5G: IHK appelliert an Kommunen

Standorte dringend gesucht

Die IHK spricht sich für einen zügigen Ausbau des 5G-Netzes aus. „Der neue Mobilfunkstandard ist die Technik der Zukunft und eröffnet Unternehmen ganz neue Möglichkeiten“, sagt Dr. Wolfgang Epp, Hauptgeschäftsführer der IHK Reutlingen.

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In Zeiten der Digitalisierung und der zunehmenden Vernetzung von Mensch, Maschine und Fahrzeug bedeutet 5G einen riesigen Fortschritt. Die Technik baut auf dem bisherigen Mobilfunk auf, setzt aber in Bereichen wie der Datenübertragung, der Netzwerkkapazität oder der Mobilität ganz neue Maßstäbe. Bis zu 1000 Mal schneller können Daten übertragen werden – zuverlässig und ohne Kommunikationsaussetzer. „Das ist ein regelrechter Quantensprung“, so Epp. Für Betriebe wird der wirtschaftliche Nutzen enorm sein. Beispielsweise können selbst Maschinen mit einem hohen Datenoutput künftig in Echtzeit miteinander kommunizieren. Damit können Arbeitsabläufe optimiert werden. Letztendlich wird auch jeder Einzelne von 5G profitieren. Im Bereich E-Health kann 5G sogar Leben retten, wenn beispielsweise ein Ersthelfer im Einsatz die Vitaldaten des Patienten an einen Notarzt übermitteln und Anweisungen für eine schnelle Versorgung entgegen nehmen kann. 

Keine Steine in den Weg legen
Die IHK appelliert vor allem an die Städte und Gemeinden in der Region Neckar-Alb, ihre kommunalen Liegenschaften und ihre Infrastruktur für den Ausbau zur Verfügung zu stellen. Da die Sender, so genannte Kleinzellen, nicht viel Platz brauchen, können sie auch an Ampeln oder Orten wie öffentlichen Toiletten angebracht werden. „Die Kommunen sollten mit gutem Beispiel vorangehen und die Netzbetreiber bei der Standortsuche unterstützen“, so Epp. Die Bürgermeister und Gemeinderäte sollten die Interessen ihrer ortsansässigen Unternehmen im Blick haben. „Langfristig wird sich 5G zu einem wichtigen Standortfaktor entwickeln“, ist Epp überzeugt.

Kampagne gefordert
Gleichwohl nimmt die IHK die Sorgen und Bedenken der Bevölkerung ernst. Die neue Technik ist vor allem bei Anwohnern künftiger Sendestationen umstritten. Sie befürchten, dass von den Sendern zu hohe elektromagnetische Strahlen ausgehen. Für Deutschland gelten diesbezüglich die Grenzwerte des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, das zuletzt 2013 erneuert wurde. Diese Grenzwerte werden auch mit 5G weiterhin eingehalten. Der Gesetzgeber folgte seinerzeit vor allem den Einschätzungen der „Strahlenschutzkommission des Bundes“ sowie der „Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung“. Damit die breite Bevölkerung umfassende Informationen bekommt, fordert die IHK sowohl von den Netzbetreibern als auch von der Bundesregierung eine Informationskampagne, die die Chancen und Risiken möglichst rational und transparent darstellt.

Thorsten Schwäger

Thorsten Schwäger

Infrastrukturpolitik, Verkehr und Gefahrgut,
IHK-Zentrale
Position: Verkehr und digitale Infrastruktur
Schwerpunkte: Infrastruktur und Medienpolitik, Digitalisierungsausschuss, Branchenbetreuung: Verkehr, Verkehrsausschuss, Digital Hub
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