Zustimmung im Bundesrat
BBiG-Novelle unter Dach und Fach
Der Bundestag hatte am 24. Oktober 2019 in zweiter und dritter Lesung dem Gesetzentwurf zur Novellierung des Berufsbildungsgesetzes zugestimmt. Nach einigen Kontroversen hat nun auch die Mehrheit der Bundesländer das Gesetz gebilligt. Somit kann es am 1. Januar 2020 wie vorgesehen in Kraft treten. „Nach intensiven Verhandlungen ist ein tragfähiger Kompromiss zustande gekommen“, sagt Dr. Wolfgang Epp, Hauptgeschäftsführer der IHK Reutlingen. „Positiv bewerten wir die Änderungen im Prüfungswesen, die insgesamt eine Entlastung der ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer bringt“, so Epp weiter.
Die nun vereinbarte Einführung von Mindestausbildungsvergütungen spielt in der Region nur eine geringe Rolle. Die aktuellen Ausbildungsvergütungen liegen in der Regel oberhalb der geplanten Mindestvergütung. Die Praxis wird zeigen, welche Belastungen den Unternehmen durch die Freistellung von Prüfenden und die von Auszubildenden an Berufsschultagen und vor Abschlussprüfungen entstehen. Die neuen Abschlussbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ wurden insbesondere von Wissenschaftsseite wegen einer vermeintlichen Verwechslungsgefahr mit akademischen Abschlüssen kritisiert. Mit den neuen, ergänzenden Begriffen wird die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung unterstrichen. Dadurch wird die berufliche Aus- und Weiterbildung als Alternative zum Studium attraktiver.