IHK-Vollversammlung
Die Vollversammlung ist das wichtigste Gremium der IHK. Das "Unternehmerparlament" trifft sich in der Regel drei Mal pro Jahr. An seine Beschlüsse sind Präsidium und Geschäftsführung gebunden. Die IHK-Vollversammlung entscheidet über alle politisch bedeutsamen Fragen und das IHK-Budget.
Der Vollversammlung der IHK Reutlingen gehören bis zu 53 direkt gewählte Unternehmensvertreter aus allen Branchen in den drei Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalb an. Sie vertreten die Interessen von rund 44.000 IHK-Mitgliedsunternehmen in der Region Neckar-Alb. Die Wirtschaftsjunioren sind als ständiger Gast in der Vollversammlung vertreten.
Mitglieder der Vollversammlung
Tagesordnungen der Vollversammlung
An dieser Stelle wird jeweils 14 Tage vor der Sitzung der Vollversammlung die Tagesordnung veröffentlicht. Alle Unternehmerinnen und Unternehmer sowie bei juristischen Personen die Vertretungsberechtigten können daran als Zuhörer teilnehmen. Wer an der Sitzung als Gast teilnehmen möchte, wird gebeten, sich vorher verbindlich anzumelden.
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Tagesordnung vom 17. Dezember 2025 (PDF | 180 KB)
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Tagesordnung vom 7. Juli 2025 (PDF | 31 KB)
Beschlüsse der Vollversammlung
Die Beschlüsse der IHK-Vollversammlung werden nach Genehmigung der Niederschrift in der jeweils folgenden Sitzung eingestellt.
Tagesordnungen und Beschlüsse der IHK-Vollversammlung aus der Wahlperiode 2020 bis 2025 gibt es hier, 2015 bis 2020 finden sie hier, aus der Wahlperiode 2010 bis 2015 sind sie hier.
Bekanntmachungen der Vollversammlung
Die in der Wahlordnung der IHK Reutlingen vorgesehenen Bekanntmachungen erfolgen im Internet auf der Website der IHK Reutlingen unter Angabe des Tags der Einstellung. Hier finden Sie Bekanntmachungen zu Veränderungen der Vollversammlung wie das Nachrücken, die Zuwahl oder die mittelbare Wahl.





















































