Region braucht leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur
Rückschlag für Ortsumfahrung Lautlingen

Das Regierungspräsidium Tübingen hat angekündigt, dass die Planungen für die Ortsumfahrung von Albstadt-Lautlingen mit Blick auf die Variantenauswahl sowie den Arten- und Habitatschutz überprüft werden müssen. Grund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur Ortsumgehung von Enzweihingen im Landkreis Ludwigsburg.
Die Trasse in Lautlingen befindet sich derzeit im Planfeststellungsverfahren. Die neuerlichen Prüfungen führen laut Regierungspräsidium Tübingen dazu, dass mit Verzögerungen von mehr als zwei Jahren zu rechnen ist. „Damit wird die Trasse frühestens im nächsten Jahrzehnt gebaut, wenn überhaupt“, so Epp. Der IHK-Hauptgeschäftsführer kritisiert, dass „wichtige Infrastrukturprojekte, die für viele Unternehmen und ihre Beschäftigten Basis ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit sind, in Deutschland immer schwerer zu realisieren sind“.
Keine Verlässlichkeit
Verantwortlich dafür ist vor allem die Verrechtlichung und damit Verkomplizierung bestehender Verwaltungsprozesse, die von vielen Bürgerinnen und Bürgern teilweise nicht mehr nachvollzogen werden können. Die Folge: „Unternehmen haben keine Verlässlichkeit mehr. Unsere Region ist auf eine gute Erreichbarkeit und eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur angewiesen“, mahnt Epp.
IHK-Vollversammlung, IHK-Gremium Zollernalb und IHK-Verkehrsausschuss haben sich in den vergangenen Jahren immer wieder für die Ortsumfahrung von Albstadt-Lautlingen ausgesprochen.
