Stadt Tübingen informiert

Verpackungssteuer ab 1. Januar

Die Universitätsstadt Tübingen führt zum 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer ein. Vorab gibt es für betroffene Betriebe Informationsveranstaltungen.

Verpackungssteuer ab 1. JanuarGrafik: Lovemask - Fotolia.com

Der Steuerbetrag beträgt:

  • 0,50 Euro für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher
  • 0,50 Euro für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen
  • 0,20 Euro für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalm oder Eislöffel

Die Verpackungssteuer müssen die Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck zahlen, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben.

Informationsveranstaltungen für Betriebe
Die Stadtverwaltung bietet für alle interessierten Betriebe Informationsveranstaltungen zur Verpackungssteuer an. Die Ziele und die Umsetzung der Verpackungssteuer werden erläutert, außerdem können offene Fragen geklärt werden. Zusätzlich gibt es Informationen zu Mehrwegsystemen und Zuschussmöglichkeiten.

Die Veranstaltungen finden im Ratssaal im Rathaus am Markt statt. Es gelten die 3G-Regel und Maskenpflicht. Folgende Termine sind vorgesehen:

  • Montag, 4. Oktober 2021, 16.30 bis 18.30 Uhr
  • Freitag, 15. Oktober 2021, 13 bis 15 Uhr
  • Dienstag, 19. Oktober 2021, 18 bis 20 Uhr
  • Montag, 8. November 2021, 13.30 bis 15.30 Uhr

Anmeldung erforderlich über Doodle oder per E-Mail an verpackungssteuer@tuebingen.de

Mehr Infos auf der städtischen Seiten.

Die IHK hatte sich im Vorfeld gegen eine Verpackungssteuer ausgesprochen. Mehr dazu hier und hier.

Vincent Schoch

Vincent Schoch

Existenzgründung und Unternehmensförderung
IHK-Zentrale
Position: Leiter Handel und Einpersonen- und Kleinunternehmen
Schwerpunkte: Handel, Initiative Einpersonen- und Kleinunternehmen, Fördermittel und Finanzierung
Telefon: 07121 201-167
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