Klimaschutzgesetz
PV-Pflicht auch auf Parkplätzen
Das Klimaschutzgesetz sieht verschiedene Pflichten zur Installation von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung vor:
- beim Neubau von Nichtwohngebäuden (ab 1. Januar 2022)
- beim Neubau von Wohngebäuden (ab 1. Mai 2022)
- bei einer grundlegenden Dachsanierung eines Gebäudes (ab 1. Januar 2023)
- beim Neubau von Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen (ab 1. Januar 2022)
Die Rechtsverordnung zur Photovoltaikpflicht (von Oktober 2021) konkretisiert die Bestimmungen der Photovoltaik-Pflichten beim Neubau von Nichtwohngebäuden und Parkplätzen.
Klimaschutzvereinbarungen mit Unternehmen
Unternehmen können auf freiwilliger Basis mit dem Land Klimaschutzvereinbarungen abschließen. Dadurch sollen sie zu zusätzlichen Klimaschutzaktivitäten motiviert werden. Die Klimaschutzvereinbarungen enthalten konkrete Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und des Energieverbrauchs des Unternehmens. Weitere Informationen zum Klimabündnis Baden-Württemberg finden Sie hier.
Integriertes Klimaschutzkonzept (IEKK) und Monitoring
Im Gesetz verankert ist außerdem ein Steuerungsmechanismus. Wenn beim Monitoring erkannt wird, dass die Klimaschutzziele möglicherweise verfehlt werden, werden weitergehende Maßnahmen zum Klimaschutz beschlossen. Wie bisher auch, werden konkrete Klimaschutzmaßnahmen in einem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) festgeschrieben. Das bisherige IEKK wird dazu fortgeschrieben.
FAQ
Auf der Seite des PV-Netzwerks Baden-Württemberg findet man FAQ zum Thema,unter anderem auch: Kann ich alternativ eine Solarthermieanlage installieren? Oder: Wie groß muss die Anlage sein? Zu den FAQ.
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