Betrieblicher Ausbildungsplan

Ausbilderin bespricht sich mit KollegenFoto: seb_ra - istockphoto.com

Der Ausbildungsrahmenplan mit sachlicher und zeitlicher Gliederung ist die Basis für den betrieblichen Ausbildungsplan und der „Katalog aller Lernziele“. Eine der ersten und wichtigsten Aufgabe des Ausbilders ist es also, den gesetzlichen Rahmenplan in die betriebliche Realität des Ausbildungsbetriebes in Form eines “Betrieblichen Ausbildungsplans” umzuwandeln.

Die Pflicht zur Erstellung eines betrieblichen bzw. individuellen Ausbildungsplans ergibt sich aus §14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG, wonach der Ausbildende verpflichtet ist, „die Berufsausbildung in einer der durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann.“

Der Betriebliche Ausbildungsplan regelt WAS, VON WEM, WO, WIE und WANN vermittelt wird.

    WAS

    Die sachliche Gliederung des Ausbildungsrahmenplans gibt Auskunft über die Ausbildungsinhalte (Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten). Es gilt, diese Lernziele in den Betriebsalltag zu übersetzen; durch welche Tätigkeiten oder Veranstaltungen werden diese Lernziele abgedeckt; was soll nach der Vermittlung „gekonnt“ oder „gewusst“ werden. Ggf. im Betrieb nicht zu vermittelnde Lernziele des Ausbildungsrahmenplans müssen außerbetrieblich abgedeckt werden (Bsp. Praktika oder Lehrgänge in Kooperationsbetrieben).

    VON WEM

    Hauptverantwortlich für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte ist der bei der IHK eingetragene Ausbilder. Ein Auszubildender wird aber im Laufe seiner Ausbildung an mehreren Arbeitsplätzen tätig sein und nicht nur vom Ausbilder, sondern auch von weiteren Mitarbeitern in bestimmte Themen und Tätigkeiten eingeführt werden. Formaljuristisch wirken diese Mitarbeiter als Ausbildungsbeauftragte. Der betriebliche Ausbildungsplan legt fest, wer welche Ausbildungsinhalte zu vermitteln hat. Nur wenn alle Ausbildungsbeteiligten ihren Part kennen, ist die vollumfängliche Vermittlung der Ausbildungsinhalte gewährleistet und der Ausbilder wird seiner Gesamtverantwortung gerecht.

    WO

    Festlegung der zu den Tätigkeiten gehörenden Arbeitsplatz- bzw. Abteilungsdurchläufe des Auszubildenden. Ergänzt werden diese ggf. durch weitere inner- und außerbetriebliche Lernorte wie Lehrwerkstätten, Lernbüros, inner- oder außerbetriebliche Seminare sowie Praktika bei Kooperationsbetrieben.

    WIE

    Beschreibung der Lehr- bzw. Lernmethode zu den jeweiligen Tätigkeiten. Beispiel: Lernen im Kontext des Tagesgeschäfts, Lernaufträge, innerbetrieblicher Unterricht, Seminare, Lehrgänge.

    WANN

    Die zeitliche Gliederung des Ausbildungsrahmenplans gibt
    - den jeweiligen Zeitrahmen (Dauer) für die Vermittlung von Lernzielen und
    - den jeweiligen Zeitpunkte der Vermittlung von Lernzielen innerhalb des Ausbildungsablaufs vor.

    Daraus kann der Ablauf der Ausbildung betriebsspezifisch geplant werden. Ausbildungsabschnitte sollten überschaubar sein und eine Dauer von 6 Monaten nicht überschreiten.

    Zu beachten ist dabei, dass
    - die Lernziele in sinnvoller Reihenfolge (ggf. aufeinander aufbauend) vermittelt werden
    - die zeitlichen Richtwerte eingehalten werden.
    - die Vermittlung auf die Prüfungszeitpunkte abgestimmt ist.

    Die einzelnen Abschnitte können bei besonderer Leistung gekürzt werden, bei Schwächeren können sie unter Beachtung der vertraglichen Ausbildungszeit verlängert werden.

    Nächster Termin:

    Die nächste Veranstaltung "Erstellung eines Ausbildungsplans" findet am 11. Juli 2024 statt. Zur Anmeldung.
     

    Bitte beachten Sie:
    Der Betriebliche Ausbildungsplan ist der „Regelablauf“ einer Ausbildung. Solange sich weder die betrieblichen Gegebenheiten noch die Ausbildungsverordnung ändern, kann der betriebliche Ausbildungsplan als Vorlage für die Ausbildungspläne aller Auszubildenden genutzt werden.

    Individuelle Anpassungen sind erforderlich,
    - wenn ein Unternehmen mehrere Auszubildende einstellt und nicht alle gleichzeitig sondern nacheinander in den verschiedenen Abteilungen eingesetzt werden sollen. Dadurch ändert sich die Reihenfolge der Vermittlung.
    - bei Berufen, die mit Wahlmöglichkeiten angeboten werden (Schwerpunkten, Einsatzgebieten, Wahlqualifikationen). Hier sind in Teilen jeweils andere Lernziele zu berücksichtigen.
    - bei Auszubildenden mit verkürzter Ausbildungszeit, bei denen die Vermittlung der Lernziele zeitlich gestrafft werden muss.

    Der Betriebliche Ausbildungsplan oder der ggf. noch weiter individuell für einen Auszubildenden angepasste Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrags.

    Anfangs ist die Erstellung des Betrieblichen Ausbildungsplans mit Aufwand verbunden, mittelfristig stellt der Betriebliche Ausbildungsplan eine Entlastung dar und Sie können bei kurzfristiger Änderung schnell und flexibel reagieren.

    Fünf Schritte zur Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplans:

    • Schritt 1:
      Ermitteln Sie alle betrieblichen Aufgaben in den Abteilungen/Ausbildungsabschnitten, die auch der Auszubildende durchlaufen soll und schreiben Sie diese nieder.
    • Schritt 2:
      Ordnen Sie die betrieblichen Aufgaben den einzelnen Positionen im Rahmenplan zu. Haben Sie alle Bereiche abgedeckt? Identifizieren Sie ggf. auch die Ausbildungsinhalte, die Sie nicht in Ihrem Betrieb umsetzen können und halten Sie diese gesondert fest.
    • Schritt 3:
      Legen Sie fest, mit welchen Arbeits- oder Hilfsmitteln und welchen Ausbildungsmethoden Sie die Aufgaben dem Auszubildenden vermitteln wollen. Planen Sie Alternativen für die Ausbildungsinhalte, die Sie selbst nicht im Betrieb umsetzen können (z.B. interner Unterricht, externe Schulungen, Ausbildungsverbund etc.). Sprechen Sie in diesem Zusammenhang gerne unsere IHK-Ausbildungsberater an.
    • Schritt 4:
      Legen Sie fest, in welchem Zeitraum Sie dem Auszubildenden die Aufgaben vermitteln wollen. Bestimmen und notieren Sie auch die Fachkräfte und Mitarbeiter, welche für die Vermittlung der Aufgaben zuständig sind und binden Sie diese frühzeitig in Ihrer Ausbildungsplanung mit ein. Berücksichtigen Sie hierbei auch die Urlaubsplanung sowie die Termine zur Zwischen- und Abschlussprüfung und deren Vorbereitungszeiten. Planen Sie bei der zeitlichen Umsetzung auch die Berufsschulzeiten mit ein.
    • Schritt 5:
      Kommunizieren Sie den fertigen Ausbildungsplan mit allen Beteiligten und schaffen Sie eine Verbindlichkeit bei der Durchführung der Ausbildung. Binden Sie auch die Auszubildenden in diesen Prozess mit ein. Halten Sie regelmäßig Kontakt zur Berufsschule, um den Ausbildungsplan ggf. an den Auszubildenden anzupassen oder rechtzeitig eine Nachhilfe zu veranlassen. Besprechen und bewerten Sie in regelmäßigen Abständen (z.B. vierteljährig) den Ausbildungsstand mit Ihrem Auszubildenden.

    Bei Fragen helfen wir gerne weiter:

    Roman Dollwet

    Roman Dollwet

    Ausbildung / Prüfungswesen
    IHK-Zentrale
    Position: Ausbildungsberater
    Schwerpunkte: Berufsausbildung – technische Berufe Metall und Elektrotechnik, technische Textilberufe
    Telefon: 07121 201-151
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    Martin Hepper

    Martin Hepper

    Ausbildung / Prüfungswesen
    IHK-Zentrale
    Position: Ausbildungsberater
    Schwerpunkte: Berufsausbildung – Kaufmännische Berufe, Hotel, Gastronomie, Berufskraftfahrer (Landkreise Tübingen, Zollernalb) und Textilmode-Berufe und Fachkräfte für Lederherstellung und Gerbereitechnik
    Telefon: 07121 201 - 143
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    Cathrin Koch

    Cathrin Koch

    Ausbildung / Prüfungswesen
    IHK-Zentrale
    Position: Leiterin Vertragswesen, Ausbildungs- und Inklusionsberaterin
    Schwerpunkte: Berufsausbildung – Druck- und Medienberufe, IT-Berufe, Bau-Berufe, Labor-Berufe, Floristen, Tierpfleger; Inklusionsberatung, Ausbildungsbegleitung
    Telefon: 07121 201-197
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    Marianne Kuhnke

    Marianne Kuhnke

    Ausbildung / Prüfungswesen
    IHK-Zentrale
    Position: Ausbildungsberaterin
    Schwerpunkte: Berufsausbildung – Kaufmännische Berufe, Hotel, Gastronomie, Berufskraftfahrer (Landkreis Reutlingen)
    Telefon: 07121 201-156
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