2G und Kontrollen

Was der Einzelhandel beachten muss

Der Handel muss sich auf die 2G-Regelung einstellen. Ausnahmen gibt es für Geschäfte, die der Grundversorgung dienen. Die IHK-Organisation stellt Hinweisschilder zur Verfügung.

Was der Einzelhandel beachten mussFoto: mnirat - stock.adobe.com

Was bedeutet die Alarmstufe für den Einzelhandel?
In der Alarmstufe II tritt die 2G-Regelung auch für den Einzelhandel in Kraft. Dementsprechend haben nur noch Kundinnen und Kunden Zugang, die geimpft oder genesen sind.

Wie müssen Nachweise kontrolliert werden?
Die Corona-Verordnung stellt in Paragarf 6a deutlicher klar, wie Betreiberinnen und Betreiber, Anbieterinnen und Anbieter sowie Veranstalterinnen und Veranstalter verpflichtet sind, Test-, Genesenen und Impfnachweise zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden.
Die Überprüfung des 2G- und 3G-Nachweises im Einzelhandel durch das Verkaufspersonal oder beauftragte Dritte in den Einzelhandelsgeschäften ist sowohl im Eingangsbereich als auch im Kassenbereich oder auch vor der Aufnahme von Beratungs- und Verkaufsgesprächen zulässig. Die Kontrollen müssen so gestalten sein, dass möglichst eine Vielzahl der Kundinnen und Kunden zu ihrem eigenen Schutz und dem Schutz der Mitarbeitenden während ihres Aufenthalts überprüft werden. Die Abstellung von Personal oder beauftragten Dritten am Eingang des Einzelhandelsgeschäfts zur Nachweiskontrolle ist aber dennoch zu empfehlen, soweit dies im Einzelfall umsetzbar ist.

Für den Impfnachweis muss der QR-Code des digitalen Impfzertifikats der EU vorgelegt werden – entweder als Ausdruck oder per Apps wie der Corona-Warn-App oder der CoVPass-App.

Gilt die 2G-Pflicht auch für nicht immunisierte Beschäftigte und Inhaber im Einzelhandel?
Nein, hier gilt die vom Bund beschlossene 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Die 3G-Nachweispflicht gilt auch für Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen, nicht impfen lassen können. Nicht geimpfte und nicht genesene Selbstständige, die keine Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind und bei denen physische Kontakte zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, sind verpflichtet, Testungen in entsprechender Anwendung des § 28b Absatz 1 und Absatz 3 Sätze 1 und 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Alarmstufe (Druckvorlagen als pdf-Downloads)

Eine Dokumentation der Kontaktdaten zur Nachverfolgung ist für den Einzelhandel nicht vorgesehen und muss nicht erhoben werden.

Wie bereits in der Basis- und Warnstufe sind Einzelhandelsunternehmern weiterhin verpflichtet, ein Hygienekonzept zu erstellen und so unter anderem die Wahrung von Mindestabständen zu gewährleisten.

Hier finden Sie Vorlagen für ein Hygienekonzept auf der Seite der IHK Nürnberg.

Eine allgemeine Beschränkung der Personenzahl je Quadratmeter der Verkaufsfläche sieht die Alarmstufe nicht vor.

Für welche Einzelhandelsbetriebe gilt die 2G-Regelung nicht?
Ausgenommen von den Beschränkungen sind Geschäfte, die der Grundversorgung dienen, sowie Märkte im Freien. Abholangebote und Lieferdienste einschließlich solcher des Online-Handels sind ebenfalls ohne Einschränkung zulässig. Das Wirtschaftsministerium hat folgende Einzelhandelsunternehmen der Grundversorgung festgelegt und somit von den Auflagen befreit:

  • Apotheken
  • Ausgabestellen der Tafeln
  • Babyfachmärkte
  • Bäckereien
  • Banken und Sparkassen
  • Baumärkte
  • Baumschulen
  • Blumenfachgeschäfte
  • Drogerien
  • Futtermittelmärkte
  • Gartenmärkte
  • Gärtnereien
  • Getränkemärkte
  • Großhandel
  • Hofläden
  • Hörakustiker
  • Konditoreien
  • Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden)
  • Metzgereien
  • Mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse
  • Optiker
  • Orthopädieschuhtechniker
  • Poststellen und Paketdienste
  • Reformhäuser
  • Raiffeisenmärkte
  • Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen  Personenverkehr
  • Reinigungen
  • Sanitätshäuser
  • Stellen des Zeitschriften- und Zeitungsverkaufs
  • Supermärkte
  • Tankstellen
  • Tierbedarfsmärkte
  • Waschsalons
  • Wochenmärkte
Vincent Schoch

Vincent Schoch

Existenzgründung und Unternehmensförderung
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Position: Leiter Handel und Einpersonen- und Kleinunternehmen
Schwerpunkte: Handel, Initiative Einpersonen- und Kleinunternehmen, Fördermittel und Finanzierung
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