IHK-Wahl 2020

Jetzt kandidieren!

Wer sich selbst oder einen anderen für die IHK-Wahl im Mai vorschlagen möchte, muss zwischen dem 29. Januar und 18. Februar 2020 ihren oder seinen Wahlvorschlag einreichen. Benötigt werden fünf Stützunterschriften.

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Wahlberechtigte können in insgesamt acht Wahlgruppen antreten und müssen innerhalb der Frist beim Wahlausschuss Wahlvorschläge für ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk einreichen. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens fünf Wahlberechtigten derselben Wahlgruppe und desselben Wahlbezirks unterzeichnet sein. Für die Einreichung stellt der IHK-Wahlausschuss Vordrucke zur Verfügung. Die Wahlvorschläge müssen entweder per Post, per Fax oder als eingescanntes Dokument eingereicht werden.

Wer darf kandidieren?
Kandidieren können Mitglieder der IHK Reutlingen oder ihre gesetzlichen Vertreter. Auch Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte dürfen kandidieren. Für jeden IHK-Zugehörigen kann sich nur ein Kandidat zur Wahl stellen. Ist eine natürliche Person in verschiedenen Wahlgruppen beziehungsweise Wahlbezirken wählbar, kann sie nur einmal kandidieren.

53 Sitze und acht Wahlgruppen
Am 4. Mai 2020 werden die Briefwahlunterlagen versandt - gewählt werden kann bis zum 27. Mai 2020, 12 Uhr. 53 Sitze gibt es zu vergeben. Gewählt wird in acht Wahlgruppen: Industrie, Handel, Unternehmensnahe Dienstleistungen, Dienstleistungen, Kreditinstitute, Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Energieversorgung sowie Information und Kommunikation. In Industrie und Handel gibt es jeweils Wahlbezirke für die Landkreise Reutlingen, Tübingen und Zollernalb. Für diese und die Wahlgruppe Energieversorgung gibt es Mindestsitze nach Betriebsgrößenklassen. In den Wahlgruppen Unternehmensnahe Dienstleistungen und Dienstleistungen gibt es für einzelne Teilbranchen Mindestsitze.

Hintergrund: Was macht die Vollversammlung?
Die IHK-Vollversammlung ist das Parlament der Unternehmerinnen und Unternehmen in der Region Neckar-Alb. Sie fasst unter anderem die Grundsatzbeschlüsse für die politische Interessenvertretung der IHK und entscheidet über das Budget, über die Höhe von Mitgliedsbeiträgen und Gebühren. Die gewählten Unternehmensvertreter bestimmen also die wesentliche Ausrichtung der IHK. An ihre Beschlüsse sind Präsidium und Geschäftsführung gebunden. Das Unternehmerparlament trifft sich im Regelfall drei Mal pro Jahr. Der Vollversammlung der IHK Reutlingen gehören bis zu 60 Unternehmensvertreter, davon 53 unmittelbar gewählte, aus unterschiedlichsten Branchen in den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalb an. Sie vertreten das Gesamtinteresse von über 42.000 IHK-Mitgliedsunternehmen in der Region Neckar-Alb.

Alle Informationen zur IHK-Wahl 2020 gibt es hier.

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Recht und Steuern,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Kreis Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
Telefon: 07121 201-233
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