Ausbildungsverträge

IHK Reutlingen, Tübingen und ZollernalbFoto:eclipse_images/iStockphoto.com

Das ASTA-Infocenter ist das zentrale Portal zur Selbstverwaltung für Ausbildungsbetriebe (kurz ASTA) – ein Portal das viele Vorgänge der beruflichen Ausbildung unter einem Dach vereint und das Zusammenwirken aller beteiligter Parteien vereinfacht. Ausbildungsbetriebe können beispielsweise:

  • ihre Ausbilderinnen und Ausbilder einsehen
  • ihre Auszubildenden einsehen
  • prüfen, welche Betriebe sie administrieren dürfen
  • weitere Berechtigungen vergeben und somit die Organisation intern selbst steuern
  • ihre Ausbildungsverträge online verwalten und Anträge auf Teilzeitausbildung, Abkürzung der Ausbildungszeit, oder Ausbildungswechsel stellen

ASTA-Infocenter: Online Plattform

Im ASTA-Infocenter können Sie Berufsausbildungs- und Umschulungsverträge, Änderungsverträge und Vertragslösungen papierlos erstellen sowie Ausbilderinnen und Ausbilder registrieren. Die Nutzung dieser Webanwendung ist für Mitgliedsunternehmen kostenfrei und ermöglicht eine verschlüsselte elektronische Datenübermittlung an die IHK Reutlingen.

Die Vorteile:

  • Benutzerfreundliche Vertragserfassung mit Plausibilitätsprüfungen und automatisierter Hilfestellung
  • Ihre bei der IHK hinterlegten Firmen- und Ausbildungsdaten sind vorbelegt.
  • Papierlose Abwicklung der Vertragsregistrierung.
  • Abgeschlossene Verträge als Vorlage für künftige Eintragungen nutzbar.
  • Online-Einreichung von Vertragsänderungen/-lösungen
  • Online-Meldung neuer Ausbildungsberufe und neuer Ausbilderinnen und Ausbilder

In wenigen Schritten zum Vertrag

  1. Start der Anwendung des Digitalen Ausbildungsvertrages mit Ihren Zugangsdaten im Portal.
  2. Erfassung der Vertragsdaten
  3. Prüfung und Freigabe des Vertrages durch die IHK 
  4. Vertrag herunterladen, ausdrucken und unterschreiben
  5. Vertragsunterzeichnung im ASTA-Infocenter an die IHK melden
  6. Registrierung des Vertrages durch die IHK und Versand der Eintragungsbestätigung

Registrierung im ASTA-Infocenter

Mit dem ASTA-Infocenter bieten wir Ihnen den Service Vertragsmanagement an. Mit diesem Tool können Sie Aus- und Umschulungsverträge erstellen, Vertragsänderungen einreichen und AusbilderInnen anlegen. Nach erfolgreicher Registrierung im ASTA-Infocenter können Sie in den Einstellungen das Vertragsmanagement mit wenigen Eingaben aktivieren.

1. Aktivierung für ASTA-Infocenter

Sie haben von uns einen Brief zur Aktivierung Ihres Accounts für das Asta-Infocenter erhalten. In diesem Brief finden Sie die Identnummer Ihres Unternehmens und einen Aktivierungscode. Sollten Sie sich bereits für den digitalen Ausbildungsvertrag registriert haben, überspringen sie die Registrierung (1.) und machen sofort mit „2. ASTA-Infocenter freischalten“ weiter.

2. Registrierung für ASTA-Infocenter

Auf https://unternehmen.gfi.ihk.de/welcome finden Sie die Registrierungsseite.

  • Bitte geben Sie hier Ihre persönlichen Daten ein und vergeben ein Passwort. Das Passwort benötigen Sie später für die Anmeldung im ASTA-Infocenter.
  • Wählen Sie im Feld „Meine IHK” die IHK Reutlingen in der Liste aus und schließen Sie die Registrierung ab.
  • Daraufhin wird ein Bestätigungslink an Ihre E-Mail-Adresse verschickt. Bitte prüfen Sie eventuell auch Ihren Spam-Ordner.
  • Sobald Sie den Bestätigungslink aus der Mail angeklickt haben, erhalten Sie eine Meldung, dass die Registrierung abgeschlossen wurde.

3. ASTA-Infocenter freischalten

  • Melden Sie sich nun auf https://unternehmen.gfi.ihk.de/welcome mit den Daten an, die Sie im Registrierungsverfahren vergeben haben.
  • Beim ersten Login werden Sie aufgefordert, Ihren AstaAdmin zu aktivieren. Nutzen Sie dazu die Identnummer und den Aktivierungscode, den Sie von uns erhalten haben.
  • Wählen Sie im  Feld „IHK” die  Industrie- und Handelskammer Reutlingen aus.
  • Geben Sie zum Abschließen der Aktivierung den angezeigten Code ein und klicken Sie auf „AstaAdmin aktivieren”
  • Ihr Profil ist nun angelegt und aktiviert. Anschließend öffnet sich die Startseite des Asta-Infocenters. 

4. Berechtigung „Antragsteller Webfachverfahren Verzeichnisführung“ vergeben

Um Ausbildungsverträge erstellen zu können, müssen Sie sich noch die Berechtigung für die Verzeichnisführung vergeben. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie in den Downloads.

Download

Zugangsdaten anfordern
Sie haben noch keinen Aktivierungscode? Dann fordern Sie diesen für Ihr persönliches Benutzerkonto bei uns an:
Mail an ausbildung(at)reutlingen.ihk.de

Tipps zum ASTA-Infocenter

Vertragsunterschrift digital bestätigen

Wichtig: Alle Ausbildungsverträge müssen bei der IHK eingetragen sein. Das geht jetzt unkompliziert digital.

Haben Sie vor einiger Zeit über das ASTA-Infocenter einen Ausbildungsvertrag erstellt und ist dieser auch schon bei der IHK eingetragen? Seit der Einführung des ASTA-Infocenters brauchen Sie uns keine unterschriebenen Ausbildungsbildungsverträge mehr zur Registrierung zu schicken. Stattdessen können Sie uns die Vertragsunterschrift digital im ASTA-Infocenter bestätigen. Das geht ganz einfach:

Um den Ausbildungsvertrag zu bestätigen, loggen Sie sich bitte nochmals im ASTA-Infocenter ein und rufen den Vorgang im Vertragsmanagement auf. Jetzt müssen Sie nur noch im grün hinterlegten Feld oben rechts das Datum der Vertragsunterschrift eintragen und die Eintragung bestätigen. Beim ASTA-Infocenter einloggen.

Vertragsauflösungen

Mitunter kommt es vor, dass Ausbildungsverträge vorzeitig aufgelöst werden. Ob Kündigung in der Probezeit, Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung aus wichtigem Grund: bitte informieren Sie uns darüber, damit wir den Ausbildungsvertrag austragen können.

Wie das geht? Wählen Sie dazu in der Kachel „Vertragsmanagement“ unten links im Menü die Rubrik „Vertrag auflösen“ aus. Füllen Sie anschließend die Registerkarten aus, wählen Sie den entsprechenden Auflösungsgrund aus dem Dropdown-Menü aus und laden die Kündigung oder den Aufhebungsvertrag als Nachweis hoch. Mit dem Button „Einreichen“ können Sie uns die Vertragsauflösung zusenden.

Vertragsänderungen über das ASTA-Infocenter melden

Verkürzung, Verlängerung, Unterbrechung, Wechsel auf Teilzeitausbildung, Änderung der Azubidaten: Im Verlauf einer Ausbildung kann es aus verschiedene Gründen notwendig werden, den Ausbildungsvertrag anzupassen. Auch dies ist digital über das ASTA-Infocenter möglich:

Wählen Sie dazu in der Kachel „Vertragsmanagement“ unten links im Menü die Rubrik „Vertrag ändern“ und füllen Sie anschließend die Registerkarten aus. Mit dem Button „Einreichen“ können Sie uns die Vertragsänderung zusenden. Nachdem wir die Änderungen geprüft haben, erteilen wir die Druckfreigabe und Sie können den Änderungsvertrag unterschreiben lassen. Bitte vergessen Sie nicht, uns die Unterschrift im ASTA-Infocenter zu bestätigen.

Azubis einsehen/Übersicht Auszubildende

Sind die Ausbildungsverträge aller Ihrer Auszubildenden bei der IHK eingetragen? Das ASTA-Infocenter liefert Ihnen die Antwort:

Über die Kachel Übersicht Auszubildende“ gelangen Sie zu einer Übersicht der bei uns eingetragenen Auszubildenden mit Informationen zur laufenden Ausbildung, Prüfungsterminen und dem aktuellen Registrierungsstatus im Azubi-Infocenter.

Um die Auszubildenden angezeigt zu bekommen, nutzen Sie bitte die Filterfunktion.

Die Anzeige ist zunächst leer und wird erst mit Klick auf den Button „Suchen“ aktiviert.

Über die vorhandenen Filter können Sie die Ansicht vorab einschränken. Zum Beispiel:

  • auf eine bestimmte Ausbildungsstätte. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie über Ihren Account mehrere Ausbildungsstätten verwalten.
  • nach Prüfungstermin und -jahr
  • nach Vertragsbeginn und Vertragsende

Azubis/Umschüler sind nach dem Abschluss der Ausbildung noch sichtbar

Ihr Azubi hat die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und taucht trotzdem noch in der Übersicht Auszubildender auf? Das ist so gewollt: Auszubildende oder Umschüler sind noch 90 Tage nach Vertragsende in der Übersicht zu sehen.

Ein Beispiel: mit Bestehen der Abschlussprüfung am 15.07. geht das System vom Vertragsende 31.08. aus und der Azubi wird zum 30.11. aus der Übersicht gelöscht.

Als Ausbildungsbetrieb müssen Sie nichts weiter unternehmen.

Rollenkonzept im ASTA-Infocenter und Benennung von Vertretern

Das ASTA-Infocenter ermöglicht die Vergabe verschiedener Rollen: Administrator, Verwalter und Ausbilder/innen.

Ein Administrator darf alle Rollen vergeben sowie alle Daten einsehen und bearbeiten.

Der Verwalter kann die Rolle „Ausbilder” vergeben und alle weiteren Daten einsehen, nicht bearbeiten.

Wer als Ausbilder angemeldet ist, bekommt alle Auszubildenden angezeigt, die ihm oder ihr persönlich zugeordnet sind. Ausbilder können die Online-Prüfungsanmeldung bearbeiten und weitergeben.

Wählen Sie unter der Kachel „Einstellungen“ den Bereich „Berechtigungen verwalten“ aus. Hier können Sie Personen aus dem Unternehmen als weiteren Administrator oder Verwalter hinzufügen. Einem Verwalter kann hier auch die Berechtigung für das digitale Vertragsmanagement erteilt werden. Im Sinne einer Vertretungsregelung kann die Benennung weiterer Personen sinnvoll sein.

Verlässt eine Person das Unternehmen kann in diesem Bereich auch die Nutzer-Rolle entzogen werden.

Übersicht Ausbilder

Über die Kachel „Übersicht Ausbilder“ finden Sie die bei uns eigetragenen Ausbilderinnen und Ausbilder mit allgemeinen Informationen zu den Berufen für die aktuell die Ausbildungsberechtigung besteht.

Sie haben hier auch die Möglichkeit die bereits eingetragenen Ausbilderinnen und Ausbildern für neue oder zusätzliche Berufe bei uns anzumelden.

Scheidet eine Ausbilderin/ein Ausbilder aus Ihrem Unternehmen aus, können Sie uns auch dies hier direkt melden.

Zweigstellen verwalten

Die individuelle Firmenstruktur kann im ASTA-Infocenter abgebildet werden. Wir empfehlen vor der Aktivierung des Unternehmens mit der Geschäftsführung am Hauptsitz die geplante Struktur der Administration des ASTA-Infocenters abzustimmen.

Bei einem überregional strukturierten Unternehmen besteht die Möglichkeit die Administration zentral über den Hauptsitz zu organisieren. Es ist allerdings auch möglich, dies dezentral, in den jeweiligen Zweigstellen, Niederlassungen oder Betriebsstätten zu administrieren.

Wir beraten Sie gerne individuell, um die für Sie geeignetste Variante auszuwählen.

Details zum Ausbildungsvertrag

Betriebsnummer: Pflichtangabe im Ausbildungsvertrag

Seit dem 1. Januar 2021 muss die BA-Betriebsnummer der Ausbildungsstätte im Berufsausbildungsvertrag eingetragen werden. Mit der Betriebsnummer werden die Beschäftigten eines Betriebes sowohl einer Region als auch einer Wirtschaftsklasse zugeordnet. Sie ist zudem ein elementares Merkmal im Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Die BA-Betriebsnummer liegt so gut wie jedem Betrieb vor und muss nicht neu beantragt werden. In den

Bestandteile der Vergütung und Überstunden

Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union trat zum 1. August 2022 in Kraft. Es führte zu Änderungen im Berufsbildungsgesetz und somit zu einer Anpassung des Ausbildungsvertrags. Die neuen Mindestangaben in § 6 der Vertragsniederschrift gelten seit dem 1. August 2022.

Die Änderungen:

  • Die Vertragsparteien müssen in die Vertragsniederschrift nicht nur Zahlung und Höhe der Vergütung aufnehmen, sondern auch deren Zusammensetzung, wenn sich die Vergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt (zum Beispiel neben der monetären Vergütung zusätzliche Sachleistungen wie Unterkunft oder Verpflegung).
  • In der Vertragsniederschrift muss angegeben werden, ob Überstunden vergütet und/oder in Freizeit ausgeglichen werden.

Erstuntersuchung/Nachuntersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz

Gemäß §§ 32 ff. JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz soll sichergestellt werden, dass Jugendliche mit dem Einstieg ins Berufsleben keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen, die sich durch die Arbeit verschlimmern könnten. Mit der Ausbildung von Minderjährigen darf daher erst begonnen werden, wenn sie innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden sind (Erstuntersuchung) und dem Ausbildenden eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.

Maßgebend ist dabei nicht das Alter zum Datum des Vertragsabschlusses, sondern das Alter mit Datum des Beschäftigungsbeginns. Die ärztliche Bescheinigung muss gemeinsam mit dem Ausbildungsvertrag bei der IHK vorgelegt werden.

Anmeldung zur Berufsschule

Der Ausbildungsbetrieb meldet seine Auszubildenden zur Berufsschule an. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der zuständigen Schule.

Ausbildungsvertragsformular seit dem 1. August 2022

Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union trat zum 1. August 2022 in Kraft. Es führte zu Änderungen im Berufsbildungsgesetz und somit zu einer Anpassung des Ausbildungsvertrags. Die neuen Mindestangaben in § 6 der Vertragsniederschrift gelten seit dem 1. August 2022.

Die Änderungen:

  • Die Vertragsparteien müssen in die Vertragsniederschrift nicht nur Zahlung und Höhe der Vergütung aufnehmen, sondern auch deren Zusammensetzung, wenn sich die Vergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt (zum Beispiel neben der monetären Vergütung zusätzliche Sachleistungen wie Unterkunft oder Verpflegung). In diesen Fällen ist eine Anlage zum Ausbildungsvertrag erforderlich, in der die einzelnen Bestandteile der Vergütung aufgeführt sind.
  • In der Vertragsniederschrift muss angegeben werden, ob Überstunden vergütet und/oder in in Freizeit ausgeglichen werden.
Christiane Danzer

Christiane Danzer

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Silvia Faigle

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Cathrin Koch

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