Fiktiver Unternehmerlohn
Verlängerung bis Ende des Jahres
Das Land Baden-Württemberg verlängert den fiktiven Unternehmerlohn bis zum Jahresende. Die landesseitige Ergänzungsförderung zur Überbrückungshilfe soll insbesondere den von der Krise weiterhin schwer getroffenen Soloselbständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen zu Gute kommen. Sie können eine pauschalierte Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro pro Monat erhalten.
Viele Inhaberinnen und Inhaber von Personengesellschaften und Einzelunternehmen beziehen keine eigenen Gehälter, weshalb eine reine Fixkostenerstattung nicht ausreicht. Sie werden mit dem fiktiven Unternehmerlohn in Baden-Württemberg ergänzend zur Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis Dezember 2021 pauschal mit einem Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Monat unterstützt. Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019.
Die Überbrückungshilfe III Plus – das zentrale branchenoffene Corona-Hilfsprogramm des Bundes – wie auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen wurden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Im Gleichschritt zu den Programmen des Bundes wird auch das baden-württembergische Erfolgsmodell des fiktiven Unternehmerlohns fortgesetzt.
Der fiktive Unternehmerlohn für die Monate Oktober bis Dezember 2021 kann in Kürze über die Plattform des Bundes (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) im Rahmen der Antragstellung auf Überbrückungshilfe III Plus beantragt werden. Wurde die Überbrückungshilfe III Plus bereits bewilligt, kann der fiktive Unternehmerlohn auch nachträglich über einen Änderungsantrag beantragt werden.
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