Stadt Tübingen informiert
Verpackungssteuer ab 1. Januar
Der Steuerbetrag beträgt:
- 0,50 Euro für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher
- 0,50 Euro für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen
- 0,20 Euro für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalm oder Eislöffel
Die Verpackungssteuer müssen die Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck zahlen, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben.
Informationsveranstaltungen für Betriebe
Die Stadtverwaltung bietet für alle interessierten Betriebe Informationsveranstaltungen zur Verpackungssteuer an. Die Ziele und die Umsetzung der Verpackungssteuer werden erläutert, außerdem können offene Fragen geklärt werden. Zusätzlich gibt es Informationen zu Mehrwegsystemen und Zuschussmöglichkeiten.
Die Veranstaltungen finden im Ratssaal im Rathaus am Markt statt. Es gelten die 3G-Regel und Maskenpflicht. Folgende Termine sind vorgesehen:
- Montag, 4. Oktober 2021, 16.30 bis 18.30 Uhr
- Freitag, 15. Oktober 2021, 13 bis 15 Uhr
- Dienstag, 19. Oktober 2021, 18 bis 20 Uhr
- Montag, 8. November 2021, 13.30 bis 15.30 Uhr
Anmeldung erforderlich über Doodle oder per E-Mail an verpackungssteuer@tuebingen.de
Mehr Infos auf der städtischen Seiten.
Die IHK hatte sich im Vorfeld gegen eine Verpackungssteuer ausgesprochen. Mehr dazu hier und hier.
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