Markt, Veranstaltung, Taxi
Tilgungszuschüsse beantragen
Mit dem Tilgungszuschuss Corona II werden Regeltilgungsraten im Förderzeitraum ab dem 1. Januar 2021 mit einem Satz von 50 Prozent gefördert. Förderfähig sind die nach den Tilgungsplänen anfallende Tilgungsraten ab Bewilligung von Krediten. Die maximale Förderung mit dem Tilgungszuschuss beträgt 300.000 Euro je Antragsteller – soweit sich im Einzelfall kein geringerer Höchstbetrag aus beihilferechtlicher Sicht ergibt.
Wer das Programm in Anspruch nimmt, kann trotzdem Zahlungen aus der Überbrückungshilfe des Bundes und den fiktiven Unternehmerlohn des Landes erhalten. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.
Ausführliche Informationen zu Programm und Antragstellung gibt es auf der Website der Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.
Weitere Informationen zu Fördermitteln während der Pandemie
Zur Übersicht