Neues Bürokratieentlastungsgesetz

Praktische Entlastung

Ab 2021 entfällt für junge Unternehmen die Pflicht zur monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung. Kleine Betriebe werden außerdem durch eine höhere Kleinunternehmergrenze entlastet.

Praktische EntlastungFotolia.com - Aaron Amat

Der Bundesrat hat am Freitag dem vom Bundestag auf den Weg gebrachten Bürokratieentlastungsgesetz III (BEG III) zugestimmt. Es greift eine langjährige Forderung der IHK auf, Gründer zu entlasten, indem sie nicht mehr jeden Monat, sondern nur noch vierteljährlich die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen. Eine Maßnahme, die Gründerinnen und Gründern helfen wird, zeigt sich Bert Bormann, Vorsitzender des IHK-Ausschusses für Einpersonen- und Kleinstunternehmen überzeugt: "Nicht nur wer gerade seine Firma gegründet hat, will sich um den Aufbau seines Geschäfts kümmern und ist um jedes Formular froh, das er nicht ausfüllen muss." Die Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist für den Besteuerungszeitraum ab dem 1.1.2021 bis zum 31.12.2026 ausgesetzt. Eine Evaluierung soll bis Ende 2024 erfolgen.

Gute Nachrichten bringt das Gesetz auch für bestehende Kleinunternehmen. Für sie erhöht sich die sogenannte "Kleinunternehmergrenze". Unternehmen müssen keine Umsatzsteuer zahlen, wenn der Gesamtumsatz im vergangenen Kalenderjahr die Grenze von 22.000 Euro nicht übersteigt. Zuvor lag die Grenze bei 17.500 Euro.

Mit zum Bürokratieentlastungsgesetz III gehören auch Maßnahmen wie die Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die Digitalisierung des Meldescheins im Beherbergungsgewerbe und Erleichterungen bei der Archivierung von elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen. Aus Sicht der kleinen Betriebe sind alle Maßnahmen, die von Bürokratie entlasten, gut. "Trotzdem sehen wir das Gesetz letztlich nur als Einstieg für weitere Schritte. Die Liste sinnvoller und leicht umsetzbarer Maßnahmen bleibt lang", so Bormann. Mit dazu sollten die Vereinfachung von Dokumentationspflichten oder eine Anpassung der Einnahmen-Überschussrechnung gehören.

Der EKU-Ausschuss
Der Ausschuss für Einpersonen- und Kleinstunternehmen der IHK hatte sich zuletzt mit einem umfassenden Papier und zahlreichen konkreten Vorschlägen in die Bundespolitik eingebracht. Das Papier, das auch die IHK-Vollversammlung verabschiedet hat, stellten die Unternehmer unter anderem im Bundeskanzleramt und im Wirtschaftsministerium in Berlin vor.

IHK-Service
Die wirtschaftspolitischen Positionen der Einpersonen- und Kleinunternehmen (EKU) gibt es auf www.ihkrt.de/eku-positionen. 

Vincent Schoch

Vincent Schoch

Existenzgründung und Unternehmensförderung
IHK-Zentrale
Position: Leiter Handel und Einpersonen- und Kleinunternehmen
Schwerpunkte: Handel, Initiative Einpersonen- und Kleinunternehmen, Fördermittel und Finanzierung
Telefon: 07121 201-167
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite