Sofortprogramm für Gastgewerbe

Hilfe geht in die Verlängerung

Die Antragsfrist der Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe II ist auf den 30. Juni 2021 verlängert worden. Die Betriebe erhalten damit mehr Zeit, um das für sie richtige Hilfsprogramm zu wählen.

Hilfe geht in die VerlängerungFoto: Kzenon - Fotolia.com

Die Stabilisierungshilfe II kann beantragt werden von Unternehmen, sozialen Einrichtungen und Soloselbstständigen,

  • die dauerhaft wirtschaftlich tätig sind (bei Soloselbständigen im Haupterwerb),
  • deren wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend oder maßgeblich in die Wirtschaftszweige Beherbergung und/oder Gastronomie fällt,
  • die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben (bei Soloselbständigen der Wohnsitz) und
  • die bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind.

Je nachdem, ob die wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend oder maßgeblich unter das Hotel- und Gaststättengewerbe fällt, beträgt die Förderung bis zur Höhe des Liquiditätsengpasses im Förderzeitraum

  • bei mindestens 50 % Anteil von Umsätzen im Hotel- und Gaststättenbereich am Gesamtumsatz („überwiegende Tätigkeit“): 3.000 Euro je Betrieb sowie 2.000 Euro je Mitarbeiter/in (umgerechnet in Vollzeitstellen);
  • bei mindestens 30 %, aber weniger als 50 % Anteil von Umsätzen im Hotel- und Gaststättenbereich am Gesamtumsatz („maßgebliche Tätigkeit“): 2.000 Euro je Betrieb sowie 1.000 Euro je Mitarbeiter/in (umgerechnet in Vollzeitstellen).

Die Stabilisierungshilfe II kann für einen ein- bis dreimonatigen Förderzeitraum zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. März 2021 beantragt werden. Auch Betriebe, die bereits Stabilisierungshilfe I für einen Förderzeitraum im Jahr 2020 erhalten haben, können erneut gefördert werden.

Da der Bund Zuschüsse von Landesprogrammen im selben Förderzeitraum voll anrechnet, wird es nicht möglich sein, im selben Förderzeitraum sowohl Stabilisierungshilfe II als auch Überbrückungshilfe III oder die Neustarthilfe des Bundes zu beantragen. Außerdem muss bescheinigt werden, dass der voraussichtliche Zuschuss aus der Stabilisierungshilfe II mindestens 10 Prozent über dem voraussichtlichen Zuschuss aus der Überbrückungshilfe III oder der Neustarthilfe im selben Förderzeitraum liegt. Der Branchenverband DEHOGA stellt den prüfenden Dritten eine Berechnungshilfe zur Verfügung, um für jeden Betrieb die geeignete Förderung zu finden.

Alle Infos auf der Seite des Wirtschaftsministeriums.

Wichtig: Das Landeskriminalamt warnt vor gefälschten Seiten, Formularen oder auch betrügerischen Anrufen und E-Mails. Bitte nutzen Sie ausschließlich die hier verfügbaren Formulare und laden Sie diese ausschließlich auf der Seite https://www.bw-stabilisierungshilfe-hoga.de hoch.

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