Neues Berufsbildungsgesetz

„Berufliche und akademische Bildung sind gleichwertig“

Berufliche Fortbildungen sollen in Zukunft einheitliche Bezeichnungen erhalten. Die IHK unterstützt das Ziel des Gesetzgebers, die berufliche Bildung damit noch attraktiver zu gestalten.

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Das Bundesbildungsministerium plant, die gesetzliche Grundlage für die berufliche Bildung umfassend zu reformieren. Neben Neuerungen zur Ausbildung sind auch Änderungen in der beruflichen Fortbildung vorgesehen. Für die bisherigen Abschlüsse wie Fachwirtin und Fachwirt oder Betriebswirtin und Betriebswirt sollen einheitliche Bezeichnungen eingeführt werden. Das Ministerium sieht für die drei Fortbildungsstufen „Berufsspezialist/in“, „Berufsbachelor“ und „Berufsmaster“ vor.

Mit den einheitlichen Begriffen soll die berufliche Fortbildung im Wettbewerb mit der akademischen Ausbildung weiter an Attraktivität gewinnen. „Mit den neuen Bezeichnungen dokumentiert die Politik, dass die berufliche und die akademische Bildung tatsächlich gleichwertig sind“, sagt IHK-Präsident Christian O. Erbe. Laut Deutschem Qualifikationsrahmen stehen etwa der „Geprüfte Wirtschaftsfachwirt“ und der Hochschul-Bachelor gemeinsam auf Stufe 6, der „Geprüfte Technische Betriebswirt“ und der akademische Masterabschluss auf Stufe 7. Die Vollversammlung, das Parlament der regionalen Wirtschaft, hat sich in seiner letzten Sitzung dafür ausgesprochen, einheitliche Bezeichnungen für die drei Fortbildungsstufen einzuführen und diese zusätzlich zu den bewährten Abschlüssen auszuweisen.

Angesichts des großen Mangels an qualifizierten Fachkräften bei gleichzeitig starkem Andrang auf die Universitäten und Hochschulen ist die Reform ein weiteres Signal für die Vorteile der beruflichen Aus- und Weiterbildung, betont Petra Brenner, Bereichsleiterin Ausbildung der IHK Reutlingen: „Für viele junge Menschen bietet eine solide Ausbildung mit anschließenden Fortbildungen oft eine bessere berufliche Perspektive als ein Studium. Nicht selten verdienen sie mehr als gleichaltrige Akademikerinnen und Akademiker und sind zudem seltener von Arbeitslosigkeit betroffen.“

Hintergrund:

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt die berufliche Aus- und Fortbildung. Die Novellierung des Bundesgesetzes sieht neben den neuen Bezeichnungen für die Fortbildungen unter anderem eine einheitliche Mindestvergütung für Auszubildende, Flexibilisierungen in der Teilzeitausbildung und geänderte Rahmenbedingungen für rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen und den Einsatz von ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfern vor. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat den Gesetzesentwurf in der zweiten Dezemberhälfte 2018 vorgelegt. Nach aktuellem Stand soll der Entwurf am 30. Januar 2019 im Kabinett beraten werden. Entsprechend dem Koalitionsvertrag sollen die Änderungen bis zum 1. August 2019 beschlossen werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Petra Brenner

Petra Brenner

Ausbildung / Prüfungswesen,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiterin Ausbildung / Prüfungswesen
Schwerpunkte: Bildungspolitik, Lehrstelleninitiative Neckar-Alb, Arbeitskreis Europäischer Sozialfonds Neckar-Alb, IHK-Berufsbildungsausschuss
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