DSGVO-Verstöße
Erste Abmahn-Welle
Aus Sicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg sind die Briefe der erste breitere Versuch, nach der DSGVO Abmahnungen auszusprechen. Betroffene, die eine solche Abmahnung erhalten, können sich laut eines Tweets des Landesbeauftragten an die Datenschutz-Stelle des Landes wenden.
Wie verschiedene Medien und Anwaltskanzleien berichten, verschickt der „IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V.“ derzeit Abmahnungen an Webseitenbetreiber. Wegen fehlender SSL-Verschlüsselungen fordert der Verein darin rund 280 Euro sowie die Unterschrift einer Unterlassungserklärung. Der Verein sieht sich nach Artikel 80 der DSGVO dazu berechtigt, Datenschutzverstöße abzumahnen.
Nach Ansicht des DIHK ist die Aktivlegitimation des Vereins insgesamt äußerst zweifelhaft und rät dazu, Nachweise zur Aktivlegitimation anzufordern und sich weitere rechtliche Schritte in Hinblick auf missbräuchliche Abmahnungen vorzubehalten. Sprich: Es bleibt unklar, ob dieser Verein die Berechtigung hat, derartige Abmahnungen aussprechen zu dürfen.
Zudem sollte im Unternehmen geprüft werden, was datenschutzrechtlich zu verbessern ist. Mehr zum Thema Datenschutz-Grundverordnung:
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