Ausbildungsverträge

Ausbildungsvertrag erstellen

Ausbildungsvertragsformular seit dem 1. August 2022

Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union trat zum 1. August 2022 in Kraft. Es führte zu Änderungen im Berufsbildungsgesetz und somit zu einer Anpassung des Ausbildungsvertrags. Die neuen Mindestangaben in § 6 der Vertragsniederschrift gelten seit dem 1. August 2022.

Die Änderungen:

  • Die Vertragsparteien müssen in die Vertragsniederschrift nicht nur Zahlung und Höhe der Vergütung aufnehmen, sondern auch deren Zusammensetzung, wenn sich die Vergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt (zum Beispiel neben der monetären Vergütung zusätzliche Sachleistungen wie Unterkunft oder Verpflegung). In diesen Fällen ist eine Anlage zum Ausbildungsvertrag erforderlich, in der die einzelnen Bestandteile der Vergütung aufgeführt sind.
  • In der Vertragsniederschrift muss angegeben werden, ob Überstunden vergütet und/oder in in Freizeit ausgeglichen werden.

Musterverträge auf der Website der IHK-Organisation

Hinweise zur Vertragsregistrierung

Folgende Unterlagen sind bei der IHK Reutlingen per Mail oder mit der Post einzureichen:

  • Antrag auf Eintragung (Blatt 1 | Seite 1 bis 2)
  • Berufsausbildungsvertrag mit Unterschriften (Blatt 2 | Seite 1 bis 2)

Optional:

  • Zusatzvereinbarungen zu Wahlqualifikationen
  • Ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung*
  • Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

*Bei zu Beginn der Ausbildung noch minderjährigen Auszubildenden ist die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß § 32 Absatz 1 JArbSchG einzureichen.

Betriebsnummer: Pflichtangabe im Ausbildungsvertrag

Seit dem 1. Januar 2021 muss die BA-Betriebsnummer der Ausbildungsstätte im Berufsausbildungsvertrag eingetragen werden. 

Mit der Betriebsnummer werden die Beschäftigten eines Betriebes sowohl einer Region als auch einer Wirtschaftsklasse zugeordnet. Sie ist zudem ein elementares Merkmal im Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Die BA-Betriebsnummer liegt so gut wie jedem Betrieb vor und muss nicht neu beantragt werden. In den meisten Fällen lässt sich die Nummer direkt in der eigenen Personalabteilung erfragen.

Anmeldung zur Berufsschule

Der Ausbildungsbetrieb meldet seine Auszubildenden zur Berufsschule an. Das Anmeldeformular gibt es auf der Website der zuständigen Schule.

Vertragsänderungen

Ausbildende und Auszubildende, die ihren bestehenden Ausbildungsvertrag nachträglich ändern oder anpassen möchten, finden hier Vorlagen für Änderungsvereinbarungen.

Bitte senden Sie uns bei jeder Vertragsänderung ein unterschiebenes Exemplar des Änderungsvertrages mit den im Einzelfall erforderlichen Nachweisen zur Registrierung zu.

Ausbilderinnen und Ausbilder sind wesentliche Bestandteile des Ausbildungsvertrags. Bitte teilen Sie Änderungen Ihrer IHK mit. Mehr Infos zu Ausbildern im Betrieb.

Änderung der Ausbildungsdauer, Wechsel des Ausbildungsberufes oder Filialwechsel

Bitte teilen Sie der IHK Reutlingen Änderungen des Ausbildungsvertrages (Verkürzung/Verlängerung der Ausbildung, ein Wechsel des Ausbildungsberufes oder ein Filialwechsel) mit dem untenstehenden Formular mit.

Mehr Infos: Grundsätze zur Abkürzung der Ausbildungszeit

Download: Vereinbarung zum Ausbildungsvertrag (pdf | 108 KB)

Teilzeitausbildung

Die im Jahr 2005 erstmals gesetzlich geschaffene Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung wurde in der BBiG-Novelle durch eine eigene Vorschrift (§ 7a BBiG) mit erleichterten Voraussetzungen gestärkt. Dadurch soll die Teilzeitberufsausbildung nun allen Auszubildenden offen stehen.

Die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit muss individualvertraglich zwischen den Parteien vereinbart werden. Ein einseitiger Anspruch des Auszubildenden auf eine Teilzeitausbildung besteht nicht. Es kann entweder die gesamte Ausbildung oder nur ein begrenzter Zeitraum der Ausbildung in Teilzeit absolviert werden.

Die individuelle Regelung zur Teilzeitausbildung ist immer eine Einzelfallentscheidung. Bitte besprechen Sie diese mit unseren Ausbildungsberatern.

Die Berufsausbildung in Teilzeit kann auch nach Ausbildungsbeginn durch eine Vertragsänderung vereinbart werden. Das entsprechende Formular für diese Änderungen finden Sie hier:

Download: Vereinbarung Teilzeitausbildung

Wichtig zu wissen:

  • Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent betragen. Jede Änderung bedarf einer Vertragsanpassung.
  • Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung verlängert sich entsprechend der Kürzung, höchstens jedoch bis zum Einfachhalben der Dauer, die in der Ausbildungsordnung für die betreffende Berufsausbildung in Vollzeit festgelegt ist. Bei einer dreijährigen Ausbildung also auf maximal 4,5 Jahre.
  • Die Höhe der Ausbildungsvergütung verkürzt sich bei der Teilzeitausbildung entsprechend der prozentualen Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit.
  • Am 1. Juli 2022 ist das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung in Kraft getreten. Das Gesetz enthält in Artikel 3 eine gesetzliche Klarstellung zur Mindestausbildungsvergütung bei Teilzeitberufsausbildungen. Der aufgrund des o.g. Gesetzes geänderte § 17 Absatz 5 BBiG stellt nun in Satz 3 klar, dass die Vergütung in dem Zeitraum, der aufgrund der teilzeitbedingten Verlängerung (§ 7a Abs. 2 S. 1 BBiG) über die in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Ausbildungsjahre hinausgeht, nicht weiter ansteigen muss.  

Beispiel: Bei einer nach der Ausbildungsordnung dreijährigen Ausbildung und einer vereinbarten täglichen Ausbildungszeit in Höhe von 75 % verlängert sich die Ausbildungsdauer nach automatischer Verlängerung (§ 7a Abs. 2 S. 1 BBiG) auf vier Jahre. Im vierten Jahre der Teilzeitberufsausbildung wird dann weiterhin die Vergütung für das dritte Ausbildungsjahr gezahlt, die Vergütung muss nicht weiter ansteigen.  

Die Berufsschule ist an eine im Ausbildungsvertrag vereinbarte Teilzeit nicht gebunden. Der Berufsschulbesuch erfolgt üblicherweise in Vollzeit. Die Einbeziehung der Berufsschulzeiten in das Teilzeitmodell muss deshalb zwischen Betrieb, Auszubildenden und Berufsschule abgestimmt werden.

Unterbrechung des Ausbildungsvertrages

Wird der Ausbildungsvertrag aufgrund Elternzeit oder Krankheit unterbrochen, teilen Sie der IHK Reutlingen dies bitte mit folgendem Formular mit.

Download:  Unterbrechung des Ausbildungsvertrags (pdf | 74 KB)

Abmeldung des Ausbildungsvertrages

Wenn das Ausbildungsverhältnis vor Ablauf der gesetzlichen Ausbildungszeit aufgelöst wird oder die Ausbildung ohne Ablegung einer Prüfung mit Ablauf der Ausbildungszeit beendet ist reichen Sie itte folgendes Formular ein:

Formular "Abmeldung des Ausbildungsvertrages" als Download (pdf | 129 KB)

Ergänzungen zum Ausbildungsvertrag

Die Ausbildungsverträge in einigen Berufen erfordern einen Zusatz:

Christiane Danzer

Christiane Danzer

Ausbildung / Prüfungswesen
IHK-Zentrale
Position: Team Vertragswesen
Schwerpunkte: Vertragswesen technisch
Telefon: 07121 201-160
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Silvia Faigle

Silvia Faigle

Ausbildung / Prüfungswesen
IHK-Zentrale
Position: Team Vertragswesen
Schwerpunkte: Vertragswesen kaufmännisch
Telefon: 07121 201-162
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