Markt, Veranstaltung, Taxi

Tilgungszuschüsse beantragen

Der Tilgungszuschuss Corona II für Marktkaufleute, Schausteller, die Veranstaltungs-, Messe- und Eventbranche sowie das Taxi- und Mietwagengewerbe wird länger gewährt. Das Land hat den Förderzeitraum bis zum 30. September 2021 ausgeweitet.

Tilgungszuschüsse beantragenFoto: FooTToo/Shutterstock.com

Mit dem Tilgungszuschuss Corona II werden Regeltilgungsraten im Förderzeitraum ab dem 1. Januar 2021 mit einem Satz von 50 Prozent gefördert. Förderfähig sind die nach den Tilgungsplänen anfallende Tilgungsraten ab Bewilligung von Krediten. Die maximale Förderung mit dem Tilgungszuschuss beträgt 300.000 Euro je Antragsteller – soweit sich im Einzelfall kein geringerer Höchstbetrag aus beihilferechtlicher Sicht ergibt.

Wer das Programm in Anspruch nimmt, kann trotzdem Zahlungen aus der Überbrückungshilfe des Bundes und den fiktiven Unternehmerlohn des Landes erhalten. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.

Ausführliche Informationen zu Programm und Antragstellung gibt es auf der Website der Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.

Weitere Informationen zu Fördermitteln während der Pandemie

Kunden-Info-Center KIC

Kunden-Info-Center KIC

Zentrale Dienste und Kundenmanagement
IHK-Zentrale
Position: Mitgliederbetreuung
Schwerpunkte: Mitgliederbetreuung, Kasse, Shop, Adressenservice, Ehrenurkunden
Telefon: 07121 2010
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite


Zur Übersicht