Corona-Gipfel

Hilfen bis Ende des Jahres

Bei den Bund-Länder-Beratungen wurden künftige Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Hilfen werden verlängert, die 3G-Regel kommt und kostenlose Tests entfallen.

Hilfen bis Ende des JahresFoto: Romolo Tavani - stock.adobe.com

Bund und Länder vereinbarten unter anderem:

  • Spätestens ab dem 23. August gilt die 3G-Regel. Das heißt: Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen mit einem Antigenschnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) als Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen und Festen in Innenräumen, bei Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, bei Sport im Innenbereich, bei Beherbergung. Dies gilt für alle ab sechs Jahre. Dabei können die Länder vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.
  • Der Bund wird das Angebot kostenloser Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober 2021 beenden. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben.
  • Masken: In öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen sollen weiterhin medizinische Schutzmasken (OP oder FFP2) „verbindlich vorgeschrieben“ sein. Alle vier Wochen soll das überprüft werden. Allerdings hatte Sachsen bereits die Maskenpflicht beim Einkaufen bei niedriger Inzidenz aufgehoben.
  • Feiern und Veranstaltungen: Einschränkungen, wie eine begrenzte Teilnehmerzahl für Clubs und Partys, sind weiter möglich, Hygienekonzepte müssen vorgelegt werden. In Fußballstadien und bei Sportveranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern soll maximal die Hälfte der Plätze der Veranstaltungsstätte oder des Stadions besetzt werden. Die Höchstzahl der Zuschauer soll bei 25.000 liegen.
  • Arbeit: Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird noch einmal über den 10. September hinaus verlängert. Sie verpflichtet Unternehmen zu Hygieneplänen und zum Angebot von Tests für Beschäftigte.
  • Verlängerung von Corona-Hilfen: Die bisher bis Ende September laufenden Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfe III Plus) und die Erleichterungen zum Zugang für das Kurzarbeitergeld sollen verlängert werden.

Der Beschluss im Wortlaut auf der Seite der Bundesregierung.

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