Nachweis nur noch digital akzeptieren
Impfpass reicht nicht aus

Mit der neuen Corona-Verordnung ist ein Nachweis für die Impfung, beispielsweise für den Zugang zu 2G- oder 2G plus-Veranstaltungen, nur noch mit einem QR-Code möglich. Nicht mehr ausreichend ist dagegen die Vorlage des gelben Impfpasses, da dieser sich nicht zur digitalen Anwendung eignet. Betriebe, die bislang auch den Impfpass als Nachweis akzeptiert haben, sollten nun auf die digiale Variante umsteigen.
Der QR-Code kann dann entweder mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App eingelesen werden.

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