Datenschutzrecht
Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union (EU) mit den Zielen:
• die Schaffung eines gleich hohen Datenschutzniveaus innerhalb der EU-Staaten
• eine stärkere Kontrolle und Transparenz der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die DS-GVO gilt ab 25. Mai 2018 europaweit und löst in Deutschland das bisher geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ab. Gleichzeitig mit der DS-GVO tritt das BDSG-neu in Kraft. Dieses Gesetz regelt den Datenschutz allerdings nur soweit wie die DS-GVO vorsieht, dass bestimmte Datenschutzbereiche auf nationaler Ebene geregelt werden dürfen oder müssen (sogenannte „Öffnungsklauseln“). Die Vorschriften des BDSG-neu finden keine Anwendung, soweit die DS-GVO unmittelbar gilt (§ 1 Abs. 5 BDSG-neu), da eine EU-Verordnung Vorrang gegenüber nationalem Recht hat.
Weitere Informationen
Im Folgenden finden Sie Merkblätter zur neuen Verordnung:
- Nr. 1 Allgemeines
- Nr. 2 Zulässigkeit der Datenverarbeitung
- Nr. 3 Datenschutzmanagement
- Nr. 4 Einwilligung
- Nr. 5 Datenschutz und -sicherheit
- Nr. 6 betrieblicher DSB
- Nr. 7 BayLDA-DSGVO-Fragebogen
- Nr. 8 Betroffenenrechte
- Nr. 9 Dokumentationspflichten
- Nr. 10 Privacy by design / Privacy by Default
- Nr. 11 Melde- und Benachrichtigungspflichten bei Datenschutzverletzungen
- Nr. 12 Datenschutz für kleine Unternehmen
- Nr. 13 Datenschutz für Existenzgründer
- Nr. 14 Datenschutzfolgenabschätzung
- Nr. 15 Muster Verpflichtung Datengeheimnis Unternehmen
- Nr. 16 Beschäftigtendatenschutz
Kurzpapiere der Datenschutzkonferenz zu bestimmten Aspekten der EU-DSGVO finden Sie beim Landesdatenschutzbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
Online-Fragebogen zur Datenschutzgrundverordnung
Unternehmen können anhand eines interaktiven Online-Fragebogens des Bayrischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht ermitteln, wie weit sie mit der internen Umsetzung der DS-GVO gekommen sind und an welchen Stellen nachgebessert werden sollte.
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Bayrischer Landesbeauftragter für Datenschutz
Bayrisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Bundesverband der Datenschutzbeauftragten (BvD e.V.)
Gesetzliche Grundlagen: