E-Mails vom vermeintlichen Geschäftsführer
Warnung vor Betrug
Die Masche ist nicht neu, richtet aber immer noch hohe Schäden an: Betrüger nutzen gezielt die Abwesenheit der Geschäftsführung aus, um mit gefälschten E-Mail-Absenderangaben an Firmengelder zu gelangen.
Seit 2014 traten die Betrüger bereits in mehreren Fällen an Mitarbeiter der Buchhaltung mittelständischer Unternehmen heran. Das Muster: In einer "streng vertraulichen" Mail schreibt der angebliche Chef, dass er gerade einen Firmenkauf einfädelt, für den Geld fließen soll. Weil die direkte telefonische Rücksprache aus allerlei Gründen ausgeschlossen ist, kündigt der vermeintliche Geschäftsführer einen Rechtsanwalt oder einen Vermittler an, der schließlich die Anweisungen für den Transfer gibt. Laut Landeskriminalamt wurden so bereits in mehreren Fällen von Unternehmen in Baden-Württemberg einige Millionen Euro ergaunert.
Zum Schutz vor der Betrugsmasche rät die Polizei:
- Informieren Sie bei verdächtigen E-Mail Nachrichten Ihre Geschäftsleitung oder
einen Vorgesetzten. - Überprüfen Sie verdächtige E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise.
- In den meisten Fällen fanden Vorabklärungen im Internet statt. Achten sie darauf, welche Informationen über Ihre Firmenstrukturen und handelnde Personen auf Internetplattformen zu entnehmen sind.
- Die Täter gehen professionell vor und nutzen auch bei der Annäherung an Ihre
Mitarbeiter die üblichen Umgangsformen zwischen Leitungsebene und Mitarbeitern. Auch durch die Verpflichtung zur Verschwiegenheit in den betrügerischen Mails sollten firmeninterne Kotrollmechanismen nicht außer Kraft gesetzt werden können. - Sensibilisieren Sie ihre Mitarbeiter
Informationen des Landeskriminalamts zu Betrugsmaschen
Zentrale Ansprechstelle Cybercrime beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg
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