IHK zur Fachkräftezuwanderung

„So lösen wir nicht unser Fachkräfteproblem“

Die Vollversammlung der IHK begrüßt den Entwurf der Bundesregierung für ein Fachkräftezuwanderungsgesetz. „Es ist richtig, dass der Fokus auf den beruflich Qualifizierten liegt. Wir dürfen aber die Hürden nicht zu hoch legen“, sagt IHK-Präsident Christian O. Erbe.

„So lösen wir nicht unser Fachkräfteproblem“Foto: industrieblick - Fotolia.com

Der regionalen Wirtschaft fehlen bis 2030 rund 29.000 Fachkräfte. Die allermeisten sollten eine berufliche Qualifikation mitbringen. Aktuell sagen laut IHK-Konjunkturumfrage 60 Prozent der heimischen Unternehmen, dass fehlende Fachkräfte für sie das größte wirtschaftliche Risiko darstellen. "Wir brauchen Fachkräfte aus anderen Ländern. Nur so werden wir bei allen Anstrengungen im Inland den absehbaren Bedarf decken können", erläutert Erbe.

Einfach und verständlich?
Das geplante Zuwanderungsgesetz wird von den Unternehmen dringend erwartet. Es sollte dabei einfache Regelungen enthalten und gut verständlich sein. Kritisch sieht die regionale Wirtschaft die vorgesehene zwingende Anerkennung von Berufsqualifikationen. "Wenn sich Firma und künftiger Mitarbeiter einig sind, braucht es kein formales Anerkennungsverfahren", so der IHK-Präsident.

Die Wirtschaft lobt, dass die Beschränkung auf Engpassberufe und die Vorrangprüfung für Inländer und EU-Ausländer größtenteils ausgesetzt wird. Damit ist sichergestellt, dass sich das Fachkräftezuwanderungsgesetz am tatsächlichen Bedarf der Wirtschaft ausrichtet. Die Umsetzung soll laut Entwurf allerdings restriktiv erfolgen. So sollen Fachkräfte aus dem Ausland schon im Vorhinein Sprachkenntnisse auf hohem Niveau, eine gleichwertige Qualifikation und einen sicheren Lebensunterhalt nachweisen müssen. Erbe: "In dieser Form lösen wir nicht unser Fachkräfteproblem. Die Demografie wird die Situation noch verschärfen."

Insgesamt wünscht sich die Wirtschaft der Region Neckar-Alb mehr Anstrengungen, um Deutschland bei potenziellen Fachkräften als Zielland bekannter und attraktiver zu machen. Dazu zählen eine Werbestrategie und eine verstärkte Sprachförderung im Ausland.

Das Gesetz: Die Eckpunkte
Mit dem Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung soll geklärt werden, unter welchen Bedingungen Menschen aus Drittstaaten zu Arbeits- und Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen dürfen. Die neuen Regelungen sollen vom Bedarf der Wirtschaft ausgehen und künftig keine Engpassberufe mehr vorgeben. Die Vorrangprüfung soll im Grundsatz wegfallen. Dabei soll möglich sein, dass Zuwanderer für sechs Monate nach Deutschland kommen und erst hier einen Arbeitsplatz suchen, wenn sie eine berufliche Qualifikation, einen Abschluss und Sprachkenntnisse mitbringen. Das soll so auch für Einwanderer gelten, die in Deutschland eine Ausbildung machen wollen.

Antonia Hettinger

Antonia Hettinger

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