Restart-Prämie
Zuschüsse für kleine Betriebe
Mit der Restart-Prämie können beispielsweise Betriebe des Einzelhandels, der Veranstaltungswirtschaft, der Gastronomie sowie des Taxi- und Mietwagengewerbes ihren Neustart ankurbeln.
Förderpolitische Zielsetzung der Restart‑Prämie ist es, kleine und mittlere Unternehmen beim Neustart des Geschäftsbetriebes mit einem attraktiven Tilgungszuschuss zu unterstützen. Die Fördermittel sollen dazu beitragen, dass notwendige Investitionen und Betriebsmittel günstig finanziert werden können.
Weitere Informationen
Die Restart-Prämie kann über die Hausbanken in Kombination mit den Förderdarlehen der Gründungs‑ und Wachstumsfinanzierung (GuW‑BW) der L‑Bank beantragt werden. Voraussetzung für diesen Förderanreiz ist eine dauerhafte Überlebensperspektive der Unternehmen. Der Tilgungszuschuss im Rahmen der Restart‑Prämie beträgt 10 Prozent des Bruttodarlehensbetrags, maximal 50.000 Euro. Die Förderdarlehen können dabei mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank oder der L‑Bank kombiniert werden.
Die Restart-Prämie im Rahmen von GuW‑BW können kleine und mittlere Unternehmen aus Branchen beantragen, die von der Corona-Pandemie besonders stark betroffen waren beziehungsweise sind und die für die Wiederaufnahme des regulären Geschäftsbetriebs investieren. Folgende Branchen gehören dazu: Einzelhandel, Körpernahe Dienstleistungen, Veranstaltungswirtschaft und Eventbranche, Schaustellergewerbe und Marktkaufleute, Gastronomie und Event-Caterer, Taxi- und Mietwagenunternehmen, Tourismuswirtschaft und Reisebranche, Vergnügungs-, Themen- und Freizeitparks sowie gewerbliche Sport- und Freizeiteinrichtungen.
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