Schnelle Genehmigungen wichtig
Zeit für Autokino

Aktuell müssen Kultureinrichtungen wie Theater, Kinos und Museen bis auf weiteres geschlossen bleiben. Vor allem Unternehmen der Kreativwirtschaft sind davon hart getroffen. Eine Chance für Kulturvergnügen bieten Autokinos. Sie bedürfen allerdings der behördlichen Genehmigung und benötigen vor allem eine geeignete Fläche, eine Leinwand und einen Kleinleistungs-UKW-Sender. "Die Behörden in unseren Städten und Gemeinden sollten entsprechende Projekte durch schnelle Genehmigungen unterstützen", sagt IHK-Experte Matthias Miklautz.
Der Vorteil von Autokinos: Abstände zu anderen Besuchern sind kein Problem, Lärm und Ruhestörung spielen wegen der UKW-Übertragung des Tons in die Autoradios auch keine Rolle. Die entsprechende Zuweisung von Frequenzen erfolgt durch die Bundesnetzagentur. Die Landesanstalt für Kommunikation erteilt, bei Vorlage der Voraussetzungen, eine rundfunkrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Sie wird kostenfrei bearbeitet."Es wäre ein Zeichen von wiederkehrender Normalität, wenn die heimischen Kinobetreiber in Zeiten der Schließungen für ein besonderes Vergnügen sorgen könnten", so Miklautz.
