Brexit
Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Die Zeit läuft: Bis zum 31. Dezember 2020 müssen EU und UK ihre wirtschaftlichen Beziehungen auf ein neues Fundament gestellt haben. Die Verhandlungen sind zäh und von Rückschlägen geprägt – für deutsche Unternehmen mit Handelsbeziehungen jenseits des Kanals ein großer Unsicherheitsfaktor. Unternehmerinnen und Unternehmer erfahren hier, welche Vorbereitungen sie in den letzten Tagen vor dem wirtschaftlichen Brexit treffen sollten.
Das müssen Unternehmen im Handel mit UK ab dem 1. Januar 2021 beachten
- Unabhängig vom Ausgang der Brexit-Verhandlungen gibt es ab Januar 2021 neue Zollbestimmungen
- Eine europäische EORI-Nummer ist ab 2021 für Im- und Exporte verpflichtend
- Im Falle eines Abkommens sollte die Ursprungseigenschaft nachgewiesen werden, andernfalls wird – trotz eines eventuellen Handelsabkommens – ein Zoll erhoben
- Konformitätsbewertungen und Zertifizierungen, die von Prüfstellen aus dem Vereinigten Königreich ausgestellt werden, sind ab 2021 innerhalb der EU nicht mehr gültig
- Britische Betriebsgenehmigungen und Bescheinigungen für Verkehrsunternehmen verlieren in der EU ihre Gültigkeit
- Beim Handel mit Dienstleistungen fallen ab 2021 die Niederlassungsfreiheit und der freie Dienstleistungsverkehr weg
- Für UK gelten ab 2021 Export- und Importverbote für chemische Produkte, Abfall- und Dual-Use-Güter
- Besondere Vorschriften und Garantien bei der Datenübermittlung werden notwendig
- Sollte es kein Abkommen geben, kommen im Handel mit UK unter anderem Zölle hinzu
Mehr Details erfahren Sie hier:
- Brexit: Zollformalitäten ab dem Ende der Übergangsphase (1.1.2021)
- Aktuelles Brexit-Dossier "Was Unternehmen jetzt wissen müssen"
- Überisicht mit wichtigen Links zu vielen Brexit-Themen
- "To-do-Liste für Unternehmen vor dem Wirtschafts-Brexit" und in der 40 Seiten umfassenden Mitteilung
- "Getting ready for change" (PDF) der EU-Kommission sowie auf der