Stabilisierungshilfe und Tilgungszuschuss

Gute Überbrückung

Bei den Corona-Hilfsprogrammen Stabilisierungshilfe und Tilgungszuschuss des Landes ist die IHK für die Prüfung der Anträge zuständig. Die Wirtschaftseinrichtung zieht eine Zwischenbilanz.

Gute ÜberbrückungFoto: bluedesign / stock.adobe.com

Das Programm „Stabilisierungshilfe“ richtet sich an das Hotel- und Gaststättengewerbe. Bei der IHK gingen dafür bis Ende Dezember insgesamt über 550 Anträge ein. Davon wurden knapp 300 Anträge direkt an die L-Bank weitergeleitet, etwa 250 Anträge gingen als unvollständig an die Antragssteller zurück, mit der Chance, diese bis zum 29. Januar 2021 erneut einzureichen.

Im Bezirk der IHK Reutlingen sind circa 2.500 Unternehmen antragsberechtigt. Über 20 Prozent davon haben einen Erstantrag eingereicht. „Dies zeigt, dass das Programm eine wichtige Ergänzung zu den Mitteln vom Bund ist. Viele Betriebe haben große Sorge um ihre Existenz“, sagt Matthias Miklautz, IHK-Experte für die Hotel- und Gastrobranche. „Das Programm erfüllt seinen Zweck, aber die Branche braucht jetzt unbedingt eine Perspektive auf Öffnung.“ Die Stabilisierungshilfe lief zunächst bis Ende 2020, wurde zuletzt jedoch vom Wirtschaftsministerium des Landes bis Ende April verlängert. Neu ist allerdings, dass nur dann Mittel beantragt werden können, wenn die zu erwartenden Hilfsgelder im Förderzeitraum zehn Prozent über den prognostizierten Geldern der Überbrückungshilfe III oder der Neustarthilfe des Bundes liegen.

Für Schausteller, Veranstaltungsbranche und Taxigewerbe
Der Tilgungszuschuss Corona endete zum 24. Februar 2021. Das Förderprogramm war ein zusätzlicher Baustein des Landes zur Überbrückung der stark betroffenen Unternehmen aus dem Bereich der Schausteller, Marktkaufleute, der Veranstaltungsbranche und des Taxigewerbes. Bei der IHK Reutlingen gingen rund 90 Anträge für den Landeszuschuss ein. Etwa 40 Prozent der Anträge mussten aufgrund von unvollständigen Angaben oder fehlenden Anlagen nochmals zurückgeschickt werden, bevor sie nach erneuter Prüfung an die L-Bank weitergeleitet werden konnten. „Da die Grundlage ein bestehendes Darlehen war, war die Anzahl der Anträge nicht so hoch, dafür aber das Volumen im Einzelfall mit bis zu 150.000 Euro Förderung pro Antrag sehr beachtlich“, sagt Andreas Topp, Leiter Handel und Dienstleistung bei der IHK Reutlingen.

So funktioniert das Verfahren
Die IHK Reutlingen prüft bei beiden Förderprogrammen in erster Linie die Anträge der Unternehmen vor der Weiterleitung an die L- Bank. Außerdem beantwortet sie alle Fragen der Antragssteller, die im Zusammenhang mit den Programmen auftauchen, und steht in Kontakt mit vielen Steuerberatern, die erste Anlaufstelle für die Unternehmer sind. „Seit die Programme laufen, steht unsere Hotline nicht mehr still“, sagt Matthias Miklautz. Die Bearbeitung der Anträge hat bei der IHK Priorität. „Wenn mit dem Antrag alles in Ordnung ist, geht das Verfahren von Antragsstellung bis zur Auszahlung mitunter recht schnell. Teilweise wurde das Geld schon neun Tage später an den Empfänger überwiesen“, berichtet Andreas Topp. 

Hintergrund
Die Stabilisierungshilfe konnten Unternehmen wie Hotels, Restaurants, Beherbergungsstätten oder Caterer, die durch Corona in finanzielle Schieflage geraten waren, beantragen. Die Förderhöhe orientierte sich an drei Maximalgrenzen: An dem Liquiditätsengpass, der Unternehmensgröße und der maximalen Obergrenze von 800.000 Euro. Unternehmen mit überwiegender Tätigkeit im Hotel- und/oder Gaststättenbereich konnten einmalig 3.000 Euro und je Mitarbeiter 2.000 Euro beantragen. Bei einem geringeren Umsatzanteil von 50 Prozent im Hotel- und/oder Gaststättenbereich waren die Pauschalen niedriger angesetzt.

Der Tilgungszuschuss richtete sich an Unternehmen und Selbständige aus dem Bereich der Schausteller und Marktkaufleute, der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie des Taxigewerbes. Voraussetzung war, dass bereits vor dem 11. März 2020 ein Darlehen vorhanden war. Gefördert wurde einmalig die Hälfte der Jahrestilgungsrate 2020 des antragstellenden Unternehmens mit einem Satz von 80 Prozent – also 40 Prozent der Jahrestilgungsrate. Im Laufe des Programms wurden die Voraussetzungen für einen Zuschuss verbessert. So wurde im Antragsverfahren beispielsweise die Möglichkeit geschaffen, dass neben Banken auch Finanzdienstleistungsinstitute eine Tilgungsrate bescheinigen konnten.

Matthias Miklautz

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