Nachhaltigkeitsberichterstattung kommt später

Aufschub, aber keine Entlastung

Zahlreiche heimische Unternehmen müssen in diesem Sommer die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht vollumfänglich erfüllen, sondern bekommen noch zwei Jahre Zeit.

Aufschub, aber keine EntlastungFoto: j-mel - stock.adobe.com

Große, kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungen sind bereits seit 2017 dazu verpflichtet, zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und sozialen Belangen, Menschenrechten und Korruption zu berichten. Ab Juni 2026 müssen auch bilanzrechtlich große Unternehmen sowie börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine Nachhaltigkeitsberichterstattung vorlegen. Die Frist zur Annahme von sektorspezifischen Standards und für Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten wurde von der Europäischen Union jüngst von Juni 2024 auf Juni 2026 verschoben. Diese Standards für verschiedene Sektoren, wie etwa Landwirtschaft, Bergbau, Verkehr und Energieversorgung sollen die bereits gültigen Berichtstandards ergänzen. Als große Unternehmen gelten Betriebe mit einer Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro, Nettoumsatzerlösen von mindestens 50 Millionen Euro und mindestens 250 Beschäftigen.

„Die gute Nachricht ist, dass die Betriebe mehr Zeit bekommen. Aber die Richtlinie kommt trotzdem und wird den Firmen viel Arbeit machen, weil sie Daten und Informationen sammeln und aufbereiten müssen“, sagt Dr. Elisabeth Musch, Projektmanagerin Green Deal bei der IHK Reutlingen. Die Expertin rät daher Unternehmen, sich zügig mit den Anforderungen aus der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung vertraut zu machen. Betroffene Unternehmen müssen künftig in ihrem Lagebericht oder einem separaten Nachhaltigkeitsbericht über

  • Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
  • Achtung der Menschenrechte
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung
  • Diversitätskonzept für die Zusammensetzung der Unternehmensführung, der Kontrollgremien und des Aufsichtsrats

berichten.

Hintergrund: Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung oder die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) verfolgt das Ziel, Transparenz über die nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen für die Geschäftstätigkeit von Unternehmen zu liefern und über die Auswirkungen eines Unternehmens auf Mensch und Umwelt zu informieren. Diese Daten sollen insbesondere Finanzmarktakteuren die nötige Grundlage bieten, um die Nachhaltigkeit⁠ ihrer Portfolios messen und nachhaltigere Anlageentscheidungen treffen zu können.

Dr. Elisabeth Musch

Dr. Elisabeth Musch

Innovation und Umwelt
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin Green Deal
Schwerpunkte: Institut für Nachhaltiges Wirtschaften (INaWi), Green Deal, Nachhaltigkeit, Fördermittel Umwelt/Energie, IHK-Netzwerk Umwelt, Enterprise Europe Network, Verpackungsgesetz, REACH
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