Immer erreichbar

Nur ein Drittel schaltet komplett ab

Im Strandkorb mal kurz die E-Mails checken, beim Sightseeing mit Kunden telefonieren: Rund zwei Drittel (65 Prozent) der Berufstätigen, die in diesem Jahr einen Sommerurlaub geplant haben, sind in dieser Zeit auch beruflich erreichbar. Was sagt das Arbeitsrecht dazu?

Nur ein Drittel schaltet komplett abFoto: Olesya Shelomova - stock.adobe.com

Das ist ein leichter Rückgang im Vergleich zum vergangenen Jahr (71 Prozent), aber immer noch eine klare Mehrheit. Ein Drittel (34 Prozent) will im Sommerurlaub komplett abschalten und nicht auf dienstliche Anfragen reagieren. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung des Branchenverbands Bitkom unter 1.002 Personen in Deutschland ab 16 Jahren, darunter 349 Berufstätige, die dieses Jahr in den Sommerurlaub fahren wollen. Demnach sind unter den Jüngeren (16 bis 29 Jahre) 63 Prozent im Urlaub erreichbar, während es unter den Älteren (50 bis 64 Jahre) 70 Prozent sind. Kaum Unterschiede bei der Erreichbarkeit gibt es zwischen Männern (66 Prozent) und Frauen (64 Prozent).

Rund zwei Drittel der Berufstätigen sind telefonisch (65 Prozent) beziehungsweise per Kurznachrichten wie SMS oder Whatsapp (63 Prozent) erreichbar. Knapp ein Viertel (23 Prozent) liest oder beantwortet berufliche Mails. 17 Prozent sind zu Videocalls etwa über Skype, Zoom oder Facetime bereit, 11 Prozent können über Kollaborationstools wie Microsoft Teams oder Slack kontaktiert werden. Mehr als die Hälfte (57 Prozent) der Berufstätigen ist im Sommerurlaub erreichbar, da sie davon ausgeht, dass ihre Vorgesetzten dies erwarten. Bei der Hälfte (49 Prozent) erwarten es nach eigener Ansicht die Kolleginnen und Kollegen, 44 Prozent gehen davon aus, dass es ihre Kundinnen und Kunden erwarten. Nur 14 Prozent sagen von sich aus, dass sie im Sommerurlaub erreichbar sein möchten.

Doch was gilt eigentlich beim Thema Arbeitsrecht und Urlaub? Wir haben Ihnen ein paar Fälle zusammengestellt:

  • Abends, am Wochenende oder im Urlaub – müssen Arbeitnehmer immer erreichbar sein? Mehr.
  • In welchen Fällen darf der Arbeitgeber einen Urlaubsantrag ablehnen? Mehr.
  • Ein Mitarbeiter droht an, sich krankschreiben zu lassen, weil seinem Urlaubswunsch nicht entsprochen wurde. Darf ihm der Arbeitgeber kündigen? Mehr.
  • Wann darf ein Mitarbeiter unbezahlten Urlaub nehmen? Mehr.
Katharina Kreß

Katharina Kreß

Kommunikation
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Position: Chefin vom Dienst Online-Redaktion
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