Vollversammlung beschließt neue Wahlordnung
Digitale Stimmabgabe wird möglich
Das regionale Parlament der Unternehmerinnen und Unternehmer hat für die IHK-Wahl 2025 eine neue Wahlordnung verabschiedet. Mit dazu gehört die Möglichkeit zur digitalen Stimmabgabe. 2025 wird es sieben Wahlgruppen geben: Industrie, Handel, Unternehmensnahe Dienstleistungen, Dienstleistungen, Kreditinstitute, Energieversorgung sowie Information und Kommunikation. Für die Branchen Handelsvertreter, Verkehr/Logistik, Gastgewerbe, Immobilienwirtschaft sowie Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen gibt es Mindestsitze. In Industrie und Handel wird zudem nach Landkreisen gewählt. Zudem gibt es Mindestsitze für Vertreter kleiner (bis 49 Beschäftigte) und großer (ab 50 Beschäftigte) Unternehmen.
Eine weitere Veränderung: Kandidatinnen und Kandidaten benötigen nicht mehr die bisher erforderlichen Stützunterschriften von anderen IHK-Mitgliedern aus der gleichen Wahlgruppe und des gleichen Wahlbezirks. Das soll die Kandidatur vereinfachen. Die Zahl der Sitze in der Vollversammlung bleibt mit 53 unverändert.
Die Vollversammlung
Die Vollversammlung ist das wichtigste Gremium der IHK. Das IHK-Parlament entscheidet über alle politisch bedeutsamen Fragen und das IHK-Budget. An seine Beschlüsse sind Präsidium und Geschäftsführung gebunden. Die Zusammensetzung der Vollversammlung soll mit ihrer Sitzverteilung die wirtschaftliche Struktur des IHK-Bezirkes entsprechen.