Sofortprogramm für Gastgewerbe
Liquiditätshilfen starten in Kürze
Die an die Soforthilfemaßnahmen anschließende Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe soll mit einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuwendung der Überbrückung eines Liquiditätsengpasses für weitere drei Monate dienen.
Gefördert werden in Abhängigkeit des tatsächlichen Liquiditätsengpasses bis zu
- 3.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Betriebe sowie
- 2.000 Euro für jeden Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) für drei Monate der antragsberechtigten Betriebe.
Die Förderung wird ausschließlich für gewerbliche Unternehmen, Soloselbständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe gewährt, die unmittelbar infolge der durch das Coronavirus ausgelösten Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind. Auf eine Deckelung der Betriebsgröße wird dabei verzichtet, damit alle Betriebe im Land eine entsprechende Unterstützung erhalten können.
Antragsverfahren
Um eine möglichst kurzfristige Umsetzung und Auszahlung der Zuschüsse zu ermöglichen, soll die Abwicklung der Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe durch die L-Bank realisiert werden. Die Vorprüfung der Anträge soll durch die Industrie- und Handelskammern erfolgen.
Bitte beachten Sie: Die Antragsformulare liegen derzeit noch nicht vor! Antragsformulare sollen in Kürze auf der Webseite des Landes zur Verfügung gestellt werden.
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