Ausbildungsverträge

Lösung ist nicht gleich Abbruch

Wie oft werden Ausbildungsverträge eigentlich aufgelöst? Und ist jede Auflösung eines Lehrvertrags ein Ausbildungsabbruch? In der öffentlichen Diskussion gehen aktuell die Fakten durcheinander. Darauf weist die IHK Reutlingen hin.

Lösung ist nicht gleich AbbruchFoto: contrastwerkstatt - Fotolia.com

Wird ein Ausbildungsvertrag aufgelöst, kann das eine Vielzahl von Gründen haben. Es kann sich tatsächlich um einen Abbruch handeln, weil sich die oder der Auszubildende den Beruf anders vorgestellt hat, sie oder er mit der betrieblichen Situation nicht zurechtkommt oder das Unternehmen während der Probezeit feststellt, dass der Lehrling nicht zum Beruf passt. Daneben gibt es mindestens fünf weitere wesentliche Gründe: So lösen Auszubildende ihren Vertrag auf, weil der erhoffte Studienplatz doch noch Realität wurde. Auch wenn Auszubildende den Lehrberuf wechseln (selbst wenn sie im gleichen Betrieb bleiben) oder wenn sie von einem zwei- in einen dreijährigen Beruf wechseln (und auch deswegen nicht unbedingt die Firma wechseln müssen), muss ein neuer Lehrvertrag geschlossen werden. Selbst wenn das ausbildende Unternehmen seine Rechtsform oder den Firmennamen verändert, wird der Lehrvertrag gelöst und natürlich ein neuer geschlossen. "Leider wird die Lösung von Verträgen oft mit einem Abbruch gleichgesetzt. Das ist schlicht falsch", sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp.

Wie wird gerechnet?
Ungenauigkeiten bringt auch die Diskussion um die vermeintliche Abbrecherquote mit. So werden zum Teil Lösungsquoten von 25 Prozent kolportiert. Fakt ist: Es gibt verschiedene Wege der Berechnung. Bei einer Methode werden die Lösungsquoten für die einzelnen Lehrjahre separat berechnet und dann aufaddiert. Sie ergibt eine Quote von 19,5 Prozent für die Region Neckar-Alb. Eine ebenfalls gängige Methode setzt die Zahl aller bestehenden Lehrverträge ins Verhältnis zu den tatsächlich gelösten Verträgen. Dieser Rechenweg erbringt für die Region eine Quote von 7,5 Prozent. "Unsere Erfahrungen zeigen, dass das Gros der Ausbildungsverhältnisse mit einer erfolgreichen abgeschlossenen Abschlussprüfung endet – und oft auch mit einer Übernahme", sagt Petra Brenner, Bereichsleiterin Ausbildung bei der IHK Reutlingen. Damit ist eine duale Berufsausbildung immer noch "eine hervorragende Grundlage für einen sicheren und anspruchsvollen beruflichen Werdegang", so die Bildungsexpertin.

Petra Brenner

Petra Brenner

Ausbildung / Prüfungswesen,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiterin Ausbildung / Prüfungswesen
Schwerpunkte: Bildungspolitik, Lehrstelleninitiative Neckar-Alb, Arbeitskreis Europäischer Sozialfonds Neckar-Alb, IHK-Berufsbildungsausschuss
Telefon: 07121 201-262
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite