Brexit

Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Noch gut fünf Wochen, dann ist das Vereinigte Königreich ein „Drittstaat“ in den Außenhandelsbeziehungen. Alle Infos dazu gibt es in einem Dossier der IHK-Organsiation.

Was Unternehmen jetzt wissen müssenFoto: Jegas Ra - Fotoli.acom

Die Zeit läuft: Bis zum 31. Dezember 2020 müssen EU und UK ihre wirtschaftlichen Beziehungen auf ein neues Fundament gestellt haben. Die Verhandlungen sind zäh und von Rückschlägen geprägt – für deutsche Unternehmen mit Handelsbeziehungen jenseits des Kanals ein großer Unsicherheitsfaktor. Unternehmerinnen und Unternehmer erfahren hier, welche Vorbereitungen sie in den letzten Tagen vor dem wirtschaftlichen Brexit treffen sollten.

Das müssen Unternehmen im Handel mit UK ab dem 1. Januar 2021 beachten

  • Unabhängig vom Ausgang der Brexit-Verhandlungen gibt es ab Januar 2021 neue Zollbestimmungen
  • Eine europäische EORI-Nummer ist ab 2021 für Im- und Exporte verpflichtend
  • Im Falle eines Abkommens sollte die Ursprungseigenschaft nachgewiesen werden, andernfalls wird – trotz eines eventuellen Handelsabkommens – ein Zoll erhoben
  • Konformitätsbewertungen und Zertifizierungen, die von Prüfstellen aus dem Vereinigten Königreich ausgestellt werden, sind ab 2021 innerhalb der EU nicht mehr gültig
  • Britische Betriebsgenehmigungen und Bescheinigungen für Verkehrsunternehmen verlieren in der EU ihre Gültigkeit
  • Beim Handel mit Dienstleistungen fallen ab 2021 die Niederlassungsfreiheit und der freie Dienstleistungsverkehr weg
  • Für UK gelten ab 2021 Export- und Importverbote für chemische Produkte, Abfall- und Dual-Use-Güter
  • Besondere Vorschriften und Garantien bei der Datenübermittlung werden notwendig
  • Sollte es kein Abkommen geben, kommen im Handel mit UK unter anderem Zölle hinzu

Mehr Details erfahren Sie hier:

Martin Fahling

Martin Fahling

International und internationale Fachkräfte,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Grundsatzfragen, Außenwirtschaftspolitik, Beratungen
Telefon: 07121 201-186
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