Pflichten in der Ausbildung
Wird ein Ausbildungsvertrag in gegenseitigem Einverständnis geschlossen, ergeben sich sowohl für den Ausbildenden als auch den Auszubildenen Pflichten. Ein Überblick:
Der Ausbildende bleibt als Vertragspartner dem Auszubildenden gegenüber für eine ordnungsgemäße Durchführung der Berufsausbildung letztverantwortlich. Wenn der Ausbilder persönlich oder fachlich nicht geeignet ist, begeht der Ausbildende eine Ordnungswidrigkeit §102 BBiG.
Der Ausbilder muss Arbeitnehmer im Betrieb sein, ein betriebsfremder Dritter darf nicht zum Ausbilder bestimmt werden, denn er würde nicht dem Weisungsrecht unterliegen.
Anwesenheit des Ausbilders
Der Ausbilder muss die Ausbildungsinhalte selbst unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermitteln §28 Abs. 2 BBiG. Das bedeutet, dass er sich überwiegend der Ausbildung auch tatsächlich widmet, die Vermittlung der Ausbildungsinhalte durch ihn nicht nur nebenbei, nicht mit nennenswerter zeitlicher Einschränkung und grundsätzlich nicht von außerhalb der Ausbildungsstätte (etwa nur mittels telefonischer Anweisung, E-Mail oder soziale Medien) wahrgenommen werden darf. Ein gelegentliches "nach dem Rechten sehen" reicht nicht aus.
Weitere Pflichten im Ausbildungsverhältnis, die sich für die Auszubildenden und für die Ausbildungsbetriebe ergeben, finden ihre Rechtsgrundlage im Berufsbildungsgesetz (BBiG), insbesondere in den §§13 und 14:
Pflichten des Ausbildenden | Pflichten des Auszubildenden |
Ausbildungspflicht | Lernpflicht |
Freistellung für Berufsschulunterricht | Teilnahme am Berufsschulunterricht |
Freistellung für außerbetriebliche Ausbildung | Teilnahme an außerbetrieblicher Ausbildung |
Freistellung für Prüfungen | Teilnahme an Prüfungen |
Benennung weisungsberechtigter Personen | Weisungsgebundenheit |
Aufsichtspflicht | Einhaltung der Ordnung |
Ausbildungsnachweiskontrolle | Ausbildungsnachweisführung
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Bereitstellung der Ausbildungsmittel | Pflegliche Behandlung der Ausbildungsmittel |
Urlaubsgewährung | Erholungspflicht |
Vergütungspflicht | Benachrichtigungspflicht |
Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben | Sorgfältige Ausführung von Aufgaben |
Zeugnispflicht | Geheimhaltungspflicht |