Förderprogramm „Ausbildung sichern“ erweitert
Bis zu 3.000 Euro für KMU
Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ausbildende kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und ausbildende Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen, die in der aktuellen Situation wirtschaftliche Schwierigkeiten haben.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen können ab sofort rückwirkend zum 24. Juni 2020 folgende Förderungen beantragen:
- Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung trotz Pandemiebelastung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
- Ausbildungsprämie plus (Ausbildungsangebot erhöhen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung trotz Pandemiebelastung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
- Vermeidung von Kurzarbeit: KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.
- Übernahmeprämie: Betriebe, die Auszubildende aus pandemiebedingt insolventen Unternehmen jeder Größe bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, können je Auszubildender bzw. Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro erhalten - unabhängig von ihrer Betriebsgröße.KMU, die Auszubildende aus pandemiebedingt insolventen KMU bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, können je Auszubildender bzw. Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro erhalten.
Die Laufzeit des Programms wurde bis 31. März 2022 verlängert! Somit können die Förderungen auch für Ausbildungsverhältnisse beantragt werden, die erst für 2021 abgeschlossen werden.
Seit Anfang November können KMU oder Ausbildungsdienstleister, wie beispielsweise überbetriebliche Berufsbildungsstätten, folgende Prämie für Auftrags- oder Verbundausbildungen beantragen:
- Auftrags- und Verbundausbildung: Wenn KMU die Ausbildung pandemiebedingt temporär nicht fortsetzen können, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister befristet die Ausbildung übernehmen und dafür eine Prämie von 4.000 Euro je Auszubildender bzw. Auszubildendem erhalten. Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern.
- Als KMU gelten Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten. Dabei wird die Zahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt.
Wo kann welche Förderung beantragt werden?
Die Ausbildungsprämien, die Förderung von Ausbildungsvergütung bei Vermeidung von Kurzarbeit und die Übernahmeprämie sind bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Die Bescheinigung über das Ausbildungsverhältnis erhalten Ausbildungsbetriebe bei der IHK.
- Die Förderung von pandemiebedingter temporärer Auftrags- und Verbundausbildung ist bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu beantragen.
- Weitere Informationen zum Bundesprogramm finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Bildung und Forschung.
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