Brexit: IHK fürchtet Folgen des gescheiterten Abkommens
Kein Deal

Es droht nun zum Austrittsdatum am 29. März 2019 ein ungeregelter Brexit. Zahlreiche Übergangsregelungen, wie sie eigentlich vereinbart werden sollten, gelten nun nicht. Aus Sicht der IHK wird das spürbare Folgen für den Handel von und nach Großbritannien haben. Bestehende Lieferketten und gültige Verträge können nicht ohne weiteres fortbestehen, so Erbe. "Der Handel mit dem Vereinigten Königreich wird deutlich erschwert werden. Vor diesem Hintergrund halte ich die Idee, den Briten eine Verschiebung zu ermöglichen, für richtig." Rund 400 Unternehmen aus der Region handeln regelmäßig mit Großbritannien, knapp 50 Betriebe haben vor Ort eine Niederlassung oder eine Tochterfirma.
Schon in den letzten Wochen haben bei der für die Landkreise Reutlingen, Tübingen und den Zollernalbkreis zuständigen IHK die Anfragen rund um den Brexit noch einmal deutlich zugenommen. Die IHK hatte über zahlreiche Veranstaltungen Firmen mit Informationen versorgt sowie Einzelberatungen durchgeführt. "Wir stehen im engen Kontakt mit unserer Auslandshandelskammer in London, um neueste Informationen direkt an betroffene Unternehmen weiterreichen zu können", sagt IHK-Experte Martin Fahling.
