichen Auszubildenden (Ausbildungsprämie plus). Die Betriebe müssen allerdings von Kurzarbeit oder gravierenden Umsatzeinbußen betroffen sein. Die Anträge werden bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt, die IHK bestätigt die Zahl der Ausbildungsverhältnisse. „Wir nehmen wahr, dass viele kleinere IHK-Mitgliedsunternehmen, die von der Corona-Pandemie stark geplagt sind, trotzdem an der Ausbildung festhalten. Die Ausbildungsprämie ist dafür ein wichtiger Anreiz“, so Petra Brenner.

Weitere Hilfen
Betriebe, die die genannten Kriterien erfüllen, können im Rahmen des Programms bis Juni 2021 einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in Höhe von 75 Prozent beantragen, wenn sie die Ausbildung weiter aufrecht erhalten und weder die Auszubildenden noch die Ausbilder in Kurzarbeit schicken. Unabhängig von der Betriebsgröße kann bis zum 30. Juni 2021 bei der Agentur für Arbeit zudem eine Übernahmeprämie beantragt werden, wenn man Auszubildende eines aufgrund von Pandemiefolgen insolventen Unternehmens übernommen hat.

Übersicht über Förderprogramme für Ausbildungsbetriebe

Petra Brenner

Petra Brenner

Ausbildung / Prüfungswesen,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiterin Ausbildung / Prüfungswesen
Schwerpunkte: Bildungspolitik, Lehrstelleninitiative Neckar-Alb, Arbeitskreis Europäischer Sozialfonds Neckar-Alb, IHK-Berufsbildungsausschuss
Telefon: 07121 201-262
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite