IHK: Neue Grenzwerte nicht umsetzbar

Es drohen drastische Fahrverbote

Die IHK kritisiert die geplanten Verschärfungen der EU-Luftqualitätsrichtlinie. „Die Grenzwerte noch einmal deutlich zu reduzieren, geht an den Realitäten vorbei“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp.

Es drohen drastische FahrverboteFoto: nmann77 / stock.adobe.com

Das EU-Parlament hat in der letzten Woche mit knapper Mehrheit dafür votiert, je nach Luftschadstoff die derzeitigen Grenzwerte bis 2030 zu halbieren oder auf 40 Prozent zu reduzieren. Bis 2035 sollen die Grenzwerte laut EU-Parlament weiter auf das von der Weltgesundheitsorganisation WHO vorgeschlagene Niveau abgesenkt werden. Zur Zielerreichung sind drastische Maßnahmen vorgesehen: Fahrverbote, Stilllegung von Industrieanlagen oder der Stopp von Baustellen und Bauarbeiten. „Mit massiven Anstrengungen ist es gelungen, die gültigen Grenzwerte zu erreichen. Diese Vorgaben jetzt noch einmal umfassend zu verschärfen, lässt Zweifel aufkommen, wie seriös im EU-Parlament derzeit Politik gemacht wird“, so Epp.

Aus seiner Sicht besteht die Gefahr, die Fehler der vergangenen Jahre in der Luftreinhalteplanung zu wiederholen, weil die für 2030 vorgeschlagenen Grenzwerte an vielen verkehrs- und industrienahen Messstationen nicht eingehalten werden. Die Folge: Erneut hohe Kosten für Neuanschaffungen und Umrüstungen, wenn diese denn technisch überhaupt erreichbar sind.

Verbotskulisse abwenden
Mit der Abstimmung in erster Lesung im EU-Parlament ist gleichwohl noch nichts entschieden. Das Parlament wird nun in Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Rat eintreten. „Wir hoffen, dass sich diese Verbotskulisse abwenden lässt. Wir sind natürlich für Gesundheitsschutz, plädieren aber für Lösungen mit Vernunft, Ausgewogenheit und realistischen Zeitachsen“, so Wolfgang Epp.

Folgenabschätzung gefordert
Mit den neuen Grenzwerten etwa für feine Partikel könnten unter Umständen nicht einmal mehr E-Autos an heimischen Messstationen vorbeifahren, weil schon der Brems- und Reifenabrieb die Grenzwerte übersteigen lässt. „Das Problem, dass die Herkunft von Luftschadstoffen oftmals unklar ist, wird sich mit der Absenkung auf die WHO-Werte verschärfen. Bisher steht der Verkehr im Mittelpunkt, zukünftig wird die Zuschreibung auf eindeutige Ursachen noch schwieriger werden.“ Epp fordert daher eine Folgenabschätzung ehe neue Regelungen verabschiedet werden.

Die wesentlichen Grenzwert-Vorschläge
Der Grenzwert für Feinstaub PM2,5 soll auf 10 µg/m3 (im Kalenderjahr) bis 2030 reduziert werden. Der gültige Wert liegt bei 25 μg/m³ pro Jahr. Bei Stickstoffdioxid NO2 soll der Wert bis 2030 bei 20 µg/m3 liegen, jetzt liegt der Grenzwert bei 40 μg/m³ pro Jahr. Bis 2035 sollen nach dem Willen des EU-Parlaments diese Werte nochmals halbiert werden: auf dann 5 µg/m3 (PM 2,5) bzw. 10 µg/m3 (NO2).

Thorsten Schwäger

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Martin Burkart

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